Na hoffentlich!

Konstantin Grubwinkler: Steht die Legalisierung vor dem Aus? 32 Gegenstimmen im Bundesrat – Justiz gegen Cannabis

Die Teil-Legalisierung von Cannabis entscheidet sich am 22. März 2024 im Bundesrat. Dieses Datum ist entscheidend für die Zukunft der Cannabis-Legalisierung in Deutschland. Eine Zustimmung des Bundesrates würde den Weg für die geplante Teil-Legalisierung ebnen. Die Teil-Legalisierung tritt dann am 01.04.2024 in Kraft. Die Entscheidung des Bundesrates wird mit großer Spannung erwartet, da sie maßgeblich darüber bestimmen wird, wie sich die Cannabis-Politik in Deutschland entwickeln wird. Entscheidet sich der Bundesrat für eine Anrufung des Vermittlungsausschusses, wird die Teil-Legalisierung frühestens im Herbst in Kraft treten. Wir rechnen eher damit, dass die Teil-Legalisierung dann komplett scheitern wird. Leider ist der Titel kein Clickbait. Die Gefahr eines Scheiterns im Bundesrat und des Verpuffens im Vermittlungsausschuss ist real. Die Teil-Legalisierung von Cannabis in Deutschland, die am 1. April 2024 in Kraft treten soll, markiert einen bedeutenden Schritt in der Drogenpolitik. Dieses Vorhaben zielt darauf ab, den Besitz von Cannabis für Erwachsene zu entkriminalisieren und teilweise zu legalisieren. Damit sollen auch die negativen Auswirkungen des Schwarzmarktes verringert werden. Mit dieser Maßnahme setzt Deutschland ein neues Zeichen in der europäischen Drogenpolitik und nimmt eine Vorreiterrolle ein. Der Schildower Kreis betont in einem offenen Brief die Dringlichkeit, den Cannabisgesetz (CanG) Starttermin am 1.4. zu bewahren. Die Experten heben hervor, dass eine Verschiebung nicht nur unnötige Kriminalisierung und Belastungen für die Strafverfolgungsbehörden bedeuten würde, sondern auch den Kampf gegen den illegalen Markt schwächen verzögern könnte. Sie argumentieren, dass die Legalisierung und Teillegalisierung essentiell für eine präventive, gesundheitsfördernde Politik sind und fordern eine sofortige Umsetzung des CanG zur Förderung der öffentlichen Gesundheit, des Jugendschutzes und der sozialen Gerechtigkeit.

(…)

*

MIMIMI! BUHUHU!

Na hoffentlich! Statt dieser hirnschädigenden, langweiligen Dumm-Droge sollten in unserer bunten, toleranten Regenbogengesellschaft ganz andere Sachen legalisiert und entkriminalisiert werden. Wenn ich da nur an das härteste Sexualstrafrecht seit dem 2. Weltkrieg erinnere. Aber Klimakleber und Kiffer gehen natürlich vor, verstehe. Einen hoch auf das Natural High!

War ja klar, daß der Herr Kifferadvokat das blockieren muß. Auf die übliche hinterfotzige Youtube-Manier, wonach bei Blockade der kritische Kommentar nur noch für den eingeloggten Kommentator und den Kanalbetreiber sichtbar, für alle anderen User unsichtbar ist. Wer das als Kommentator nicht ausgeloggt kontrolliert, merkt also nichts davon, außer vielleicht, daß er sich über ausbleibende Likes und Reaktionen wundert.

Und dann fragt das Anwaltsfrüchtchen auch noch:

Mal abgesehen vom unanständigen Ton des Kommentars: Was ist in dem Zusammenhang mit shadowban gemeint?

Ja, was wohl. Eben jene hinterfotzige Blockiererei, die dafür sorgt, daß man nur das Gespeichel der Kifferlobby zu lesen bekommt und keinerlei Critique an eben jener Dummdrogenfreigabe, die nicht umsonst von unserem bewährten salzlosen Schmuddeldoc forciert wird, der erwiesenermaßen über Leichen geht. Der Anwalt Grubenwinkel hat allerdings tatsächlich allerhand Tricks und Kniffe für den Umgang mit den Ordnungshütern im Allgemeinen im Repertoire, die seine Lesungen auf der Youtube-University im Grunde durchaus hörenswert machen. Allerdings wird dem DE dies durch die Geneigtheit der polierten Blitzbirne zu ebenjener Klientel aus Kiffern, Drogenkonsumenten allgemein, Trunkenheitsfahrern, Klimaklebern etc. verleidet, und das vor allem im Verbund mit den Themen, zu denen ebenjener sicherlich nicht völlig blöde Mensch NICHTS sagt. Wobei: in der Ausschließlichkeit kann Mann das eigentlich auch nicht sagen. Es gab da ein Video von ihm zu den Korrekturen an den Sexualstrafrechtsreformen bezüglich Denunziantenschutz etc. Aber allein dessen Titel, der wohl die sexualhöllisch aufgepeitschte Dummkifferschar beschwichtigen sollte, verekelte dem DE als MAP of CULTURE eine eingehendere Betrachtung:

Konstantin Grubwinkler: Neues Gesetz Kinderpornografie – Keine Panik!

*

Tut der DE da dem Advokaten Unrecht? Hm, angesichts dieses, für die Gefolgschaft hier sicherlich repräsentativen Kommentars und des Likes vom Anwalt höchstselbst für denselben will er es gar nicht mehr genauer wissen:


@atzteck7847

Bei dem Beispiel mit dem 22 Jährigen und der 13/14 Jährigen verstehen einige hier wohl falsch, auf wen sich die Strafe bzw das reduzierte Mindeststrafmaß bezieht. Die Beziehung zwischen den beiden wird hier gar nicht beachtet, hier geht es nur um die Verbreitung des Fotos durch den Dritten. Dass so eine Beziehung falsch ist, da braucht man wohl kaum drüber sprechen.

Nee, keine Panik, „Kinderpornographie“ bleibt illegal, so wie es sich auch gehört, da gibt es weder an der Definition noch sonst was zu rütteln, da ist die Obrigkeit nicht in Frage zu stellen – von tatsächlichen „Beziehungen“ gar nicht erst zureden! Aber mmmuuhhhh DUMM-KIFF-DROGE, mmmuuuuhhh LEGALISIERUNG, Buuuhuuuuu! Miiimimimimi! Egal, daß die Droge auch dem Hirn von „Erwachsenen“ nicht unbedingt guttut und für „Kinder“ und „Heranwachsende“ (im Gegensatz zur Sexualität!) das reinste Gift für die neuronale Entwicklung darstellt, egal, ob sich durch die „Legalisierung“ die Erreichbarkeit der Droge für „Minderjährige“ immens vergrößert, egal, ob hier sämtliche Studien und Erfahrungswerte bezüglich der Freigabe entsprechend negativ ausfallen – die dumme Kulidroge ist ein MÖHNNTSCHENRECHT und bringt Segen und Wohlergehen mit sich!

Im übrigen plädiere ich hier diesbezüglich für SINGAPURER VERHÄLTNISSE.

***

Schandgesetz, Denunziantenschutz, DANISCH-Delirium

Gaston Bussière – Deux enfants aux couronnes de fleurs
Noch Kunst? Oder schon Verbrechen? Ja, wir traun‘ uns was!
Bild: Agapeta

*

Der DANISCH hat offensichtlich (mal wieder) zu heisz gebadet:

[Beginn DANISCH-DELIRIUM]

Stripper der Woche

Hadmut

29.4.2023 22:31

Schöne neue Welt.

Eben hat man noch #MeToo und #Aufschrei und sowas geschrien, Sexualisierung, Objektifizierung, Missbrauch, Belästigung, das ganze Programm rauf und runter, Leute für jeden Blick an die Wand genagelt. Und in weniger als 5 Jahren hat sich die Gesellschaft komplett gewendet, weil man Feminismus durch Queerismus ersetzt hat.

Jetzt haben wir 13-jährige Stripper.

Was wieder einmal zeigt, dass der ganze Frauenkram und der Feminismus nur Mittel zum Zweck waren, um die Gesellschaft aufzubrechen und überall Linke zu installieren, die dann das durchsetzen.

Ratet mal, wie das dann in 5 oder 10 Jahren aussieht. Es gibt ja schon viele politische Versuche, Sex mit Kindern zu „entkriminalisieren“. Eben hieß es noch, dass selbst Sex mit einer einwilligenden erwachsenen Frau Vergewaltigung sei, weil Frauen ja nicht mehr geschäftsfähig und einwilligungsfähig seien. Und inzwischen ist die Position, dass Sex mit Kindern ja weder Verbrechen noch Schaden darstelle, wenn die einverstanden seien.

Das ganze Frauending war nur dazu da, die bestehende Gesellschaftsordnung zu brechen und zu beseitigen. Und jetzt kommt die neue Gesellschaftordnung. Jetzt kommt der Kinderstrich. Was ja wunderbar passt, weil ja Parteien wie die Grünen, die so auf Frauenrechte machen, ihr Wurzeln in der Kinderfickerei haben. Back to the roots.

Ratet mal, was demnächst in Kindergarten und Grundschule als Thema dran kommt.

https://www.danisch.de/blog/2023/04/29/stripper-der-woche/#more-56731

[Ende DANISCH DELIRIUM]

*

Tja, der DANISCH hat hier mal wieder überhaupt keine Ahnung! Daß die dreizehnjährige Drag-Queen noch nicht mal strippt, sondern im multibunten Queer-Zirkel „nur“ ein neckisches gelackstiefeltes Tänzchen aufführt

-wobei wir latürnich nicht wissen, ob „sie“ es dabei bewenden ließ und nicht im Anschluß, nachdem alle Händy’s vom Zeremonienmeister einkassiert wurden, der erfreuten Männlichkeit der umstehenden „Village People“ noch ein paar satte „Leckereien“ (im „wahrsten“ „Sinne“ des „Wortes“ „Leckereien“) oder „mehr“ (!!!) zu Teil werden ließ-

wäre dabei noch nicht mal der Rede wert.

Es sind die hysterischen Spekulationen und Ratespielchen, die hier auf keine Kuh- und Vorhaut gehen und dabei ganz typisch für Rääächtsversiffte und kackservative Moral- und Sittenwächter sind. Hat man hier etwa gerade eben mal das repressivste Sexualgesetz seit (mindestens) dem Zweiten Weltkrieg heimtückisch, hintenrum und unter massivster Desinformation und Verhetzung des Volkspöbels durchgesetzt, nur um jetzt den „Kinderstrich“ zu legalisieren? Jenes Schandgesetz also, wonach gar entsprechende Zeichnungen, Comics, fick-tiefe oder biographische Erzählungen, Aufklärungsbücher und wissenschaftliche Arbeiten aus besseren Zeiten „Kindesmißbrauch“ darstellen und wie einvernehmlich hergestelltes Bild- und Filmmaterial strafrechtlich als „Verbrechen“ gelten, also mit Mord und Totschlag gleichgestellt sind? Wo einem der Besitz von ein paar Bildern mit nackten Kindern, die sich vielleicht gar fröhlich einen zupfen, einem spätestens im Widerholungsfall mehrjährige Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung einbringen kann? Wobei die Kinder noch nicht mal nackt sein und sich in irgendeiner Weise sexuell betätigen müssen. Sie können auch vollständig bekleidet sein und sich dem hingeben, was irgendwelche Sexualinquisitoren:innen nach reinen Willkürkriterien als „Posing“ einsortieren. Von tatsächlich gelebter generationenübergreifender Sexualität mit Personen unter Vierzehn wollen wir hier erst gar nicht reden. Der „Pädophile“ ist nach US-Vorbild im Grunde vogelfrei und es wird ihm nur eine Existenzberechtigung zugestanden, wenn er sich als krank begreift und entsprechende Institutionen zur chemischen Kastration und Gehirnwäsche aufsucht. Wobei das noch die gängige „linke“ „gutmenschliche“ Version ist. Ansonsten blökt „Vox Populi – Vox Rindvieh“ (Franz Josef Strauß) nach Entschärfung der „tickenden Zeitbomben“ durch mindestens Wegsperren und die Dritte Halbzeit im Rechtsstaat (Gewalt und Mord durch die rechtschaffenen „Knackis“, also den wirklichen Kriminellen).

Und da das täuschländische Sexualstrafrecht nach US-Vorbild und -Vorgabe über Dekaden hinweg dementsprechend enthumanisiert wurde, wäre, wenn man seine Sinne halbwegs beisammen hat, nurmehr zu erwarten, daß es, wo immer möglich, weiter in dieser Richtung geht. Etwa im Verbund mit der sich stetig zuspitzenden Pathologisierung und Kriminalisierung der Sexualität von Kindern und Jugendlichen untereinander eine Ausweitung von Zwangstherapien mit entsprechender Hirnwäsche und Folter nach US-Vorbild in „Therapiezentren“. Oder die komplette Pathologisierung und Kriminalisierung der Attraktion von Erwachsenen durch geschlechtsreife Teenager ü14 mit entsprechenden Ausflüssen in die Rechtsprechung.

Zugegebenermaßen bizarr ist, daß obiges Video wohl aus den sexualhöllischen USA stammt, aber dort darf ja auch ein Hunter Biden seine vierzehnjährige Nichte schwängern, während man Teenager, die miteinander rummachen, wegen „gegenseitiger Vergewaltigung“ in den Knast steckt oder einen Neunzehnjährigen, der auf einer Party eine Siebzehnjährige küßt, als „Sexual Predator“ quasi für vogelfrei erklärt und öffentlich prangert. Oder auch mal einvernehmliche Blowjobs zwischen Minder- und Volljährigen mit ein paar hundert Jahren Knast für Letztere ahndet. Schiere Willkür eben. Und für LGBTQxx wird ohnehin öfter mal mehr als nur ein Extrawürstchen gebraten. Die neue sexuelle Freiheit der Kinder und Jugendlichen liegt allerdings eher darin, „unter Pubertätsblockern sein Geschlecht zu erforschen“, um sich anschließend irreversibel schwerst genital verstümmeln zu lassen. Aber einvernehmliches Petting untereinander oder gar mit Erwachsenen oder auch nur die bloße Darstellung oder Schilderung solcher Dinge ist natürlich ein schweres Verbrechen.

Diese Umstände verleiten das eine oder andere NAZISCHWEIN schon mal zu der Annahme, daß es sich hierbei um letztlich magische Praktiken nach Kabbala und Zohar handelt, wonach durch derartige Agenden die Einheit von Jahwe und Sekinah als zweigeschlechtliches Wesen wieder hergestellt und die Welt unter der Devise „TIKKUN OLAM“ geheilt bzw. repariert werden soll. Wenn man dann noch sieht, wie massiv so ein Minderheitenprogramm wie „Transgender“ von Politik, Medien, Großkonzernen promotet und mit Unsummen finanziell gepusht wird – und das nicht einmal zum Vorteil der tatsächlich Betroffenen, die im Allgemeinen eher in Ruhe gelassen werden wollen, ja, dann kann man schon auf ganz seltsame Gedanken kommen. Der saubere Herr DANISCH ist jedoch offensichtlich einige Galaxien von solch zweifelhaften „Erkenntnissen“ entfernt. Wie aber kommt er dann „in fünf bis zehn Jahren“ auf den „Kinderstrich“?

Nun, DANISCH ist wohl selbst kecke Beute jener Desinfoschnippsel, die immer mal wieder in die kackservative, patriidiotische, rääächtse oder rääächtsoffene Weltnetzverschwörungswelt gestreut werden. Wie etwa, daß der James-Bond-Schurke KLÄUSI SCHWAB mit seiner DAVOS-KLICKE drauf und dran ist, die Pädophilie zu legalisieren:

Wie euer demütigster, nimmermüder Erzähl-Nigger bei weitergehender Recherche herausfand, haben diese Behauptungen NULL Grundlage. Da kann man sich mit aller Berechtigung überlegen, aus welchen sexualhöllischen Wurstfingern heraus dieser giftige Schmarrn gesogen und in die Welt gestreut wird! Zumal das offenbar schon seit Jahren so geht, nur war hier vorher der Gottseibeiuns GEORGE SOROS der NWO-PÄDO. Aber der hat wohl jetzt spätestens seit der Corona-Pandämonie den Oberschurken-Staffelstab an KLÄUSI abgeben, so daß dieser nun im Kasperltheater für die aufgewachten Wahrheitssucher das Krokodil zu macht. Und da sitzt wohl auch der DANISCH mit im Publikum um solcherart informiert die Gülle weiter zu streuen. Nicht immer, aber scheinbar immer öfter.

Infogüllestreuer? Eher nicht, denn das Poo-Poo hier ist durchaus gehaltvoll und von einiger Substanz!

*

Nun, der DANISCH liest wohl eher weniger bei FORNEUS, wobei man getrost bezweifeln darf, inwieweit er diesbezüglich überhaupt aufnahmefähig ist. FORNEUS zeigt jedenfalls, wohin die Reise tatsächlich geht, und das ist eine ganz andere Richtung als der von DANISCH gestreute, handelsübliche Hetz-Schmarrn. Der DE war ja stets der Ansicht, daß das einzig Gute an den bösartigen Schandgesetzen der Umstand ist, daß das ganze Denunziantenpack in Gestalt „besorgter Eltern“, Leerer und sonstiger Mistkrüppel und Lemuren, die keinerlei Skrupel haben, ihre eigenen Kinder und Schutzbefohlenen als mutmaßliche SexualVERBRECHER zu denunzieren, nun schwuppdiwupp selbst wegen z.B. konfiszierter Handys als VERBRECHER:INNEN dastehen, gegen die die Staatsanwaltschaft Ermittlungen wegen des Erwerbs und Besitzes von „Kinderpornographie“ aufnehmen und ein Verfahren einleiten muß. Damit soll nun aber wohl Schluß sein, denn das Willkürgesetz kommt auf den Prüfstand. Allerdings keineswegs grundsätzlich und in seiner Gesamtheit, etwa was die Kriminalisierung und Sexualrepression sowie die Einschränkung der sexuellen Selbstbestimmung, der Meinungs- und Informationsfreiheit, der Freiheit von Kunst , Literatur, Wissenschaft betrifft. Diesbezügliche Bestrebungen zweier Gerichte wurden ja schon von den Verfassungsgerichtsstrolchen:innen für UNZULÄSSIG erklärt, womit der Weg für das weitere Procedere festgelegt sein dürfte: Nachkalibrierung des Schandgesetzes in Sachen DENUNZIANTEN:INNENSCHUTZ, um den Sack weiter zu zu machen. FORNEUS, übernehmen Sie:

Denunziantenschutz und heiße Luft?

[ Autor von diesem Artikel: Leonard Forneus ] [ Verfasst am 30 April 2023 ]

Nun soll noch in diesem Jahr ein Vorschlag aus den Bundesjustizministerium kommen um die extrem verfassungswidrige Verschärfung im sogenannten Sexualstrafrecht hinsichtlich politisch unerwünschter Darstellungen sexueller Selbstbestimmungsfähigkeit von Menschen unter 14 Jahren („Kinderpornographie„) wieder zu entschärfen und „praktikabler“ zu machen. Inzwischen wurde die Verfassungsbeschwerde gegen die aktuelle Versionen des § 184b (Normenkontrollverfahren) zweier Amtsrichter vom Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen. Bei der geplanten Gesetzeskorrektur stellt sich die Frage,ob es dabei nicht ausschließlich um den strafrechtlichen Schutz von Denunzianten gehen könnte? Mehr Gedanken dazu im folgenden Artikel.

Seit Juli 2021 gilt die Betrachtung bzw. der Besitz von politisch gefürchteten Dokumentationen sexueller Selbstbestimmung von Personen unter 14 Jahren als Verbrechen mit einer Mindeststrafen von einem Jahr Freiheitsentzug. Hierzu zählen dann aber auch FKK- bzw. Aktaufnahmen, Aufklärungsmaterial für den Sexualkundeunterricht, Alltagsaufnahmen bekleideter junger Menschen, denen ein Kleidungsstück etwas verrutscht ist oder die auf eine diffus definierte Art und Weise irgendwie „posieren“.Somit ist einer willkürlichen Hexenjagd mit abschließender Schaffung von „Verbrechern“ Tür und Tor geöffnet. Von dieser Möglichkeit wird in allen Bundesländern der deutschen Bananenrepublik, wie hier öfter exemplarisch berichtet,auch reichlich Gebrauch gemacht. Beispiele dazu finden sich in den abschließenden Verlinkungen am Ende dieses Beitrags. Seit einiger Zeit gibt es parteiübergreifende Kritik an diesem Teil einer schwerst menschenrechtswidrigen Ausweitung und Verschärfung im 13. Abschnitt des Strafgesetzbuches. Viele Teile dieses menschenverachtenden und verbrecherischen Gesetzeskonstrukts bleiben unberührt von etwaigen Änderungsplänen der politischen Machthaber. So bleiben auch kleinste sexuell interpretierbare Aktivitäten zwischen Erwachsenen und Kindern auch weiterhin ein Verbrechen auch wenn diese gewaltlos, einverständlich, selbstbestimmt und aus eigenem Antrieb der Kinder heraus praktiziert werden. Immer offener tritt auch zutage, dass sich die Pläne zu einer Entschärfung des §184b StGB auf ein Minimum beschränken und nur dem strafrechtlichen Schutz einer bestimmten Personengruppe dienen sollen, die als juristische Laien die staatlichen Hexenjäger unterstützen und sexuelle, soziale und informelle Selbstbestimmung von Kindern und Jugendlichen unterdrücken und verhindern wollen. Im Grunde möchte man an der bestehenden inhumanen und verfassungswidrigen Gesetzeslage nicht wirklich durchgreifend etwas ändern. Wer hier den Beginn einer grundlegenden Richtungsändern vermutet muss äußerst naiv und politisch ahnungslos sein. Dies offenbaren auch die folgenden Auszüge aus der Systempresse, die erste wahrscheinliche Varianten dieses Gesetzesreförmchens erläutern. Dazu einige Auszüge aus dieser Berichterstattung.

