Let us not underestimate the impact

Natürlich ist das gewaltige Gemaecht des kleinen Paul „Parental Advisory“!

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An der der Sexualhöllenfront auch im Westen nichts Neues. Das transatlantische Sudel- und Hetzblatt FAZ triumphiert am 14. Januar unter „Sturz eines Stars“ anläßlich der Hatz auf den französischen Comic-Zeichner Bastien Vivès, sieht ihn schon genüßlich „im freien Fall“. Dieser gerät wegen des Verdachts der „Kinderpornographie“ nun auch in das Visier der Justiz, wobei natürlich wieder einmal sogenannte „Kinderschützer“, tatsächlich ein Synonym für perverse Sexualhysteriker und Kinderquäler, kurz, menschlichen Abschaum, maßgeblich beteiligt sind. Hier in Gestalt der Froschfresser-Metastase des sexualhöllischen, sich „international“ gebenden US-Geschwürs „Innocence In Danger“ und „Fondation pour l‘ enfance“, eine noch verzweigtere, vernetztere Organisation vorgeblich französischer Genese. Die Zuständigkeiten und Aufgabenfelder sind hier wohl vielfältiger als beim rein sexualhöllischen Hetz- und Denunziationsverein „Innocence In Danger“, in Sachen Sexualität und „Pädokriminalität“ dürften sie aber vollkommen auf der weltweit metastasierenden US-Linie liegen.

Beide Haß-Sekten haben nun Anzeige sowohl gegen Vivès als auch zwei Comicverlage, die seine Werke veröffentlichten, erstattet. Die FAZ erinnert zunächst an die vorläufige Eskalation der Hetze gegen den populären Zeichner: Die Ausstellung „In den Augen von Bastien Vivès“ als geplantes „Glanzlicht“ der fünfzigsten Ausgabe des Festivals von Angoulême wurde durch eine glorreiche Online-Petition verhindert, die von 100 000 verhetzten Schäfchen gezeichnet worden war. „Die Veranstalter bekamen Drohungen und kalte Füße“ berichtet die FAZ erfreut, worauf man das Ganze abgeblasen hatte, auch wenn nicht alle damit einverstanden waren, so wie etwa Olivier Delcroix, der in der Tageszeitung „Le Figaro“ fragte: „Wer will das Fell des turbulenten und provokanten Bastien Vivès?“ Auch Zeichner-Kollege Jean-Marc Rochette habe die Absage bedauert.

Der FAZ erscheinen die nun eingeleiteten Ermittlungen einerseits konsequent, überraschten andererseits jedoch insofern, als daß die drei Comics als deren Gegenstand schon lange auf dem Markt seien: „Les Melons de la colère“ („Die Melonen der Wut“, 2011), Petit Paul (2018) und „La Décharge mentale“ („Die mentale Erleichterung“, 2018).

Im Gegensatz zu den FAZkes überrascht dies jedoch euren extrem gebildeten Erzählkuli zunächst mal nicht im Geringsten. Die Geschichte des „Kinderschutzes“ zeichnet sich dadurch aus, daß es immer wieder Werke getroffen hat, die schon lange „auf dem Markt waren“; so wie etwa der Klassiker „Josephine Mutzenbacher – Die Geschichte einer wienerischen Dirne“. Dieses Werk wurde 1997 auf Betreiben der miefigen Adenauer-Reliktinstitution „Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften“ indiziert, was erst 2017, mitten in der real existierenden Sexualhölle, als auch schon Comics, Mangas, Texte als „Kinderpornographie“ strafbewehrt waren, wieder aufgehoben wurde. Dabei enthält das Werk, im Gegensatz zu den unzähligen Sexfilmchen aus den 70ern und 80ern, die sich des Namens und der Motive bedienen, über lange Strecken durchaus „Kinderpornographie“ in dem Sinne, als daß hier Kinder untereinander und mit Erwachsenen sexuell überaus aktiv unterwegs sind. Die Darstellung wirkt insgesamt zwar übertrieben, in einzelnen Abschnitten und Szenen aber durchaus realistisch und im Rahmen des psychisch und physisch Möglichen. Verwiesen sei dabei etwa auf die Weinkeller-Szene mit der drallen Frau Reinthaler, dem strammen „Bierversilberer“ Herrn Horak und der jungen, neugierig-ralligen Peperl Mutzenbacher – ja, so könnte man sich das durchaus vorstellen, Details erspart sich der Erzähler, wenn auch das Werk momentan weder indiziert noch zensiert ist, obwohl es alle Kriterien des seit dem 01. Juli 2021 verschärften Sexualstrafrechts für „Kinderpornographie“ und damit ein Jahr Knast (Minimum) für Verbreitung, Erwerb und Besitz erfüllt. Die FAZ kommentierte die Freigabe der Mutzenbacher damals insgesamt durchaus wohlwollend, schloß sich dem Gerichtsurteil an, wonach das Werk schließlich grotesk überzeichnete Satire darstelle, vergaß aber nicht, mit erigiertem Zeigefinger zu betonen, daß das jetzt keinesfalls als Freibrief für kinderpornographische Schmierfinken zu verstehen sei und man es glatt vergessen könne, in diese Richtung zu argumentieren.

Tatsächlich ist dieses Tauziehen um die Gefährdung von Minderjährigen durch angeblich unmoralische Kunst und Literatur nichts neues und Marjorie Heins führt in „Not In Front Of the Children“ (2001) zahlreiche Beispiele dafür an, wie auch Klassiker, etwa von Joyce oder Dickens, zum Gegenstand solcher Debatten wurden. Und das auch schon in Zeiten, als Kinder noch in Bergwerken verschlissen wurden, was allerdings für den „Kinderschutz“ damals genauso als weniger relevant erachtet wurde wie der heutige Kinderverschleiß in Drittwelt-„Sweatshops“ oder Rohstoff-Minen in Zeiten des implementierten Kinderschänder-Wahns.

