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An der der Sexualhöllenfront auch im Westen nichts Neues. Das transatlantische Sudel- und Hetzblatt FAZ triumphiert am 14. Januar unter „Sturz eines Stars“ anläßlich der Hatz auf den französischen Comic-Zeichner Bastien Vivès, sieht ihn schon genüßlich „im freien Fall“. Dieser gerät wegen des Verdachts der „Kinderpornographie“ nun auch in das Visier der Justiz, wobei natürlich wieder einmal sogenannte „Kinderschützer“, tatsächlich ein Synonym für perverse Sexualhysteriker und Kinderquäler, kurz, menschlichen Abschaum, maßgeblich beteiligt sind. Hier in Gestalt der Froschfresser-Metastase des sexualhöllischen, sich „international“ gebenden US-Geschwürs „Innocence In Danger“ und „Fondation pour l‘ enfance“, eine noch verzweigtere, vernetztere Organisation vorgeblich französischer Genese. Die Zuständigkeiten und Aufgabenfelder sind hier wohl vielfältiger als beim rein sexualhöllischen Hetz- und Denunziationsverein „Innocence In Danger“, in Sachen Sexualität und „Pädokriminalität“ dürften sie aber vollkommen auf der weltweit metastasierenden US-Linie liegen.
Beide Haß-Sekten haben nun Anzeige sowohl gegen Vivès als auch zwei Comicverlage, die seine Werke veröffentlichten, erstattet. Die FAZ erinnert zunächst an die vorläufige Eskalation der Hetze gegen den populären Zeichner: Die Ausstellung „In den Augen von Bastien Vivès“ als geplantes „Glanzlicht“ der fünfzigsten Ausgabe des Festivals von Angoulême wurde durch eine glorreiche Online-Petition verhindert, die von 100 000 verhetzten Schäfchen gezeichnet worden war. „Die Veranstalter bekamen Drohungen und kalte Füße“ berichtet die FAZ erfreut, worauf man das Ganze abgeblasen hatte, auch wenn nicht alle damit einverstanden waren, so wie etwa Olivier Delcroix, der in der Tageszeitung „Le Figaro“ fragte: „Wer will das Fell des turbulenten und provokanten Bastien Vivès?“ Auch Zeichner-Kollege Jean-Marc Rochette habe die Absage bedauert.
Der FAZ erscheinen die nun eingeleiteten Ermittlungen einerseits konsequent, überraschten andererseits jedoch insofern, als daß die drei Comics als deren Gegenstand schon lange auf dem Markt seien: „Les Melons de la colère“ („Die Melonen der Wut“, 2011), Petit Paul (2018) und „La Décharge mentale“ („Die mentale Erleichterung“, 2018).
Im Gegensatz zu den FAZkes überrascht dies jedoch euren extrem gebildeten Erzählkuli zunächst mal nicht im Geringsten. Die Geschichte des „Kinderschutzes“ zeichnet sich dadurch aus, daß es immer wieder Werke getroffen hat, die schon lange „auf dem Markt waren“; so wie etwa der Klassiker „Josephine Mutzenbacher – Die Geschichte einer wienerischen Dirne“. Dieses Werk wurde 1997 auf Betreiben der miefigen Adenauer-Reliktinstitution „Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften“ indiziert, was erst 2017, mitten in der real existierenden Sexualhölle, als auch schon Comics, Mangas, Texte als „Kinderpornographie“ strafbewehrt waren, wieder aufgehoben wurde. Dabei enthält das Werk, im Gegensatz zu den unzähligen Sexfilmchen aus den 70ern und 80ern, die sich des Namens und der Motive bedienen, über lange Strecken durchaus „Kinderpornographie“ in dem Sinne, als daß hier Kinder untereinander und mit Erwachsenen sexuell überaus aktiv unterwegs sind. Die Darstellung wirkt insgesamt zwar übertrieben, in einzelnen Abschnitten und Szenen aber durchaus realistisch und im Rahmen des psychisch und physisch Möglichen. Verwiesen sei dabei etwa auf die Weinkeller-Szene mit der drallen Frau Reinthaler, dem strammen „Bierversilberer“ Herrn Horak und der jungen, neugierig-ralligen Peperl Mutzenbacher – ja, so könnte man sich das durchaus vorstellen, Details erspart sich der Erzähler, wenn auch das Werk momentan weder indiziert noch zensiert ist, obwohl es alle Kriterien des seit dem 01. Juli 2021 verschärften Sexualstrafrechts für „Kinderpornographie“ und damit ein Jahr Knast (Minimum) für Verbreitung, Erwerb und Besitz erfüllt. Die FAZ kommentierte die Freigabe der Mutzenbacher damals insgesamt durchaus wohlwollend, schloß sich dem Gerichtsurteil an, wonach das Werk schließlich grotesk überzeichnete Satire darstelle, vergaß aber nicht, mit erigiertem Zeigefinger zu betonen, daß das jetzt keinesfalls als Freibrief für kinderpornographische Schmierfinken zu verstehen sei und man es glatt vergessen könne, in diese Richtung zu argumentieren.
