Der Erzähler kann es nicht LEUGNEN, er ist schlicht und einfach leicht PERVERS. Wobei die Frage bleibt, inwieweit „sowas“ dann auch schon wieder ganz normahl ist. Jedenfalls wurde er heute, beim zunächst üblich angeödet-verdrieslichen Nachrichten-Überflug, ob dieses Anblicks und der damit verbundenen Meldung förmlich elektrisiert und konnte nur noch konstatieren: #auchschonwiedergeil!:
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Während die übliche Propagandajournallie allgemein von einem „harten Urteil“ deliriert, und von der Gerechtigkeit, die den Jesiden im Allgemeinen und den Opfern der Sittenpolizistin im Besonderen nun zu Teil geworden wäre, die mit angstgeweiteten Augen die harsche Kunde entgegengenommen habe, findet Jürgen Fritz hier die richtigen Worte:
Hohn-Urteil: Max. zehn Jahre Haft für IS-Kriegsverbrecherin
Lediglich zu zehn Jahren Freiheitsstrafe wurde die Islamistin Jennifer W. verurteilt. Dabei wurde die IS-Anhängerin wegen der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland + Beihilfe zum versuchten Mord an einem fünfjährigen Kind + versuchtem Kriegsverbrechen + Verbrechen gegen die Menschlichkeit für schuldig befunden.
Jennifer W. reist über Syrien in den Irak aus, um dort einen IS-Kämpfer zu heiraten und den Islamischen Staat zu unterstützen
Die heute 30-jährige Jennifer W. war 2014 aus Lohe in Niedersachsen in den Irak ausgereist, um sich dort der Terrormiliz Islamischer Staat anzuschließen und einen IS-Kämpfer zu heiraten. Ideologische Gründe hätten sie zu dieser Entscheidung bewegt, gab sie vor Gericht selbst zu. W. reiste zunächst nach Syrien aus und von dort nach Falludscha im Irak, wo sie dann gelebt habe. Dort habe sie als Teil der Sittenpolizei mit dafür gesorgt, dass die strengen islamischen Bekleidungsvorschriften eingehalten wurden.
Das IS-Paar nimmt sich eine Jesidin als Haussklavin und kettet ihr kleines Kind bei 45 Grad stundenlang in der brennenden Sonne an
Mit ihrem IS-Ehemann hielt sich W. im Irak dann eine Jesidin als Haussklavin. Die Frau, die das Paar als Sklavin hielt, hatte eine kleine Tochter. W.s Mann soll das fünf Jahre alte Kind in einem Hof in der prallen Sonne angekettet haben – wohl als Strafe, weil das Kind sich eingenässt und ins Bett gemacht hatte. Das Mädchen sei der Situation „wehrlos und hilflos ausgesetzt“ gewesen hieß es in der Urteilsbegründung der Richter.
W. unternahm dem Urteilsspruch zufolge nichts, um dem Kind zu helfen, obwohl es ihr „möglich und zumutbar“ gewesen sei. Sie selbst soll zu ihrer Verteidigung gesagt haben, sie hätte ja nichts unternehmen können, sonst hätte sie ihr Mann womöglich „geschubst und eingesperrt“. Die Richter stellten jedoch fest, W. habe statt dem kleinen Kind zu helfen, das sich in Lebensgefahr befand, dem weinenden Mädchen sogar noch gedroht, es zu erschießen, wenn es nicht aufhöre zu weinen.
Das fünfjährige Kind, das wohl stundenlang derart angekettet war, verdurstete elendig in der Hitze bei 45 Grad. W. habe „von Anfang an damit rechnen müssen, dass das in der Sonnenhitze gefesselte Kind sich in Lebensgefahr befand“, so die Richter weiter.
Ihre Ziele: „Vernichtung der jesidischen Religion“ und „Versklavung des jesidischen Volkes“
Das Gericht zeigte sich auch überzeugt davon, dass W. der Mutter des Mädchens später, als diese um ihr totes Kind weinte, drohte, sie zu erschießen, wenn sie nicht aufhöre zu weinen. Die Mutter des Kindes, die während ihrer Gefangenschaft als IS-Sklavin misshandelt und geschlagen wurde, trat in dem Prozess als Nebenklägerin auf. Ihren Fall übernahm die Menschenrechtsanwältin Amal Clooney, die Ehefrau des Hollywood-Schauspielers George Clooney.