Bastien Vivès‘ „Petit Paul“ ist als Zehnjähriger mit einem gewaltigen Gemaecht „gesegnet“, ein Umstand, der ihn immer wieder in peinliche und unmögliche Situationen bringt. Etwa dazu, mit seiner großen Schwester zu kopulieren, die ein paar überdimensionierter Brüste ihr Eigen nennt und darob oftmals zum Opfer der geifernden Gier der Männer aus ihrem Umfeld wird. So zumindest sinngemäß die Inhaltsangabe der FAZ. Dem sexualhöllisch-transatlantischen GERONTO-SCHMIERBLATT zufolge würden der Künstler und sein Anwalt im laufenden Verfahren darauf bestehen, daß es sich bei „Petit Paul“ eben nicht um „Kinderpornographie“ handele, schließlich zeichneten sich die Comics (so wie die „Mutzenbacher“) durch einen unrealistischen und grotesken Charakter aus und seien somit als derbe Groteske ohne Bezug zur Realität zu verstehen. Diese Argumentationslinie hinterlasse aber laut den FAZ-Sittenwächtern schon allein deshalb „einen schalen Beigeschmack“, weil Vivès anderweitig geäußert hätte, sich zu „10-12 jährigen Mädchen hingezogen“ zu fühlen – einer laut diverser Studien unter heterosexuellen Männern weit verbreiteten und somit als normal zu bezeichnenden Eigenschaft, die aber unter der herrschenden sexualfeindlichen Ideologie eine vollständige Pathologisierung und Kriminalisierung erfahren hat. Da wird schon klar, wer hier tatsächlich den schalen Beigeschmack hinterläßt.

Bei ECPAT, einem weiteren sexualhöllischen US-Satelliten im Gewand einer „internationalen“ Kinderschutz-NGO, läßt man sich auf solche Feinheiten wie „Groteske“ und „Realitätsferne“ erst gar nicht ein. ECPAT hatte schon 2018, dem Erscheinungsjahr von „Petit Paul“, zu ebenjener Hatz geblasen, die nun vor ihrer Vollendung steht. PETITE PAUL, A WELL FOUNDED POLEMIC? fragte man sich damals schon auf dem Blog der belgischen ECPAT-Metastase, um mit der zu erwartenden Antwort nicht lange hinterm Berg zu halten: Vivès‘ „Petit Paul“ sei ganz klar ein illegales Werk, das sexuellen Mißbrauch glorifiziere und letztlich normalisiere, indem darin Kinder bei sexuellen Aktivitäten mit Erwachsenen dargestellt würden:

Is it an illegal work?

Yes ! the Optional Protocol to the Convention on the Rights of the Child, ratified by France, prohibits the sale and access to materials representing the sexual abuse of children*, defined as “any representation, by any means whatsoever, of a child engaged in explicit sexual activities”.

Who would dare claim that Little Paul comics escapes this category? She who shows, among other things, the child forced to cunnilingus to his teacher or a position “69” with his judo teacher?

Faced with the accusations, Glénat, the book’s publisher, defends itself: “This work of fiction was never intended to de-dramatize, promote or legitimize the abuse of minors in any way whatsoever. It is a caricature whose drawing, deliberately grotesque and outrageous in its proportions, leaves no doubt as to the totally unrealistic nature of the character and his environment.

Is it not cynical or naive to judge that the “grotesque” nature of the comic book or the “totally unrealistic” nature of the character does not “de-dramatize” or “legitimize” child sexual abuse?

And hypocritical to be surprised by the controversy when the prefect and collection director of Petit Paul is none other than Céline Tran, alias Katsuni, a former pornographic actress.

https://anonym.to/?https://ecpat.be/en/petit-paul-a-well-founded-polemic/

Weshalb man die Auswirkungen eines solchen Unflats auch nicht unterschätzen dürfe: Niemals wäre es eine unbedeutende Nebensächlichkeit, ein Kind in sexuellen Handlungen mit einem Erwachsenen darzustellen! NIEMALS!

Let us not underestimate the impact

Apart from the illegal nature of the book, depicting a child in sexual acts with an adult is never insignificant. This helps to normalize the fact that a minor may be an adult’s sexual partner.

What if the child doesn’t resist, like Little Paul? To assume a child’s consent, because he or she does not resist, is to ignore years of research in trauma. The latter show that a victim of sexual abuse’s lack of reaction may result from the state of paralysis in which he or she finds himself or herself. This “apparent consent” is in fact a survival reflex!

By depicting sexual relationships between a child and an adult, Petit Paul normalizes these relationships that should not be, sweeping away the fact that a child his age is legally considered incapable of giving his consent to these acts. This is extremely misleading and dangerous.

Moreover, by endowing his 10-year-old hero with a disproportionate sex, the author endorses and reinforces the hypersexualization of our society, by which minors are potential sexual objects. From there to think that the child is seeking, or even provoking the sexual act, there is only one step that some people take happily. It is therefore important not to underestimate the impact that works of fiction with an apparently “grotesque” and “unrealistic” character of the Petit Paul type can have.

*ECPAT Belgium avoids using the term “child pornography”, which could suggest that acts are consented to by trivializing them. We prefer the term “materials representing child sexual abuse”, in accordance with the Luxembourg Guidelines.

Ebd.