Tatsächlich ist dieses Tauziehen um die Gefährdung von Minderjährigen durch angeblich unmoralische Kunst und Literatur nichts neues und Marjorie Heins führt in „Not In Front Of the Children“ (2001) zahlreiche Beispiele dafür an, wie auch Klassiker, etwa von Joyce oder Dickens, zum Gegenstand solcher Debatten wurden. Und das auch schon in Zeiten, als Kinder noch in Bergwerken verschlissen wurden, was allerdings für den „Kinderschutz“ damals genauso als weniger relevant erachtet wurde wie der heutige Kinderverschleiß in Drittwelt-„Sweatshops“ oder Rohstoff-Minen in Zeiten des implementierten Kinderschänder-Wahns.
Bastien Vivès‘ „Petit Paul“ ist als Zehnjähriger mit einem gewaltigen Gemaecht „gesegnet“, ein Umstand, der ihn immer wieder in peinliche und unmögliche Situationen bringt. Etwa dazu, mit seiner großen Schwester zu kopulieren, die ein paar überdimensionierter Brüste ihr Eigen nennt und darob oftmals zum Opfer der geifernden Gier der Männer aus ihrem Umfeld wird. So zumindest sinngemäß die Inhaltsangabe der FAZ. Dem sexualhöllisch-transatlantischen GERONTO-SCHMIERBLATT zufolge würden der Künstler und sein Anwalt im laufenden Verfahren darauf bestehen, daß es sich bei „Petit Paul“ eben nicht um „Kinderpornographie“ handele, schließlich zeichneten sich die Comics (so wie die „Mutzenbacher“) durch einen unrealistischen und grotesken Charakter aus und seien somit als derbe Groteske ohne Bezug zur Realität zu verstehen. Diese Argumentationslinie hinterlasse aber laut den FAZ-Sittenwächtern schon allein deshalb „einen schalen Beigeschmack“, weil Vivès anderweitig geäußert hätte, sich zu „10-12 jährigen Mädchen hingezogen“ zu fühlen – einer laut diverser Studien unter heterosexuellen Männern weit verbreiteten und somit als normal zu bezeichnenden Eigenschaft, die aber unter der herrschenden sexualfeindlichen Ideologie eine vollständige Pathologisierung und Kriminalisierung erfahren hat. Da wird schon klar, wer hier tatsächlich den schalen Beigeschmack hinterläßt.
Bei ECPAT, einem weiteren sexualhöllischen US-Satelliten im Gewand einer „internationalen“ Kinderschutz-NGO, läßt man sich auf solche Feinheiten wie „Groteske“ und „Realitätsferne“ erst gar nicht ein. ECPAT hatte schon 2018, dem Erscheinungsjahr von „Petit Paul“, zu ebenjener Hatz geblasen, die nun vor ihrer Vollendung steht. PETITE PAUL, A WELL FOUNDED POLEMIC? fragte man sich damals schon auf dem Blog der belgischen ECPAT-Metastase, um mit der zu erwartenden Antwort nicht lange hinterm Berg zu halten: Vivès‘ „Petit Paul“ sei ganz klar ein illegales Werk, das sexuellen Mißbrauch glorifiziere und letztlich normalisiere, indem darin Kinder bei sexuellen Aktivitäten mit Erwachsenen dargestellt würden:
Is it an illegal work?
Yes ! the Optional Protocol to the Convention on the Rights of the Child, ratified by France, prohibits the sale and access to materials representing the sexual abuse of children*, defined as “any representation, by any means whatsoever, of a child engaged in explicit sexual activities”.
Who would dare claim that Little Paul comics escapes this category? She who shows, among other things, the child forced to cunnilingus to his teacher or a position “69” with his judo teacher?
Faced with the accusations, Glénat, the book’s publisher, defends itself: “This work of fiction was never intended to de-dramatize, promote or legitimize the abuse of minors in any way whatsoever. It is a caricature whose drawing, deliberately grotesque and outrageous in its proportions, leaves no doubt as to the totally unrealistic nature of the character and his environment.