Strafverfolger, 16 Landesjustizminister und zuletzt auch Innenministerin Faeser fordern, die praxisuntaugliche Strafandrohung des § 184b StGB wieder rückgängig zu machen. Das BMJ will nun bis Ende des Jahres einen Vorschlag präsentieren. (…) Einig sind sich 16 Landesjustizminister:innen sowie Rechtspolitiker:innen aller Parteien-Couleur, dass die von der GroKo im Jahr 2021 in § 184b Strafgesetzbuch (StGB) vorgenommene Hochstufung des Besitzes kinderpornografischer Inhalte zum Verbrechen mit einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr ein Fehler war. (…) Die Neuregelung führte dazu, dass sogar gegen Lehrer:innen, Betreuer:innen oder andere Aufsichtspersonen ermittelt werden musste, die kinderpornografisches Material an sich genommen hatten, ohne dass es ihnen dabei auf den Besitz des inkriminierten Inhalts selbst ankam. Eltern können sich nach der Regelung z.B. strafbar machen, wenn sie entsprechende Fotos auf den Handys ihrer Kinder finden und an andere Eltern der Schulklasse zur Warnung oder Prüfung weiterschicken. Auch „Spaßvideos“, die Kinder auf dem Schulhof teilen, können in den Anwendungsbereich fallen. Durch die Heraufstufung zum Verbrechen wurde den Ermittlern auch ein flexibles Instrumentarium aus der Hand genommen, nämlich Verfahren in bestimmten Konstellationen auch einzustellen (…) Staatsanwältin: „§ 184b StGB trifft nicht das eigentliche Klientel“(…)Stattdessen würden Schüler, Eltern und Lehrer:innen als Verbrecher:innen stigmatisiert und die Strafverfolgungsbehörden zum Einsatz ihrer ohnehin knappen Ressourcen gegenüber Personen gezwungen, „die offensichtlich nicht aus einer pädokriminellen Absicht heraus handeln.“ (…) Er solle einen Gesetzentwurf vorlegen, der für die Tatbestände des § 184b Abs. 1 StGB „entweder eine Herabstufung zum Vergehen oder eine Regelung für minder schwere Fälle vorsieht und die Mindeststrafe in § 184b Abs. 3 StGB im Hinblick auf die Bandbreite des möglichen Handlungsunrechts auf unter ein Jahr Freiheitsstrafe festlegt“, wie es in dem damaligen Beschluss hieß. (…) Die Union hatte damals durchgesetzt, dass der sexuelle Missbrauch von Kindern als Verbrechen und somit mit einer Mindeststrafe von einem Jahr bestraft wird. Dies war ein Meilenstein für den Kinderschutz. (…) BMJ verspricht Konzept „noch in diesem Jahr“ (…)

Quelle/vollständiger Text: LTO: Bekämpfung von Kinderpornografie – BMJ arbeitet an Ent­schär­fung im Sexual­straf­recht 

Es fällt schon auf, dass man sich mit dieser immer kleiner werdenden Korrektur eines Gesetzes, welches seine Verwandtschaft zu den Nürnberger Gesetzen des Nazi Regimes  aus dem Jahr 1935 kaum verleugnen kann, sehr viel Zeit lässt. Zeitgleich laufen perfiden und existenzvernichtenden Menschenjagden weiter mit den damit verbundenen schweren Menschenrechtsverletzungen. Da sich die damit verbundenen machtpolitischen globalkapitalistischen Interessen kaum ändern. wird auch das derzeitige BRD-Regime keine grundlegenden Änderungen im Sexualstrafrecht beabsichtigen. Vielmehr geht es darum sich auf die eigentlichen „Störenfriede“ des Systems konzentrieren zu können, ging es hier doch schon immer darum, wie 1935, „Volks- bzw. potenzielle Systemschädlinge möglichst lange oder gar dauerhaft aus der Gesellschaft zu entfernen. Dabei müssen die heuchlerischen Denunzianten selbstverständlich geschützt werden, denn die durch jahrzehntelange Propaganda geschaffene Bereitschaft im Sinne der Grund- und Menschenrechte unschuldige Menschen zu denunzieren darf nicht als Folge der Gesetzgebung leiden.  So versucht man die Änderungen minimal zu halten und baut damit gezielt auch weiter das Prinzip des Täter– und Gesinnungsstrafrechts aus. Dieses ist dann auch ein typischer Bestandteil eines totalitären Systems. Gleichzeitig bejubelt man die „Erhebung“ generationsübergreifender, emanzipierter sexueller Selbstbestimmung zum „Verbrechen“ als einen „Meilenstein“ des Kindersch(m)utzes. Daher ist es auch kaum verwunderlich, dass sich die Verfassungsbeschwerde in Form eines Normenkontrollverfahrens vom Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen wurde.

Eine wirkliche verfassungsrechtliche Prüfung dieser irrationalen und inhumanen Strafbestimmung hätte die Unvereinbarkeit mit Grund- und Menschenrechten offensichtlich gemacht. Als Folge hätte man weitere Paragraphen einschließlich der „176er-Reihe“ überprüfen müssen, ob diese mit dem Grundgesetz vereinbar sind.  Die Gefahr wäre zu groß gewesen, dass kein einziger Paragraph zwischen §174 und 184l StGB einer solchen Überprüfung hätte standhalten können. Daher liegt es nahe, dass sich das Bundesverfassungsgericht damit gar nicht auseinandersetzen möchte, denn auch diese Staatsgewalt ist dem System des globalen totalitären Kapitalismus verpflichtet wie Legislative und Exekutive auch. So windet man sich in Begründungen hier nichts entscheiden zu müssen, wie die abschließenden Auszüge zeigen:

Das Bundesverfassungsgericht hat zwei Richtervorlage der Amtsgerichte München1 und Wuppertal2 zur Verfassungsmäßigkeit der für gewisse Straftaten im Zusammenhang mit kinderpornographischen Inhalten vorgesehenen Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe (§ 184b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB) als unzulässig zurückgewiesen. (…)In einem Normenkontrollverfahren nach Art. 100 Abs. 1 GG muss die Begründung der Vorlage angeben, inwiefern die Entscheidung des vorlegenden Gerichts von der Gültigkeit der Rechtsvorschrift abhängt und mit welcher übergeordneten Rechtsnorm sie unvereinbar ist (§ 80 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG). Dabei muss der Vorlagebeschluss aus sich heraus verständlich sein, da der Begründungszwang des § 80 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG das Bundesverfassungsgericht entlasten soll8. Folglich hat das vorlegende Gericht den zugrunde liegenden Sachverhalt, soweit er für die verfassungsrechtliche Beurteilung wesentlich ist, und die maßgeblichen rechtlichen Erwägungen im Vorlagebeschluss erschöpfend darzulegen und vollständig aufzuklären9. Es muss sich mit der einfachrechtlichen Rechtslage auseinandersetzen, seine einschlägige Rechtsprechung erschöpfend darlegen und die in Schrifttum und Rechtsprechung entwickelten Rechtsauffassungen berücksichtigen, die für die Auslegung der vorgelegten Rechtsvorschrift von Bedeutung sind (…)

Quelle/vollständiger Text: Rechtslupe: Kinderpornografie – und die Mindeststrafe von einem Jahr

Für weitere Informationen siehe hier auch:

https://ketzerschriften.org/2023/04/gesinnungsstrafrecht-durch-die-hintertuer/

Gesetzesentschärfung oder Ausweitung des Gesinnungsstrafrechts?

Galoppierender Hexenhammer mit Widerspruch

Hexenjagd, Propaganda und eine Verbrecherorganisation

Hexenhammer, Menschenjagd und erneuter Widerspruch

1. Juli 2021 Todestag des Rechtsstaates…

Hexenjagd, Propaganda und eine Verbrecherorganisation

Winterpause beendet – Die Jagd geht weiter

Magische Zahlen

Winterpause 2022/2023 – Hetze, Hexenjagd, Lügen und Propaganda

Wie ein Schwarm Heuschrecken…

Schlimmer gehts nimmer: Hexenjagd infolge eines Bildes, das einen bekleideten Jungen zeigt

BRD-Sexualstrafrecht – ein vergifteter USA-Import

Wenn “Opfer” aus Gründen des “Kinderschutzes” zu “Verbrechern” werden,

Explodierende Zahlen…

Skrupellose Hexenjäger: Systempresse bietet wieder Propagandaplattform

Buchtipp: Uncle Sam’s Sexualhölle erobert die Welt…

Sexualstrafrecht – Justizverbrechen – Menschenrechtsverletzungen Grundrechteabbau – totalitärer Staat

Immer mehr „Verbrecher“….

Hexenjagd, Propaganda und eine Verbrecherorganisation

Braune Propaganda in weißblau

und viele andere mehr…

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Nachtrag:

Unmittelbar nach Fertigstellung dieses Artikels wurde der DE durch seine A1-HUMINT-Quellen und imperialen Spähdrohnen davon in Kenntnis gesetzt, daß der DANISCH eventuell doch nicht ganz so heiß gebadet hat. Anscheinend gibt es tatsächlich „SCHOCKIERENDE“ Ansätze auf UN-Ebene dafür, die bestehende „Überkriminalisierung“ (!) in Sachen generationenübergreifender Sexualität zu korrigieren:

Wenn die Empfehlungen des Berichts umgesetzt würden, bedeutet dies im Wesentlichen eine Legalisierung pädophiler Taten, solange das betroffene Kind „zustimmt“. Damit wäre eine rechtliche Grundlage für das geschaffen, was sich kulturell bereits in alarmierender Weise vor unser aller Augen vollzieht: die schleichende Enttabuisierung von Pädophilie beispielsweise auf Theaterbühnen, Frühsexualisierung und Kindesverwirrung durch „Draq Queen Shows“ und ein Schützen der Täter in den linksliberalen Kreisen der Kulturschickeria wie im Fall Teichtmeister.

Umso wichtiger ist es für die politische Rechte, auch zur Wahrung des Kindeswohls ein sichtbares patriotisches Gegengewicht zu diesen fragwürdigen Entwicklungen zu bilden und auf die Straße zu bringen.

https://anonym.es/?https://www.heimat-kurier.at/2023/04/25/schockierende-un-studie-paedophilie-als-menschenrecht/

Meint zumindest der räächtse, sexualhysterische „Heimatkurier“ aus felix Austria. Wenn es sich doch nur so verhielte und wenn diese evangelikalverkrebsten patriidiotischen Gegengewichte zum gesunden Menschenverstand doch nur so „geschockt“ wären, daß sie gemeinsam mit den grün-queerbunt-femanzipatorischen Neoprüden auf der Stelle tot umfallen würden! Ja dann wäre in der Tat schon viel gewonnen für das Wohl der Möhnntschheit. Daß der DANISCH sich auf solchen Seiten „informiert“ und deren Hysterie übernimmt, sagt allerdings auch schon genug. Naja, gut, der DE war vor ein paar Jahren noch ähnlich unterwegs.

„Geil, weil’s um Kinder geht…“

Angesichts der schaurigen Mordballade aus Freudenberg schäumt der Mob, brüllt das Vieh dumpf in seinen Koben und natürlich scharrt auch so manche rassig-rossige Affdeh-Stute mit den Hufen – kurz: Die üblichen Verdächtigen wälzen sich genüßlich in Mord, Gewalt, Unflat wie Straßenköter in einem verrotteten Kadaver.

Mariana Harder-Kühnel MdB, das ist die selbe Leuchte vom Kackverein, die lauthals die letztmalige Sexualstrafrechtsverschärfung vom Sommer 2021 beklatschte, laut der jetzt ein „kinderpornographisches“ Bild, welches als willkürlich definiertes „Posing-Bild“ auch vollkommen bekleidete Personen zeigen oder auch „nur“ eine Zeichnung sein kann, genauso ein „Verbrechen“ darstellt wie ein tatsächlicher Übergriff – bei einem Jahr Haft Minimum, weshalb nun gegen Minderjährige, die einvernehmlich Bilder tauschen, ebenso als „Verbrecher“ ermittelt wird wie gegen etwa Vierzehnjährige, die in real etwas mit einem dreizehnjährigen Partner anfangen. Von Verhältnissen mit älteren Jugendlichen oder gar Erwachsenen ganz zu schweigen. Aber hält so etwas so eine davon ab, Rotz und Lügen zu speien?

Kaum ein schlimmeres Verbrechen ist vorstellbar als der sexuelle Missbrauch eines Kindes. Seit Langem fordert die AfD-Fraktion im Bundestag in diesem Bereich Strafverschärfungen – doch noch vor wenigen Wochen war Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) regelrecht darum bemüht, diese längst überfälligen Verschärfungen des Strafrechts möglichst klein und leise zu halten. Massive Kritik vor allem seitens der AfD-Bundestagsfraktion war die Folge dessen, auch Rücktrittsforderungen wurden laut. Mariana Harder-Kühnel, familienpolitische Obfrau der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag, fühlt sich jetzt bestätigt:

„Wieder einmal wurden unsere Forderungen zunächst diffamiert, um sie dann doch klammheimlich umzusetzen. Schon vor Monaten forderten wir im Bundestag eine Nulltoleranzpolitik gegenüber Kinderschändern, die sich vor allem durch die jetzt doch umgesetzte Erhöhung der gesetzlichen Mindeststrafen kennzeichnen sollte. Weiterhin forderten wir, die Herstellung, Verbreitung, den Erwerb und Besitz von Kinderpornographie genauso zu bestrafen wie den sexuellen Kindesmissbrauch an sich. Auch diesen Forderungen ist man weitestgehend gefolgt.

Wenn die jetzt vorgeschlagenen Maßnahmen auch in die richtige Richtung gehen, können sie jedoch nur ein erster Schritt sein. An einer besseren personellen und technischen Ausstattung der Ermittlungsbehörden führt kein Weg vorbei. Weiterhin müssen die Internet-Provider dazu verpflichtet werden, aktiv einzugreifen, wenn sie Straftaten im Zusammenhang mit sexuellem Missbrauch von Kindern bemerken, und diese den entsprechenden öffentlichen Stellen melden.

Es ist traurig, dass weder der Bundestag noch die Bundesregierung dazu in der Lage sind, Positionen der AfD sachlich zu diskutieren. Das hätte die Entwicklung des jetzt vorgestellten und in vielen Punkten mit unseren Forderungen identischen Konzeptes stark verkürzt. Die AfD-Fraktion wirkt!“

https://anonym.to/?https://afdkompakt.de/2020/10/21/haertere-strafen-fuer-kindesmissbrauch-dank-afd-umgesetzt/

Wohlgemerkt: Das Kinderporno-Phantom, das dem Viehzeug seit Dekaden erfolgreich ins Resthirn gepflanzt wurde, existiert so nicht. Bei dem „Mißbrauch“ und der „Kinderpornographie“, wovon hier die Rede ist, handelt es sich zu 99,9% um einvernehmlich erstelltes Bild- und Filmmaterial, das großteils noch nicht einmal sexuell explizite Dinge zeigt, des weiteren werden einvernehmliche sexuelle Handlungen zwischen Kindern und älteren Jugendlichen sowie Erwachsenen als Verbrechen verfolgt. Brutale Gewaltverbrechen werden mit Küssen und Petting rechtlich gleichgestellt oder gar mit Dingen ohne sexuelle Interaktion wie Zeichnungen, Comics, Texten. Echte Kinderpornographie ist aus dem Internet nahezu völlig verschwunden, dennoch wird ein „Millionenmarkt“ herbeigelogen, der nicht existiert. Gegen tatsächliche Gewalt gegen Kinder, ob sexuell motiviert oder nicht, gab es schon in den 70ern des letzten Jahrhunderts hinreichende Mittel. Der sexualrepressive Kurs, der hier seit Jahrzehnten gefahren wird, dient nicht dem Kinderschutz, sondern folgt dem neopuritanischen US-Diktat, das von rechten US-Hardlinern über entsprechende „NGOs“ wie „National Center For Missing And Exploited Children“ (NCMEC) und Artverwandte weltweit moralerpresserisch durchgedrückt wird. Wie es in den USA selbst mit der Kinderliebe und dem Kinderschutz aussieht, merkt man schnell am dortigen Umgang mit Kindern, die durch völlig normale und altersgemäße sexuelle Aktivitäten gegen das neopuritanische „Reinheitsgebot“ verstoßen um dann wie Schwerverbrecher behandelt zu werden und etwa in „Therapiezentren für Sexualstraftäter von fünf bis fünfzehn Jahren“ zu landen, wo eine Folter nach dem Vorbild von „Clockwork Orange“ auf sie wartet. Denn „Kinderschützer“, das sind so Perverse, das kannste dir nicht ausdenken!

Im Hinblick auf das dumpfe Geblöke der Affdeh-Grazie könnte man auch folgern, daß wer für sexuelle Reize empfänglich ist, diese sucht und genießt, gar biologisch so weit gereift ist, Kinder zu zeugen oder zu empfangen, der sollte seine Sexualität auch ausleben dürfen, bei voller Informationsfreiheit und mit wem es ihm/ihr beliebt! „WENN KEINE GEWALT IM SPIEL IST!“ (Renate Kynast, Wendehälsin). Also „Schutzalter senken oder ganz abschaffen!“ – von Freiheit für Kunst und Literatur gar nicht erst zu reden! Vor allem, wenn man weiß, das Sexualstraftäter aus sexuell repressiven Elternhäusern kommen und eher zu wenig „Frühsexualisierung“ genossen haben!

Aber davon kann keine Rede sein. Speziestypische Sexualität ist ein Verbrechen. Nur wenn’s um ’s Strafen geht, um Arschvoll und Knast, da schwellen bei Pöbel und Polit-Pack die Keim- und Milchdrüsen, triefen verschiedenste Körperflüssigkeiten in Umwelt und Tastatur. Vor allem, wenn so eine exquisite Corpse geboten wird wie die von Luise. Und dann noch die „kindlichen“ Mörderinnen! Da kollidieren sämtliche Projektionsflächen, die kindliche Unschuld und die Teufelskinder aus dem Horrorfilm, die engelsgleiche Luise und ihre blutrünstigen Schlächterinnen. Es törnt ihn an, „WEIL’S UM KINDER GEHT!“ stöhnt etwa dieses mittlerweile sattsam bekannte notorische Subjekt:

-Nach schrecklicher Tat: Carsten Stahl mit emotionaler Nachricht an alle Eltern des Landes-

*

Böse Zungen meinen ja, daß die AfD-Wähler, die Law-And-Order-Fetischisten und all jene, die sich auf den Kadaver von Luise und ihre Mörderinnen und deren Bestrafung einen schleudern, Charaktere seien, für die nicht im Vordergrund stünde, daß es ihnen selbst BESSER ginge, nein, anderen soll es möglichst SCHLECHTER gehen und bei Gott, da könnte mehr als nur ein Stück weit was dran sein.

Und Kinder sind denen ja jenseits ihrer Projektionen sowas von egal, daß es die auch nicht juckt, wenn die dann eben schon mit zehn Jahren wegen „Doktorspielen“ und Kinderpornographie in den Knast einfahren, so wie es in etwa der Schweiz üblich ist.

Inwieweit die Mörderinnen von Luise zu bestrafen wären, ist tatsächlich diskussionswürdig. Aber nicht auf dem Niveau des aufgescheuchten Viehzeugs, das der Fall im Grunde überhaupt nichts angeht. Solche Fälle kamen und kommen immer wieder mal vor, das ist eben EINE Realität auf dieser Welt, da nützt das ganze Hyperventilieren nichts, vor allem, wenn man sich ganz nach Vorgabe ansonsten von jeder Realität verabschiedet hat. FORNEUS, übernehmen Sie:

Gesetzesentschärfung oder Ausweitung des Gesinnungsstrafrechts?

[ Autor von diesem Artikel: Leonard Forneus ] [ Verfasst am 18 März 2023 ]

Es begann unter anderem mit dem Aktenzeichen „Aktenzeichen 2 BvL 11/22“ und einem konkreten Normenkontrollverfahren beim Bundesverfassungsgericht in Gang gesetzt von einem Richter aus München. Dieser hält die letzte extreme Verschärfung und Ausweitung des sogenannten Sexualstrafrechts vom Juli 2021 für verfassungswidrig. Hier werden nicht nur emanzipierte und gewaltlose Sexualkontakte zwischen Erwachsenen und Personen unter 14 Jahren zum Verbrechen erklärt sondern auch der Besitz nur eines Bildes, das als „Kinderpornographie“ eingestuft wird. In beiden Fällen liegt die Mindeststrafe bei einem Jahr Freiheitsentzug. Um der Überlastung der Strafjustiz Einhalt zu gebieten plant nun auch die gegenwärtige BRD-Regierung eine teilweise Rücknahmen dieser grund- und menschenrechtswidrigen Strafgesetze. Allerdings stellt sich dabei die Frage, ob es dabei nicht um Ausweitung und Etablierung eines Gesinnungsstrafrechts in diesem Lande geht? Mehr dazu in diesem Artikel.

Politisch unerwünschte Dokumentationen sexueller und sozialer Selbstbestimmungsfähigkeit „minderjähriger“ Personen, einfache Akt- und FKK Aufnahmen, sexualpädagogisches Aufklärungsmaterial und Alltagsbilder bekleideter „posierender“ tatsächlich oder vermeintlich „Minderjähriger“ sind die Informationen an denen die Staatsgewalt Anstoss nimmt und deren Wahrnehmung und/oder Besitz jeden Menschen in der deutschen Bananenrepublik zum „Verbrecher“ macht. Nun merkt eben jetzt diese staatliche Gewalt, dass ihr verfassungswidriges Strafgesetzkonstrukt zu immer mehr Verbrechern und damit mehr Arbeitsbelastung führt. Außerdem trifft es jetzt aus missbrauchsideologischer Sicht immer öfter die „Falschen“, wie Eltern, Lehrer und andere systemtreue Pädagogen, die bei Kindern und Jugendlichen Material der oben genannten Art finden und dieses aus dem Verkehr ziehen und Anzeige erstatten möchten. Stattdessen landen sie selbst auf der „Anklagebank“ und werden selbst zu „Verbrechern“ und „Sexualstraftätern“. Hier erkennen die BRD-Machthaber nun „Handlungsbedarf“ So soll nun die Verschärfung und Erweiterung der entsprechenden grundgesetzwidrigen Strafgesetze vom Sommer 2021 teilweise revidiert werden. Wie diese Korrektur nun aussehen soll steht noch in den Sternen, denn einen Gesetzentwurf dazu gibt es bisher nicht. Justizminister Buschmann (FDP) hält sich bedeckt und zeigt sich hier bisher äußerst zögerlich. Betrachtet man einmal die Äußerungen der Politiker von „Regierung“ und „Opposition“ und die Propagandaberichte der Systemmedien, drängt sich die Vermutung auf, dass hier keine wirkliche Humanisierung und Liberalisierung dieser zutiefst menschenrechtswidrigen Gesetze zu erwarten ist. Vielmehr weißt das Motiv die „falschen“ und systemhörigen Justizopfer schonen bzw. weniger hart bestrafen zu wollen darauf hin, dass hier das Prinzip des Täter– und Gesinnungsstrafrecht ausgeweitet, gefestigt und im Rechtssystem etabliert werden soll. Die die desinformierende Hofberichterstattung der Propagandamedien gibt diese Richtung vor und bedient sich dabei, wie nicht anders zu erwarten, eines demagogischen Jargons, der mit deutlichen „braunen Flecken“ daherkommt, wie nachfolgende Auszüge zeigen:

Seit 2021 ist die Verbreitung von Darstellungen sexualisierter Gewalt gegen Kinder auch strafrechtlich ein Verbrechen. Doch die Gesetzesverschärfung sorgt für überlastete Behörden – dabei geht es oft nicht um Fälle mit pädokriminellem Hintergrund. Die Ampel-Fraktionen möchten das kürzlich verschärfte Gesetz zur „Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Inhalte“ korrigieren. Man wolle „rasch eine Gesetzesänderung“, so Johannes Fechner, Parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Fraktion im Bundestag, im Interview mit dem ARD-Magazin Panorama. „Es wäre gut, wenn Minister Buschmann zeitnah einen Vorschlag vorlegt, den wir dann zügig beraten werden.“ Im November hatte sich bereits die Justizministerkonferenz dafür ausgesprochen, den entsprechenden Paragrafen 184b im Strafgesetzbuch abzumildern oder um sogenannte minder schwere Fälle zu ergänzen. (…)Dem Vernehmen nach sieht das Justizministerium aber die SPD in der Pflicht, die Verschärfung mittels einer Gesetzesinitiative direkt im Bundestag zu korrigieren, schließlich habe die damalige sozialdemokratische Bundesjustizministerin Christine Lambrecht die Pläne erarbeiten lassen. (…) Hintergrund der Diskussion ist eine Flut von Verfahren, die wegen der Strafrechtsverschärfung Polizei und Gerichte in Deutschland überlasten. Dabei geht es vielfach nicht um Fälle, in denen Pädokriminelle Fotos und Videos von schwerem sexuellen Kindesmissbrauch erworben oder geteilt haben. Stattdessen trifft es auch Eltern oder Lehrerinnen und Lehrer, die auf ein Nacktfoto im Klassenchat hinweisen, um es aus dem Verkehr zu ziehen. Oder Jugendliche, die justiziable Aufnahmen bei WhatsApp als „Mutprobe“ an Freunde schicken oder nicht wissen, dass die Videos strafbar sind. (…) Ermittlungsbehörden bleibt durch die Hochstufung der Taten zu einem Verbrechen keine andere Wahl, als jeden noch so kleinen Fall vor Gericht zu bringen. Juristisch bedeutet der Begriff „Verbrechen“, dass die Mindeststrafe ein Jahr beträgt.(…)Vor allem die Tatsache, dass der minder schwere Fall bei der Gesetzgebung keine Berücksichtigung gefunden hat, führt in der Praxis dazu, dass die Länderpolizeien zahlreiche Ermittlungsverfahren ohne tatsächlichen pädokriminellen Hintergrund zu führen haben.“ Für die tatsächlichen Fälle bleibe dadurch am Ende kaum noch Ermittlungspotential übrig, so Reinecke. Nach Panorama-Recherchen liegt die Zahl der Fälle ohne pädokriminellen Hintergrund in einigen Behörden bereits bei rund 50 Prozent. (…)Der Verband fürchtet, dass Erwachsene vor einer Anzeige zurückschrecken könnten, weil gegen sie selbst ermittelt werden könnte.(…) Niemand reißt sich darum, bei diesem emotionalen Thema der Darstellungen von Kindesmissbrauch eine Regelung für „minder schwere Fälle“ zu vertreten. (…) Die Verfahren binden „enorm Personal bei Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichten, das aber dringend gebraucht wird, um die wirklichen Sexualstraftäter zu überführen und zu verurteilten“

Quelle/vollständiger Text: Tagesschau: Sexualisierte Gewalt gegen Kinder – Gesetzesverschärfung soll korrigiert werden (von Robert Bongen und Daniel Moßbrucker, NDR)

Nun die Propagandaschau des BRD-„Volksempfängers“ und die Herren Bongen und Moßbrucker hätten mit ihrer Demagogie sich der Herz eines Juluis Streicher im Sturm erobert. Nun schlägt man hier gleich wieder mit dem desinformierenden und irreführenden ideologischen Kampfbegriff der „sexualisierten Gewalt gegen Kinder“ zu um beim zu manipulieren Medienkonsumenten das passende Kopfkino zu erzeugen. Gemeint ist hier aber sexuelle Selbstbestimmung und die Wahrnehmung bzw. der Besitz von Informationen, die als „Kinderpornographie“ grundgesetzwidrig kriminalisiert sind. Die Opfer dieser aus den oben genannten Strafgesetzen hervorgehenden schweren Menschenrechtsverletzungen werden mit dem menschenverachtenden Unwort „Pädokriminelle“ diffamiert. Nun ist es aber offensichtlich nicht die „Tat“ allein, die einem unschuldigen Menschen zum „Pädokriminellen“ mutieren lässt sondern ein Teil seiner individuellen Persönlichkeit bzw. eine (unterstellte) „Gesinnung“, die ihn zum „Volksschädling“ des 21. Jahrhundert „befördert“.