Und dieses „NIEMALS!“ ist aus der Sicht von ECPAT und Artverwandten vollkommen verständlich. Gerade, wenn wir diese FAKE-NGOs nicht als „Kinderschützer“ sondern als die sexualfeindlichen Repressionsorgane begreifen, die sie tatsächlich sind und die als solche das US-Sexualstrafrecht, samt dahinter stehender sexualfeindlich-repressiver Ideologie, weltweit in größtmöglichem Umfang durchsetzen wollen. „Kinderschutz“ ist nur ein Vorwand, um das Wohl der Kinder geht es dabei am allerwenigsten. Nach der hinter NCMEC, „Innocence In Danger“, „ECPAT“ stehenden Ideologie ist man bis mindestens 16, 18 Jahren „Kind“ – völlig ungeachtet der tatsächlichen körperlichen und psychischen Reife. „Kind“ bezeichnet hier schlichtweg eine sexuell unmündige Person, der man das Recht und die Fähigkeit abspricht, in sexuelle Handlungen einzuwilligen. Geschenkt, daß die „Kindheit“ ebenso eine ziemlich neuzeitliche Erfindung ist wie das Ideal der „kindlichen Unschuld“ und daß „Kinder“ schon vor der Pubertät sexuelle Wesen sind und währenddessen erst recht. Nach dem Verständnis dieser „Kinderschützer“ ist allerdings jegliche sexuelle Betätigung von „Kindern“ unnatürlich und pervers – mit Erwachsenen (auch als 17-Jährige mit einem 18-Jährigen!) ist es „Mißbrauch“ seitens des Volljährigen, unter Gleichaltrigen dann „Gegenseitige Vergewaltigung“ (Logisch! Es können ja beide nach dem Gesetz nicht zustimmen! Haha!). Das kann dann, wenn Kläger und Richter vorhanden, im ersten Fall zu Gefängnisstrafe mit anschließendem öffentlichem Pranger und Vogelfreiheit unter Ausschluß aus der menschlichen Gemeinschaft führen, im zweiten Fall gibt’s Jugendarrest für beide „Vergewaltiger“ und ebenfalls Listung in der Sexualtäterdatei. Darüber hinaus gibt es in den USA, als Herd dieses NGO-Tentakelpornos, „THERAPIEZENTREN FÜR FÜNF- BIS DREIZEHNJÄHRIGE SEXUALSTRAFTÄTER“ – also „Kinder“ nach juristischer Definition – in denen diese mit an MK-Ultra und Clockwork-Orange angelehnten Methoden „therapiert“, d.h. GEFOLTERT werden, ohne daß das je auch nur einen dieser „Kinderschutz“-Tentakel auf den Plan gerufen hätte. Dies läßt nur einen Schluß zu, nämlich daß sie EINVERSTANDEN und Teil davon sind. Die Unschuldsvermutung, daß man in den Steuerzentralen jener Mafia eben nichts davon wüßte, kann man getrost vergessen. Und damit wäre auch schon alles über den Charakter dieser Organisationen gesagt.

Wobei es allgemein in den täuschländischen Medien recht stille um diese doch eigentlich unfaßbaren Praktiken und deren Export war und ist. Lediglich wenn mal ein Kind aus dem noch zivilisierteren Europa in die Fänge und Mühlen dieses US-„Kinderschutz“systems gerät, so wie im Fall von Raoul Wüthrich aus der Schweiz, öffnet sich vorübergehend ein Guckloch auf diesen zutiefst verstörenden HORROR: Suggestivbefragungen von Kleinkindern aufgrund von Gerüchten und Denunziation, das nächtliche Abführen eines Elfjährigen in Handschellen und Fußeisen wegen des Verdachts der „schweren Blutschande“, die Alternativen Knast und „Therapeutisches Heim“, das in realiter ein Folter- und Hirnwäschezentrum ist, in dem schwerste Menschenrechtsverletzungen begangen werden. Aber nur schnell weitergehen, hier gibt’s nichts zu sehen. Und während die Informationen hierzu unten gehalten wurden, wurden gleichzeitig unter Umgehung jeder öffentlichen Debatte jene Reformen in Deutschland und Europa heimtückisch und hinterrücks Schritt für Schritt durchgesetzt, denen wir nun unterm bunten Regenbogen der Scheintoleranz das strikteste Sexualstrafrecht seit MINDESTENS dem Zweiten Weltkrieg zu verdanken haben.

Die „Kinderschützer“ von NCMEC etwa, dem „National Center for Missing and Exploited Children“, schnüffeln unter jenem irreführenden Tarnnamen sexuell aktiven Kindern und Jugendlichen in Europa im Internet hinterher und sorgen dafür, daß diesen der Prozeß gemacht wird. Mit der Folge, daß in Raoul Wüthrichs schweizer Heimat schon Zehnjährige, die sich im Internet exhibitioniert und Bildchen getauscht haben, ins Gefängnis kommen. In Deutschland besteht erst ab 14 Jahren Strafmündigkeit, dann ist aber auch hier Gerichtsverfahren und Eintrag ins Führungszeugnis und Sexualtäterregister fällig – mit allen Konsequenzen für die Praktikums- und Berufswahl. Wir haben es nämlich mit der Herstellung, der Verbreitung und dem Erwerb von „Kinderpornographie“ zu tun, und das sind alles seit dem 01. Juli 2021 VERBRECHEN und als solche gleichgestellt mit Mord- und Totschlag. Es gibt keine Geldstrafen und „minderschweren Fälle“ mehr, das Strafminimum ist ein Jahr Haft. Bestenfalls kann der Richter aus Ermessensgründen das Verfahren abbrechen. Man fragt sich, was mit den ganzen Jugendlichen passiert, die jetzt abgegriffen werden. Schwer vorstellbar, daß man die jetzt alle wegen ihres „Sextings“ für mindestens ein Jahr in den Jugendarrest steckt. Gedroht wird allerdings in den speichelleckerischen, staatsnahen oder staatsidentischen Medien, in denen regelmäßig in verleumderischen Meldungen die Ergebnisse der letzten „Razzien wegen Kinderpornos“ ausgehangen werden wie Jagdstrecken oder Schlachthofauftriebe, ganz offen und unverhohlen damit. So auch in der FAZ, von der man aber auch wirklich nichts anderes erwartet. Allerdings ist der Tenor überall annähernd der selbe.

Den Erzähler durchhaucht nur ab und an zart die Erinnerung daran, wie das vor gar nicht allzulanger Zeit noch anders war. Noch in den Nullerjahren war in den Medien ein eher wohlwollender und milder Ton zur Sexualität unter Jugendlichen, das „Sexting“ im Internet inbegriffen, zu vernehmen. Ja, Zeiten änderten sich und somit auch die Kulturtechniken. „Sexting“ im Internet sei unter Jugendlichen weit verbreitet, es hätte sicher auch Risiken, aber man solle es nicht verteufeln usw. usf. Ja, im Internet gäbe es viel Pornographie, Pornographie wäre leichter zugänglich als je zuvor, auch für Kinder, aber das sei auch nicht so schlimm wie viele denken. Eine Zwölfjährige, die im Internet auf die übliche Pornographie stoße, würde schnell die Künstlichkeit erkennen und gelangweilt wegklicken, hieß es damals noch.* Ja, der Erzähler weiß nicht mehr genau, welcher Gazette, welchem Journal er desgleichen entnehmen durfte, aber es stand so geschrieben. Jetzt ist es de jure ein VERBRECHEN und mit Mord und Totschlag gleichgestellt, Kindern Zugang zu Pornographie zu gewähren, und das ist schon der Fall, wenn Eltern das Internet nicht entsprechend sichern. Die Eltern, die in unserer Kindheit ihre Schlafzimmer und Nachtkästchen nicht abschlossen und uns Jungens damit Zugang zu jenen COLOR-MAGAZINEN gewährten, die in uns eine Mischung aus leichter Übelkeit und GEILHEIT hervorriefen, und das auch schon mit zehn, elf Jahren, hätten sich also heute eines VERBRECHENs schuldig gemacht. Und das ist auch die leitende Intention jener repressiv-sexualhöllischen „Kinderschutz“-Tarnorganisationen unter US-Federführung: Jedes sexuell aktive Kind, jede/r im Internet sexelnde Minderjährige führt die Behauptung ad absurdum, Kinder, und noch absurder: Jugendliche, seien von Grund auf unschuldig-asexuell und nicht empfänglich für sexuelle Reize, würden darauf nur mit Ekel, Schockstarre und lebenslangen Traumata reagieren. Deshalb muß dergleichen schärfstens sanktioniert, jegliche „Normalisierung“ im Keim erstickt werden!