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Genau, HOHN-URTEIL und HOHN-STRAFE und es ist tatsächlich davon auszugehen, daß die heiße IS-Stute schon nach ein paar Jährchen wieder rauskommt, um, wie von JF befürchtet, sich erneut dem IS anzuschließen und weitere Möhnntschenrechtsverletzungen zu begehen oder aber, wie es der DE sogar für wahrscheinlicher hält, eine Karriere als Bestsellerautorin über ihre bewegte und spannende Vergangenheit hinzulegen und durch die Talgshwows zu tingeln! Nein, das darf nicht sein! Der Gerechtigkeit muß Genüge getan weden, weshalb der DE wieder mal gezwungen ist, das Gemaecht zu ergreifen um sich dieses Biestes zu bemächtigen und es nicht in der Prall- und Drallsonne, sondern den kühlen und schattigen Kellergewölben seines Lostschlösschens als Haussklavin anzuketten und nach Belieben auf das Strengste mit ihr zu verfahren. Wetten, daß die eh drauf steht und mit Kuschelurteilen nicht zu befriedigen ist? Da wollen wir dann sehen, wann Schloss mit lostig ist bei der.
Ach ja, es kann was ja nur Scheiße sein, wenn irgendwelche Clooneys dabei mitmischen. Auch bleibt die Frage, ob es sich bei dem Stück um eine mohammedanische Orientalin oder weißdeutsche Konvertitin handelt. Und ob es tatsächlich Jennifer W. heißt. Der Erzähler hat auf die Schnelle nichts dazu gefunden, aber wir werden es sowieso rauskriegen, höhöhöh.
Update 26. 10. 2021:
Laut weiteren Informationen aus der FAZ vom Tage ist Jennifer W. eine weißdeutsche Konvertitin aus Niedersachsen. Die heute Dreißigjährige konvertierte mit Einundzwanzig zum Islam. Mit dem IS und Konsorten will sie sich „intensiv“ auseinandergesetzt haben. 2014 beschloß sie, sich dem IS anzuschließen und ließ sich nach Syrien schleusen, wo sie zunächst in Frauenhäusern untergebracht wurde um von dort ihrer Mutter zu schreiben, daß sich nun „zu Hause angekommen“ fühle. Sie bekam dort monatlich rund 70 Dollar und Anteile an der Kriegsbeute des IS. Eine Zeugin, die mit ihr in einem dieser Häuser lebte, beschrieb Jennifer W. als eine sehr selbstbewußt auftretende Person, die großen Wert auf ihr Äußeres legte. Nach einer kurzen, nach islamischem Recht geschlossenen Ehe mit einem IS-Kämpfer habe Jennifer W. im Fühjahr 2015 ihren zweiten Mann geheiratet, dessen Aufgabe darin bestand, durch das Vorlesen von Koranversen „Geisteraustreibungen“ in den Frauenhäusern durchzuführen und lebte mit ihm bis August 2015 in Falludscha/Irak.
Der Geisteraustreiber brachte dann auch das fünjährige Mädchen mit seiner Mutter als Sklavinnen in den gemeinsamen Haushalt, was Jennifer W. als selbstbewußter Muslima (tja, da schaut ihr blöd, PIPI-Fanten!) gut zu Paß kam, schließlich habe sie ihrem angetrauten Geistervertreiber kurz nach der Hochzeit im Frühjahr 2015 bedeutet, daß es ihr nicht in die Tüte komme, den gemeinsamen Haushalt in Falludscha alleine zu führen. Genau genommen habe der IS-Geisterschreck die beiden Jesidinnen aus diesem Grunde eingekauft und sie hätten nach der Pfeife von Jennifer W. Putzen, Waschen, Spülen müssen, was diese jedoch nicht zur allgemeinen Zufriedenheit erledigten. Vielmehr mußte sich Jennifer W. immer wieder bei ihrem Mann über die „Slavinnen“ beschweren: Die Mutter habe ihre Arbeit mangelhaft verrichtet, das Kind wäre zu oft zu ihr ins Schlafzimmer gelaufen und hätte „gestört“ und überhaupt zuviel geweint. Der Gemahl sanktionierte das dann in dem er der Mutter mit der Faust ins Gesicht und dem Mädchen so brutal auf den Kopf schlug, daß es einmal für mehrere Tage das Bett habe hüten müssen.
Als das Mädchen wegen einer Erkrankung nachts sein Bett einnäßte, habe die Geisteraustreibungsfachkraft das Kind zur Strafe im Hof mittels eines Seils oder Elektrokabels an ein Fenster gebunden. Bei Temperaturen von zu diesem Zeitpunkt mindestens 43 Grad habe er das Mädchen derart an das Fenstergitter gefesselt, daß es mit dem Gesicht zur Sonne daran hing, ohne mit den Füßen den Boden zu berühren und sich abstützen zu können. Die Mutter des Kindes habe zur Beweisaufnahme ausgesagt, daß ihre Tochter immer „Mama“ „Mama“ gerufen und sie ihrerseits rufend geantwortet habe, daß sie ihr wegen großer Angst vor dem Mann nicht helfen könne, bis das Kind schließlich verstummte.
