Alle Ideologien und Erzählungen, dass man sich beispielsweise nicht impfen lässt, sind nicht nur Gift im gesellschaftlichen Diskurs, sondern auch eine ganz konkrete Gefährdung der Gesundheitssituation in der Gesellschaft.
-Kevin Kühnert, SPD-
*
In der schwäbischen Krautkopf-Zone sollen es die Querburger bei ihren Aufmärschen von bis zu 140(!!!) Personen so wild getrieben und dabei die öffentliche Ordung außer Kraft gesetzt haben, daß sich Christof Bolay, der Sherriff Schultes der Krautkopf-Metropole Ostfildern, dazu gezwungen sah, eine Allgemeinverfügung zu erlassen, um diesen Umtrieben ein für alle Mal ein Ende zu bereiten. In selbiger finden sich die Schandtaten des Querburgermobs schonungslos aufgelistet (Hervorhebungen durch den Kopisten):
*
An allen Montagen seit Jahresbeginn fanden in Ostfildern in den Stadtteilen Scharnhauser Park und Parksiedlung versammlungsrechtlich nicht angemeldete „Montagsspaziergänge“ statt. Am 3. Januar 2022 nahmen etwa 20 Personen daran teil, am 10. Januar 2022 ungefähr 30 und am 17. Januar 2022 rund 100 Personen. Mund-Nase-Bedeckungen wurden von den Teilnehmern ganz überwiegend nicht getragen.
Zu den „Spaziergängen“ wird unter dem Begriff „Ostfildern Spaziert – für Demokratie, freie Impfentscheidung, Frieden und Freiheit, Kinder und Kindeskinder, gemeinsam gegen Spaltung, Achtung und Respekt“ durch Aushänge im öffentlichen Raum sowie über soziale Medien und Messengerdienste eingeladen.
Am 24. Januar 2022 versammelten sich ungefähr 140 Personen auf dem Stadthausplatz zum „Montagsspaziergang“. Durch die Versammlungsbehörde wurde den Teilnehmern mittels Lautsprecherdurchsage mitgeteilt, dass es sich um eine Versammlung im Sinne von § 14 Absatz 1 des Versammlungsgesetzes handelt und sich der Versammlungsleiter mit der Versammlungsbehörde und der Polizei vor Ort in Verbindung zu setzen habe. Nachdem dies nicht erfolgte, wurden, ebenfalls per Lautsprecher, die versammlungs- und infektionsschutzrechtlichen Auflagen erteilt, Mund-Nase-Bedeckungen zu tragen, mindestens 1,50 Meter Abstand zu halten und behördliche Anweisungen zu befolgen. Die versammelten Personen „spazierten“ auf der bereits in den Wochen zuvor benutzten Route im Scharnhauser Park und in der Parksiedlung. Sie trugen – trotz zuvor ergangener Auflagen – fast ausnahmslos keine Mund-Nase-Bedeckungen und hielten durchgehend den Mindestabstand, insbesondere in engen Streckenabschnitten, nicht ein.
*
Genau! Da mögen sie nämlich noch so rumheulen von wegen „muh VERSAMMLUNGSFREIHEIT!“ – diese besteht nicht unbeschränkt und ohne Rücksicht auf Verluste, so will es das Gesetz:
*
Die oben genannten bisherigen „Spaziergänge“ waren Versammlungen im Sinne von Artikel 8 des Grundgesetzes. Versammlungen sind örtliche Zusammenkünfte mehrerer Personen mit dem Zweck der gemeinschaftlichen Erörterung und Kundgebung und dem Ziel der Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung. Dies kommt durch das – in Ansammlung von rund 140 Personen – stattfindende „Spazieren“ durch verkehrsreiche Straßen und über die zentralen Plätze der Stadtteile Scharnhauser Park und Parksiedlung zum Ausdruck. Wegen der oben erwähnten Aufrufe „Ostfildern Spaziert“ kann es sich um keine Spontanversammlungen handeln und eine Anmeldung nach § 14 Absatz 1 des Versammlungsgesetzes hätte somit jeweils erfolgen müssen.