Und so müssen nicht nur tatsächliche sexuelle Kontakte zwischen Kindern sanktioniert und als Verbrechen mit Mord und Totschlag gleichgestellt werden, sondern jede Darstellung, die auch nur entfernt dazu angetan sein könnte, sexuelle Handlungen von Kindern oder gar von Kindern und Erwachsenen als normal erscheinen zu lassen bzw. an ganz simple biologische Tatsachen zu erinnern und den alles erstickenden Mißbrauchspopanz platzen zu lassen. Und deshalb hat man, ganz nach US-Vorbild, jede DARSTELLUNG von sexuellen Handlungen unter oder mit MINDERJÄHRIGEN unter Achtzehn zum VERBRECHEN erklärt, ob in Bild oder Schrift: Ob reale Videos oder Photos oder Zeichentrick oder Comics oder Zeichnungen oder Texte – alles „Mißbrauch“ alles „VERBRECHEN“. Bei der Kriminalisierung der Sexualität mit und unter Jugendlichen im „Real Life“ ist man noch nicht ganz so weit, aber man arbeitet dran. Jedenfalls hat man sie so auch wegen ihres „Sextings“ gleich mit am Sack. Ein Krimineller, äääh, Kriminaler und „Experte“ in Sachen „KiPo“ rülpst in die FAZ, daß man da verschiedenste Tüpen unter den Delinquenten habe, „SEIT NEUEREM vermehrt Jugendliche“ – eine infame Lüge und Verzerrung! Die repressiv-heimtückische Sexualgesetzgebung schafft sich ihre „Täter“ selbst! Überhaupt: Sexuelle Selbstbestimmung? Informationsfreiheit? Meinungsfreiheit? Kunstfreiheit? Freie Entfaltung der Persönlichkeit? Drauf geschissen. Nichts darf daran erinnern, daß auch Kinder sexuelle Wesen sind und der Körper für die Extase gemacht ist. Und genau darum sind Leute wie Bastien Vivès und ihr Werk auch so wichtig und verdienen jede Unterstützung. Wie ECPAT sagt:

Let us not underestimate the impact

In diesem Sinne: Wohlan!

Bastien Vivès. Bild: Link Wikimedia

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* „Eine Zwölfjährige, die im Internet auf die übliche Pornographie stoße, würde schnell die Künstlichkeit erkennen und gelangweilt wegklicken“ – Den Erzähler kommt dies nicht nur in der Rückschau angesichts der zu jener Zeit schon fortschreitenden Repression seltsam vor, er erinnert sich auch, daß ihn das damals schon etwas befremdete. Und solche Aussagen bezüglich der Harmlosigkeit der „Pornoflut“ im Internet waren in den Nullern allgemein in der Presse verbreitet. Möglich, daß man da noch aus Imagegründen Zugeständnisse an die Internet- und IT-Industrie machte (Pornographie als bedeutender Wirtschaftsfaktor in der Netzökonomie) und jetzt, wo ohne Netz wirklich nichts mehr läuft, die Schotten dicht macht, es eventuell also auch für die Erwachsenen-Pornographie nun zunehmend, äh, „eng“ wird.

Ugandische Verhältnisse? Oder gar AMERIKANISCHE?!!

-Pastor Ssempa full interview ft. Poo Poo and Elton John-
Pastor Ssempa (Pasta Senpai) talks about Elton John and eating da poo poo in this funny ugandan full interview. Same pasta from the Why are you Gae interview. NOTE: This video was not uploaded to promote homophobia, but rather to expose the ignorance and absurd nature of those who promote it. This channel makes fun of homophobes. HILARIOUS Edited Highlights are here: https://youtu.be/VrM1YI7mj8M

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Ja, HILARIOUS diese potzigen homophoben Negerlein, Clowns of Nature! Was sind wir doch denen über in unserer wertewestlichen-multipel-multitoleranten Woke-Welt unterm Regenbogen. Wirklich? Folgender Text aus Schuster, „Lexikon der Pädophilie-Irrümer“ ist von 2014, und seitdem ist es nicht besser geworden. Juden? Nazis? Ja, der DE weiß. Aber HIER paßt der Vergleich tatsächlich einigermaßen. Statt der Juden hätte man z.B. auch Hutus oder Tutsis nehmen können, ENTMENSCHLICHUNG ist ja an sich nichts singuläres, wenn sie sich auch beim JUTT doch umfassender gestaltete als bei unseren impulsiven Coloured Cousins, ihr NAZISCHWEINE! Und deshalb ist es auch in Ordnung so, schon allein damit ihr euch erst recht aufregen könnt!

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Irrtum 50: „Es gibt keine Parallelen zwischen der Judenverfolgung und der Ausgrenzung der pädophilen Menschen.“


Richtig: Es gibt beängstigende Parallelen zwischen der Verfolgung der jüdischen und der pädophilen Menschen.