Nun beklagt man eine Überlastung der staatsgewalttätigen Behörden, wie Polizei, Staatsanwaltschaften und Strafgerichte. Diese hätte man mit etwas Verstand und Vernunft voraussehen können. Allerdings haben sich Verstand und Vernunft bei diesem Thema längst auf Nimmerwiedersehen verabschiedet. Nach diesem „Rechtsprinzip“ wäre der Zuschauer eines Krimis oder einer Dokumentation über berühmte historische Morde ein Mörder und bekäme eine lebenslange Haftstrafe (15 Jahre plus x) Ausser dem Staat als Justizverbrecher gibt es hier weder reale Täter noch irgendwelche „Opfer“ oder einen Schaden, der ein Rechtsgut begründen könnte.  Das hier weiter vorangetriebene Täter- und Gesinnungsstrafrecht ist ein deutliches Merkmal eines totalitären Systems, in dem wir uns im globalisierten Kapitalismus bereits befinden. Siehe unter anderem auch:

Galoppierender Hexenhammer mit Widerspruch

Der inflationäre Anstieg von Raubzügen und Wohnungsschändungen durch die Staatsgewalt im Kontext von Darstellungen sozialer und sexueller Selbstbestimmungsfähigkeit „minderjähriger“ Personen („Kinder– und Jugendpornographie„) setzt sich in allen Bundesländern der deutschen Bananenrepublik unvermindert fort. Mit dem Hexenhammer der extrem verschärften Strafbestimmungen seit Juli 2021 in einem sowieso verfassungswidrigen politischen „Sexualstrafrecht„, schafft man gezielt immer mehr „Verbrecher“ … Galoppierender Hexenhammer mit Widerspruch weiterlesen

Hexenhammer, Menschenjagd und erneuter Widerspruch

1. Juli 2021 Todestag des Rechtsstaates…

Hexenjagd, Propaganda und eine Verbrecherorganisation

Braune Propaganda in weißblau

Winterpause beendet – Die Jagd geht weiter

Magische Zahlen

Winterpause 2022/2023 – Hetze, Hexenjagd, Lügen und Propaganda

EU: Droht Massenüberwachung der Telekommunikation?

Der „Kampf gegen sexuelle Selbstausbeutung“

Wie ein Schwarm Heuschrecken…

Schlimmer gehts nimmer: Hexenjagd infolge eines Bildes, das einen bekleideten Jungen zeigt

Hexenjagd auf Hochtouren (I)

Hexenjagd auf Groß und Klein

Wenn “Opfer” aus Gründen des “Kinderschutzes” zu “Verbrechern” werden,

Explodierende Zahlen…

Hexenjagd auf Groß und Klein – Fortsetzung

Skrupellose Hexenjäger: Systempresse bietet wieder Propagandaplattform

Buchtipp: Uncle Sam’s Sexualhölle erobert die Welt…

Sexualstrafrecht – Justizverbrechen – Menschenrechtsverletzungen Grundrechteabbau – totalitärer Staat

Sommerpause beendet – Der Irrsinn geht weiter

Hysterie, Lügenpropaganda und digitale Massenüberwachung (Nachtrag)

EU: Droht Massenüberwachung der Telekommunikation?

Schaurige Bilderstürmer – Systempresse macht wieder Propaganda für Hexenjäger

BRD Gesinnungsstrafrecht: Wenn ein Aufklärungsfilm zur „Kinderpornographie“ mutiert

und viele andere mehr…

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Let us not underestimate the impact

Natürlich ist das gewaltige Gemaecht des kleinen Paul „Parental Advisory“!

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An der der Sexualhöllenfront auch im Westen nichts Neues. Das transatlantische Sudel- und Hetzblatt FAZ triumphiert am 14. Januar unter „Sturz eines Stars“ anläßlich der Hatz auf den französischen Comic-Zeichner Bastien Vivès, sieht ihn schon genüßlich „im freien Fall“. Dieser gerät wegen des Verdachts der „Kinderpornographie“ nun auch in das Visier der Justiz, wobei natürlich wieder einmal sogenannte „Kinderschützer“, tatsächlich ein Synonym für perverse Sexualhysteriker und Kinderquäler, kurz, menschlichen Abschaum, maßgeblich beteiligt sind. Hier in Gestalt der Froschfresser-Metastase des sexualhöllischen, sich „international“ gebenden US-Geschwürs „Innocence In Danger“ und „Fondation pour l‘ enfance“, eine noch verzweigtere, vernetztere Organisation vorgeblich französischer Genese. Die Zuständigkeiten und Aufgabenfelder sind hier wohl vielfältiger als beim rein sexualhöllischen Hetz- und Denunziationsverein „Innocence In Danger“, in Sachen Sexualität und „Pädokriminalität“ dürften sie aber vollkommen auf der weltweit metastasierenden US-Linie liegen.

Beide Haß-Sekten haben nun Anzeige sowohl gegen Vivès als auch zwei Comicverlage, die seine Werke veröffentlichten, erstattet. Die FAZ erinnert zunächst an die vorläufige Eskalation der Hetze gegen den populären Zeichner: Die Ausstellung „In den Augen von Bastien Vivès“ als geplantes „Glanzlicht“ der fünfzigsten Ausgabe des Festivals von Angoulême wurde durch eine glorreiche Online-Petition verhindert, die von 100 000 verhetzten Schäfchen gezeichnet worden war. „Die Veranstalter bekamen Drohungen und kalte Füße“ berichtet die FAZ erfreut, worauf man das Ganze abgeblasen hatte, auch wenn nicht alle damit einverstanden waren, so wie etwa Olivier Delcroix, der in der Tageszeitung „Le Figaro“ fragte: „Wer will das Fell des turbulenten und provokanten Bastien Vivès?“ Auch Zeichner-Kollege Jean-Marc Rochette habe die Absage bedauert.

Der FAZ erscheinen die nun eingeleiteten Ermittlungen einerseits konsequent, überraschten andererseits jedoch insofern, als daß die drei Comics als deren Gegenstand schon lange auf dem Markt seien: „Les Melons de la colère“ („Die Melonen der Wut“, 2011), Petit Paul (2018) und „La Décharge mentale“ („Die mentale Erleichterung“, 2018).

Im Gegensatz zu den FAZkes überrascht dies jedoch euren extrem gebildeten Erzählkuli zunächst mal nicht im Geringsten. Die Geschichte des „Kinderschutzes“ zeichnet sich dadurch aus, daß es immer wieder Werke getroffen hat, die schon lange „auf dem Markt waren“; so wie etwa der Klassiker „Josephine Mutzenbacher – Die Geschichte einer wienerischen Dirne“. Dieses Werk wurde 1997 auf Betreiben der miefigen Adenauer-Reliktinstitution „Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften“ indiziert, was erst 2017, mitten in der real existierenden Sexualhölle, als auch schon Comics, Mangas, Texte als „Kinderpornographie“ strafbewehrt waren, wieder aufgehoben wurde. Dabei enthält das Werk, im Gegensatz zu den unzähligen Sexfilmchen aus den 70ern und 80ern, die sich des Namens und der Motive bedienen, über lange Strecken durchaus „Kinderpornographie“ in dem Sinne, als daß hier Kinder untereinander und mit Erwachsenen sexuell überaus aktiv unterwegs sind. Die Darstellung wirkt insgesamt zwar übertrieben, in einzelnen Abschnitten und Szenen aber durchaus realistisch und im Rahmen des psychisch und physisch Möglichen. Verwiesen sei dabei etwa auf die Weinkeller-Szene mit der drallen Frau Reinthaler, dem strammen „Bierversilberer“ Herrn Horak und der jungen, neugierig-ralligen Peperl Mutzenbacher – ja, so könnte man sich das durchaus vorstellen, Details erspart sich der Erzähler, wenn auch das Werk momentan weder indiziert noch zensiert ist, obwohl es alle Kriterien des seit dem 01. Juli 2021 verschärften Sexualstrafrechts für „Kinderpornographie“ und damit ein Jahr Knast (Minimum) für Verbreitung, Erwerb und Besitz erfüllt. Die FAZ kommentierte die Freigabe der Mutzenbacher damals insgesamt durchaus wohlwollend, schloß sich dem Gerichtsurteil an, wonach das Werk schließlich grotesk überzeichnete Satire darstelle, vergaß aber nicht, mit erigiertem Zeigefinger zu betonen, daß das jetzt keinesfalls als Freibrief für kinderpornographische Schmierfinken zu verstehen sei und man es glatt vergessen könne, in diese Richtung zu argumentieren.

Tatsächlich ist dieses Tauziehen um die Gefährdung von Minderjährigen durch angeblich unmoralische Kunst und Literatur nichts neues und Marjorie Heins führt in „Not In Front Of the Children“ (2001) zahlreiche Beispiele dafür an, wie auch Klassiker, etwa von Joyce oder Dickens, zum Gegenstand solcher Debatten wurden. Und das auch schon in Zeiten, als Kinder noch in Bergwerken verschlissen wurden, was allerdings für den „Kinderschutz“ damals genauso als weniger relevant erachtet wurde wie der heutige Kinderverschleiß in Drittwelt-„Sweatshops“ oder Rohstoff-Minen in Zeiten des implementierten Kinderschänder-Wahns.

Bastien Vivès‘ „Petit Paul“ ist als Zehnjähriger mit einem gewaltigen Gemaecht „gesegnet“, ein Umstand, der ihn immer wieder in peinliche und unmögliche Situationen bringt. Etwa dazu, mit seiner großen Schwester zu kopulieren, die ein paar überdimensionierter Brüste ihr Eigen nennt und darob oftmals zum Opfer der geifernden Gier der Männer aus ihrem Umfeld wird. So zumindest sinngemäß die Inhaltsangabe der FAZ. Dem sexualhöllisch-transatlantischen GERONTO-SCHMIERBLATT zufolge würden der Künstler und sein Anwalt im laufenden Verfahren darauf bestehen, daß es sich bei „Petit Paul“ eben nicht um „Kinderpornographie“ handele, schließlich zeichneten sich die Comics (so wie die „Mutzenbacher“) durch einen unrealistischen und grotesken Charakter aus und seien somit als derbe Groteske ohne Bezug zur Realität zu verstehen. Diese Argumentationslinie hinterlasse aber laut den FAZ-Sittenwächtern schon allein deshalb „einen schalen Beigeschmack“, weil Vivès anderweitig geäußert hätte, sich zu „10-12 jährigen Mädchen hingezogen“ zu fühlen – einer laut diverser Studien unter heterosexuellen Männern weit verbreiteten und somit als normal zu bezeichnenden Eigenschaft, die aber unter der herrschenden sexualfeindlichen Ideologie eine vollständige Pathologisierung und Kriminalisierung erfahren hat. Da wird schon klar, wer hier tatsächlich den schalen Beigeschmack hinterläßt.

Bei ECPAT, einem weiteren sexualhöllischen US-Satelliten im Gewand einer „internationalen“ Kinderschutz-NGO, läßt man sich auf solche Feinheiten wie „Groteske“ und „Realitätsferne“ erst gar nicht ein. ECPAT hatte schon 2018, dem Erscheinungsjahr von „Petit Paul“, zu ebenjener Hatz geblasen, die nun vor ihrer Vollendung steht. PETITE PAUL, A WELL FOUNDED POLEMIC? fragte man sich damals schon auf dem Blog der belgischen ECPAT-Metastase, um mit der zu erwartenden Antwort nicht lange hinterm Berg zu halten: Vivès‘ „Petit Paul“ sei ganz klar ein illegales Werk, das sexuellen Mißbrauch glorifiziere und letztlich normalisiere, indem darin Kinder bei sexuellen Aktivitäten mit Erwachsenen dargestellt würden:

Is it an illegal work?

Yes ! the Optional Protocol to the Convention on the Rights of the Child, ratified by France, prohibits the sale and access to materials representing the sexual abuse of children*, defined as “any representation, by any means whatsoever, of a child engaged in explicit sexual activities”.

Who would dare claim that Little Paul comics escapes this category? She who shows, among other things, the child forced to cunnilingus to his teacher or a position “69” with his judo teacher?

Faced with the accusations, Glénat, the book’s publisher, defends itself: “This work of fiction was never intended to de-dramatize, promote or legitimize the abuse of minors in any way whatsoever. It is a caricature whose drawing, deliberately grotesque and outrageous in its proportions, leaves no doubt as to the totally unrealistic nature of the character and his environment.

Is it not cynical or naive to judge that the “grotesque” nature of the comic book or the “totally unrealistic” nature of the character does not “de-dramatize” or “legitimize” child sexual abuse?

And hypocritical to be surprised by the controversy when the prefect and collection director of Petit Paul is none other than Céline Tran, alias Katsuni, a former pornographic actress.

https://anonym.to/?https://ecpat.be/en/petit-paul-a-well-founded-polemic/

Weshalb man die Auswirkungen eines solchen Unflats auch nicht unterschätzen dürfe: Niemals wäre es eine unbedeutende Nebensächlichkeit, ein Kind in sexuellen Handlungen mit einem Erwachsenen darzustellen! NIEMALS!

Let us not underestimate the impact

Apart from the illegal nature of the book, depicting a child in sexual acts with an adult is never insignificant. This helps to normalize the fact that a minor may be an adult’s sexual partner.

What if the child doesn’t resist, like Little Paul? To assume a child’s consent, because he or she does not resist, is to ignore years of research in trauma. The latter show that a victim of sexual abuse’s lack of reaction may result from the state of paralysis in which he or she finds himself or herself. This “apparent consent” is in fact a survival reflex!

By depicting sexual relationships between a child and an adult, Petit Paul normalizes these relationships that should not be, sweeping away the fact that a child his age is legally considered incapable of giving his consent to these acts. This is extremely misleading and dangerous.

Moreover, by endowing his 10-year-old hero with a disproportionate sex, the author endorses and reinforces the hypersexualization of our society, by which minors are potential sexual objects. From there to think that the child is seeking, or even provoking the sexual act, there is only one step that some people take happily. It is therefore important not to underestimate the impact that works of fiction with an apparently “grotesque” and “unrealistic” character of the Petit Paul type can have.

*ECPAT Belgium avoids using the term “child pornography”, which could suggest that acts are consented to by trivializing them. We prefer the term “materials representing child sexual abuse”, in accordance with the Luxembourg Guidelines.

Ebd.

Und dieses „NIEMALS!“ ist aus der Sicht von ECPAT und Artverwandten vollkommen verständlich. Gerade, wenn wir diese FAKE-NGOs nicht als „Kinderschützer“ sondern als die sexualfeindlichen Repressionsorgane begreifen, die sie tatsächlich sind und die als solche das US-Sexualstrafrecht, samt dahinter stehender sexualfeindlich-repressiver Ideologie, weltweit in größtmöglichem Umfang durchsetzen wollen. „Kinderschutz“ ist nur ein Vorwand, um das Wohl der Kinder geht es dabei am allerwenigsten. Nach der hinter NCMEC, „Innocence In Danger“, „ECPAT“ stehenden Ideologie ist man bis mindestens 16, 18 Jahren „Kind“ – völlig ungeachtet der tatsächlichen körperlichen und psychischen Reife. „Kind“ bezeichnet hier schlichtweg eine sexuell unmündige Person, der man das Recht und die Fähigkeit abspricht, in sexuelle Handlungen einzuwilligen. Geschenkt, daß die „Kindheit“ ebenso eine ziemlich neuzeitliche Erfindung ist wie das Ideal der „kindlichen Unschuld“ und daß „Kinder“ schon vor der Pubertät sexuelle Wesen sind und währenddessen erst recht. Nach dem Verständnis dieser „Kinderschützer“ ist allerdings jegliche sexuelle Betätigung von „Kindern“ unnatürlich und pervers – mit Erwachsenen (auch als 17-Jährige mit einem 18-Jährigen!) ist es „Mißbrauch“ seitens des Volljährigen, unter Gleichaltrigen dann „Gegenseitige Vergewaltigung“ (Logisch! Es können ja beide nach dem Gesetz nicht zustimmen! Haha!). Das kann dann, wenn Kläger und Richter vorhanden, im ersten Fall zu Gefängnisstrafe mit anschließendem öffentlichem Pranger und Vogelfreiheit unter Ausschluß aus der menschlichen Gemeinschaft führen, im zweiten Fall gibt’s Jugendarrest für beide „Vergewaltiger“ und ebenfalls Listung in der Sexualtäterdatei. Darüber hinaus gibt es in den USA, als Herd dieses NGO-Tentakelpornos, „THERAPIEZENTREN FÜR FÜNF- BIS DREIZEHNJÄHRIGE SEXUALSTRAFTÄTER“ – also „Kinder“ nach juristischer Definition – in denen diese mit an MK-Ultra und Clockwork-Orange angelehnten Methoden „therapiert“, d.h. GEFOLTERT werden, ohne daß das je auch nur einen dieser „Kinderschutz“-Tentakel auf den Plan gerufen hätte. Dies läßt nur einen Schluß zu, nämlich daß sie EINVERSTANDEN und Teil davon sind. Die Unschuldsvermutung, daß man in den Steuerzentralen jener Mafia eben nichts davon wüßte, kann man getrost vergessen. Und damit wäre auch schon alles über den Charakter dieser Organisationen gesagt.

Wobei es allgemein in den täuschländischen Medien recht stille um diese doch eigentlich unfaßbaren Praktiken und deren Export war und ist. Lediglich wenn mal ein Kind aus dem noch zivilisierteren Europa in die Fänge und Mühlen dieses US-„Kinderschutz“systems gerät, so wie im Fall von Raoul Wüthrich aus der Schweiz, öffnet sich vorübergehend ein Guckloch auf diesen zutiefst verstörenden HORROR: Suggestivbefragungen von Kleinkindern aufgrund von Gerüchten und Denunziation, das nächtliche Abführen eines Elfjährigen in Handschellen und Fußeisen wegen des Verdachts der „schweren Blutschande“, die Alternativen Knast und „Therapeutisches Heim“, das in realiter ein Folter- und Hirnwäschezentrum ist, in dem schwerste Menschenrechtsverletzungen begangen werden. Aber nur schnell weitergehen, hier gibt’s nichts zu sehen. Und während die Informationen hierzu unten gehalten wurden, wurden gleichzeitig unter Umgehung jeder öffentlichen Debatte jene Reformen in Deutschland und Europa heimtückisch und hinterrücks Schritt für Schritt durchgesetzt, denen wir nun unterm bunten Regenbogen der Scheintoleranz das strikteste Sexualstrafrecht seit MINDESTENS dem Zweiten Weltkrieg zu verdanken haben.

Die „Kinderschützer“ von NCMEC etwa, dem „National Center for Missing and Exploited Children“, schnüffeln unter jenem irreführenden Tarnnamen sexuell aktiven Kindern und Jugendlichen in Europa im Internet hinterher und sorgen dafür, daß diesen der Prozeß gemacht wird. Mit der Folge, daß in Raoul Wüthrichs schweizer Heimat schon Zehnjährige, die sich im Internet exhibitioniert und Bildchen getauscht haben, ins Gefängnis kommen. In Deutschland besteht erst ab 14 Jahren Strafmündigkeit, dann ist aber auch hier Gerichtsverfahren und Eintrag ins Führungszeugnis und Sexualtäterregister fällig – mit allen Konsequenzen für die Praktikums- und Berufswahl. Wir haben es nämlich mit der Herstellung, der Verbreitung und dem Erwerb von „Kinderpornographie“ zu tun, und das sind alles seit dem 01. Juli 2021 VERBRECHEN und als solche gleichgestellt mit Mord- und Totschlag. Es gibt keine Geldstrafen und „minderschweren Fälle“ mehr, das Strafminimum ist ein Jahr Haft. Bestenfalls kann der Richter aus Ermessensgründen das Verfahren abbrechen. Man fragt sich, was mit den ganzen Jugendlichen passiert, die jetzt abgegriffen werden. Schwer vorstellbar, daß man die jetzt alle wegen ihres „Sextings“ für mindestens ein Jahr in den Jugendarrest steckt. Gedroht wird allerdings in den speichelleckerischen, staatsnahen oder staatsidentischen Medien, in denen regelmäßig in verleumderischen Meldungen die Ergebnisse der letzten „Razzien wegen Kinderpornos“ ausgehangen werden wie Jagdstrecken oder Schlachthofauftriebe, ganz offen und unverhohlen damit. So auch in der FAZ, von der man aber auch wirklich nichts anderes erwartet. Allerdings ist der Tenor überall annähernd der selbe.