Gesundheit und Leben – und somit die öffentliche Sicherheit – sind für Passanten, Radfahrer und sonstige Verkehrsteilnehmer entlang der Aufzugsstecke und auch für die Teilnehmer an den „Spaziergängen“ aus folgenden Gründen unmittelbar gefährdet:
Baden-Württemberg (Sieben-Tage-Inzidenz am 26. Januar 2022: 869,7), der Landkreis Esslingen (875,7) und insbesondere auch Ostfildern (1.033,6) sind stark von der aktuellen Omikron-Welle der Corona-Pandemie betroffen. Die täglich erhobenen Infektionszahlen steigen zurzeit stark an. Die Omikron-Variante des Corona-Virus ist laut Robert Koch Institut erheblich leichter übertragbar als die bisherigen Virusvarianten, auch im Freien. Da die Versammlungsteilnehmer durchgehend keine Mund-Nase-Bedeckungen trugen und am 24. Januar 2022 durchgehend, insbesondere in den Streckenabschnitten Brücke (nördlicher Westrandweg), Gerhart-Hauptmann-Straße und Fußweg zwischen Herzog-Philipp-Platz und Stadtbahnhaltestelle Parksiedlung den Mindestabstand von 1,50 Metern (§ 2 der Corona-Verordnung) nicht einhielten und weil davon ausgegangen werden muss, dass ein erheblicher Anteil der Teilnehmer nicht gegen das Corona-Virus geimpft ist, besteht die erhebliche Gefahr, dass sich Passanten entlang der Aufzugsstrecke und Versammlungsteilnehmer mit dem Virus anstecken, erkranken und schlimmstenfalls versterben.
Bei dem „Spaziergang“ am 24. Januar 2022 kam es zu Behinderungen und Gefährdungen des Straßenverkehrs. Vor allem auf dem Westrandweg auf dem oben genannten Fußweg mussten rund 20 Passanten und Radfahrer auf die angrenzenden unbeleuchteten und unebenen Grünflächen ausweichen, da die Aufzugsteilnehmer die gesamte Breite der Wege in Anspruch nahmen und hier kein Durchkommen war, zumindest nicht, ohne den Mindestabstand zu unterschreiten. Beim Überqueren der Fahrbahn bei der Fußgängersignalanlage Rinnenbachstraße/Parkstraße betraten mehrere Versammlungsteilnehmer die Fahrbahn, als das Signal für Fußgänger „rot“ anzeigte und gefährdeten durch ihr Überqueren der als Landesstraße klassifizierten, stark befahrenen Rinnenbachstraße sich selbst und die anderen Verkehrsteilnehmer. Darüber hinaus wurde insbesondere im Bereich der nur 1,40 Meter breiten Gehwege in der Gerhart-Hauptmann-Straße der Straßenverkehr durch Benutzen der Fahrbahn im Rahmen des Aufzugs behindert und gefährdet. Da die Auflage zum Mindestabstand grundsätzlich nicht eingehalten wurde, muss davon ausgegangen werden, dass dies auch auf anderen Routen als der vom 24. Januar 2022, nicht nur an Engstellen, der Fall wäre.
*
Tja, werte Quertreiber*innen, das ist die Rechtslage, da könnt ihr noch so viel mit dem Grunzgesetz wedeln und dabei die Stellen rauspicken, die euch gerade in den Kram passen. Per Definition handelt es bei euren „Spaziergängen“ nun mal nicht um spontane Zusammentreffen sondern um anmeldepflichtige politische Versammlungen laut Versammlungsgesetz. Und wenn 140(!!!) versammelte Querburger nicht nur die Verkehrsregeln mißachten, bei ROT über die Ampel latschen, stark befahrene Straßen und zentrale Plätze blockieren und dadurch 20(!!!) Fußgänger*innen und Radfahrer*innen in holprige und unbeleuchtete Grünanlagen abdrängen, sondern, VOR ALLEM, angesichts von heavy OMIKRON-INZIDENZEN den MINDESTABSTAND NICHT EINHALTEN und das auch noch ohne Gummi, äääh Maske, dann, ja dann gehört auf einen groben Klotz eben auch ein grober Keil:
*
Um sicherzustellen, dass das Versammlungsverbot eingehalten wird, wird die Anwendung unmittelbaren Zwangs, also die Einwirkung auf Personen durch einfache körperliche Gewalt, Hilfsmittel der körperlichen Gewalt oder Waffengebrauch angedroht. Dies ist nach Abwägung der gegenüberstehenden Interessen verhältnismäßig.