Viele Menschen sehen keinen Zusammenhang zwischen der Judenverfolgung im Nationalsozialismus und der heutigen Pädophilen-Verfolgung. Aber auch im Nationalsozialismus sahen weite Teile der Bevölkerung aufgehetzt durch die Massenmedien die Verfolgung der jüdischen Menschen als sachlich gerechtfertigt an und hatten kein schlechtes Gewissen. Weite Teile der Kirchen, der Wissenschaft, der Lehrersschaft, der Politiker, der Journalisten und der Justiz haben die Verfolgung der jüdischen Menschen im Nationalsozialismus mitgetragen. Aus dem fehlenden schlechten Gewissen der Bevölkerungsmehrheit und der gegenwärtigen „Eliten“ kann man daher nicht schließen, dass kein barbarisches Verbrechen an den pädophilen Menschen begangen wird. Bei genauem Hinsehen zeigen sich bei allen hier nicht natürlich bestrittenen Unterschieden auch verblüffende Parallelen zwischen der Verfolgung der jüdischen und der pädophilen Menschen.David Thorstad sagte 1998: „Heute ein aktiver Päderast in den USA zu sein, ist wie ein Jude im Nazi-Deutschland zu sein.

So wie im Nationalsozialismus die jüdischen Menschen gehasst wurden, so werden heute die pädophilen Menschen gehasst. Ein pädophiler Mensch, dessen einziges „Verbrechen“ darin besteht, Kinder zu lieben, wird von der Gesellschaft ausgegrenzt, geächtet, als triebgesteuerte und hinterhältige Bestie angesehen und dadurch häufig in die Sucht und in den Tod getrieben. Ein pädophiler Mensch kann heutzutage in Deutschland allein aufgrund seiner sexuellen Orientierung seine Wohnung verlieren. In Hessen wurde einem pädophilen Menschen die Wohnung gekündigt. Er verlor dann den anschließenden Zivilprozess zur Wohnungskündigung. Das Gericht begründete seine Entscheidung tatsächlich mit diesem Argument: Die Tatsache, dass in einer Wohnung ein Pädophiler wohne, käme einer empfindlichen Beeinträchtigung der Wohnqualität gleich. Schon bei völlig harmlosen und einvernehmlichen Zärtlichkeiten drohen pädophilen Menschen langjährige Haftstrafen und lebenslange Sicherungsverwahrung, Vergewaltigungen und Misshandlungen im Gefängnis, in manchen Ländern sogar Gehirnoperationen und Kastrationen (wie in Polen). Rückhalt und Unterstützung durch andere pädophile Menschen gibt es wegen fehlender Selbsthilfegruppen häufig nicht. Die Ursache für die fehlenden Selbsthilfegruppen besteht in der Angst der Betroffenen, selbst in den Fokus von Ermittlungen zu geraten. Von den vermutlich hunderttausenden kern-pädophilen Menschen in Deutschland kann fast niemand zu seiner sexuellen Orientierung stehen, da Ehrlichkeit mit hoher Wahrscheinlichkeit zur Zerstörung der bürgerlichen Existenz führt. Pädophile Menschen sind tagtäglichen Erniedrigungen ausgesetzt, gegen die sie sich kaum wehren können. So wurde in einer deutschen TV-Sendung die folgende Definition für Pädophilie gegeben: Pädophile „laben sich an den Schmerzensschreien der Kinder, während sie sie vergewaltigen, weil sie sie für Lustschreie halten.“ Warum wurde der hierfür verantwortliche Journalist nicht wegen Volksverhetzung verurteilt? Die Einsamkeit und die psychische Belastung dürften für viele pädophile Menschen ähnlich schlimm sein wie die psychische Belastung für viele jüdische Menschen in den Anfangsjahren des Nationalsozialismus. Jüdische Menschen konnten sich gegenseitig aufbauen und helfen bei der Verarbeitung der permanenten Herabwürdigung, pädophile Menschen müssen damit meistens alleine fertig werden.

Der Psychologe Griesemer beschreibt weitere Bespiele für die Hetze gegen pädophile Menschen: „Der bayerische Politiker Edmund Stoiber fällt nacheinander mit Teufelszitaten gegen Homosexuelle und Vorstößen im Bundesrat zur Zwangskastration Pädophiler auf; oder: Das ZDF (CSU-dominierter Senderrat) machte kürzlich Werbung für ein minderwertiges Theaterspektakel in Erfurt „Hänsel und Gretel“: Ein Pädophiler ist eine Hexe. Die Kinder – „Hänsel und Gretel“ knien nackt und wie kleine Hunde gefesselt am Boden und harren ihres unvermeidlichen Missbrauchs. Am Ende wird die Hexe grimmgerecht von den Kindern hingerichtet, und alles freut sich. Jud Süss über pädophile Menschen eigentlich – fratzenhafte Überzeichnung. Genauso desinformativ. Genauso kriminell. Und wie „Jud Süss“ auch deklariert: Als „Aufklärung der Bevölkerung“ – zum guten Zweck. Niemandem scheint dergleichen zur Zeit auch nur aufzufallen.“

In dem Buch „Freiwild“ über die Vorgänge an der Odenwaldschule, das 2011 von dem zu Bertelsmann gehörenden Gütersloher Verlagshaus herausgegeben wurde, nannte der Journalist Tilman Jens einen Lehrer, der angetrunken einer Abiturientin an den Busen gefasst haben soll, das „Schwein S.“841 und schrieb hierzu auch: „(…) ich verachte diesen Mann, von dem es heißt, dass nun auch er viel trinke. Möge der weißbärtige Greis in seinem Bordeaux ersaufen. Einen leichten Tod wünsche ich ihm nicht (…)“2. Diese Passage haben vermutlich vor der Drucklegung der Schriftsteller, der Lektor und weitere Personen häufig gelesen. Dennoch wurde die Passage gedruckt. Bei den Themen Pädophilie und sexueller Missbrauch ist Mobbing salonfähig.