Den Erzähler durchhaucht nur ab und an zart die Erinnerung daran, wie das vor gar nicht allzulanger Zeit noch anders war. Noch in den Nullerjahren war in den Medien ein eher wohlwollender und milder Ton zur Sexualität unter Jugendlichen, das „Sexting“ im Internet inbegriffen, zu vernehmen. Ja, Zeiten änderten sich und somit auch die Kulturtechniken. „Sexting“ im Internet sei unter Jugendlichen weit verbreitet, es hätte sicher auch Risiken, aber man solle es nicht verteufeln usw. usf. Ja, im Internet gäbe es viel Pornographie, Pornographie wäre leichter zugänglich als je zuvor, auch für Kinder, aber das sei auch nicht so schlimm wie viele denken. Eine Zwölfjährige, die im Internet auf die übliche Pornographie stoße, würde schnell die Künstlichkeit erkennen und gelangweilt wegklicken, hieß es damals noch.* Ja, der Erzähler weiß nicht mehr genau, welcher Gazette, welchem Journal er desgleichen entnehmen durfte, aber es stand so geschrieben. Jetzt ist es de jure ein VERBRECHEN und mit Mord und Totschlag gleichgestellt, Kindern Zugang zu Pornographie zu gewähren, und das ist schon der Fall, wenn Eltern das Internet nicht entsprechend sichern. Die Eltern, die in unserer Kindheit ihre Schlafzimmer und Nachtkästchen nicht abschlossen und uns Jungens damit Zugang zu jenen COLOR-MAGAZINEN gewährten, die in uns eine Mischung aus leichter Übelkeit und GEILHEIT hervorriefen, und das auch schon mit zehn, elf Jahren, hätten sich also heute eines VERBRECHENs schuldig gemacht. Und das ist auch die leitende Intention jener repressiv-sexualhöllischen „Kinderschutz“-Tarnorganisationen unter US-Federführung: Jedes sexuell aktive Kind, jede/r im Internet sexelnde Minderjährige führt die Behauptung ad absurdum, Kinder, und noch absurder: Jugendliche, seien von Grund auf unschuldig-asexuell und nicht empfänglich für sexuelle Reize, würden darauf nur mit Ekel, Schockstarre und lebenslangen Traumata reagieren. Deshalb muß dergleichen schärfstens sanktioniert, jegliche „Normalisierung“ im Keim erstickt werden!

Und so müssen nicht nur tatsächliche sexuelle Kontakte zwischen Kindern sanktioniert und als Verbrechen mit Mord und Totschlag gleichgestellt werden, sondern jede Darstellung, die auch nur entfernt dazu angetan sein könnte, sexuelle Handlungen von Kindern oder gar von Kindern und Erwachsenen als normal erscheinen zu lassen bzw. an ganz simple biologische Tatsachen zu erinnern und den alles erstickenden Mißbrauchspopanz platzen zu lassen. Und deshalb hat man, ganz nach US-Vorbild, jede DARSTELLUNG von sexuellen Handlungen unter oder mit MINDERJÄHRIGEN unter Achtzehn zum VERBRECHEN erklärt, ob in Bild oder Schrift: Ob reale Videos oder Photos oder Zeichentrick oder Comics oder Zeichnungen oder Texte – alles „Mißbrauch“ alles „VERBRECHEN“. Bei der Kriminalisierung der Sexualität mit und unter Jugendlichen im „Real Life“ ist man noch nicht ganz so weit, aber man arbeitet dran. Jedenfalls hat man sie so auch wegen ihres „Sextings“ gleich mit am Sack. Ein Krimineller, äääh, Kriminaler und „Experte“ in Sachen „KiPo“ rülpst in die FAZ, daß man da verschiedenste Tüpen unter den Delinquenten habe, „SEIT NEUEREM vermehrt Jugendliche“ – eine infame Lüge und Verzerrung! Die repressiv-heimtückische Sexualgesetzgebung schafft sich ihre „Täter“ selbst! Überhaupt: Sexuelle Selbstbestimmung? Informationsfreiheit? Meinungsfreiheit? Kunstfreiheit? Freie Entfaltung der Persönlichkeit? Drauf geschissen. Nichts darf daran erinnern, daß auch Kinder sexuelle Wesen sind und der Körper für die Extase gemacht ist. Und genau darum sind Leute wie Bastien Vivès und ihr Werk auch so wichtig und verdienen jede Unterstützung. Wie ECPAT sagt:

Let us not underestimate the impact

In diesem Sinne: Wohlan!

Bastien Vivès. Bild: Link Wikimedia

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* „Eine Zwölfjährige, die im Internet auf die übliche Pornographie stoße, würde schnell die Künstlichkeit erkennen und gelangweilt wegklicken“ – Den Erzähler kommt dies nicht nur in der Rückschau angesichts der zu jener Zeit schon fortschreitenden Repression seltsam vor, er erinnert sich auch, daß ihn das damals schon etwas befremdete. Und solche Aussagen bezüglich der Harmlosigkeit der „Pornoflut“ im Internet waren in den Nullern allgemein in der Presse verbreitet. Möglich, daß man da noch aus Imagegründen Zugeständnisse an die Internet- und IT-Industrie machte (Pornographie als bedeutender Wirtschaftsfaktor in der Netzökonomie) und jetzt, wo ohne Netz wirklich nichts mehr läuft, die Schotten dicht macht, es eventuell also auch für die Erwachsenen-Pornographie nun zunehmend, äh, „eng“ wird.

Ugandische Verhältnisse? Oder gar AMERIKANISCHE?!!

-Pastor Ssempa full interview ft. Poo Poo and Elton John-
Pastor Ssempa (Pasta Senpai) talks about Elton John and eating da poo poo in this funny ugandan full interview. Same pasta from the Why are you Gae interview. NOTE: This video was not uploaded to promote homophobia, but rather to expose the ignorance and absurd nature of those who promote it. This channel makes fun of homophobes. HILARIOUS Edited Highlights are here: https://youtu.be/VrM1YI7mj8M

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Ja, HILARIOUS diese potzigen homophoben Negerlein, Clowns of Nature! Was sind wir doch denen über in unserer wertewestlichen-multipel-multitoleranten Woke-Welt unterm Regenbogen. Wirklich? Folgender Text aus Schuster, „Lexikon der Pädophilie-Irrümer“ ist von 2014, und seitdem ist es nicht besser geworden. Juden? Nazis? Ja, der DE weiß. Aber HIER paßt der Vergleich tatsächlich einigermaßen. Statt der Juden hätte man z.B. auch Hutus oder Tutsis nehmen können, ENTMENSCHLICHUNG ist ja an sich nichts singuläres, wenn sie sich auch beim JUTT doch umfassender gestaltete als bei unseren impulsiven Coloured Cousins, ihr NAZISCHWEINE! Und deshalb ist es auch in Ordnung so, schon allein damit ihr euch erst recht aufregen könnt!

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Irrtum 50: „Es gibt keine Parallelen zwischen der Judenverfolgung und der Ausgrenzung der pädophilen Menschen.“


Richtig: Es gibt beängstigende Parallelen zwischen der Verfolgung der jüdischen und der pädophilen Menschen.

Viele Menschen sehen keinen Zusammenhang zwischen der Judenverfolgung im Nationalsozialismus und der heutigen Pädophilen-Verfolgung. Aber auch im Nationalsozialismus sahen weite Teile der Bevölkerung aufgehetzt durch die Massenmedien die Verfolgung der jüdischen Menschen als sachlich gerechtfertigt an und hatten kein schlechtes Gewissen. Weite Teile der Kirchen, der Wissenschaft, der Lehrersschaft, der Politiker, der Journalisten und der Justiz haben die Verfolgung der jüdischen Menschen im Nationalsozialismus mitgetragen. Aus dem fehlenden schlechten Gewissen der Bevölkerungsmehrheit und der gegenwärtigen „Eliten“ kann man daher nicht schließen, dass kein barbarisches Verbrechen an den pädophilen Menschen begangen wird. Bei genauem Hinsehen zeigen sich bei allen hier nicht natürlich bestrittenen Unterschieden auch verblüffende Parallelen zwischen der Verfolgung der jüdischen und der pädophilen Menschen.David Thorstad sagte 1998: „Heute ein aktiver Päderast in den USA zu sein, ist wie ein Jude im Nazi-Deutschland zu sein.

So wie im Nationalsozialismus die jüdischen Menschen gehasst wurden, so werden heute die pädophilen Menschen gehasst. Ein pädophiler Mensch, dessen einziges „Verbrechen“ darin besteht, Kinder zu lieben, wird von der Gesellschaft ausgegrenzt, geächtet, als triebgesteuerte und hinterhältige Bestie angesehen und dadurch häufig in die Sucht und in den Tod getrieben. Ein pädophiler Mensch kann heutzutage in Deutschland allein aufgrund seiner sexuellen Orientierung seine Wohnung verlieren. In Hessen wurde einem pädophilen Menschen die Wohnung gekündigt. Er verlor dann den anschließenden Zivilprozess zur Wohnungskündigung. Das Gericht begründete seine Entscheidung tatsächlich mit diesem Argument: Die Tatsache, dass in einer Wohnung ein Pädophiler wohne, käme einer empfindlichen Beeinträchtigung der Wohnqualität gleich. Schon bei völlig harmlosen und einvernehmlichen Zärtlichkeiten drohen pädophilen Menschen langjährige Haftstrafen und lebenslange Sicherungsverwahrung, Vergewaltigungen und Misshandlungen im Gefängnis, in manchen Ländern sogar Gehirnoperationen und Kastrationen (wie in Polen). Rückhalt und Unterstützung durch andere pädophile Menschen gibt es wegen fehlender Selbsthilfegruppen häufig nicht. Die Ursache für die fehlenden Selbsthilfegruppen besteht in der Angst der Betroffenen, selbst in den Fokus von Ermittlungen zu geraten. Von den vermutlich hunderttausenden kern-pädophilen Menschen in Deutschland kann fast niemand zu seiner sexuellen Orientierung stehen, da Ehrlichkeit mit hoher Wahrscheinlichkeit zur Zerstörung der bürgerlichen Existenz führt. Pädophile Menschen sind tagtäglichen Erniedrigungen ausgesetzt, gegen die sie sich kaum wehren können. So wurde in einer deutschen TV-Sendung die folgende Definition für Pädophilie gegeben: Pädophile „laben sich an den Schmerzensschreien der Kinder, während sie sie vergewaltigen, weil sie sie für Lustschreie halten.“ Warum wurde der hierfür verantwortliche Journalist nicht wegen Volksverhetzung verurteilt? Die Einsamkeit und die psychische Belastung dürften für viele pädophile Menschen ähnlich schlimm sein wie die psychische Belastung für viele jüdische Menschen in den Anfangsjahren des Nationalsozialismus. Jüdische Menschen konnten sich gegenseitig aufbauen und helfen bei der Verarbeitung der permanenten Herabwürdigung, pädophile Menschen müssen damit meistens alleine fertig werden.

Der Psychologe Griesemer beschreibt weitere Bespiele für die Hetze gegen pädophile Menschen: „Der bayerische Politiker Edmund Stoiber fällt nacheinander mit Teufelszitaten gegen Homosexuelle und Vorstößen im Bundesrat zur Zwangskastration Pädophiler auf; oder: Das ZDF (CSU-dominierter Senderrat) machte kürzlich Werbung für ein minderwertiges Theaterspektakel in Erfurt „Hänsel und Gretel“: Ein Pädophiler ist eine Hexe. Die Kinder – „Hänsel und Gretel“ knien nackt und wie kleine Hunde gefesselt am Boden und harren ihres unvermeidlichen Missbrauchs. Am Ende wird die Hexe grimmgerecht von den Kindern hingerichtet, und alles freut sich. Jud Süss über pädophile Menschen eigentlich – fratzenhafte Überzeichnung. Genauso desinformativ. Genauso kriminell. Und wie „Jud Süss“ auch deklariert: Als „Aufklärung der Bevölkerung“ – zum guten Zweck. Niemandem scheint dergleichen zur Zeit auch nur aufzufallen.“

In dem Buch „Freiwild“ über die Vorgänge an der Odenwaldschule, das 2011 von dem zu Bertelsmann gehörenden Gütersloher Verlagshaus herausgegeben wurde, nannte der Journalist Tilman Jens einen Lehrer, der angetrunken einer Abiturientin an den Busen gefasst haben soll, das „Schwein S.“841 und schrieb hierzu auch: „(…) ich verachte diesen Mann, von dem es heißt, dass nun auch er viel trinke. Möge der weißbärtige Greis in seinem Bordeaux ersaufen. Einen leichten Tod wünsche ich ihm nicht (…)“2. Diese Passage haben vermutlich vor der Drucklegung der Schriftsteller, der Lektor und weitere Personen häufig gelesen. Dennoch wurde die Passage gedruckt. Bei den Themen Pädophilie und sexueller Missbrauch ist Mobbing salonfähig.

In den USA werden pädophile Haftentlassene oft durch die Bloßstellung auf dem Internet-Pranger lebenslang stigmatisiert. Die für jedermann öffentlich einsehbaren Einträge in den Sexualstrafregistern führen oft zu Ausgrenzung, Bedrohungen, körperlichen Angriffen und dem Verlust des Arbeitsplatzes, der Wohnung und von Freunden. Studien zeigen, dass ein erheblicher Anteil der registrierten „Sexualstraftäter“ von diesen schrecklichen Zuständen betroffen ist. Mindestens sechs Menschen wurden aufgrund dieser Einträge bereits ermordet. In einem Fall wurde ein 24-jähriger Mann ermordet, weil er ein „Sexualstraftäter“ war – sein Verbrechen bestand darin, dass er als 20-jähriger einvernehmlichen Sex mit seiner Freundin hatte, die zwei Wochen später 16 Jahre alt wurde. Ein Teenager aus Michigan hatte einvernehmlichen Sex mit einer 14-jährigen und tötete sich selbst, nachdem er in ein öffentliches „Sexualstraftäter“-Register eingetragen wurde, obwohl der Richter, der ihn verurteilt hatte, diesen Eintrag verhindern wollte. Zunehmend wird ehemaligen „Sexualstraftätern“ in den USA auch der Zutritt zu bestimmten Regionen verwehrt, so dass sie beispielsweise nur noch in Wohnwagen außerhalb der Stadt und unter Brücken schlafen können. In Miami können registrierte „Sexualstraftäter“ nur noch unter einer zugigen Brücke schlafen. Die Restriktionen sind so hart, dass registrierte „Sexualstraftäter“ nicht mehr nach San Francisco oder Los Angeles ziehen können.

Von der Hexenjagd auf die pädophilen Menschen sind auch viele Kinder und Jugendliche betroffen. Zehntausende Kindern und Jugendliche waren oder sind in den USA von Maßnahmen gegen „Sexualstraftäter“ betroffen, obwohl die sexuellen Handlungen oft einvernehmlich und mit Gleichaltrigen abliefen. Selbst zehnjährige Jungen wurden an PenisMessgeräte angeschlossen und mit einer Aversionstherapie „behandelt“, obwohl diese „Therapie“ für Homosexuelle schon seit langem als unethisch und gefährlich abgelehnt wird. Bei anderen „Therapien“, denen junge Teenager gegenwärtig ausgesetzt sind, werden diese Teenager gezwungen, jeden Tag diesen Text vorzulesen: „Ich bin ein Pädophiler und bin nicht fähig, in der menschlichen Gesellschaft zu leben … Mir wird man nie vertrauen können … Alles was ich sage ist eine Lüge … Ich kann nie geheilt werden.“

In vielen Ländern gibt es immer wieder Bestrebungen, pädophilen Menschen das Recht auf Meinungsfreiheit zu entziehen. Der Internet-Buchhändler Amazon entfernte mehrere kompetent und professionell geschriebene Sachbücher zum Thema Pädophilie aus dem Programm, weil die Bücher Pädophilie nicht verurteilten, sondern differenziert darstellten. In Belgien wurde pädophilen Menschen das politische und massenmediale Eintreten für ihre Sichtweisen durch die Politik untersagt. In Holland hat am 26.6.2012 ein Gericht die Pädophilen-Vereinigung „Martijn“ verboten, die gesellschaftliche Akzeptanz für sexuelle Beziehungen zwischen Kindern und Erwachsenen gefordert hatte. Das holländische Gericht begründete die Auflösung des 60-köpfigen Verbandes mit dem „Argument“, dass die Organisation gegen die allgemein akzeptierten moralischen Werte des Landes verstoße. Der Verein „Martijn“ sei eine Bedrohung der öffentlichen Ordnung, weil er sexuelle Kontakte zwischen Kindern und Erwachsenen „verherrliche“ und als etwas Normales hinstelle. Am 2.4.2013 wurde das Verbot von Martijn von einem anderen Gericht wieder aufgehoben.

Weitere Zusammenhänge (wenn auch nicht mit der gleichen Rücksichtslosigkeit) zeigen sich bei der Unterdrückung unerwünschter Meinungen in den Massenmedien. Ein Journalist riskiert sofort seine berufliche Stellung und seine Karriere, wenn er auch nur einen Hauch von Zweifel an dem vorherrschenden Pädophilen-Bild äußert. Die Beschäftigung mit den Thema Kindersexualität und Pädophilie führt zu Verdächtigungen. Auch nicht-pädophile Wissenschaftler müssen mit Ausgrenzung rechnen, wenn sie die gegenwärtige undifferenzierte Verdammung der pädophilen Menschen nicht mitmachen und kritische Fragen stellen. Der Psychologe Griesemer zieht diesbezüglich eine historische Parallele zur Französischen Revolution:

„Die Rollkommandos der Jakobiner hin zur Guillotine nannten sich selbst damals „Wohlfahrtsausschuss“. Die Bevölkerung merkte seinerzeit zu spät, was es mit der humanitären Namensgebung auf sich hatte. Der Begriff ließ unmöglich solche Assoziationen zu. Der Wohlfahrtsausschuss war die Polizeizentrale des jakobinischen Überwachungsstaates. Von hier aus wurden die Blutgerichte organisiert, die in einer paranoiden Wahnspirale am Ende jeden Bürger auf die Guillotine brachten – karrenweise – der anderer als der politisch opportunen Meinung war. Am Ende genügte die bloße Verleumdung, das nicht zu sein. Ganz am Ende aber: Das Fehlen eines Mitgliedsausweises, wenn man angesprochen wurde. Nicht gesichert Mitglied der jakobinischen Partei zu sein. Paranoid anmutende Ausspähung kritischer Geister mit Suspekterklärung sind auf diesem Sektor nun jedem geläufig, der auf diesem thematischen Gebiet (Pädophilie, der Verfasser) noch so seine eigene Meinung hat als Fachmensch.“

Es ist in der Geschichte kein Sonderfall, dass es zu kollektiven Wahnvorstellungen in Bevölkerungen kommt und die Mehrheit über eine Minderheit herfällt. Zu denken ist u.a. an die Verfolgung der „Hexen“ und der Ketzer, an die Verfolgung der Juden, Zigeuner und Homosexuellen und an den Antikommunismus in den USA unter McCarthy. Derzeit sind es die pädophilen Menschen, die auch von den sich für gebildet und humanistisch haltenden Schichten ausgegrenzt und verfolgt werden. Es scheint leider in der Natur des Menschen angelegt zu sein, wechselnde Bevölkerungsruppen zu unterdrücken. Die Verfolgung von Minderheiten ist mit dem Zusammenbruch des Nationalsozialismus nicht beendet, sondern ein dauerhaftes Problem in der Geschichte der Menschheit.

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Unmittelbar nach meiner GEMAECHTERGREIFUNG wird meine bis an die Zähne bewaffnete L*LI-ARMY hier so gründlich aufräumen, daß der Jakobinerterror ein Gindergebordstag dagegen war. Anschließend tragen sie zu jenen süßen Klängen die verschrumpelten Köpfe des Feindes auf Stangen durch diesen Wachtraum voller Musik und Blumen… CUTE!

-Acrion ~ Why So Mad?-

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Wissenschafts-Voodoo um klinische Relevanzen

Hebephilie (von Hebe, griechische Göttin der Jugend, und altgriechisch φιλία philia „Freundschaft“) ist die erotische und sexuelle Präferenz eines Erwachsenen für pubertierende Jungen und/oder Mädchen etwa im Alter zwischen 11 und 16 Jahren. Eine genaue Eingrenzung des Alters ist aufgrund des von Fall zu Fall unterschiedlichen körperlichen und psychischen Einsetzens der Pubertät schwierig. Sie grenzt sich immer zur Pädophilie, der Zuneigung für präpubertäre Kinder, ab. Im Falle einer Attraktion zu männlichen Jugendlichen spricht man meist von Ephebophilie, bei jugendlichen Mädchen von Parthenophilie. Manchmal wird der Begriff Hebephilie aber auch bezüglich der frühen Pubertät und die anderen beiden Begriffe bezüglich der mittleren und späten Pubertät verwendet. Der Name Hebephilie wurde erstmals in den 1950er Jahren in Nordamerika verwendet; eine intensivere Erforschung dieser Präferenz findet insbesondere seit den frühen 2000er Jahren statt.

In den Sexualwissenschaften wird mehrheitlich die Auffassung vertreten, dass es sich bei der Hebephilie um eine eigenständige und klar von anderen Neigungen abgrenzbare Chronophilie handelt. Gegenstand intensiver Debatten ist hingegen die Frage, ob sie als Paraphilie oder als nicht-pathologische Sexualpräferenz eingeordnet werden muss. Sie ist derzeit weder im DSM-5 noch in der ICD-11 als psychische Störung erfasst, jedoch wird seit 2008 regelmäßig über eine Aufnahme in zukünftige Auflagen der beiden Klassifikationssysteme diskutiert.

Wissenschafts-Voodoo bei Wikipedia

Richard Green weist auch darauf hin, dass sich die Klassifizierung der Pädophilie in den verschiedenen Ausgaben des DSM-Katalog ständig verändert hat („Die Evolution der Pädophilie in den verschiedenen Ausgaben des DSM ist ein Reise durch Alices Wunderland“) und ständig anderen Gruppen zugeordnet wurde. In der ersten Ausgabe von 1952 war Pädophilie eine sexuelle Abweichung. Pädophilie wurde als soziopathisch bezeichnet, weil sie gegen die Normen der Gesellschaft verstoße. In DSM-II von 1968 war Pädophilie immer noch eine sexuelle Abweichung, aber nicht mehr soziopathisch. Pädophilie gehörte nun zu einer
Gruppe von „nicht-psychotischen mentalen Störungen“. Im DSM-III von 1980 gehörte die Pädophilie plötzlich zur Gruppe der Paraphilien, wobei für eine entsprechende Diagnose pädophile Handlungen entweder häufig auftreten mussten oder die einzige Art der sexuellen Erregung darstellen mussten. Im DSM-Katalog von 1987 verschwand dann diese Bedingung, auch Menschen mit einem zusätzlichen Interesse an Sex mit Erwachsenen können als pädophil eingestuft werden.

Filip Schuster, „Lexikon der Pädophilie-Irrtümer“
Bremer Bildungssenator Willi Lemke im SPIEGEL 2004 (Emphasis added!): „Es gibt Sexbomben an unseren Schulen, da möchte ich nicht Jungleerer sein.“ ENTLARVEND!!! 18++-Bild

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Nachdem nun in Täuschland nicht nur jede Sexualität mit „Kindern“ unter vierzehn Jahren strafrechtlich mit Mord und Totschlag gleichgestellt wurde, „Verbrechen“ ohne „Opfer“, wie einvernehmlicher Bildchentausch, „Sexpuppen“, Zeichnungen, Comics, Aufklärungsbücher und wissenschaftliche Arbeiten aus besseren Tagen, Erlebnisberichte und rein fiktive Schilderungen eingeschlossen, macht auch die Kriminalisierung und Pathologisierung der „Hebephilie“, also der biologisch absolut normalen sexuellen Attraktion durch geschlechtsreife Teenager Riesenschritte. Zwar ist in Täuschland Sex zwischen Teenagern ab 14(!) Jahren und Erwachsenen nicht grundsätzlich illegal, allerdings können solche Beziehungen durch im Zuge der letzten Sexualstrafrechtsreformen eingebaute Fallstricke wie „Ausnützen einer Notlage“, „Sexuelle Handlungen gegen Entgeld“, „Ausnutzen fehlender Reife“ sowie „Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger“, so es denn Kläger und Richter gibt, leicht kriminalisiert und strafrechtlich sanktioniert werden. Als „Ausnützen einer Notlage“ kann es schon interpretiert werden, wenn der/die Jugendliche beim älteren Partner übernachtet, weil sie zuhause Zoff oder auch nur den letzten Bus verpaßt hat; eine sexuelle Handlung gegen Entgeld kann schon vorliegen, wenn dem ein Geschenk, eine Einladung zum essen usw. vorausging; die „Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger“ ist letztlich eine Art von Metamorphose des adenauer-muffigen Kuppelei-Paragraphen und kann Dritte treffen, die einem entsprechenden Pärchen ein Wochenendhäuschen oder sonstige Räumlichkeiten überlassen. Also unter Umständen auch die Eltern des/der Jugendlichen, obwohl das Einverständnis der Eltern eine Voraussetzung für die Legalität von Beziehungen zwischen Jugendlichen unter sechzehn Jahren und Erwachsenen darstellt. Wie wir sehen, wurde hier statt klarer Regelungen eine Grauzone der Willkür und Unsicherheit geschafften, was wohl ganz im Sinne des Erfinders liegt. Offensichtlich sollen generationenübergreifende Beziehungen weitgehend verunmöglicht und nur „alterskonforme“ Beziehungen geduldet werden. Für erotische Bilder, Videos, Kunst, Literatur etc. gilt das gleiche wie für sub 14: Es ist alles als „Jugendpornographie“ der „Kinderpornographie“ gleichgestellt, und damit seit dem 01. Juli 2021 ein Verbrechen. Kurioserweise ist nun das, was am wenigsten mit direktem, körperlichem Sex zu tun hat, am schärfsten sanktioniert: man kann also wegen des Besitzes von ein paar Dutzend erotischer Bildchen von Minderjährigen für Jahre in den Bau einfahren und muß der Willkürjustiz noch dankbar dafür sein, wenn auf anschließende Sicherungsverwahrung verzichtet wird. Selbiges kann einem auch für selbst gezeichnete „Kinderpornographie“ widerfahren, wobei desgleichen auch schon vor der Hochstufung zum „Verbrechen“ mit Geldstrafen geahndet wurde – nun ist ein Jahr Haft als Minimum angesetzt.