*
Und damit sich da keiner Illusionen macht: mit „WAFFENGEWALT“ sind hier durchaus auch SCHUSSWAFFEN gemeint und nicht etwa „nur“ Schlagstock und Pfefferspray, wie es so manch wunschdenkendes Sensibelchen, etwa im PIPI-News-Kommentarbereich, mißverstehen möchte. Wer lesen kann, der war schon immer im Vorteil, außer vielleicht unter Pol Pot. Und obzwar ja das „Ländle“ von einem Volksliebling regiert wird, bei dem man mit einiger Berechtigung daran zweifeln darf, ob er seinen Jugendidolen Pol Pot und Mao wirklich abgeschworen hat, dürfte auch für Analphabeten hier keinerlei Gnade zu erwarten sein.
Wie böse Zongen sagen: Jeder möchte „Systemgegner“, ja #staatsfeind sein, bis er dann tatsächlich als solcher behandelt wird! Wobei „jeder“ ist da schon etwas übertrieben, die meisten meinen wohl, den wahren „Rechtsstaat“, der von volksfeindlichen Kräften übernommen worden wäre, verteidigen und wiederherstellen zu wollen und verkennen dabei, daß „Rechtsstaat“ ein sehr dehnbarer Begriff ist und das heilige Grundgesetz in jeder Hinsicht fluide interpretiert werden kann. Ganz zu schweigen davon, daß der Auftrag der Polizei im Schutz von Bonzen und Kapital besteht und sie sich zum überwiegenden Teil aus Charakteren zusammensetzt, die in ihren Zügen sehr weitgehend mit den Kriminellen übereinstimmen und einen Großteil ihrer beruflichen Satisfaktion aus dem Schuhriegeln, Schikanieren und Drangsalieren, dem Ausüben von Macht über andere ziehen.
Jedenfalls hat der SPD-Kevin bereits konstatiert, daß man sich nicht täuschen solle: das rechtsradikale Querdenkertum bediene sich Kindern als Schutzschilde, hinter den Kindern marschierten aber die Männer mit dem Galgen.*
*

*
Wir erinnern uns angesichts dessen, wie im Jahre 2015 die Grenze angesichts eines hunderttausendfachen Ansturms von Kulturfremden, großteils Jungmännerüberschuß aus dem Islamgürtel und Afrika, nicht nur nicht geschlossen, sondern selbige förmlich herein gewunken wurden, während man den Volkspöbel gleichermaßen mit den Bildern des dunkel-bedrohlichen Männertsunamis wie auch moralerpresserischen „Kulleraugenbildern“ der vereinzelten „Flüchtlingskinder“ überschüttete und dabei versuchte, eine allgemeine Flüchtlingseuphorie, ein „Septembermärchen“ zu suggerieren.
Es war kein Geheimnis, daß dieser Strom überwiegend aus Glücksrittern bestand, denen weder der Status des „politisch Verfolgten“ noch des „Flüchtlings“ zustand, wobei sich in diesen Reihen zudem massenweise IS-Sympathisanten und -angehörige, Kriegsverbrecher, Folterknechte, Deserteure etc. befanden, die allesamt ungefiltert das Land fluten durften, wobei die absehbaren Kollateralschäden (oder vielmehr Wirkungstreffer) nicht lange auf sich warten ließen. Am Ende bewirkte der Sog dieser Welle den Zustrom von über 1.5 Millionen Kulturfremden, zumeist Moslems, mit entsprechendem Niederschlag in Sozialtransfers, Wohnungsmarkt , Kriminalitätsstatistik und Terror.