In den USA werden pädophile Haftentlassene oft durch die Bloßstellung auf dem Internet-Pranger lebenslang stigmatisiert. Die für jedermann öffentlich einsehbaren Einträge in den Sexualstrafregistern führen oft zu Ausgrenzung, Bedrohungen, körperlichen Angriffen und dem Verlust des Arbeitsplatzes, der Wohnung und von Freunden. Studien zeigen, dass ein erheblicher Anteil der registrierten „Sexualstraftäter“ von diesen schrecklichen Zuständen betroffen ist. Mindestens sechs Menschen wurden aufgrund dieser Einträge bereits ermordet. In einem Fall wurde ein 24-jähriger Mann ermordet, weil er ein „Sexualstraftäter“ war – sein Verbrechen bestand darin, dass er als 20-jähriger einvernehmlichen Sex mit seiner Freundin hatte, die zwei Wochen später 16 Jahre alt wurde. Ein Teenager aus Michigan hatte einvernehmlichen Sex mit einer 14-jährigen und tötete sich selbst, nachdem er in ein öffentliches „Sexualstraftäter“-Register eingetragen wurde, obwohl der Richter, der ihn verurteilt hatte, diesen Eintrag verhindern wollte. Zunehmend wird ehemaligen „Sexualstraftätern“ in den USA auch der Zutritt zu bestimmten Regionen verwehrt, so dass sie beispielsweise nur noch in Wohnwagen außerhalb der Stadt und unter Brücken schlafen können. In Miami können registrierte „Sexualstraftäter“ nur noch unter einer zugigen Brücke schlafen. Die Restriktionen sind so hart, dass registrierte „Sexualstraftäter“ nicht mehr nach San Francisco oder Los Angeles ziehen können.

Von der Hexenjagd auf die pädophilen Menschen sind auch viele Kinder und Jugendliche betroffen. Zehntausende Kindern und Jugendliche waren oder sind in den USA von Maßnahmen gegen „Sexualstraftäter“ betroffen, obwohl die sexuellen Handlungen oft einvernehmlich und mit Gleichaltrigen abliefen. Selbst zehnjährige Jungen wurden an PenisMessgeräte angeschlossen und mit einer Aversionstherapie „behandelt“, obwohl diese „Therapie“ für Homosexuelle schon seit langem als unethisch und gefährlich abgelehnt wird. Bei anderen „Therapien“, denen junge Teenager gegenwärtig ausgesetzt sind, werden diese Teenager gezwungen, jeden Tag diesen Text vorzulesen: „Ich bin ein Pädophiler und bin nicht fähig, in der menschlichen Gesellschaft zu leben … Mir wird man nie vertrauen können … Alles was ich sage ist eine Lüge … Ich kann nie geheilt werden.“

In vielen Ländern gibt es immer wieder Bestrebungen, pädophilen Menschen das Recht auf Meinungsfreiheit zu entziehen. Der Internet-Buchhändler Amazon entfernte mehrere kompetent und professionell geschriebene Sachbücher zum Thema Pädophilie aus dem Programm, weil die Bücher Pädophilie nicht verurteilten, sondern differenziert darstellten. In Belgien wurde pädophilen Menschen das politische und massenmediale Eintreten für ihre Sichtweisen durch die Politik untersagt. In Holland hat am 26.6.2012 ein Gericht die Pädophilen-Vereinigung „Martijn“ verboten, die gesellschaftliche Akzeptanz für sexuelle Beziehungen zwischen Kindern und Erwachsenen gefordert hatte. Das holländische Gericht begründete die Auflösung des 60-köpfigen Verbandes mit dem „Argument“, dass die Organisation gegen die allgemein akzeptierten moralischen Werte des Landes verstoße. Der Verein „Martijn“ sei eine Bedrohung der öffentlichen Ordnung, weil er sexuelle Kontakte zwischen Kindern und Erwachsenen „verherrliche“ und als etwas Normales hinstelle. Am 2.4.2013 wurde das Verbot von Martijn von einem anderen Gericht wieder aufgehoben.

Weitere Zusammenhänge (wenn auch nicht mit der gleichen Rücksichtslosigkeit) zeigen sich bei der Unterdrückung unerwünschter Meinungen in den Massenmedien. Ein Journalist riskiert sofort seine berufliche Stellung und seine Karriere, wenn er auch nur einen Hauch von Zweifel an dem vorherrschenden Pädophilen-Bild äußert. Die Beschäftigung mit den Thema Kindersexualität und Pädophilie führt zu Verdächtigungen. Auch nicht-pädophile Wissenschaftler müssen mit Ausgrenzung rechnen, wenn sie die gegenwärtige undifferenzierte Verdammung der pädophilen Menschen nicht mitmachen und kritische Fragen stellen. Der Psychologe Griesemer zieht diesbezüglich eine historische Parallele zur Französischen Revolution:

„Die Rollkommandos der Jakobiner hin zur Guillotine nannten sich selbst damals „Wohlfahrtsausschuss“. Die Bevölkerung merkte seinerzeit zu spät, was es mit der humanitären Namensgebung auf sich hatte. Der Begriff ließ unmöglich solche Assoziationen zu. Der Wohlfahrtsausschuss war die Polizeizentrale des jakobinischen Überwachungsstaates. Von hier aus wurden die Blutgerichte organisiert, die in einer paranoiden Wahnspirale am Ende jeden Bürger auf die Guillotine brachten – karrenweise – der anderer als der politisch opportunen Meinung war. Am Ende genügte die bloße Verleumdung, das nicht zu sein. Ganz am Ende aber: Das Fehlen eines Mitgliedsausweises, wenn man angesprochen wurde. Nicht gesichert Mitglied der jakobinischen Partei zu sein. Paranoid anmutende Ausspähung kritischer Geister mit Suspekterklärung sind auf diesem Sektor nun jedem geläufig, der auf diesem thematischen Gebiet (Pädophilie, der Verfasser) noch so seine eigene Meinung hat als Fachmensch.“

Es ist in der Geschichte kein Sonderfall, dass es zu kollektiven Wahnvorstellungen in Bevölkerungen kommt und die Mehrheit über eine Minderheit herfällt. Zu denken ist u.a. an die Verfolgung der „Hexen“ und der Ketzer, an die Verfolgung der Juden, Zigeuner und Homosexuellen und an den Antikommunismus in den USA unter McCarthy. Derzeit sind es die pädophilen Menschen, die auch von den sich für gebildet und humanistisch haltenden Schichten ausgegrenzt und verfolgt werden. Es scheint leider in der Natur des Menschen angelegt zu sein, wechselnde Bevölkerungsruppen zu unterdrücken. Die Verfolgung von Minderheiten ist mit dem Zusammenbruch des Nationalsozialismus nicht beendet, sondern ein dauerhaftes Problem in der Geschichte der Menschheit.