Ein kurzer Blick in Wikipedia, aus dem in Folge großzügig zitiert, das aber dabei nicht als seriöse Quelle, sondern Spiegel des Zeitgeists betrachtet wird, zeigt ziemlich deutlich die Geschichte der Pathologisierung und Kriminalisierung der „Hebephilie“, also der biologisch völlig normalen Attraktion Erwachsener durch geschlechtsreife Teenager, und wie weit diese schon fortgeschritten ist.

Zunächst fällt auf, daß dieser Kunstbegriff ein Auswurf der Moderne ist und tatsächlich der US-Forensik entsprang:

Etymologie

Der Begriff wurde 1955/56 von dem Nordamerikaner Bernard C. Glueck eingeführt.[9][10] Nach frühen Quellen von 1955 und 1957 wurde er von Paul Benedict 1955 oder früher geprägt.[11][12] Namensgeberin ist Hebe, die griechische Göttin der Jugend.

Glueck verwendete den Begriff damals zur Unterscheidung von fünf Kategorien von (männlichen) Sexualverbrechern:[13]

  1. Vergewaltigung (Koitus mit Frauen)
  2. heterosexuelle Hebephilie
  3. heterosexuelle Pädophilie
  4. homosexuelle Hebephilie
  5. homosexuelle Pädophilie

Vor dem Zweiten Weltkrieg wurde der Begriff in Europa von manchen zur Bezeichnung einer „sexuellen Perversion“ verwendet, des weiblichen Gegenstücks zum „echten männlichen Fetischismus“, die etwa unter der Form des „Stofffetischismus“ vorkomme. Verwendet haben den Begriff beispielsweise Clérambault, Langlois und Kurt Beas.[14][15]

Wiki, ebd.

Wobei wir hier auch hinsichtlich der „Pädophilie“ anmerken müssen, daß der wissenschaftliche Gebrauch dieses Begriffs ebenfalls vergleichsweise jung und dabei zu einer Zeit geprägt wurde, als im Zuge einer neuartigen, vorher so in Europa nicht gekannten Prüderie und Sexualfeindlichkeit Medizin und Psychiatrie die Definitionsgewalt übernahmen und unter anderem auch der Onanie Krankheitswert zuschrieben und ihr Verbot streng wissenschaftlich untermauerten:

Das Wort Pädophilie stammt aus der griechischen Antike. „Pais“ bedeutet „Knabe, Kind“ und „philia“ Freundschaft. Die ursprüngliche Wortbedeutung für Pädophilie ist also Freundschaft zu Kindern/Knaben oder das Lieben von Kindern/Knaben. In der griechischen Antike bezeichnete der Begriff Pädophilie erzieherische Liebesbeziehungen zwischen Männern und ca. 12- bis 17-jährigen Jungen (siehe Irrtum 39). In die Wissenschaft eingeführt wurde der Begriff Pädophilie erst 1886. In diesem Jahr veröffentlichte der Wiener Psychiater Richard von Krafft-Ebing sein Buch „Psychopathia sexualis“. In dem Buch wurden
viele ungewöhnliche sexuelle Vorlieben mit Fallbeispielen beschrieben. Aufgrund des pornografischen Interesses der Menschen wurde das Buch zu einem internationalen Beststeller. Zur Vorsicht mussten von Krafft-Ebing die als anstößig angesehenen Stellen ins Lateinische übersetzen. In dem Buch beschreibt er erstmals die „Paedophilia erotica“745 zusammen mit der Homosexualität und anderen sexuellen Vorlieben als Krankheiten. Auch die Begriffe Masochismus und Sadismus wurden in dem Buch von Krafft-Ebing geprägt und erstmals als sexuelle Richtung beschrieben. Unter Pädophilie verstand Krafft-Ebing das dauerhafte sexuelle Interesse an Kindern, die sich vor der Pubertät befinden.

Schuster, „Lexikon der Pädophilie-Irrtümer“, 2014

In der US-Forensik konstruiert, das gibt schonmal den Weg für deren Tentakel in Gestalt perverser Pseudowissenschaftler und Quacksalber vor.

Therapeutische Aspekte

In einer Studie des Netzwerks Kein Täter werden wurde eine Gruppe von 153 nicht justizbekannten hebephilen Männern untersucht. Es ergab sich, dass nur ein relativ geringer Teil der Hebephilen eine ausschließliche Ansprechbarkeit auf das pubertäre Körperschema aufwies.[24] Nach der Berliner Klassifikation werden verschiedene Mischformen chronophiler Interessen unterschieden, wenn neben der Sexualpräferenz noch eine Ansprechbarkeit auf weitere Körperschemata besteht. 9,2 Prozent der Patienten wurden demnach als pädo-hebephil, 30,1 Prozent als pädo-hebe-teleiophil, 15,7 Prozent als ausschließlich hebephil und 45,1 Prozent als hebe-teleiophil klassifiziert.[24] Insgesamt weisen nach den Daten der Studie knapp 39 Prozent der Hebephilen auch eine Ansprechbarkeit auf das präpubertäre Körperschema bzw. knapp 75 Prozent auch auf das erwachsene Körperschema auf.

Befragungen ergaben, dass die als hebephil diagnostizierten Männer einen ähnlich starken Leidensdruck verspürten wie Pädophile. Weiterhin stellte sich heraus, dass der weit überwiegende Teil der behandelten Patienten bereits sexuellen Missbrauch begangen hatte oder Kinderpornographie konsumierte.[24]

Wiki, ebd.

Natürlich sind nur wenige ausschließlich auf ein „Körperschema“ festgelegt, da die menschliche Sexualität sich im Allgemeinen FLUIDE gestaltet. Und der „Leidensdruck“ mag wohl großteils aus der durch ebenjene Perversen sexualhöllisch durchseuchten Lebensrealität resultieren, wo jegliche generationenübergreifende Sexualität als „Mißbrauch“ und jede Darstellung derselben als „Kinderpornographie“ kriminalisiert und pathologisiert wird. Für jene pervers-sexualhysterischen Voodoo-Priester a la „Kein Täter werden!“ ist der „Pädophile“ oder „Hebephile“ in seiner bloßen Existenz gesellschaftlich untragbar, selbst wenn er sich nichts zu Schulden kommen läßt. Alleine seine Phantasien sind die Gundlage für spätere „Übergriffe“ und es gibt fürwahr keine Garantie dafür, daß es bei bloßer Masturbation bleibt, nicht wahr? Und bloßes Petting führt ja bekanntermaßen bei Kindern zu lebenslangem Trauma und Seelenfraß! Deshalb soll sich eben jeder, der „pädophile“ Neigungen bei sich spürt, vertrauensvoll bei jenen Gestalten melden, je früher, desto besser, so kann vielleicht mittels Gehirnwäsche und chemischer Kastration das Schlimmste verhindert werden! Ist jedoch dieses Schlimme eingetreten, so gehört der „Predator“ ein für allemal aus der menschlichen Gemeinschaft ausgeschlossen, gekennzeichnet, als vogelfrei im Gefägnis oder, wenn er das überlebt, im Anschluß durch öffentlichen Pranger, ständiger Gewalt und Bedrohung ausgesetzt. Schließlich ist auch noch der brutalste Gewaltkriminelle gegenüber dem „Kinderschänder“ mit der Manga-Sammlung als superior anzusehen! Aber weiter mit der „Hebephilie“, bzw. mit Pseudowissenschaftlichem Voodoo, vor dem es einem schwindelig werden kann – das muß wohl jene „Nemesis der Medizin“, jene „MEDIKALISIERUNG“ sein, vor der IVAN ILLICH vergeblich warnte:

Definition

Im Einzelfall hängt die Präferenz für einen bestimmten Jungen oder ein bestimmtes Mädchen von deren ganz individueller körperlicher und geistiger Entwicklung ab. Auch ist die Präferenz einmal weiter und einmal sehr spezifisch. Bei Bezeichnungen in Statistiken muss man sich meist aufgrund des Datenmaterials auf ein Alter einigen.

In der Pubertät beginnt sich der Körper zuerst unmerklich zu verändern, und durchschnittlich ab 11/12 Jahren zeigen sich in Europa und den USA die sichtbaren Veränderungen wie Entwicklung der Schamhaare, Entwicklung der Brüste, Hoden- und Peniswachstum. Auch beginnen sich das Verhalten und die Interessen zu ändern. Für viele Pädophile schwindet die empfundene Anziehung, bestehende pädophile Beziehungen enden oder verändern sich wesentlich zu einem distanzierteren Verhältnis. Auch passt die eigentliche Definition der Pädophilie nicht mehr, die sich zentral auf präpubertäre, sehr kindhafte Jungen und Mädchen richtet.

Hebephilie beginnt somit in Abgrenzung zur Pädophilie, wenn die pubertären Veränderungen einsetzen.[16][17] Somit ist das untere Alter für Hebephilie in Europa und Nordamerika mit 11 oder 12 Jahren anzusetzen.[10][18][19][20][21] Das zentrale Alter für Mädchen liegt bei 12 bis 13 Jahren.[21] Da bei Jungen die Pubertät in der Regel etwas später einsetzt, ist dort das Alter der Anziehung („Age of attraction“, AoA) in der Regel etwas höher anzusetzen.[21] Die obere Grenze kann man bei 14[18][20] oder auch 15[21][20] Jahren ansetzen, speziell bei Jungen[21][20] auch bei 16[19][17] Jahren. Da der Zweck des Reifevorgangs die biologische Fortpflanzungsfähigkeit ist, wird die Pubertät im wörtlichen Sinne mit ihr abgeschlossen. Diese tritt nach einer neueren schweizerischen Untersuchung im Mittel zwischen 11,9 und 13,5 Jahren ein.[22] Spätere Veränderungen des jugendlichen Erscheinungsbildes sind daher von der Fortpflanzungsfähigkeit und damit auch von deren Reifevorgang unabhängig. Dabei treten abweichende Verwendungen auf. Bei der gemischten Pädo-Hebephilie liegt die präferierte Altersperiode zwischen der Kindheit bis inklusive 12 Jahre, manchmal 14, möglicherweise 15 Jahre.[21]

Eine alternative Definition wird mit Hilfe der Tanner-Klassifikation vorgenommen. Die Hebephilie beschreibt demnach eine Präferenz für Kinder und Jugendliche, die sich in ihrer Entwicklung in den Tanner-Stadien II und III befinden.[6][23] In Deutschland weisen Pubertierende eine diesen Stadien entsprechende Schambehaarung durchschnittlich zwischen 10,8 und 12,2 Jahren (Mädchen) bzw. zwischen 10,9 und 13,3 Jahren (Jungen) auf.[24][25]

In der Szene der Knabenliebhaber („Boy Lover“) ist dieser Altersbereich im Begriff „Teenboy Lover“ enthalten und in etwa dessen zentraler Altersbereich. An die Hebephilie schließen Ephebophilie resp. Parthenophilie an.[26][24]

Forschung

Verbreitung bei Männern

Es gibt (genau wie für sämtliche weitere Chronophilien[27]) bisher keine zuverlässigen Daten darüber, wie häufig hebephile Neigungen in der Bevölkerung anzutreffen sind.[4] Generell wird davon ausgegangen, dass es deutlich mehr Hebe- als Pädophile gibt,[7] Hinweise darauf finden sich unter anderem in forensischen Stichproben aus dem nordamerikanischen Raum.[28] Auch nicht-klinische Studien oder anonyme Befragungen von Männern mit einer Sexualpräferenz für Minderjährige kommen regelmäßig zu dem Ergebnis, dass wesentlich häufiger ein sexuelles Interesse an Pubertierenden als an vorpubertären Kindern angegeben wird.[29][30]

Eine tschechische Studie aus dem Jahr 2020 hat jeweils rund 5.000 männliche und weibliche Probanden nach ungewöhnlichen sexuellen Interessen befragt. Dabei zeigte sich, dass unter den männlichen Studienteilnehmern 25,9 Prozent von einer mindestens mäßigen Ansprechbarkeit und 3,1 Prozent von einer Präferenz für Pubertierende berichteten.[31] Viele weitere Befragungen ermittelten ausschließlich eine grundsätzliche Ansprechbarkeit auf Pubertierende und lassen daher nur sehr begrenzt Rückschlüsse auf die Verbreitung hebephiler Präferenzen zu. Unter anderem aufgrund unterschiedlicher Fragestellungen reichen die Ergebnisse hier von 0,9 (Kanada im Jahr 2014)[32] oder drei Prozent (Finnland im Jahr 2013)[33] bis hin zu 62 Prozent (Kanada im Jahr 1980).[34] Im deutschen Sprachraum ergab eine Untersuchung an 466 männlichen Berlinern zwischen 40 und 79 Jahren, dass ungefähr 33,5 Prozent der Männer innerhalb der letzten zwölf Monate sexuell erregende Phantasien in Bezug auf pubertäre Mädchen und rund 7,5 Prozent auf pubertäre Jungen hatten.[35] Forschern der Swansea University zufolge gibt es Hinweise darauf, dass juristische und soziale Normen die Beurteilung der Attraktivität junger Mädchen in wissenschaftlichen Studien möglicherweise beeinflussen.[36]

Verbreitung bei Frauen

In der Literatur sind nur selten Informationen über hebephile Frauen zu finden,[29] weswegen angenommen wird, dass es erheblich weniger weibliche als männliche Hebephile gibt. Diese Vermutung wird durch mehrere Befragungen gestützt, in denen weniger als 0,1 Prozent der Teilnehmerinnen eine Präferenz für Pubertierende bejahten.[31][37] Im Hinblick auf ein nicht-präferentielles Interesse gaben in einer 2020 veröffentlichten Studie des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf rund 30 Prozent der befragten Frauen eine zumindest mäßige Ansprechbarkeit auf Kinder und Jugendliche des Tanner-Stadiums III an.[37]

Wiki, ebd.

Hier wird es dann wirklich dreckig:

Neurobiologische Untersuchungen

Ähnlich wie bei allen weiteren Sexualpräferenzen ist bisher nicht bekannt, wodurch hebephile Neigungen entstehen. Wissenschaftler des Centre for Addiction and Mental Health im kanadischen Toronto verglichen in mehreren Studien pädophile, hebephile und teleiophile Sexualstraftäter. Sie kamen zu dem Ergebnis, dass Pädophile und Hebephile im Vergleich zu Männern mit einer Sexualpräferenz für Erwachsene im Durchschnitt einen geringeren Intelligenzquotienten aufweisen,[38] signifikant kleiner[39] und häufiger Linkshänder sind,[40] häufiger Kopfverletzungen vor ihrem 13. Lebensjahr erlitten haben[41] und öfter die Schule abgebrochen haben.[38] Die Werte der Hebephilen lagen dabei in der Regel ziemlich genau mittig zwischen denen der Pädo- und Teleiophilen.[42][1]

Im Zusammenhang mit diesen Daten vermuteten die Forscher, dass bereits vor oder kurz nach der Geburt neurobiologische Besonderheiten bestünden, die Hebephilie verursachen könnten oder zumindest die Wahrscheinlichkeit für die Ausbildung einer hebephilen Neigung erhöhen könnten.[43] Gestützt wird diese These durch mehrere MRT-Untersuchungen, die die Nordamerikaner in den letzten Jahren an Pädo-, Hebe- und Teleiophilen durchführten.[44] 2007 führten sie eine Studie an 127 Männern durch, die ergab, dass die pädo- und hebephilen Männer der Stichprobe einen geringeren Anteil an weißer Substanz aufwiesen als die untersuchten Teleiophilen.[43]

Wiki, ebd.

Vergleiche hierzu:

Auffällig an den Ergebnissen der Meta-Analyse von James Cantor ist auch, dass sowohl Sexualstraftäter gegen Erwachsene als auch „Sexualstraftäter gegen Kinder“ im Mittel einen wesentlich geringeren IQ haben als Straftäter, die sich wegen nicht-sexueller Delikte im Gefängnis befinden. Möglicherweise gibt es von der Pädophilie und der Heterosexualität unabhängige Faktoren, die Menschen zu sexuellen „Straftaten“ motivieren und die mit einem geringeren IQ verknüpft sind und dann zu den geringeren IQ-Mittelwerten dieser Gefängnisinsassen führen. Vielleicht braucht man für die Durchführung von Sexualstraftaten weniger Intelligenz als etwa für die Durchführung von Wirtschaftsverbrechen, so dass auch deshalb der IQ-Mittelwert für „Sexualstraftäter“ geringer ist als für Straftäter wegen anderer Delikte. Möglich ist auch, dass der schlechte IQ-Mittelwert der „Sexualstraftäter gegen Kinder“ nur auf einen sehr kleinen Anteil von in Sachen Intelligenz stark unterdurchschnittlichen Menschen zurückzuführen ist, so dass es von der Sache her in Wirklichkeit gar keinen allgemeinen geringeren Intelligenz-Quotient gibt, sondern nur einen Sonderbereich von relativ wenig intelligenten Menschen, die den allgemeinen Mittelwert drücken.

Schuster, „Lexikon der Pädophilie-Irrtümer, 2014

Und so gehts immer weiter, zwei Schritte vor, einen zurück: „Große klinische Relevanz“ trotz „fraglicher Devianz“?

Konzeptionelle Erwägungen

Blanchard et al. begründeten ihren Vorschlag mit der Tatsache, dass die gegenwärtige Definition der Pädophilie eine nicht unerhebliche Anzahl an Männern ausschließe, die eine Präferenz für ein unreifes Körperschema aufwiesen.[18] Da die Anzahl von Männern mit einer Neigung zu Pubertierenden möglicherweise die Zahl der Pädophilen übersteige, sei die Hebephilie jedoch ein Phänomen von großer klinischer Relevanz. Dies gelte insbesondere vor dem Hintergrund, dass Opfer sexuellen Missbrauchs in den Vereinigten Staaten durchschnittlich 14 Jahre alt seien und Sexualstraftäter häufig nicht zwischen Prä- und Peripubertierenden differenzierten.[28] Zudem würde mit der Überarbeitung eine Angleichung an die ICD-10 vorgenommen, die nach Blanchards Ansicht mit der Bezugnahme auf eine Präferenz für Kinder in einem frühen Stadium der Pubertät die Hebephilie bereits erfasse.

Kritiker des Vorschlags bestritten zwar nicht, dass Männer mit einer sexuellen Präferenz für Pubertierende existieren[3] und bejahten auch die Nützlichkeit einer Differenzierung zwischen Pädo-, Hebe-, Ephebo- und Teleiophilie für Forschungszwecke, lehnten jedoch eine Klassifizierung als psychische Störung ab.[3][29] Blanchard und seine Kollegen hätten nicht überzeugend dargelegt, warum eine entsprechende Neigung als paraphil klassifiziert werden müsse.[47][48] Vielfach wurde gemutmaßt, dass eine Aufnahme in das DSM hauptsächlich erfolgen solle, um ein den gegenwärtigen kulturellen, moralischen und vor allem juristischen Normen widersprechendes Verhalten zu pathologisieren.[49][50] Einige Autoren wie Charles Allen Moser nahmen die Auseinandersetzung über die Einordnung der Hebephilie darüber hinaus zum Anlass, die Kriterien zu hinterfragen, nach denen bestimmte sexuelle Interessen als psychische Störung eingeordnet werden.[51]

Fragliche Devianz

Gegner einer Aufnahme in das DSM verneinen die Einordnung als sexuelle Störung und betonten dabei insbesondere die Unterschiede, die eine sexuelle Präferenz für Pubertierende im Vergleich zu einer Neigung zu vorpubertären Kindern aufweise: Ein sexuelles Interesse an pubertierenden Jugendlichen sei unter Männern demzufolge sehr verbreitet,[42][52] so dass auch eine hebephile Präferenz nicht als deviant und damit als paraphil bezeichnet werden könne.[49] Der kanadische Sexualwissenschaftler John Paul Fedoroff wies im Rückblick auf die DSM-Debatte darauf hin, dass in die vorgeschlagene Altersspanne Jungen und Mädchen fallen würden, die potenziell zeugungs- oder gebärfähig sind.[53] Die forensische Psychologin Karen Franklin betonte, dass der Begriff noch bis in die 2000er Jahre relativ selten verwendet worden sei, weil Sexualforscher früherer Generationen eine solche Neigung nicht als krankhaft angesehen und ihre Untersuchung aus diesem Grund auf Pädophile beschränkt hätten.[7] Franklins Interpretation wurde jedoch teilweise infrage gestellt.[54]

Befürworter der Hebephilie-Diagnose wie Michael C. Seto wandten ein, dass eine Hebephilie nur in den Fällen diagnostiziert werden könne, in denen die sexuelle Erregung durch Pubertierende größer ist als die durch Erwachsene – auch wenn eine grundsätzliche Ansprechbarkeit auf Pubertierende zu einem gewissen Grad in der Allgemeinbevölkerung auftrete, sei eine hebephile Präferenz relativ selten und rechtfertige eine Einordnung als Paraphilie.[55] Während der Philosoph und Sexualhistoriker Patrick Singy die Relevanz dieser Unterscheidung im Hinblick auf die Pathologisierung sexueller Neigungen anzweifelte,[3] merkten einige Kritiker wie Allen Frances an, dass auch sie bei einem ausschließlichen Interesse an jungen Teenagern einen Störungscharakter für möglich hielten.[2][49][56] Entscheidend wäre dieser Argumentation zufolge, inwiefern neben der Präferenz für Pubertierende ein – wenn auch geringeres – Interesse an Erwachsenen vorhanden ist.[29]

Wiki, ebd.