Is it not cynical or naive to judge that the “grotesque” nature of the comic book or the “totally unrealistic” nature of the character does not “de-dramatize” or “legitimize” child sexual abuse?
And hypocritical to be surprised by the controversy when the prefect and collection director of Petit Paul is none other than Céline Tran, alias Katsuni, a former pornographic actress.
https://anonym.to/?https://ecpat.be/en/petit-paul-a-well-founded-polemic/
Weshalb man die Auswirkungen eines solchen Unflats auch nicht unterschätzen dürfe: Niemals wäre es eine unbedeutende Nebensächlichkeit, ein Kind in sexuellen Handlungen mit einem Erwachsenen darzustellen! NIEMALS!
Let us not underestimate the impact
Apart from the illegal nature of the book, depicting a child in sexual acts with an adult is never insignificant. This helps to normalize the fact that a minor may be an adult’s sexual partner.
What if the child doesn’t resist, like Little Paul? To assume a child’s consent, because he or she does not resist, is to ignore years of research in trauma. The latter show that a victim of sexual abuse’s lack of reaction may result from the state of paralysis in which he or she finds himself or herself. This “apparent consent” is in fact a survival reflex!
By depicting sexual relationships between a child and an adult, Petit Paul normalizes these relationships that should not be, sweeping away the fact that a child his age is legally considered incapable of giving his consent to these acts. This is extremely misleading and dangerous.
Moreover, by endowing his 10-year-old hero with a disproportionate sex, the author endorses and reinforces the hypersexualization of our society, by which minors are potential sexual objects. From there to think that the child is seeking, or even provoking the sexual act, there is only one step that some people take happily. It is therefore important not to underestimate the impact that works of fiction with an apparently “grotesque” and “unrealistic” character of the Petit Paul type can have.
*ECPAT Belgium avoids using the term “child pornography”, which could suggest that acts are consented to by trivializing them. We prefer the term “materials representing child sexual abuse”, in accordance with the Luxembourg Guidelines.
Ebd.
Und dieses „NIEMALS!“ ist aus der Sicht von ECPAT und Artverwandten vollkommen verständlich. Gerade, wenn wir diese FAKE-NGOs nicht als „Kinderschützer“ sondern als die sexualfeindlichen Repressionsorgane begreifen, die sie tatsächlich sind und die als solche das US-Sexualstrafrecht, samt dahinter stehender sexualfeindlich-repressiver Ideologie, weltweit in größtmöglichem Umfang durchsetzen wollen. „Kinderschutz“ ist nur ein Vorwand, um das Wohl der Kinder geht es dabei am allerwenigsten. Nach der hinter NCMEC, „Innocence In Danger“, „ECPAT“ stehenden Ideologie ist man bis mindestens 16, 18 Jahren „Kind“ – völlig ungeachtet der tatsächlichen körperlichen und psychischen Reife. „Kind“ bezeichnet hier schlichtweg eine sexuell unmündige Person, der man das Recht und die Fähigkeit abspricht, in sexuelle Handlungen einzuwilligen. Geschenkt, daß die „Kindheit“ ebenso eine ziemlich neuzeitliche Erfindung ist wie das Ideal der „kindlichen Unschuld“ und daß „Kinder“ schon vor der Pubertät sexuelle Wesen sind und währenddessen erst recht. Nach dem Verständnis dieser „Kinderschützer“ ist allerdings jegliche sexuelle Betätigung von „Kindern“ unnatürlich und pervers – mit Erwachsenen (auch als 17-Jährige mit einem 18-Jährigen!) ist es „Mißbrauch“ seitens des Volljährigen, unter Gleichaltrigen dann „Gegenseitige Vergewaltigung“ (Logisch! Es können ja beide nach dem Gesetz nicht zustimmen! Haha!). Das kann dann, wenn Kläger und Richter vorhanden, im ersten Fall zu Gefängnisstrafe mit anschließendem öffentlichem Pranger und Vogelfreiheit unter Ausschluß aus der menschlichen Gemeinschaft führen, im zweiten Fall gibt’s Jugendarrest für beide „Vergewaltiger“ und ebenfalls Listung in der Sexualtäterdatei. Darüber hinaus gibt es in den USA, als Herd dieses NGO-Tentakelpornos, „THERAPIEZENTREN FÜR FÜNF- BIS DREIZEHNJÄHRIGE SEXUALSTRAFTÄTER“ – also „Kinder“ nach juristischer Definition – in denen diese mit an MK-Ultra und Clockwork-Orange angelehnten Methoden „therapiert“, d.h. GEFOLTERT werden, ohne daß das je auch nur einen dieser „Kinderschutz“-Tentakel auf den Plan gerufen hätte. Dies läßt nur einen Schluß zu, nämlich daß sie EINVERSTANDEN und Teil davon sind. Die Unschuldsvermutung, daß man in den Steuerzentralen jener Mafia eben nichts davon wüßte, kann man getrost vergessen. Und damit wäre auch schon alles über den Charakter dieser Organisationen gesagt.