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Unmittelbar nach meiner GEMAECHTERGREIFUNG wird meine bis an die Zähne bewaffnete L*LI-ARMY hier so gründlich aufräumen, daß der Jakobinerterror ein Gindergebordstag dagegen war. Anschließend tragen sie zu jenen süßen Klängen die verschrumpelten Köpfe des Feindes auf Stangen durch diesen Wachtraum voller Musik und Blumen… CUTE!

-Acrion ~ Why So Mad?-

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Warren Beatty did nothin‘ wrong!

Es ist die Führerschaft der Kampf- und Krampflesben über ein Heer von dumme-Gans-FeministINNEN, die das Spiel bestimmen, und mit einer Intransingenten Wut reagieren auf alles was ihre Ideologie nicht ähnelt. Sie haben sich festgesetzt in fast allen Bereichen der Verwaltung und Justiz, besonders aber dort wo ihnen für die Verbreitung ihrer Jauche menschenfeindlicher Vorurteile Geldwerte Vorteile und Privilegien winken.
Sie sind eine der Pestilenzen unserer Zeit, die alles vergiften was mit ihnen in Berührung kommt.

-Kommentar auf „Ketzerschriften“-

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Trotz (Seh-) Behinderung Schlag ohne Ende! 12/5/1981 Nancy Reagan mit Warren Beatty und Diane Keaton beim Besuch einer Aufführung von „Reds“ im White House Family Theater, Bild: Wikimedia/Public Domain

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Die FAZ vom 11. 11. des laufenden Kriegs- und Seuchenjahres vermeldet im „DEUTSCHLAND UND DIE WELT“-Teil unter der Rubrik „Persönlich“ (Hervorhebungen nicht im Original):

Warren Beatty wird angezeigt

Jetzt hat die Me-Too-Bewegung auch Warren Beatty eingeholt. Eine Amerikanerin aus dem Bundesstaat Lousiana reichte am Montag eine Schadenersatzklage gegen den gegen den Hollywood-Star ein, weil er sie 1973 als Minderjährige sexuell mißbraucht haben soll. Wie Kristina Charlotte Hirsch bei Gericht in Los Angeles vortrug, hatte Beatty sich ihr Vertrauen erschlichen, als er die damals Vierzehnjährige bei Dreharbeiten kennenlernte. Der etwa zwanzig Jahre ältere Schauspieler und Filmemacher habe Hirsch angeboten, ihr bei den Hausaufgaben zu helfen. Bei gemeinsamen Autoausflügen habe er das Gespräch dann auf ihre Jungfräulichkeit gelenkt. „Der Beklagte nutzte seine Position als Erwachsener und Hollywood-Star, um die Klägerin wiederholt zu sexuellem Kontakt zu zwingen„, heißt es in der Klageschrift. Über mehrere Monate soll Beatty Hirsch zu Oralsex und simuliertem Sex gedrängt haben, bevor er sie auch zu Geschlechtsverkehr überredete. Die Mittsechzigerin, die den Namen des Oscar-Preisträgers in der Klage nicht nannte, sondern ihn nur durch seine Rolle in dem Kriminalfilm „Bonnie und Clyde“ aus dem Jahr 1967 beschrieb, habe damals geglaubt, mit Beatty eine romantische Beziehung zu teilen. Später sei ihr bewusst geworden, dass er sie systematisch an Sex herangeführt habe. Hirschs Klage gegen Beatty wurde durch ein kalifornisches Gesetz von 2019 ermöglicht, das für drei Jahre die Verjährungsfrist bei Kindesmissbrauch aufhob. Der 85 Jahre alte Schauspieler, der seit 1992 mit Anette Bening verheiratet ist, äußerte sich nicht zu den Vorwürfen. Vor seiner Hochzeit galt Beatty als einer der aktivsten Womanizer. Wie seine frühere Freundin Cher der „Vanity Fair“ sagte, soll er das Bett mit jeder bekannten Schauspielerin geteilt haben.

Dazu Notizen eures demütigen Erzählknechts:

Tönte es nicht aus den Geschwätzblasen, daß nach dem Triumph des depperten Johnny Määh-Tooo nun erledigt sei? Da habt ihrs wieder mal, was auf sowas zu geben ist! In FRANKREICH treibt Mäh-Too gerade den Froschfressern ihre „übergriffige“ Frivolität aus, daß es nur so rauscht:

Frankreich sieht sich nach fünf Jahren MeToo-Bewegung in einem ganzen Strudel der Skandale. Von den anfangs noch lautstarken Verteidigungen der amourösen Tradition des Landes ist nichts mehr zu hören.

Das fünfjährige Jubiläum von MeToo war in Frankreichs Medien währed der letzten Tage ein großes Thema: Weit mehr als in Deutschland ist hierzulande ein Bereich des öffentlichen Lebens nach dem anderen erschüttert worden, und zwar nicht tröpfchenweise, sondern von einer ganzen Kaskade an Enthüllungen. Mitunter ist der trügerische Eindruck entstanden, Frankreich hätte sich beim Bewusstwerden Zeit gelassen: Tatsächlich ging es unauffällig los. Mittlerweile jedoch benennen im wöchentlichen Rhythmus Frauen neue Belästiger, Ver­gewaltiger oder Schläger, die sich in allen Sparten und mit jeder denkbaren politischen oder moralischen Einstellung finden. Schon die schiere Masse an Fällen bestimmt die Geschlechterverhältnisse völlig neu.

FAZ/Die Exception sexuelle ist zu Ende (Bezahlschranke)

Nochmal:

Später sei ihr bewusst geworden, dass er sie systematisch an Sex herangeführt habe.