Ja,bei all dem WOO und VOODOO kommt man einfach nicht auf einen gemeinsamen Nenner und grünen Zweig. Da kann man schon mal die die Sinnfrage stellen:

2013 sollte die beschriebene DSM-Klassifikation für Pädophilie in eine pädophil-hebephile Definition geändert werden, die dann sowohl vorpubertierende Kinder als auch pubertierende Kinder bis 14 Jahre eingeschlossen hätte. Diese Definitionsänderung ist aber in der Wissenschaft sehr umstritten. Der Psychologe Richard Green, der sich Anfang der 1970er Jahre erfolgreich für das Streichen der Homosexualität aus der Liste der mentalen Störungen eingesetzt hatte, lehnte die Definitionsänderung ab und sprach sich auch dagegen aus, Pädophilie und neuerdings Hebephilie als mentale Störungen anzusehen, da beide Neigungen nicht zwingend Leid verursachen und in der Bevölkerung relativ weit verbreitet sind (siehe Irrtum 49). Auch Karen Franklin sprach sich 2010 entschieden gegen die geplante Definitionsänderung aus: „Noch problematischer ist die Festlegung, welche in der Natur auftauchenden menschlichen Variationen als psychiatrische Krankheiten festzulegen sind. Ein Kritiker beispielsweise fragte, warum man nicht die formale Diagnose für Gerontophilie erschaffen sollte (Hirschfelds Wort für eine sexuelle Attraktion für ältere Erwachsenen) oder für eine Attraktion für übergewichtige Menschen (De Clue, 2009)? Noch naheliegender wäre die Frage, warum man nicht die Homosexualität repathologisiert, eine sexuelle Varianz, die aus dem DSM schrittweise 1973 und 1987 entfernt wurde (Spitzer, 1981)? Oder, wenn die Kriminalität eines Verhaltens dieses Verhalten pathologisiert, warum pathologisiert man dann nicht den Rückfall eines Einbrechers oder häusliche Gewalt? Der „Zirkel der Gewalt“, in dem Männer dazu getrieben werden, wiederholt ihre Ehefrauen trotz der ganzen negativen Konsequenzen anzugreifen, erscheint zumindest genauso intrinsisch-pathologisch wie eine sexuelle Attraktion Erwachsener für junge Teenager, und könnte gleichfalls eine neue Diagnose rechtfertigen, wie etwa „Ehegatten-Angriffs-Störung.“ Andreas De Block und Pieter R. Adriaens stellten in einem Artikel über die Geschichte der Pathologisierung sexueller Abweichungen die folgende grundsätzliche Frage: „Warum wird ein stabiles und ausschließliches Begehren von blonden Frauen nicht als pathologisch angesehen, während ein in gleicher Weise stabiles und ausschließliches Begehren von vorpubertären Kindern tendenziell als Krankheit angesehen wird?“

Schuster, „Lexikon der Pädophilie Irrtümer“, 2014

Genau, warum nicht den ganzen Wust rückwärts abwickeln? Weil dem politisch-medizinischen Komplex an Repression und Kontrolle gelegen ist? Momentan gilt jedoch: immer mehr Medikalisierung, dann klappts auch mit der Kriminalisierung und Pathologisierung. Am Ende ist nach US-Vorlage eh alles bis 18 „pädophil“ oder „pädo-hebephil“ oder … …. und der Knoten somit durchschlagen:

Abweichende Verwendung

Im Diagnoseschlüssel DSM-IV wird in 302.2 Pädophilie mit „generell 13 Jahre oder jünger“ eine maximale obere Altersgrenze definiert.[65] Da sich Hebephilie von Pädophilie abgrenzt, gehen manche nordamerikanische Autoren von diesem Alter aus und setzen das Mindestalter mit 14 Jahren an.[66][67][68][69] Das obere Alter liegt dann bei 16,[67] 17[66][68] oder 18 Jahren.[69] Auch ist nicht alles, was durch das Schutzalter strafbar ist oder unter 18 Jahren liegt, durch den Begriff Pädophilie erfasst. Umgangssprachlich sowie moralisierend wird dies oft übersehen und der Begriff Pädophilie auch dafür verwendet. In den USA liegt das Schutzalter meist bei 16 Jahren, manchmal darüber bis zu 18 Jahren. So wird der Begriff Hebephilie von manchen für all diese Straftaten angeboten, die bei der weitesten Verwendung nicht durch den Begriff Pädophilie abgedeckt werden können.[70][69] In der Psychologie geht es dagegen primär nicht um fixe Schutzaltersgrenzen.

Der Begriff Ephebophilie wird oft ab einer unteren Altersgrenze von etwa 14 oder 16 Jahren verwendet. Mit der Definition vom vorhergehenden Absatz kommt es dann dazu, dass Hebephilie und Ephebophilie als Synonyme gesehen werden.[71][72][73][74]

Von Magnus Hirschfeld wurde der Begriff Ephebophilie für die Anziehung zu Jungen von Beginn bis zum Abschluss der Reife definiert (damals angenommenes Alter etwa 14 bis 21 Jahre, wobei 21 Jahre auch das Alter der Volljährigkeit war) und Parthenophilie für die Anziehung zu Mädchen in der Pubertät in etwa demselben Altersbereich. Ephebophilie wird oft auch für Jungen und Mädchen verwendet, manchmal nur für Jungen, Parthenophilie wird selten verwendet und ist wenig bekannt. So kommt es zur Verwendung von Ephebophilie für Anziehung zu pubertären/adoleszenten Jungen und Hebephilie für Anziehung zu pubertären/adoleszenten Mädchen.[75][76][77][78][79][80][81]

Aus dieser Geschlechtertrennung heraus wird Hebephilie im Extremfall für präpubertierende Mädchen verwendet und als eine Spezialform der Pädophilie angesehen,[82] so wie Päderastie manchmal als männliche Spezialform der Pädophilie angesehen wird.

Wiki, ebd.

Tja, sowas kommt eben bei raus, wenn man versucht, das Leben in seiner Fluidität in irgendein pseudowissenschaftliches Korsett zu pressen. Angesichts dessen, wie diese Dinge mittlerweile gediehen sind, ist es jedenfalls einigermaßen frappierend, wenn man sich gewisse Dokumente aus noch gar nicht solange zurückliegenden Zeiten ansieht, wie etwa diesen Artikel des SPIEGEL aus dem Jahr 2004 über unschuldige Mädchen, die „zu sexy für die Schule“ gekleidet wären:

XXL-Strafkleidung für Schülerinnen

Zu sexy für die Schule

Im Bauchfrei-Streit hat eine bayerische Schule die ultimative Lösung gefunden: Kommen Schülerinnen zu aufreizend in den Unterricht und sorgen für Hormonsausen bei den Mitschülern, wartet auf sie der Zwangsschlabberlook. Das zeltartige Anstands-Shirt in Rosa verhüllt garantiert alles.

Mit einem Anstands-T-Shirt geht eine Realschule in Schwabmünchen im Landkreis Augsburg gegen zu viel nackte Haut im Unterricht vor. Wer zu aufreizend in die Schule kommt, muss ein bis zu den Knien reichendes rosafarbenes Schlabberhemd überstreifen. Auf dem Riesenverhüterli ist der Name der früheren Mädchenschule aufgedruckt, die nach einem Benediktiner-Mönch aus dem 16. Jahrhundert benannt wurde.

Das züchtige Bekleidungsstück soll unverhüllte Bäuche und Bauchnabelpiercings von Schülerinnen verdecken. „Und es geht auch nicht, dass der Hintern halb raushängt und der Tanga aus der Hose schaut“, sagte Hans Lippert, Direktor der Leonhard-Wagner-Schule mit insgesamt 903 Schülern, in einem Interview der „Süddeutschen Zeitung“.

„Konzentration gegen Null“

Der Schulvorsteher bangt zum einen um die Leistungsfähigkeit seiner hormongeplagten 397 männlichen Schüler: „Es steht doch wohl fest, dass die Konzentration gegen Null geht, wenn da ein halbnacktes Mädchen vor einem sitzt.“ Zum anderen sieht er die Gesundheit der Schülerinnen in Gefahr. Viele Mädchen liefen „auch noch im Dezember mit freien Nieren“ herum.

Mädchen in bauchfreier Kleidung: "Sexbomben an unseren Schulen"

Mädchen in bauchfreier Kleidung: „Sexbomben an unseren Schulen“ Foto: DPA

Das Anti-Kurven-Zelt kam erst ein einziges Mal zum Einsatz, so der Schulleiter. Doch offenbar zeitigt allein die Androhung schon erste Erfolge. „Es ist tatsächlich so, dass man praktisch kaum noch Bauch sieht.“

Damit hat die Schwabmünchner Schulleitung offenbar auch die ultimative Lösung im Bauchfrei-Streit gefunden, der so unterhaltsam das Sommerloch 2003 stopfen half. „Zu sexy für die Schule?“ fragte seinerzeit beispielsweise die stets um Moral und Anstand besorgte „Bild“-Zeitung und illustrierte ihre Bedenken mit reichlich Fotos aufreizender School-Girls.

Sexbomben verwirren Junglehrer

Der Bremer Bildungssenator Willi Lemke startete, ebenfalls via „Bild“, prompt eine „Anstandsoffensive“ und forderte eine strengere Kleidungsordnung an Schulen. Reizwäsche passe vielleicht in eine Diskothek oder in eine Badeanstalt, so der Pisa-gebeutelte Schulpolitiker: „Es gibt Sexbomben an unseren Schulen, da möchte ich nicht Junglehrer sein.“

https://www.spiegel.de/lebenundlernen/schule/xxl-strafkleidung-fuer-schuelerinnen-zu-sexy-fuer-die-schule-a-290920.html

„Verwirrte Jungs“, notgeile Jungleerer und ein anstandsoffensiver Bildungssenator, der von „REIZWÄSCHE“ und „SEXBOMBEN“ [sic!] phantasiert, und das angesichts UNSCHULDIGER KINDER! Da ist die Frage schon berechtigt, inwieweit wir es hier mit doppellinkshändigen Gnomen und Hirnpatienten an der Debilitätsgrenze zu tun haben, die völlig unverblümt die Ergüsse ihrer TÄTERDENKE in deutsche Leitmedien ejakulieren durften! Es wird wirklich Zeit, diese Hebe-Pädophilen endlich vollumfänglich als die Kranken und Gestörten zu behandeln, die sie tatsächlich sind. KINDER als SEXBOMBEN zu titulieren ist ja GOTTSEIDANK nach geltendem Recht schon ein VERBRECHEN. Und für die Schulbekleidung wären anstatt des „Anti-Kurven-Zeltes“ vielleicht Schuluniformen eine Lösung. Damit die lieben Kleinen es auch ein bißchen luftig haben, schließlich denken sich nur Perverse „was“ dabei.

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Was Nettes am Weltkindertag

Schlappe für Menschenjäger und falsche Kinderfreunde vor dem Europäischen Gerichtshof

Buuuhuuuuu, muh „Täterschutz“:

EuGH-Entscheidung zur Vorratsdatenspeicherung in Deutschland – „Ein Sieg des Täterschutzes über den Kinderschutz“

Heute am Weltkindertag hat der Europäische Gerichtshof über die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland entschieden. Das sei eine „Entscheidung gegen den Schutz unserer Kinder!“, heißt es dazu in einer Stellungnahme der Deutschen Kinderhilfe.

Ohne Anlass dürften die Kommunikationsdaten aller Bürgerinnen und Bürger nicht gespeichert werden, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 20.09.2022 in Luxemburg. Nur unter bestimmten strengen Voraussetzungen sei eine begrenzte Datenspeicherung zulässig.

Konkret ging es einmal mehr um ein anlassloses (befristetes) Vorhalten von Daten zum Zwecke der Strafverfolgung, um ein Bekenntnis zum Schutz der Privatsphäre – auch der von Tätern – und dem Schutz der Menschen in unserem Land vor Kriminalität.

Die Deutsche Kinderhilfe sei von dem EuGH-Urteil enttäuscht! Datenschutz dürfe nicht schwerer wiegen als Opferschutz.

Insbesondere vor dem Hintergrund der explodierenden Zahlen so genannter Kinderpornografie – einer der Gründe für den Anstieg der sexuellen Gewalt von Kindern, die besonders schutzbedürftig sind – würde sich zeigen, so die Meinung bei der Deutschen Kinderhilfe, wie verheerend sich das Urteil auf den Schutz von Kindern im Netz auswirke.

Sicherlich könne so etwas nicht pauschal entschieden werden. Denn es gelte zu berücksichtigen, wie intensiv der jeweilige Eingriff in die Rechte von Bürgern sei. Und um welche Art von Straftaten es ginge, vor denen die Betroffenen geschützt werden sollen – aber auch, wie wahrscheinlich die Begehung derartiger Taten sei.

Realitätsverlust von nicht wenigen Politikern

Fatal sei nur die Selbstverständlichkeit, mit der die Politik einmal mehr deutlich macht, dass sie politische Entscheidungen lieber den Gerichten zuweist, als sie zu treffen. Sei es, um auf Zeit zu spielen, sei es, um nicht die Verantwortung übernehmen zu müssen und auf das Gericht verweisen zu können.

Noch fataler sei, dass nicht wenige Politiker den Bezug zur Realität verloren zu haben scheinen. Da würde jahrelang gestritten, dass es doch nicht angehen kann, wenn anlasslos „auf Vorrat“ Daten von Millionen Unschuldigen gespeichert würden, um sie ggf. für die Strafverfolgung nutzen zu können.

Rainer Becker, Ehrenvorsitzender der Deutschen Kinderhilfe: „Hat sich denn niemand der vielen Streiter für Freiheit und Demokratie daran erinnert, dass er bei der Zulassung seines Autos oder Motorrades seine Daten hinterlegen muss und ein Kennzeichen zugewiesen bekommt, solange er der Halter dieses Fahrzeugs ist und darüber hinaus?

Und das alles, obwohl er doch unschuldig ist, und überwiegend zum Zwecke der Verfolgung von Verkehrsverstößen, wie falschem Parken oder Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit und ohne Gerichtsbeschluss.

Stattdessen streitet man immer noch vehement über die Speicherung von IP-Adressen, die selbst bei schweren Verbrechen gegen Kinder, nur befristet abrufbar sind und nur mit einem Gerichtsbeschluss? 

Das ist klar Verhinderung von Strafverfolgung. Was ist nur aus uns geworden? Das heute war leider kein Sieg für den Datenschutz, es war ein Sieg für mehr Täterschutz über den Kinderschutz“.

Und das am Weltkindertag.

„Die Ermittlungsbehörden werden sehen müssen, wie sie trotzdem diese schrecklichen Verbrechen effizient aufklären und unsere Kinder besser schützen können. Trotz allen Datenschutzes“, sagte Rainer Becker.

Güllequelle: https://anonym.es/?/https://schleswigholstein24.com/2022/09/20/eugh-entscheidung-zur-vorratsdatenspeicherung-in-deutschland-ein-sieg-des-taterschutzes-uber-den-kinderschutz/

Dabei wissen wir doch längst, wer hier den Realitätsverlust hat bzw. diesen befördert und dabei verschleiert, daß längst Kinder und Jugendliche gejagt werden, die sexuell selbstbestimmt das Internet nutzen, da 99% der „Kinderpornographie im Internet“ einvernehmlich unter Minderjährigen (oder eben auch mal im Austausch mit Erwachsenen) hergestelltes Material ist. Daß diese aus eigenem Antrieb handelnden Minderjährigen vor Gericht gezerrt und als Sexualstraftäter behandelt werden, mit Eintrag ins Register und Führungszeugnis und sämtlichen Konsequenzen für die Wahl von Praktika und Beruf. Daß der bloße Besitz von Abbildungen nackter Minderjähriger, aber von vollständig Bekleideten, die jedoch in den Augen der Inquisitoren „unnatürlich geschlechtsbetont“ posieren, als VERBRECHEN mit Haftstrafe von nicht unter einem Jahr geahndet wird. Darunter können ohne weiteres auch Bilder vom nackten Nachwuchs im Planschbecken fallen oder jemandem, der Nacktbilder von sich selbst als Minderjähriger besitzt, kann wegen des Besitzes von „Kinder- und Jugendpornographie“ der Prozeß gemacht werden. Denn repressive Sexualunterdrückung ist Menschen- und Kinderrecht!

Es ist kein Zufall, daß man bei der stufenweisen Verschärfung und Enthumanisierung des Sexualstrafrechts nach US-Vorbild und -Vorgaben jede öffentliche Debatte zu vermeiden suchte und hinterrücks und heimtückisch agierte.

Vergleiche dazu auf „Ketzerschriften“:

Hetze, Hysterie und Menschenjagd

Politisch verfolgt, angeklagt, Inhaftiert und mundtot gemacht

Sicherungsverwahrung für Bilder?

Kriminalstatistik: Lügen – Hysterie – Pornopandemie

Jagdfieber

Manche Richter/innen sind einfach nur “ekelhaft”…

Immer mehr “Verbrecher”….

Der “Kampf gegen sexuelle Selbstausbeutung”

Der “Kampf” gegen “Selbstmissbrauch”

Wenn Vernunft und Wahrheit auf der Strecke bleiben…

Missbrauchsmythos, Kinderschänderwahn und die Folgen…

Wenn die Wahrheit zum Verbrechen wird…

Hexenjagd am laufenden Band

Niederlande: Globale politische Verfolgung?

Globale Menschenjagd: Nelson Maatman in Mexiko willkürlich inhaftiert.

Niederlande: Protest aus der Hetero – Gesellschaft

Globale Menschenjagd: Nelson Maatman in Mexiko willkürlich inhaftiert.

Explodierende Zahlen…

Wenn “Opfer” aus Gründen des “Kinderschutzes” zu “Verbrechern” werden,

Sexualstrafrecht – Justizverbrechen – Menschenrechtsverletzungen Grundrechteabbau – totalitärer Staat

Buchtipp: Uncle Sam’s Sexualhölle erobert die Welt…

Jugendsch(m)utz.net: Zensur und Denunziantentum mit Folgen

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Die Frei-Willigkeit der „Opfer“

Hexenjäger trifft auf unbequeme Wahrheit

Auszug aus Leonard Forneus‘: Das Lügenmärchen von der “kindlichen Unschuld” (II), verfasst am 16. Februar 2017 auf KETZERSCHRIFTEN. Fehler im Original. Der Mann tippt immer etwas arg schnell und hastig, was aber nichts an Brisanz und Relevanz des Inhalts ändert.

*

Durch die stetige Weitergabe der Gehirnwäsche von Generation zu Generation hat sich der Missbrauchmythos von der kindlichen- und inzwischen auch jugendlichen Unfähigkeit zur sexuellen Selbststimmung fest in den Hirnen einer breiten Bevölkerung eingebrannt und wird durch ständige Propaganda durch die Systemmedien geistig präsent gehalten. So ergibt sich jene oben erwähnte “Mauer”, welche den Blick auf die Realität unmöglich macht. Selbst wenn jemand erkennt, dass es hier einen unüberbrückbaren Widerspruch zwischen dogmatischer Ideolgie und realen Welt gibt kann es passieren, dass dies nicht zu einem Erkennen der Wahrheit führt sondern durch das Festhalten am Dgman zu einer vollständigen Verzerrung von Realität und Mythos bzw. Glauben. Erst Recht scheint dass der Fall zu sein wenn ein staatlicher Hexenjäger, der im Laufe seiner Tätigkeit in Hinsicht auf begangene schwere Menschenrechtsverletzungen schwerste Schuld auf sich geladen hat als Teil eines Systems, welches die menschenrechtswidrigen oben erwähnten politischen Ziel brachial umsetzt.  Hierzu begeben wir uns in USA, quasi das Mutterland des Missbrauchsmythos mit allen menschenrechtsverletzenden Folgen. Die Verhälnisse in den USA sind bekanntermaßen hinsichtlich der dortigen Strafgesetzgebung und der Folgen für die Justizopfer noch weitaus extremer als in der deutschen Bananenrepublik.  Der pensionierte US-Hexenjäger und FBI-Mann Kenneth V. Lanning hat sich mit diesem Widerspruch zwischen Mythos/Gesetz/Ideologie und Realität/Fakten in einem Text aus Sicht eines “Ermittlers” in sogenannten Missbrauchsfällen befasst. Hier schildert er durchaus die Realität, die im Widerspruch zu jenen Dogmen stehen auf denen auch die US-Strafgesetze beruhen ohne dabei jedoch die Realität akzeptieren zu wollen. Dies führt mintunter zu einer Wortwahl, die in ihrer Verzerrung nahe an eine sprachliche Behinderung herannkommt. Allerdings was seine Pensionierung sicher die Vorraussetzung selbst ungestraft diesen Text veröffentlichen zu dürfen. Nachfolgend einige zusammengfasste Auszüge aus der deutschen Übersetzung der schriftlichen Überlegungen des Herrn Lanning:

Kinder als willige Opfer: Gibt es das? – Konfrontation mit einer unbequemen Realität. (Kenneth V. Lanning – ehemals FBI)

Kinder und Jugendliche sind genauso wie Erwachsene soziale und sexuelle Wesen – Fallstricke beim Verstehen des Kindes als williges Opfer

In dieser Diskussion wird der Ausdruck „willig“ (compliant) gebraucht, um jene Kinder zu beschreiben, die bei ihrer sexuellen Viktimisierung kooperieren und ihr „zustimmen“. Weil Kinder nicht legal dem Sex mit Erwachsenen zustimmen können, sollte diese compliance in keiner Weise etwas an der Tatsache ändern, dass sie Opfer schwerer Verbrechen sind. Einige haben Ausdrücke wie statutorisch, konsensual, willentlich, kooperierend, oder partizipativ vorgeschlagen, um sich auf solche Opfer zu beziehen. Jeder dieser Begriffe mag vor- und nachteilige Wahrnehmungen nach sich ziehen. Ich wähle den Begriff compliant, [hier übersetzt mit „willig“, in Frage kämen auch: gefällig, konform, folgsam, fügsam, gefügig, nachgiebig, verträglich, willfährig; monteb.] weil ich mir keinen besseren vorstellen kann. Welchen Begriff man wählt ist jedoch nicht so wichtig, wie die Realität der Verhaltensdynamik zu erkennen und zu verstehen, um die es geht. Im Interesse der kindlichen Opfer und der professionellen Intervenierenden ist es wichtig, die möglichen Gründe und die Komplexität und Bedeutung dieser Compliance aufzuzeigen. (…) verwirrt es uns, die Opfer in kinderpornografischen Aufnahmen kichern oder lachen zu sehen.

(…)

Die Gesellschaft scheint ein Problem zu haben, mit irgend einem Missbrauchsfall umzugehen, bei dem der erwachsene Täter nicht komplett „böse“ oder das Kind nicht total „gut“ ist. Die Idee scheint verwirrend, dass kindliche Opfer sich ganz einfach wie menschliche Wesen verhalten und auf die Aufmerksamkeit und Zuwendung des Täters reagieren könnten, indem sie freiwillig und wiederholt zum Haus des Täters zurückkehren. Zum Beispiel verwirrt es uns, die Opfer in kinderpornografischen Aufnahmen kichern oder lachen zu sehen. (…) Ebenso wichtig ist es, zu verstehen, dass die kindlichen Opfer menschliche Wesen mit Bedürfnissen, Wünschen und Begehrlichkeiten sind. Kindliche Opfer können nicht auf einem idealistischen und übermenschlichen Verhaltensniveau gesehen werden. Ihre häufige Kooperation bei ihrer Viktimisierung muss als verständliche menschliche Eigenschaft gesehen werden, welche geringe oder keine juristische Bedeutung haben sollte.

In der Theorie erkennt das Gesetz die entwicklungsbedingten Grenzen des Kindes und gewährt ihm speziellen Schutz. Jedoch der immer wiederkehrende Gebrauch von Ausdrücken wie Vergewaltigung, sexuelle Gewalt, Überfall, Angriff, Sexualverbrecher und ungewollte sexuelle Aktivität, wenn über die sexuelle Ausbeutung von Kinder diskutiert oder nachgeforscht wird, lässt in vielen Köpfen die Meinung entstehen, dass alle kindlichen Opfer sexuellen Avancen durch Erwachsene widerstehen würden und dann übermannt würden durch Zwang, Tricks, Bedrohungen, Waffen oder körperliche Gewalt. Obwohl Fälle, die solche Elemente enthalten, vorkommen, kann das Fehlen von Konsens schlicht darin bestehen, dass das Kind ihn nicht legal geben kann. Ob das Kind Widerstand leistete oder nicht, nein sagte, und übermannt wurde, sind deshalb keine nötigen Elemente, wenn es darum geht, zu bestimmen, ob ein Verbrechen vorliegt. Dies zu verstehen ist vor allem für die Öffentlichkeit schwierig, sowie auch für Professionelle (z.B. Ärzte, Therapeuten), die kein spezielles Training in Strafgesetz haben und sich nicht auf strickte legale Analyse abstützen. Die traurige Realität ist jedoch trotzdem, dass dieses Opferverhalten Bedeutung hat in der Wahrnehmung der Gesellschaft und in der „realen Welt“ des Kriminal-Justizsystems.