Dennoch löste damals die Bemerkung seitens einer Frau Petry von der Pariapartei AfD, wonach man doch zur Abwehr eines derartigen, durchaus auch gewalttätigen Ansturms, der eine Bedrohung für Sicherheit und Ordnung der Zielsaaten darstelle, an der Grenze auch von der Schußwaffe Gebrauch machen könne, schließlich trügen Grenzer ihre Waffen nicht zum Spaß, einen Sturm der Entrüstung im Machtkartell und seinen Anhängseln aus. Sie wolle wahllos auf die Kulleraugenkinder schießen lassen, die manche der grenzstürmenden Dunkelmänner moralerpresserisch auf den Schultern trugen oder marschierend hinter sich her zerrten, so der Tenor. Aus diesem Moralempörium erhob sich in Folge eine Welle der Gewalt gegen die AfD und ihre Angehörigen, die im Grunde bis heute anhält, wobei Kotbombenwürfe auf die Teilnehmer von AfD-Parteitagen noch das harmloseste waren und man nicht davor zurückschreckte, jungen Frauen die Wirbelsäule zu zertreten.
*

*
Wir wollen auch nicht unerwähnt lassen, daß „Aktivisten“ der klimareligiösen Oligarchen-Werkzeugratten, also das Kroppzeug von „Extinction Rebellion“ und seinen Wurmfortsätzen wie „Essen Retten – Cotnainermüll für die unnützen Fresser!“, die Bevölkerung ziemlich nach Belieben nötigen, terrorisieren und gefährden dürfen, unter anderem mit Spontanblockaden von Straßen und Autobahnen, was schon zu Unfällen mit Schwerverletzten geführt hat. Aber offenbar wiegen nicht nur für den Filderkraut-Schultes 20 Radler und Passanten, die vor 140 Quertreibern in die dunklen und holprigen Grünanlagen ausweichen müssen, um den MINDESTABSTAND einzuhalten, da deutlich schwerer.
Da ändert es auch nichts dran, wenn ein paar Ornungshüter*innen den Schuß noch nicht gehört haben und einfach ihren oben bereits erwähnten Neigungen nachgehen, indem sie so ein Klimaflittchen von der Straße klauben um es auf der Wache nackig zu machen und gründlich nach Hexenmalen abzusuchen. Was ja an sich ein nicht gänzlich ungeiles Szenario darstellen würde, wären diese Kreaturen nicht mittlerweile überaus reizlos und noch dazu von zweifelhaftem Gemächt.
Dies ist jedoch keineswegs als Regel anzusehen, vielmehr werden die schikanösen Sektierer in der Regel von der Obrigkeit, für deren Agenden sie sich ja engagieren, nach Kräften gepäppelt und gehätschelt. Nicht umsonst braucht es also gerne mal ein paar Stunden, bis man das Pack dann von der Straße geräumt bzw. so getan hat als ob. Wenn dann hingegen ein entnervter Zukunftsdieb so eine Sperre dieser Regime-Zöglinge zu durchbrechen wagt, und das auch noch mit einem Range-Rover, er unverzüglich mit dem Polizeihubschrauber gejagt wird, wenn auch in diesem Fall Gott sei Dank ergebnislos, während der gerempelte und „an der Schulter verletzte“ Aktivist weiter „demonstrieren“ bzw. nötigen darf und kann.
Ist nun der Schultes aus Filderistan ein lächerlicher Provinz-Sheriff, der sich ein bisserl weit aus dem Fenster lehnt und mit einem milden Lächeln einfach übergangen werden kann? Oder vielmehr ein wegweisender Präzedenzfall? Vor dem Hintergrund des allgemeinen und ungemilderten politischen und medialen Tenors im Bezug auf „Impf“-Zwang und „Ungeimpfte“ als asoziale Seuchenüberträger überläßt es der Erzähler in seiner Demut den Mitlechzern selbst, sich hierzu eine Meinung zu bilden.
___________________________________________________________
*Der Erzähler sah vor kürzerem Kevin Kühnert in den Medien dahingehend zitiert, fand aber mit Bing so auf die Schnelle nichts zielführendes mehr. Bei Google allerdings kam es noch viel besser: Auf eine Anfrage mit „Kevin Kühnert“, „Querdenker“, „Galgen“ kamen ÜBERHAUPT KEINE SUCHERGEBNISSE! NULL! Dafür dann die Anzeige mit dem im Leeren fischenden Troll. Ziemlich vielsagend das.
Btw.: Wer im Artikel „Whataboutism“ entdeckt, kann sich diesen sonstwohin stecken.
***