Wobei es allgemein in den täuschländischen Medien recht stille um diese doch eigentlich unfaßbaren Praktiken und deren Export war und ist. Lediglich wenn mal ein Kind aus dem noch zivilisierteren Europa in die Fänge und Mühlen dieses US-„Kinderschutz“systems gerät, so wie im Fall von Raoul Wüthrich aus der Schweiz, öffnet sich vorübergehend ein Guckloch auf diesen zutiefst verstörenden HORROR: Suggestivbefragungen von Kleinkindern aufgrund von Gerüchten und Denunziation, das nächtliche Abführen eines Elfjährigen in Handschellen und Fußeisen wegen des Verdachts der „schweren Blutschande“, die Alternativen Knast und „Therapeutisches Heim“, das in realiter ein Folter- und Hirnwäschezentrum ist, in dem schwerste Menschenrechtsverletzungen begangen werden. Aber nur schnell weitergehen, hier gibt’s nichts zu sehen. Und während die Informationen hierzu unten gehalten wurden, wurden gleichzeitig unter Umgehung jeder öffentlichen Debatte jene Reformen in Deutschland und Europa heimtückisch und hinterrücks Schritt für Schritt durchgesetzt, denen wir nun unterm bunten Regenbogen der Scheintoleranz das strikteste Sexualstrafrecht seit MINDESTENS dem Zweiten Weltkrieg zu verdanken haben.
Die „Kinderschützer“ von NCMEC etwa, dem „National Center for Missing and Exploited Children“, schnüffeln unter jenem irreführenden Tarnnamen sexuell aktiven Kindern und Jugendlichen in Europa im Internet hinterher und sorgen dafür, daß diesen der Prozeß gemacht wird. Mit der Folge, daß in Raoul Wüthrichs schweizer Heimat schon Zehnjährige, die sich im Internet exhibitioniert und Bildchen getauscht haben, ins Gefängnis kommen. In Deutschland besteht erst ab 14 Jahren Strafmündigkeit, dann ist aber auch hier Gerichtsverfahren und Eintrag ins Führungszeugnis und Sexualtäterregister fällig – mit allen Konsequenzen für die Praktikums- und Berufswahl. Wir haben es nämlich mit der Herstellung, der Verbreitung und dem Erwerb von „Kinderpornographie“ zu tun, und das sind alles seit dem 01. Juli 2021 VERBRECHEN und als solche gleichgestellt mit Mord- und Totschlag. Es gibt keine Geldstrafen und „minderschweren Fälle“ mehr, das Strafminimum ist ein Jahr Haft. Bestenfalls kann der Richter aus Ermessensgründen das Verfahren abbrechen. Man fragt sich, was mit den ganzen Jugendlichen passiert, die jetzt abgegriffen werden. Schwer vorstellbar, daß man die jetzt alle wegen ihres „Sextings“ für mindestens ein Jahr in den Jugendarrest steckt. Gedroht wird allerdings in den speichelleckerischen, staatsnahen oder staatsidentischen Medien, in denen regelmäßig in verleumderischen Meldungen die Ergebnisse der letzten „Razzien wegen Kinderpornos“ ausgehangen werden wie Jagdstrecken oder Schlachthofauftriebe, ganz offen und unverhohlen damit. So auch in der FAZ, von der man aber auch wirklich nichts anderes erwartet. Allerdings ist der Tenor überall annähernd der selbe.