Nach Ansicht des Gerichts habe Jennifer W. erst „nach einiger Zeit“ die Fesselung des Kindes bemerkt und ihren Mann darauf hingewiesen, daß das Mädchen „sterben wird“, wenn es nicht losgebunden würde. Der habe seinerseits darauf verwiesen, es dürfe „durchaus auch mit dem Tod bestraft werden“ und das Mädchen hängen lassen. Auch Jennifer W. habe das Mädchen nicht losgebunden.
Nach einem nicht näher definierten Zeitraum habe der Mann das Kind doch noch losgebunden und in ein Krankenhaus gebracht. Dies wäre laut dem Gericht da allerdings schon bewußtlos, möglicherweise schon tot gewesen, sei spätestens im Krankenhaus gestorben. Jennifer W. habe vor Gericht in einer Erklärung angegeben, daß sie sich nicht getraut habe, das Kind selbst zu befreien weil ihr Mann sie bei Parteinahme für Mutter und Kind „wüst beschimpft und eingesperrt“ hätte.
Nach dem Tod des Kindes sollte der Gemahl und Geisteraustreiber angeblich in Falludscha eine Freiheitsstrafe antreten, das Paar sei jedoch in die Türkei geflohen. W. sei 2016 nach Deutschland abgeschoben worden, um dann hier eine gemeinsame Tochter zu gebären, habe aber wohl vom IS nicht genug bekommen können und im Mai 2018 über das Internet wieder Kontakt zu Gewährsleuten der Terrormiliz aufgenommen, wovon jedoch der US-Geheimdienst Kenntnis hatte. Als sie sich im September mit ihrer Tochter wieder auf den Weg in Richtung des IS-Herrschaftsgebiets gemacht habe, wäre dies in einem verwanzten Auto eines angeblichen Mittelsmannes geschehen, der tatsächlich eine „Vertrauensperson“ der Sicherheitsbehörden gewesen sei. Noch in Deutschland sei Jennifer W. auf einer Raststätte festgenommen worden.
Das Gericht hat nun am vergangen Donnerstag Jennifer W. zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Jahren verurteilt. Wegen Beihilfe zum versuchten Mord durch Unterlassen, Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland, eines Verbrechens gegen die Menschlichkeit mit Todesfolge. Die Bundesanwaltschaft forderte eine lebenslange Strafe wegen Mordes, das Gericht machte aber geltend, daß man keine Gewißheit darüber habe, ob das Kind überhaupt noch zu retten gewesen wäre und sei daher dem Grundsatz „im Zweifel für die Angeklagte“ gefolgt. Die das Urteil laut FAZ reglos entgegennehmende Jennifer W. habe allerdings auch nichts zur Befreiung des Kindes unternommen, was für sie möglich und zumutbar gewesen sei. Ihr sei laut dem vorsitzendem Richter bewußt gewesen, daß sich das Kind in einer „lebensbedrohlichen Situation“ befunden habe. Das kleine Mädchen habe einer besonderen Fürsorge bedurft, da die Mutter daran gehindert war. So habe die Verantwortlichkeit für das Mädchen bei Jennifer W. gelegen, die zudem als Mitglied des IS dessen Politik der Vernichtung und Versklavung der jesidischen Glaubensgemeinschaft gefördert habe.
Das Gericht sah in Jennifer W. nicht die „treibende Kraft“ bei der Tötung des Mädchens, was es als strafmildernd wertete. Auch habe sie zwar eine „Haushaltshilfe“ gefordert, eine Aufforderung zum „Sklavenkauf“ sei ihr jedoch nicht nachzuweisen. An selbigem sei sie zudem nicht beteiligt gewesen, wenngleich sie die Aufsicht über die Jesidinnen übernommen hatte. Auch die Versklavung betreffend kam das Gericht zu dem Schluß, das hier ein „minderer Tatbeitrag“ vorliege. Allerdings habe W. die von ihrem Mann geschaffene Zwangslage der Sklavinnen mit ausgenutzt und müsse sich dafür verantworten.
Jennifer W.s Verteidiger Ali Aydin nannte das Urteil angesichts der ursprünglichen Anklage einen „Sieg“, auch die Bundesanwaltschaft habe sich zufrieden gegeben, da das Gericht in den wesentlichen Punkten der Anklage gefolgt sei.
Das Gericht hob am Montag auch den Schmerz hervor, den die Mutter des Kindes erleiden mußte, und wies auf eine weitere Situation hin: Demnach hielt Jennifer W. der Mutter nach dem Tod des Kindes eine Pistole an den Kopf: Sie werde sie erschießen, wenn sie nicht aufhöre, um ihre Tochter zu weinen.
„Ans Fenster gekettet“ – FAZ vom Dienstag, 26. Oktober 2021
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Und ist doch nicht also zu dencken, daß das Leben der Finsternüß also in ein Elend sincke, da sichs vergäße, als traurete es: Es ist kein Trauren. Denn die Traurigkeit ist ein Ding, das im Tode ersincket. So ist aber der Tod und das Sterben der Finsternüß Leben.
-Erich Böhme-
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