Der gesellschaftliche Mangel an Verständnis und Akzeptanz der Realität des willigen Kindes resultiert oft im Folgenden:

  1.  Opfer, die sich nicht mitteilen und sogar ihre sexuelle Viktimisierung leugnen.
  2. Unvollständige, inakkurate, verzerrte, sogar widersprüchliche Enthüllung durch das Opfer, wenn es dazu kommt.
  3. Lebenslange Scham des Opfers, Verlegenheit und Schuld [-gefühle; mont.].
  4. Täter, die mehrere Opfer über eine längere Periode nebeneinander haben können.
  5. Ineffektive Präventionsprogramme, welche nicht nur keine Opfer verhindern, sondern die ersten vier Probleme noch schlimmer machen.

Die Frage des Zustimmungsalters

(…)

Fälle, in denen das kindliche Opfer nicht gezwungen wird und kooperiert oder „zustimmt“, sind verwirrender und schwieriger für die Gesellschaft und die Ermittler. Wenn solche Opfer Erwachsene wären, läge da gar kein Verbrechen vor. (…) Am wenigsten akzeptabel sind Fälle, wo das Kind willentlich Sex gegen materielle Belohnung (z.B. Kleider, Schuhe, Ausflüge) oder Geld (das heisst: Prostitution) handelte. Fast total inakzeptabel sind Fälle, in denen das Kind sich in sexuellen Aktivitäten engagierte, weil es den Sex genoss. Tatsächlich ist es schon fast ein Sakrileg, eine solche Möglichkeit überhaupt zu erwähnen. (…) Manche Opfer sind sehr besorgt wegen einer Aufdeckung und verneinen deshalb eher, dass sie sich in Sex gegen Geld, in homosexuelle Akte, in denen sie der aktive Teilnehmer waren, oder in Sex mit anderen Kindern engagiert haben.

(…)

Die meisten Fälle von Ausbeutung durch Bekannte, inklusive solcher über Computer, beinhalten diese verführten oder willigen Opfer. Auch wenn die [im jeweiligen Fall] anzuwendenden Gesetze und die Prioritäten variieren können, müssen Personen, die sexuelle Ausbeutungsfälle untersuchen, von der Prämisse ausgehen, dass die sexuelle Aktivität nicht der Fehler des Opfers ist, auch wenn das Kind:

  • nicht „nein“ gesagt hat.
  • nicht gekämpft hat,
  • aktiv kooperiert hat,
  • den Kontakt eingeleitet hat,
  • nichts mitgeteilt hat,
  • Geschenke oder Geld akzeptiert hat,
  • die sexuelle Aktivität genoss.

(…)All das bedeutet nicht, dass das Kind kein Opfer ist. Was es bedeutet ist, dass Kinder menschliche Wesen mit menschlichen Bedürfnissen sind. Die Gesellschaft scheint jedoch lieber zu glauben, dass Kinder rein und unschuldig seien. Konferenzen zum Kindesmissbrauch haben oft Untertitel wie „Verrat an der Unschuld.“… Die nationale Initiative des FBI über Ausbeutung von Kindern durch Computer nennt sich „Innocent Images.“ Diese Vorliebe für das Unschuldsideal dauert trotz des Tatsache an, dass jeder, der Zeit mit Kindern verbracht hat, (…) weiss, dass sie schnell und notwendigerweise lernen, ihre Umwelt zu manipulieren, um zu bekommen, was sie wollen. (…) Sogar wenn sie anscheinend verstehen, so muss das Gesetz sie dennoch vor erwachsenen Sexualpartnern schützen. Dieser Schutz basiert auf der Unreife von Kindern, nicht auf ihrer „Unschuld.“ Konsens sollte keine Angelegenheit mit Kindern sein. Sympathie für Opfer ist jedoch umgekehrt proporzional zu ihrem Alter und ihrem sexuellen Entwicklungsstand.

Die Täter-Opfer-Bindung

Die erfolgreiche Ermittlung und Verfolgung von Fällen sexueller Ausbeutung von Kindern hängt oft von der Fähigkeit ab, zwei Fragen zu beantworten:

Warum hat sich das Opfer niemandem anvertraut (voll oder teilweise), als es geschah?
Warum öffnet sich das Opfer jetzt (voll oder teilweise)?

(…)

In meiner Erfahrung sind einige der häufigeren Gründe, warum willige Opfer sich nicht offenbaren:

  • Das Stigma der Homosexualität,
  • Mangel an gesellschaftlichen Verständnis
  • Unterlassung es zu sagen, als sie es hätten sagen sollen
  • Vorhandensein positiver Gefühle für den Täter,
  • Verlegenheit oder Furcht wegen ihrer Viktimisierung,
  • Der Glaube, dass sie nicht wirklich Opfer seien.

Weil die meisten Täter männlich sind, ist das Stigma der Homosexualität ein ernsthaftes Problem für männliche Opfer, vor allem wenn keine Drohungen oder Gewalt dem Sex voraus gingen. Obwohl es aus einem Jungen nicht unbedingt einen Homosexuellen macht, wenn er von einem männlichen Kindesmissbraucher verführt wurde, verstehen die Opfer dies nicht. Wenn ein Opfer sich öffnet, riskiert es bedeutenden Spott von den Gleichaltrigen und mangelnde Anerkennung durch die Familie. Diese verführten oder willigen Kinderopfer offenbaren sich manchmal, oft weil die sexuelle Aktivität aufgedeckt wurde (z.B. durch Überführung des Täters, gefundene Kinderpornografie, mitgehörte Konversation, lokalisierte Computeraufzeichnungen), oder weil der Verdacht bestand (z.B. durch Aussagen anderer Opfer, Verbindung zu bekanntem Sexualtäter, proaktiver Ermittlung), worauf ein Intervenierender sie konfrontiert. (…) Willige Opfer melden sich manchmal als Zeuge und berichten, weil sie über den Täter zornig sind, da er sie fallen gelassen hat. Manchmal vertrauen sie sich deswegen an, weil der Missbrauch aufgehört hat, und nicht, damit er aufhört. Manche willige Opfer offenbaren sich gelegentlich wegen bedeutender Veränderungen später in ihrem Leben, wie zum Beispiel Heirat oder die Geburt eines Kindes. Kommt dazu, dass einige willige Opfer nicht wollen, dass der Täter rechtlich verfolgt oder ins Gefängnis geschickt wird. Wenn es um den Urteilsspruch geht, mögen sie sogar einen Brief an den Richter schreiben, worin sie ihren „Konsens“ zu den sexuellen Aktivitäten anzeigen, und ihre Liebe zum Angeklagten ausdrücken. Sollte ein solcher Brief dieselbe Beachtung finden wie der Brief eines Opfers, welches eine harte Strafe verlangt? (…) Verführte Opfer lügen manchmal, um ihre Viktimisierung sozial akzeptabler zu machen, oder um einem Erwachsenen-Konzept von Viktimisierung zu entsprechen. (…) Traurigerweise lügen einige Kinder auch über sexuelle Viktimisierung, weil sie Aufmerksamkeit gewinnen wollen oder Verzeihung. Einige Kinder mögen sogar lügen, um Geld zu bekommen oder als Teil einer [Zivil-?]Rechtsklage [lawsuit]. Dies kann manchmal durch Druck der Eltern beeinflusst sein. (…)Gelegentlich lügen Kinder, weil sie zornig sind und sich an jemandem rächen wollen. (…) In meiner Erfahrung werden verzerrte Berichte von Opfern häufig ausgelöst oder beeinflusst durch verschiedene Intervenierende (Therapeuten, Ärzte, Eltern, Rechtsverfolger), die nicht bereit sind, die wirkliche Natur des tatsächlichen Missbrauchs von Kindern zu akzeptieren. Statt dessen beeinflussen, drücken oder führen sie die Kinder, die Viktimisierung auf eine Art zu beschreiben, welche in ihre Agenda passt oder welche im Prozess die Konsistenz und das Potenzial eines gültigen Falles zerstören muss.

Können wir zu Schlüssen kommen?

Der typische Adoleszente, vor allem ein Junge, ist leicht sexuell erregt, sexuell neugierig, sexuell unerfahren, und ein bisschen rebellisch. All die Eigenschaften machen zusammen den Adoleszenten zu einem der leichtesten Opfer für sexuelle Verführung. Es braucht fast nichts, einen adoleszenten Jungen sexuell erregt werden zu lassen. Ein adoleszenter Junge mit emotionalen und sexuellen Bedürfnissen ist schlicht kein Gegner für einen erfahrenen 50 Jährigen mit einem organisierten Plan. (…) Das Resultat ist ein Opfer, welches sich verantwortlich fühlt für das, was geschah und verlegen ist über diese Handlungen. Wenn ein Opfer einmal verführt ist, wird jeder weitere sexuelle Vorfall leichter und schneller geschehen. Mit der Zeit mag das Opfer sogar die Initiative ergreifen in der Verführung. Einige Opfer kommen soweit zu realisieren, dass der Täter ein grösseres Bedürfnis nach Sex hat als sie, und das gibt ihnen den grösseren Hebel gegen den Täter. Das Opfer kann Sex einsetzen, um den Täter zu manipulieren, oder vorübergehend Sex zurückhalten, bis es bekommt, was es will. Einige Opfer erpressen den Täter, (…) Ich glaube jedoch, dass Opfer auch beträchtliche Problem und Herausforderungen für Therapeuten, Ärzte, Sozialarbeiter und andere Professionelle bedeuten. Problembewusstsein und Vorbeugeprogramme, welche auf das Erkennen von bösen „Sexualverbrechern“ (predators) und „Pädophile“ fokussieren, und den Opfern den Rat geben wollen, „sag nein, schreie und rede,“ sind zwar nicht unwirksam in der Prävention von williger Viktimisierung, aber sie machen das Problem schlimmer. Solche Programme lassen es unwahrscheinlich werden, dass Opfer sich anvertrauen, und sie erhöhen die Scham und die Schuldgefühle solcher Opfer. In fast jedem Fall, in den ein williges Kind involviert war, mussten wirkliche Opfer verschiedene Aspekte ihrer Viktimisierung in Äusserungen gegenüber Eltern, Ermittlern, Therapeuten, Ärzten, Rechtsanwälten und dem Gericht verzerrt darstellen. Jedes weitere Statement verlangt dann oft noch stärkere Verzerrungen, um die vorangegangenen zu verteidigen. Was sind die emotionalen und psychologischen Langzeitwirkungen für Kindesopfer, die Präventions- und Bewusstmachungsprogrammen ausgesetzt werden, welche die Realität ihrer Viktimisierung zu leugnen scheinen oder sie verzerren und falsch darstellen – so dass die Kinder über das lügen müssen, was ihnen wirklich geschah, damit es als „wirkliche“ Viktimisierung anerkannt wird?

(…)

Kinder lernen auf frühem Alter ihre Umwelt zu manipulieren, um zu bekommen, was sie wollen. Fast alle Kinder suchen Aufmerksamkeit und Zuwendung. Kinder, vor allem Adoleszente, sind oft interessiert an und neugierig auf Sexualität und sexuell explizites Material. In der heutigen Welt werden sie manchmal ihren Computer und Online Zugang benutzen, um aktiv nach solchem Material zu suchen. Im typischen Fall finden sie Pornografie online, weil sie danach suchen, nicht weil ihnen ein Fehler unterlaufen ist. Sie bewegen sich von der totalen Kontrolle der Eltern fort und versuchen neue Beziehungen ausserhalb der Familie aufzubauen. (…) Die Eltern wollen jedoch glauben, dass ihre Kinder asexuell seien, und Kinder, vermute ich, wollen glauben, dass ihre Eltern asexuell seien. Präventionsratschläge, die das nicht zur Kenntnis nehmen, sind dazu verurteilt, fehl zu schlagen. (…) In den meisten Fällen, wo ein Adoleszenter das Haus verliess, um sich persönlich mit einem Erwachsenen zu treffen, dem sie zuerst online begegnet waren, taten sie das willentlich, in der Hoffnung, Sex zu haben (und nicht, um Hilfe bei den Hausaufgaben zu finden). (…) Unrealistische Ratschläge, den Computer in der Mitte des Wohnzimmers aufzustellen oder blockierende Software zu benutzen, wird wenig Effekt auf Kinder haben, die entschlossen sind, die Anstrengungen ihrer Eltern zu überwinden. Wie wollen Sie etwas verhindern, das Eltern und Gesellschaft nicht wollen, aber das Kind will es? (…) Zusätzlich zu geeigneten Reaktionen bei der Ermittlung sind innovative und sensible Strategien der Prävention und therapeutische Herangehensweisen zu entwickeln und einzuführen, welche die Realitäten der willigen Kindesopfer zur Kenntnis nehmen. [leicht gekürzt, übersetzt durch montebasso]

Quelle/vollständiger Text: Montebasso’s Blog: Kinder als willige Opfer: Gibt es das? – Konfrontation mit einer unbequemen Realität.  

Es fällt schon sehr auf, dass Herr Lanning als Vertreter des Systems und aktiver Hexenjäger nicht nur in der Vergangenheit, wie im Verlauf dieses Artikels noch deutlich werden wird, sich ideologisch und politisch offensichtlich an die “Sichtweise” der Strafgesetze gebunden fühlt obwohl seine sämtlichen Erkenntisse ein nur zu deutlicher Hinweis darauf sind, dass hier etwas völlig an der Realität vorbeiläuft und es bei freiwilligen sexuellen Handlungen weder Täter noch Opfer gibt. Aber der FBi-Mann klammert sich geradezu verzweifelt an einen abstrusen Opferbegriff, dass man den Eindruck gewinnt, dass er selbst die Warheit nicht wahrhaben will. So sucht er verkrampft nach scheinlogischen Begriffen um bei einverständlicher und sogar eingeforderter Sexualität von minderjährigen Kindern bzw. Jungen weiter von Viktimisierung sprechen zu können. Das Wort “zustimmen”  setzt er in Anführungszeichen, und setzt damit voraus ohne es zu begründen bzw. begründen zu können, dass “Kinder” im US-amerikanischen UnRecht Personen unter 18 Jahren (bzw. in einigen Bundesstaaten evtl. auch unter 21 Jahren), sexuellen Handlungen egal mit wem (also auch mit sich selbst) nicht zustimmen können.  Finkelhor, ick hör dir trapsen, denn bei diesem US- Pseudowissenschafler liegt der Ursprung des Dogmas, dass Menschen unterhalb einer mehr oder minder willkürlichen Altersgrenze sexuellen Handlungen und seien sie auch nur andeutungsweise vorhanden nicht zustimmen können. Ich komme später aud diesen berühmten Zirkelschluss, der die Schädlichkeit von Sexualität als gegeben vorraussetzt um darauf aufbauend scheinlogisch argumentieren zu können zurück.  Um trotz gegenteiliger Fakten, diese abseitige Tautologie aufrecht erhalten zu können kämpft Kenneth V. Lanning im Vorfeld seiner Ausführungen um die “richtigen Worte” und bleibt dann bei “willig” hängen und meint eigentlich freiwillig.  Es ist auch bezeichnend, dass er die Zustimmungsunfähigkeit von Menschen unter mindestens 18 Jahren zu Handlungen die etwas mit Sexualität zu tun haben könnten allein damit “begründet”, dass sie es legal nicht können. Es muss alo nur etwas im Gesetz stehen und damit entspricht es der Realität; hier zeigt sich doch eine recht merkwürdige “Rechtsaufassung”, denn diese sagt aus, dass sich Recht bzw. Strafrecht nicht an der Realität zu orientieren braucht sondern eigene “Realitäten” schafft und seinen sie auch noch so weit wie denkbar von derselben entfernt. Lanning spricht also durchgängig von “kindlichen Opfern” und gibt gleichzeitig richtige realtätsbezogene Erkenntisse zum besten, die dazu diametral im Widerspruch stehen. Dies passiert auch mit anderen missbrauchideologisch geprägten Formulierungen, wie “sexuelle Ausbeutungsfälle  ” und andere. Herr Lanning erweckt daher mitunter den Eindruck einer sprachlichen bzw. sprachlogischen Behinderung aber es ist wohl eher eine geistige Einschränkung die hier offensichtlich wird. Die Erkenntnisse (leider ohne die folgerichtigen Einsichten) sprechen aber für sich und zeigen mit aller Deutlichkeit das etwas mit Gesetzen und der  hier zugrundeliegenden Tautologie des David Finkelhor etwas ganz gewaltig nicht stimmt.

Lanning erkennt zunächst durchaus richtig, dass viele, wenn nicht die erhebliche Mehrheit der Fälle, die als “sexueller Missbrauch von Kindern/Jugendlichen” (in der BRD entsprechend §§ 174, 176176a182,StGB)  menschenrechtswidrig abgeurteilt werden nichts mit gewaltsamen Übergriffen, Vergewaltigung, Bedrohung oder irgendeine andere Art von Zwang oder Manipulation durch einen Täter zu haben, sondern dass hier freiwillig und aus eigener Entscheidung agiert wird. Dies widerspricht tatsächlich der öffentlichen Wahrnehmung, die bei den oftmals schwammigen Berichten der Systemmedien  meist von gewaltsamen bzw, manipulativen Übergrifen ausgeht. Tatsächlich besteht in den allernmeisten Fällen Einvernehmlichkeit, wobei Prostition selbstverständlich auch eine Form der Einvernhmlichkeit darstellt.  Leider beweisen dies unzählige Gerichtsakten in denen Menschen zu langen Haftstrafen verurteilt wurden, obwohl sie nichts gegen den Willen einer andeen Person getan haben sondern im Gegenteil nur deren sexuellen Wünsche erfüllt haben.  Ebenso stellt Herr Lanning völlig richtig fest, dass die gleichen Verhaltensweisen unter “Erwachsenen”  keine Straftat darstellen würden. Der FBI-Mann windet sich dann wieder verliert die Logik und hält verbissen daran fest, dass es sich  trotz selbstbestimmerter Einvernehmlichkeit zu Recht um Verbrechen handelt, erkennt zwar, dass das schwer zu verstehen sei aber eine vernünftige  Bgründung für seine Auffassung  kann er nicht liefern, woher auch.  Er schreit dann lieber nach “Präventionsprogrammen” (vermutlich nach der Gehirnwäsche von “Kein Täter werden“), damit diese dem vernüftig denkenden Indivium auch den letzten Rest von Humanität und Vernunft aus dem Hirn pustet. Dabei erbit sich nnur eine einzige logische Schlussfolgerung (ähnlich 1+1=2), welche besagt, dass hier die Strafgesetze da alleinige Verbrechen und einen schweren Verstoss gegen die Menschenrechten darstellen. Es gibt defacto weder “Opfer” noch “Täter” und somit auch keine “Tat”, die diese strafrechtliche Bezeichnung verdient. Trotzdem wundert sich Mister Lanning, dass  vermeintliche “Opfer” eine “sexuelle Viktimisierung” leugnen, nicht oder nur unter Druck bereit sind ihre intimen Erlebnisse einem Staatsorgan offenzulegen, welche dann erkennen lassen, dass das “Opfer” sich nicht nur nicht gewehrt bzw. “nein” gesagt hat sondern selbstbestimmt mitgemacht haben bzw. den sexuellen Kontakt selbst aktiv eingleitet und die sexuelle Aktivität einschließlich der damit verbundenen persönlichen von gesellschaftlichen verheuchlten Zwangsrollen  losgelösten Freiheit genossen haben. Genau dieser Aspekt einer frühen lustbetonten individuellen Emanzipation wird dem Gesetzgeber in den USA und hierzulande angesichts ihrer politschen Absichten ein Dorn im Auge sein oder anders ausgedrückt die herrschende politische Klasse hat Angst vor einer solchen Emanzipation des Individuums in den prägenden Jahren der Kindheit und Jugend.  Menschen die frühzeitig eine solche Erfahrung gemacht haben könnten eventuell nicht zu dem leicht manipulierbaren, (staats)gläubigen, frustrierten Duckmäusern werden, die der kapitalistische Staat als Ausbeutungsmaterial benötigt. Warum sollte solche Kinder und Jugendliche glauben, dass sie “Opfer” seien? Die verottete Gesellschaft verlangt dies aber und nur deshalb lassen sich Kinder und Jugendliche erpressen eine falsche “Opferrolle” einzunehmen und werden erst hierdurch tatsächlich zu Opfern indem sie schmerzhaft lernen, dass man ihnen Privatsphäre, Intimleben und letztlich die Menschenwürde nicht zugesteht und sie zudem zwingt einen geliebten ans Messer einer kriminellen Staatsgewalt zu liefern. So zeigt sich abermals das in diesem Bereich allen der Staat und seine ausführenden Organe die einzigen Gewalttäter sind und das gleichsam in allen möglichen Richtungen. So entsteht dann auch die von Staat und Gesellschaft erwartete (“lebenslange”) Scham des “Opfers”, welches ja aktiv gegen eine Norm, ein politische Dogma verstossen hat, welches sich rational nicht erklären lässt, jedenfalls nicht ohne vertieftes historisch-politisches Hintergrundwissen und welches Kind hat das schon. Die Stigmatisierung eines Jungen als Schwuler ist dann nur eine weitere Folge einer gesellschaftlichen Normverletzung für dies es ebenfalls keinerlei vernünftige Erklärung gibt.

Kenneth V. Lanning lamentiert trotzdem unverdrossen weiter als Vertreter einer verbrecherischen staatstragenden Ideologie  und schreibt von “Fällen sexueller Ausbeutung von Kindern” einen Tatbestand den er in diesem Kontext gar nicht gibt, da es sich um eine ideolgische Wortschöpfung handelt, geht es doch wirklich um die zukünfigen ausbeuterischen Interessen des Systems an dem jungen Menschen, den es gilt mit allen Mitteln passend fürs System zu formen. Wie “gut”, dass es hier die angepasst und gut gehinrgewaschene Familie (als Keimzelle der verotteten Gesellschaft) gibt die das verirrte “Lämmchen” wieder auf den Pfad der “Tugend” zwingt und auch dafür sorgt, dass das “Opfer” seine Aussagen den gesellschaftlichen Normen anpasst, denn sonst gibts Prügel oder ähnliche familieninternen Strafen, sprich eine Form der Gewalt, die der herrschenden Klasse und ihren ausführenden Organen natürlich gefällt und politisch einkalkuliert ist. Auch schwadroniert der FBI-Hexenjäger gern über “Opfer sexueller Verführung” und meint vor allem Jungen seien leicht zu “verführen”, das sie leicht erregbar und neugierig seien. Nun ersteres hat seine Ursache in  der Humanbiologie, denn ist nun einmal eine Tatsache, dass beim männlichen Menschen der sexuelle Drang einschließlich der körperlichen Fähigkeit diesem nachzukommen nie größer ist als so ca. zwischen dem 12. und 18. Lebensjahr.  Lannig stellt auch fest, dass Kinder/Jugendliche andere Menschen leicht manipulieren können um zu bekommen, was sie wollen. Fasst man diese beiden Tatsachen zusammen bleibt nur die Schlussfolgerung, dass es ein völlig natürlicher Vorgang ist, dass Kinder/Jungen ab einen etwa zweistelligen Lebensalter nicht mehr nur Süßigkeiten und Spielzeug manipulativ überzeugend einfordern können sondern auch sexuelle Befriedigung. Herr Lanning glaubt trotzdem krampfhaft an das alte Märchen der Verführung des Jüngeren durch den Älteren, dabei ist seit ca.  der zweiten Hälfte des letzten Jahrhunderts  erwiesen, dass es so etwas wie “Verführung” nicht gibt, denn es läßt sich  nur”verführen”, wer verführt werden will.  Vermutlich steht auch hinter dem unglücklichen Begriff der “Verführung” eigentlich das Zulassen eines sakrosankten gesellschaftlichen Normbruchs bezogen auf eine Norm, die wie bereits ausgeführt rational nicht begründet werden kann und die mit hoher Wahrscheinlichkeit tatsächlich wider die menschliche Natur ist. Eine Natur, die sich trotz aller strafbewehrter Verbote und pseudowissenschaftlicher Pathlogisierung immer wieder durchbricht und praktiziert wird, ohne dass irgendjemand zu Schaden kommt solange die Hexenjäger einer verbrecherischen Justiz keinen Schaden anrichten. Der Nachweis hierfür kann leider nicht “empirisch” geführt werden, denn dafür hat der Gesetzgeber schließlich gesorgt und nicht nur durch die Kriminaliserung von Darstellungen sexueller Selbstbestimmung (“Kinder– und Jugendpornographie“). Auch ich  beziehe mein sicheres Wissen zu dieser Frage nicht nur aus “schlauen Büchern” sondern auch aus der Realität, die obenstehende Aussagen erst zu sicheren Tatsachen werden lassen. Nun kann aber niemand heutzutae ohne unschuldige Menschen schwerstens zu gefährden dieses Faktenwissen öffentlich benennen. Somit verbleiben nur Gerichtskten, die schwerste Menschenrechtsverletzungen infolge der genannten Strafbestimmungen durch die Strafjustiz dokumentieren . Davon habe ich auch genug sehen dürfen, aber auch diese bleiben in der Regel unter Verschluss. Tatsächlich würde eine methodisch korekte empirische Auswertung der Fakten auf allen der genannten Ebenen zu einem Ergebnis führen welches (staats)politisch im höchsten Maßen unerwünscht wäre und daher verhindert man diese Möglichkeiten bewusst und gezielt.