Den Erzähler durchhaucht nur ab und an zart die Erinnerung daran, wie das vor gar nicht allzulanger Zeit noch anders war. Noch in den Nullerjahren war in den Medien ein eher wohlwollender und milder Ton zur Sexualität unter Jugendlichen, das „Sexting“ im Internet inbegriffen, zu vernehmen. Ja, Zeiten änderten sich und somit auch die Kulturtechniken. „Sexting“ im Internet sei unter Jugendlichen weit verbreitet, es hätte sicher auch Risiken, aber man solle es nicht verteufeln usw. usf. Ja, im Internet gäbe es viel Pornographie, Pornographie wäre leichter zugänglich als je zuvor, auch für Kinder, aber das sei auch nicht so schlimm wie viele denken. Eine Zwölfjährige, die im Internet auf die übliche Pornographie stoße, würde schnell die Künstlichkeit erkennen und gelangweilt wegklicken, hieß es damals noch.* Ja, der Erzähler weiß nicht mehr genau, welcher Gazette, welchem Journal er desgleichen entnehmen durfte, aber es stand so geschrieben. Jetzt ist es de jure ein VERBRECHEN und mit Mord und Totschlag gleichgestellt, Kindern Zugang zu Pornographie zu gewähren, und das ist schon der Fall, wenn Eltern das Internet nicht entsprechend sichern. Die Eltern, die in unserer Kindheit ihre Schlafzimmer und Nachtkästchen nicht abschlossen und uns Jungens damit Zugang zu jenen COLOR-MAGAZINEN gewährten, die in uns eine Mischung aus leichter Übelkeit und GEILHEIT hervorriefen, und das auch schon mit zehn, elf Jahren, hätten sich also heute eines VERBRECHENs schuldig gemacht. Und das ist auch die leitende Intention jener repressiv-sexualhöllischen „Kinderschutz“-Tarnorganisationen unter US-Federführung: Jedes sexuell aktive Kind, jede/r im Internet sexelnde Minderjährige führt die Behauptung ad absurdum, Kinder, und noch absurder: Jugendliche, seien von Grund auf unschuldig-asexuell und nicht empfänglich für sexuelle Reize, würden darauf nur mit Ekel, Schockstarre und lebenslangen Traumata reagieren. Deshalb muß dergleichen schärfstens sanktioniert, jegliche „Normalisierung“ im Keim erstickt werden!
Und so müssen nicht nur tatsächliche sexuelle Kontakte zwischen Kindern sanktioniert und als Verbrechen mit Mord und Totschlag gleichgestellt werden, sondern jede Darstellung, die auch nur entfernt dazu angetan sein könnte, sexuelle Handlungen von Kindern oder gar von Kindern und Erwachsenen als normal erscheinen zu lassen bzw. an ganz simple biologische Tatsachen zu erinnern und den alles erstickenden Mißbrauchspopanz platzen zu lassen. Und deshalb hat man, ganz nach US-Vorbild, jede DARSTELLUNG von sexuellen Handlungen unter oder mit MINDERJÄHRIGEN unter Achtzehn zum VERBRECHEN erklärt, ob in Bild oder Schrift: Ob reale Videos oder Photos oder Zeichentrick oder Comics oder Zeichnungen oder Texte – alles „Mißbrauch“ alles „VERBRECHEN“. Bei der Kriminalisierung der Sexualität mit und unter Jugendlichen im „Real Life“ ist man noch nicht ganz so weit, aber man arbeitet dran. Jedenfalls hat man sie so auch wegen ihres „Sextings“ gleich mit am Sack. Ein Krimineller, äääh, Kriminaler und „Experte“ in Sachen „KiPo“ rülpst in die FAZ, daß man da verschiedenste Tüpen unter den Delinquenten habe, „SEIT NEUEREM vermehrt Jugendliche“ – eine infame Lüge und Verzerrung! Die repressiv-heimtückische Sexualgesetzgebung schafft sich ihre „Täter“ selbst! Überhaupt: Sexuelle Selbstbestimmung? Informationsfreiheit? Meinungsfreiheit? Kunstfreiheit? Freie Entfaltung der Persönlichkeit? Drauf geschissen. Nichts darf daran erinnern, daß auch Kinder sexuelle Wesen sind und der Körper für die Extase gemacht ist. Und genau darum sind Leute wie Bastien Vivès und ihr Werk auch so wichtig und verdienen jede Unterstützung. Wie ECPAT sagt:
Let us not underestimate the impact
In diesem Sinne: Wohlan!

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* „Eine Zwölfjährige, die im Internet auf die übliche Pornographie stoße, würde schnell die Künstlichkeit erkennen und gelangweilt wegklicken“ – Den Erzähler kommt dies nicht nur in der Rückschau angesichts der zu jener Zeit schon fortschreitenden Repression seltsam vor, er erinnert sich auch, daß ihn das damals schon etwas befremdete. Und solche Aussagen bezüglich der Harmlosigkeit der „Pornoflut“ im Internet waren in den Nullern allgemein in der Presse verbreitet. Möglich, daß man da noch aus Imagegründen Zugeständnisse an die Internet- und IT-Industrie machte (Pornographie als bedeutender Wirtschaftsfaktor in der Netzökonomie) und jetzt, wo ohne Netz wirklich nichts mehr läuft, die Schotten dicht macht, es eventuell also auch für die Erwachsenen-Pornographie nun zunehmend, äh, „eng“ wird.