Kenneth V. Lanning erkennt in seinen Ausführungen zwar eine Reihe von richtigen Zusammenhängen und entdeckte vermutlich im Laufe seiner Tätigkeit als Hexenjäger plötzlich die Realität und Fakten in einer “postfaktischen” Welt wieder, die in einem kompletten Widerspruch zu der von ihm verinnerlichten Missbrauchideolgie und damit der Grundlage der Strafgesetzgebung stehen. Diesen Widerspruch will er aber nicht wahrhaben und verteidigt weiterhin diese irrationale systemimanente Ideolgie und damit auch die entsprechenden Teile der Sexualstrafgesetzgebung und letztlich seine eigenen Verbrechen im Sinne von schwersten Menschenrechtsverletzungen.  Auch heute ist er noch hochmotiviert als virtueller Hexenjäger unterwegs, wie man hier nachlesen kann:

Abusewatch.net – Kenneth V. Lanning

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Take Your Chance

Jean Schmitt. Sie hat nur euer Bestes im Sinn, Girls. Bild

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Die erzkonservative Abgeordnete Jean Schmidt fordert ein fast vollständiges Abtreibungsverbot in Ohio. In einem Ausschuss für die Erarbeitung eines entsprechenden Gesetzentwurfs sorgte sie nun mit einer Aussage für Aufsehen, über die unter anderem die »Washington Post« berichtet. Ihr wurde von Richard Brown, einem Abgeordneten der Demokraten, ein hypothetischer Fall vorgelegt: Würde der Gesetzentwurf auch eine Teenagerin zwingen, das Kind ihres Vergewaltigers zu bekommen? Schmidts Antwort war ein Ja. Und das Kind, das aus der Vergewaltigung entstehe, sei doch eine »Chance« für das Mädchen, behauptete sie.

»Es ist eine Schande, dass das passiert, aber es ist eine Chance für diese Frau, egal wie jung oder alt sie ist, eine Entscheidung darüber zu treffen, was sie tun wird, um diesem Leben zu helfen, ein produktives menschliches Wesen zu werden«, sagte die 70-Jährige demnach.

Spiegel.de/Republikanerin nennt Schwangerschaft nach Vergewaltigung »Chance« für Frauen

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Wobei, nur zur Erinnerung, hinzuzufügen wäre, daß eine Teenagerin unter 18 in den USA immer noch als Kind, das heißt sexuell unmündig, gilt, und daher in sexuelle Handlungen grundsätzlich nicht einwilligen kann. Sexuelle Handlungen unter Minderjährigen laufen also de jure hier immer als „gegenseitige Vergewaltigung“ bzw. „Vergewaltigung nach dem Gesetz“ – „Statutory Rape“. Alle Beteiligten können daher als „Sexual Predators“ abgeurteilt und unter Jugendarrest gestellt werden. Bei Interaktionen mit Erwachsenen gilt folgerichtig das Gleiche, nur ist der erwachsene Part dann der „Predator“, der minderjährige das unschuldige Opfer, auch wenn das „Kind“ 17 ist und der Erwachsene seinen 18ten Geburtstag gerade hinter sich hatte. Konsequenz dann für Letzteren, wenn es zur Anklage kommt: Gefängnis, Eintrag ins Sexualtäterregister, Ausschluß aus der Gesellschaft, praktische Vogelfreiheit. Dies gilt es hier zu berücksichtigen, wenn von „Vergewaltigung“ die Rede ist.

Aber selbst wenn anzunehmen ist, daß mit dem Beispiel tatsächlich eine Vergewaltigung, wie sie zivilisierte und kultivierte Menschen definieren, also gewaltsam erzwungener Geschlechtsverkehr, gemeint war, bleibt uns nur zu konstatieren, daß dies bestens in die real existierende islamoide US-Sexualhölle passen würde. Die bestehende Gesetzeslage, an der scheinbar kein „Liberal“, Wokie oder Pride-Marschierer grundsätzlich was auszusetzen hat und die pädohysterisch komplett verblödete und verhetzte Aufwach- und Anti-NWO-Szene erst recht nicht, erführe nur eine Ergänzung und Abrundung, während weiße Rednecks und Trailer-Trash ebenso weiter ihre minderjährigen Nichten und Töchter vögeln und schwängern wie die negriden Hybriden und das bunte Ethno-Mistery-Meat in da Hood. Nicht zu reden von den „Eliten“, wie etwa dem perversen, korrupten und kriminellen Filius der noch nicht mal mehr creepy Mumie, die einem momentan als der mächtigste Mann der Welt und Kriegspräsident verkauft wird. Nur, daß es eher die Erstgenannten sind, welche für die hypermodernen Supermax-Knaststädte abgeschöpft werden, um der florierenden Gefängnisindustrie zu Lohn und Brot zu verhelfen. Aber jeder hat seine Chance im Land der Freiheit. Gefickt, nicht?

Ach ja, es ist in der Natur weit verbreitet, daß unter widrigen Lebensbedingungen Embryonen resorbiert werden. Das selbe gilt für Infantizid. Das nur für jene, die da meinen, Abtreibung wäre grundsätzlich „gegen die natürliche Ordnung“ oder so.

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Pornographie für Bücherverbrenner, Knast für Ficktiefes

-TIMELINE: 10 CREEPY Things that were „Normal“ in the 80s-

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Oh wie es den Erzähler angesichts des obigen Vortrags an der „History“-Abteilung der Youtube-University gruselt! Unfaßbar, dieses Grauen selbst er- und überlebt zu haben, als man nichts dabei fand, schwanger Kette zu quarzen und einen Sicherheitsgurt im Automobil (ob jetzt mit Aufkleber „Atomkraft? Nein danke!“ oder „Mein Auto fährt auch ohne Wald!“) als Einschnürung der persönlichen Freiheit empfand, schließlich hatte Mann doch den „Siebten Sinn“ im Straßenverkehr!

Was soll aber an der tragischen Adoleszenz-Romanze von CUTE Brooke Shields und Cristopher Atkins in „Die blaue Lagune“ „creepy“gewesen sein, mit welcher der Dozent hier clickbaitet? Auch moviepilot.de vermag da keinen Horror zu entdecken:

Handlung von Die blauen Lagune
Im Jahre 1900 sind die beiden Kinder Emmeline (Brooke Shields) und Richard (Christopher Atkins) an Bord eines Schiffes unterwegs. Nach einem Tropensturm verschlägt es sie und den erfahrenen Seemann Paddy (Leo McKern) als fast einzige Überlebende auf eine einsame Insel. Paddy tut sein Bestes, um den Kindern zu helfen, sich an die neue Situation zu gewöhnen, vermittelt ihnen sein Wissen und wird ein Ersatzvater. Als er stirbt, sind Cousin und Cousine auf sich alleine gestellt, kommen bald in die Pubertät und sind mit neuen Gefühlen und Herausforderungen konfrontiert. Schon bald erwächst eine unschuldige Liebe zwischen den beiden. Doch das ungestörte Glück währt auch im Paradies nicht ewig.

Hintergrund & Infos zu Die blaue Lagune
Eine Besonderheit von Die blaue Lagune ist, dass der gesamte Film nicht auf Studioaufnahmen zurückgreift. Er wurde in Gänze außerhalb gedreht, was in den 1970er Jahren noch kaum auf die Beine gestellt worden war. Mit den Produktionskosten von 4,5 Millionen Dollar und Einnahmen von ca. 59 Millionen Dollar war der Film ein großer Erfolg.

Für die beiden Protagonisten Richard und Emmeline waren zunächst Matt Dillon und Helen Hunt vorgesehen, die das Angebot aber ablehnten, aufgrund der Vielzahl freizügiger Szenen. 1991 wurde mit Rückkehr zur blauen Lagune eine Neuverfilmung mit Milla Jovovich und Brian Krause gedreht.

https://www.moviepilot.de/movies/die-blaue-lagune

Gut, das tragische Ende ließ damals auch den präbubertierenden Erzähler im LICHTSPIELTHEATER nicht gänzlich unberührt. Nachdem sich CUTE and BEAUTIFUL Brooke Shields mit Christopher Atkins verpaart hatte und beide eine kleine Kernfamilie a la Papa, Mama, Kind gründeten, zeigte sich nämlich, daß jedes Paradies seine vergifteten Früchte trägt. Das Verhängnis nahm in einer Verkettung verhängnisvoller Umstände seinen Lauf, angesichts derer, zugegebenermaßen, der mittlerweile tattrig-vergreiste Erzähler seinen chaotisch-fragmentarischen Zerinnerungen mit dem vorzüglichen Wikipedia auf die Sprünge helfen mußte:

Eines Tages wollen Richard und Emmeline mit ihrem Sohn Paddy an die Stelle zurückkehren, an der sie mit Button die ersten Monate gelebt haben. Mit ihrem Rettungsboot fahren sie um die Insel an den alten Strand. Während Richard Bananenstauden besorgt, lassen sich Emmeline und Paddy unbewusst aufs Meer treiben. Sie verlieren ein Ruder. Richard schwimmt ihnen hinterher, verfolgt von einem Hai. Emmeline wirft mit dem zweiten Ruder nach dem Hai, um Richard vor dem Angriff des Hais zu schützen. Doch nun fehlen ihnen beide Ruder. Die Strömung treibt das Boot immer weiter hinaus aufs offene Meer. Sie versuchen mit ihren Händen zurückzurudern und geben schließlich auf, sie können nicht mehr zurück. Emmeline findet Zweige im Boot, die Paddy zuvor gesammelt hat. Richard und Emmeline bemerken, dass Paddy einige „Beeren des ewigen Schlafes“ bereits verschluckt hat. Richard pflückt die restlichen Beeren, die sie niemals essen sollten. Aufgrund der scheinbaren Ausweglosigkeit ihrer Lage und des vermeintlichen Verlusts ihres Sohnes essen auch Richard und Emmeline davon. Die kleine Familie legt sich zum Sterben ins Boot.

Später werden sie von einem Schiff gesichtet, wieder ist es das Schiff von Richards Vater. Mit einem Beiboot fährt er mit einigen Matrosen zu dem aufgefundenen Boot hinüber. Ein Matrose stellt fest, dass die drei nicht tot sind, sondern nur schlafen.

https://de.wikipedia.org/wiki/Die_blaue_Lagune_(1980)

Oh, ja. Es verhielt sich so, daß einer der Seeleute fragte, ob sie tot seien und ein anderer antwortete „Nein, sie schlafen nur!“

Natürlich klar, daß die kleine Familie mitsamt der schönen Brooke tot und der Satz metaphorisch gemeint war! Dem Erzähler fehlen auch heute noch adäquate Worte, um seinen Gefühlen dazu Ausdruck zu verleihen, gottseidank kann Mann auch hier auf die hilfreiche moderne Technik zurückgreifen, also: 😟😢😭😱

Aber Tragik an sich ist nicht „Creepy“!

Wikipedia hat dem Eintrag zu dem Streifen ein kurzes Potpourri zeitgenössischer Kritiken beigefügt:

Roger Ebert bezeichnete den Film in der Chicago Sun-Times vom 3. Juli 1980 als „dümmste[n] Film des Jahres“ („the dumbest movie of the year“).[3] Rob Vaux bezeichnete ihn in Flipside Movie Emporium als „Pornographie für Menschen, die zu Bücherverbrennungen gehen; eine Sexfantasie so züchtig wie Ihr Klavierlehrer aus der dritten Klasse.“[4] Das Lexikon des internationalen Films urteilte: „Der harmlose und sentimentale Film kommt über einen gefälligen Naturbilderbogen kaum hinaus. Sein Thema der sexuellen Initiation gerät oft in die Nähe vorsichtig-betulicher Aufklärungsattitüden. Viel Weichzeichnererotik mit puritanischen Untertönen.“[5]

Ebd.

Also „Pornographie mit puritanischen Untertönen für Bücherverbrenner“ mag sich ja für mache/n durchaus creepy anhören, für den Youtube-Dozenten wären derartige Rezensionen eher ein weiterer Beleg dafür, „how CREEPY the Eighties REALLY were“, da hier die für ihn völlig offenkundige Grusel-Sauerei nicht mal erwähnt wird: MINDERJÄHRIGE, also KINDER, noch dazu BLUTSVERWANDT, haben SEX, treiben also INZEST, pflanzen sich dabei auch noch fort, haben also KINDER und das als KINDER! Und als ob das noch nicht abscheulich genug wäre, Brooke Shields und Christopher Atkins waren selbst noch TEENAGER, also KINDER, als man sie für den Film gecastet hat! Und als solche, also KINDER, hatten sie da eine SEX-SZENE, und zwar „IN REAL LIFE, AND NO ONE IN HOLLYWOOD FOUND IT AT LEAST A LITTLE BIT CREEPY!“

😨😱

Ja, was sagt das aus über die 80er, wenn derartige Abartigkeiten, offen vor aller Augen ausgebreitet, von der Kritik allenfalls als „dumm“, ja gar als „ZÜCHTIG“, „HARMLOS“, „SENTIMENTAL“, „GEFÄLLIGER NATURBILDERBOGEN“, „VORSICHTIG-BETULICH“, „WEICHZEICHNER-EROTIK“, noch dazu durchdrungen von „PURITANISCHEN UNTERTÖNEN“, empfunden werden? Da kann man schon mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, daß die „sauberen“ Herren Rezensenten während der Vorführungen Gemaecht und Finger in ihren Lustknaben und Lolitas stecken hatten, um bei all der prüden Ödnis überhaupt noch bei der Stange bleiben zu können! Pfui!

Immerhin haben sich die Zeiten zum Besseren gewendet. So kann Mann nicht nur in Uncle Sams Sexualhölle heutzutage schon aufgrund entsprechender Reformen der putzigen Gesetze wegen der Lektüre von Incest-COMICs für drei Jahre in den Bau einfahren:

This week U.S. District Judge Dean Whipple sentenced Christjan Bee of Monett, Missouri, to three years in prison for „possessing an obscene image of the sexual abuse of children.“ The U.S. Attorney’s Office for the Western District of Missouri describes the material at issue as „a collection of electronic comics, entitled ‚incest comics,'“ that „contained multiple images of minors engaging in graphic sexual intercourse with adults and other minors.“ According to federal prosecutors, „The depictions clearly lack any literary, artistic, political or scientific value.“ Local police found the drawings on Bee’s computer in August 2011 while executing a search warrant they obtained based on a tip from his wife. 

https://reason.com/2013/01/31/missouri-man-gets-three-years-for-posses/

Tja nichts geht eben über ein Eheweib, das nur das Beste für einen im Sinn hat. Wir halten fest: Drei Jahre Knast wegen des Besitzes von graphischen Darstellungen Minderjähriger, die diese bei sexuellen Aktivitäten untereinander und mit Erwachsenen zeigen. Nichts reales, nur Zeichnungen und Graphiken. Deren Besitz ist strafbar, wenn sie nach dem Gesetz als „obszön“ eingestuft werden, also in den Augen des Inquisitors keinen „literarischen, künstlerischen, politischen oder wissenschaftlichen Wert“ aufweisen, was immer man darunter verstehen mag. Lustigerweise wird bei Uncle Sam zwischen solchen Darstellungen und „Kinderpornographie“ unterschieden. Erstere laufen unter „Obscenity“ nicht unter „Child Pornography“:

Congress enacted the law criminalizing obscene depictions of sex acts involving minors after the Supreme Court ruled in 2002 that a federal ban on „virtual“ child pornography, production of which does not involve any real children, violated the First Amendment. In contrast with child pornography, which is illegal even if it is not judged obscene, the material covered by the new law has to meet the obscenity test that the Supreme Court established in the 1973 case Miller v. California, which among other things involves a lack of „serious literary, artistic, political, or scientific value.“ That is why prosecutors made a point of saying there was none of that in the drawings on Bee’s computer. But while the Court has upheld bans on possession (as opposed to production or distribution) of child pornography, it has rejected bans on possession of obscenity. In the latter case, decided in 1969, the Court unanimously ruled that the power to regulate obscenity „does not extend to mere possession by the individual in the privacy of his own home.“ Hence it is hard to see how Bee can be sent to prison for mere possession of those „incest comics.“

Ebd.

Verwirrend! Die US-Willkürrechtslage ist also im gegebenen Fall betreffend der „Inzest-Comics“ nicht so eindeutig und die Haftstrafe für den Mann juristisch fragwürdig, man hat es aber dennoch getan, schließlich ist man im Willkürrechtsland.

Klar ist dagegen die Unterscheidung zwischen „Obscenity“ wie den Inzest-Comics und „Child Pornography“.

Für ersteres bedarf es keiner echten Kinder, es reichen Zeichnungen/Grafiken, wohl auch Texte, also fiktives. Dieses muss allerdings einem „Obscenity Test “ unterworfen werden, um festzustellen, ob kein „ernsthafter literarischer, künstlerischer, politischer oder wissenschaftlicher Wert“ vorhanden ist. Fällt der Test positiv aus, droht die Strafe, etwa drei Jahre Knast für ein paar Comics, auch wenn die Rechtslage umstritten ist.

„Child Pornography“ verlangt nach US-Definition dagegen das Vorliegen von Bild- oder Filmmaterial mit echten „Kindern von 0-17 Jahren“, dieses muss aber putzigerweise nicht mal „obszön“ sein („child pornography, which is illegal even if it is not judged obscene“)! Das entspricht vollkommen der US-sexualhöllischen Logik, wonach jederzeit Bilder von bekleideten „Kindern“ je nach Kontext als Kinderpornographie bewertet werden können: Zunge raus, bauchfrei oder alles, was irgendwie als erotisches „Posing“ gedeutet werden könnte, reichen schon aus.

Das Beispiel zeigt zudem, wie irre und erpresserisch die US-Rechtslage ist. Gegen den Mann lief zeitgleich ein weiteres Verfahren wegen des Besitzes von „Kinderpornographie“ aufgrund von anderem Material. Dieses Verfahren wurde fallen gelassen, nachdem sich der Beschuldigte auf einen „Plea Deal“ mit dem Gericht einließ, eine in den USA übliche Praxis. Er bekannte sich wegen des Besitzes von „Obscenity“ (also den Comics) für schuldig, dafür wurde das Verfahren wegen „Kinderpornographie“ eingestellt.

Für „Obscenity“ gilt ein unbestimmtes Strafmaß („indeterminate Sentence“), das bis zu zehn Jahre Haft reichen kann(!), für „Kinderpornographie“ liegt aber das Minimum(!) bei fünf Jahren Haft („mandatory minimum sentence“ ).

Der „Plea Deal“ ersparte also dem Angeklagten mindestens zwei Jahre Haft. Dafür aber verzichtete dieser auf jede Möglichkeit, gegen das durchaus anfechtbare Urteil wegen „Obscenity“ vorzugehen, so sind die Bedingungen. Die Quelle des DE hierzu verweist auf einen weiteren Fall, wo sich jemand wegen des Besitzes von SIMPSON-PORNO-CARTOONS für schuldig bekannte und dafür „nur“ fünfzehn Monate in den Knast ging, um sich dadurch die mindestens fünf Jahre Gefängnis wegen tatsächlicher „Kinderpornographie“, deren Besitz ihm ebenso vorgeworfen wurde, zu ersparen.

Solche Sperenzchen gibt es in Kanada, das ja im Vergleich mit den USA gerne als modern, aufgeklärt, liberal dargestellt wird, nicht. Hier ist alles GINDERPORNO, vom Manga über „Posing“ und „Sexting“ realer „Kinder“ bis hin zum Gangang mit narkotisierten Dreijährigen, weshalb sich auch hier regelmäßig die wahre Liberalität und Toleranz unterm Regenbogen der westlichen Wertegemeinschaft in ihrer ganzen Pracht offenbart:

Last week the Canadian government dropped all criminal charges against Ryan Matheson, a 27-year-old American computer programmer who was arrested two years ago on his way to see a friend in Ottawa and charged with various child pornography offenses because he had Japanese comic book images on his laptop. Matheson was jailed for five days, during which police treated him as if he were child molester, and released with bail conditions that severely restricted his Internet use and his employment. He says the case against him „ultimately came down to two images: one was drawings depicting hand-drawn, manga-style fictional characters and the other was an image of an actual page from a manga.“ Rather than risk a mandatory minimum sentence and registration as a sex offender, Matheson accepted a plea deal shortly before his trial was scheduled to begin last month, under which he admitted to „a non-criminal regulatory offense that is part of the Customs Act of Canada, which was also subsequently discharged by the judge.“

https://reason.com/2012/03/22/going-to-canada-leave-your-comic-books-a/

Puuh, ist ja nochmal glimpflich ausgegangen. Aber schon eigenartig, was hier im Regenbogen-Einhornland so verhandelt wird.

The Common Book Legal Defense Fund, which helped cover Matheson’s legal expenses (kicking in $20,000 toward the $70,000 total), warns travelers that Canada has „an extremely broad definition of ‚child pornography.'“ It includes, for example, any „visual representation“ that „shows a person who is or is depicted as being under the age of eighteen years and is engaged in or is depicted as engaged in explicit sexual activity“ or „the dominant characteristic of which is the depiction, for a sexual purpose, of a sexual organ or the anal region of a person under the age of eighteen years.“ As illustrated by Matheson’s case, there need be no real children involved.

https://reason.com/2012/03/22/going-to-canada-leave-your-comic-books-a/

Und dem multibunten Toleranz- und Vielfaltsland BRD steht es sehr gut zu Gesicht, daß es mittlerweile dieses anglo-amerikanische Repressionssystem fast zur Gänze übernommen hat um darin nach allen Regeln der Willkür zu schalten und zu walten. Alles heimlich still und leise durch die Hintertür, mit falschen Etiketten und unter falscher Flagge. Begrüßenswert, daß man sich dabei aber gleich für die übersichtliche Breitband-Klassifizierung nach kanadischem Vorbild entschieden hat. Keine Ahnung, was für Pornos sich die Bücherverbrenner heute ansehen, aber es muß härterer Stoff sein als „Die blaue Lagune“. Wer hätte das gedacht in den creepy 80ern?

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