Und was soll daran jetzt „schlimm“ sein? Immerhin hat er nicht nur heran- sondern auch eingeführt, und das allem Anschein nach doch sehr behutsam und geduldig angesichts einer sexuell reifen Vierzehnjährigen – ganz im Gegensatz zur Praxis in der rezenten Sexualhölle unterm falschen Regenbogen, wo Jugendliche, die das ganze Geschwafel von Vielfalt, Toleranz, sexueller Identität für voll nehmen und emanzipiert im Internet ihren Bedürfnissen nachgehen, als pädophile Sittenstrolch:innen und Kinderpornographen:innen verfolgt, also erst „herangeführt“ und dann abkassiert werden! Da lobt sich doch der Erzähler in seiner Demut den alden Schtescher Warren Beatty – Prädikat: „“Besonders wertvoll“! Man vergleiche da z.B. auch die „Methoden“ des Hern Popolanski: Eine Dreizehnjährige mit Alkohol und Drogen zu benebeln um ihr dann schmerzhaft in den Hintern zu bolzen ist nun wirklich nicht die feine Art – das soll nicht unerwähnt bleiben, rechtfertigt aber selbst hier noch lange nicht die geifernde Hetzjagd über Dekaden hinweg.

Evolutionsbiologisch-psychologischer Spaß-Fakt: Weiber neigen von ihrer Psyche her im allgemeinen dazu, sich der jeweils vorherrschenden Meinung zu unterwerfen. Die Gründe hierfür kann man durchaus in ihrer Biologie und Physis ausmachen: Im Durchschnitt ohnehin körperlich schwächer als Männer, waren sie zudem durch Schwangerschaft und Aufzucht der Kinder von jeher um ein Vielfaches mehr als diese auf den Schutz und die Unterstützung durch die Gemeinschaft angewiesen und taten demzufolge alles, um einen Ausschluß zu verhindern. Die evolutionären Mechanismen begünstigten nun Individuen, die sich hier erfolgreicher anpassen konnten als andere und so haben sich entsprechende Verhaltensmuster tief in die weibliche Genetik gegraben. Würden wir nicht in einer lustfeindlich-pervertierten Sexualhölle leben – insbesondere in den USA als deren Mutterland – , sondern nach gesellschaftlichen Standards, in denen der Libertinage, Verführung, Sinnenfreude ein hoher Wert beigemessen, es gar als empfehlenswert gepriesen würde, daß junge Mädchen durch erfahrene Männer, insbesondere von solchen mit einem gewissen sozialen Status, Charme, Charisma, „in die Liebe eingeführt“ würden, desgleichen bei Jungs und erfahrenen reifen Frauen (wie so ziemlich JEDER weiß, werden pubertäre Jungen spätestens ab dreizehn von nichts stärker um- und angetrieben als eben jenem Trieb, wohingegen reifere Frauen, „MILFs“ etc., sich oft sexuell langweilen und gegenüber verspielten Beglückungen durch einen dauergeilen Bengel im Grunde durchaus aufgeschlossen sind), dann, ja dann würden sich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht nur die Zerinnerungen einer Charlotte Hirsch anders färben. Etwa so wie im Fall der PITCAIRN-INSEL, wo die Nachfahren der Bounty-Meuterer, die sich mit polynesischen Frauen dort angesiedelt und fortgepflanzt hatten, lange nach ihren eigenen Regeln leben durften, ehe die rezente Sexualhölle über sie kam und sie vor ein britisches Gericht zerrte. Sex habe einfach zum Leben dazugehört wie Essen, und sie wären ob ihrer Entjungferung mit Zwölf stolz wie Bolle gewesen, schmetterten die „Opfer“ selbstbewußt der Inquisition entgegen, die das dann natürlich als „Solidarität mit den Mißbrauchern“ unter „Stockholm-Syndrom“ etc. abheftete, da nicht sein kann was nicht sein darf. Da aber nun sexualhöllische Furien unterm so faken wie gayen Regenbogenbanner den Ton angeben, ist nun eben auch die weibliche Gestimmtheit eine dementsprechende.

Die „Kindheit“, bzw. das „Kind“ als ziemlich neumoderne Erfindung läßt sich unterschiedlich definieren:

a) Biologisch: Ein Zustand/Individuum vor der Geschlechtsreife, die mit der Adoleszenz eintritt. Noch nicht zeugungs- oder empfängnisfähig.

b) Ideologisch: Ein unabhängig vom biologischen Entwicklungsstand als SEXUELL UNMÜNDIG erklärtes Individuum, wobei der Zeitraum dieser Unmündigkeit, die „Kindheit“, völlig willkürlich definiert werden kann. In den USA als Quelle und Exporteuer dieser Ideologie dauert die „Kindheit“ also mindestens bis zum Beginn des achtzehnten Lebensjahres, wo sie dann abrupt endet. Individuen unterhalb der Altersgrenze wird die Fähigkeit abgesprochen, in sexuelle Handlungen einzuwilligen, weder gegenüber Erwachsenen noch anderen „Kindern“sind sie „konsensfähig“: Entweder Mißbrauch oder gegenseitige Vergewaltigung. Masturbation wäre nach diesem Verständnis dann Selbstvergewaltigung und wird auch als solche geahndet, wenn sie durch Bildmaterial dokumentiert ist.

Sexuelle Interaktion zwischen Erwachsenen und „Kindern“, und seien letztere mit Vierzehn längst sexuell reif, feucht und willig, ist demnach immer übergriffig, Mißbrauch und Gewalt und wird dann eben in der weiblichen Psyche als solche eingeordnet, egal wie „romantisch“, feucht-fröhlich und orgasmisch die „Beziehung“ nun gewesen sein mag. Aber sehen wir Men of Culture und Freunde des Schönen, Guten, Wahren die Dinge mit der gebotenen Gelassenheit: So wie die Weiber sich in die Sexualhölle fügen, so wirds auch andersrum laufen, der BACKLASH keimt in den kleinsten Ritzen und das Leben findet schließlich immer seinen Weg. Ist das nicht #auchschonwiedergeil?

HELAU! ALAAF! AHOI! IHR NARREN!

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Was Nettes am Weltkindertag

Schlappe für Menschenjäger und falsche Kinderfreunde vor dem Europäischen Gerichtshof

Buuuhuuuuu, muh „Täterschutz“:

EuGH-Entscheidung zur Vorratsdatenspeicherung in Deutschland – „Ein Sieg des Täterschutzes über den Kinderschutz“

Heute am Weltkindertag hat der Europäische Gerichtshof über die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland entschieden. Das sei eine „Entscheidung gegen den Schutz unserer Kinder!“, heißt es dazu in einer Stellungnahme der Deutschen Kinderhilfe.

Ohne Anlass dürften die Kommunikationsdaten aller Bürgerinnen und Bürger nicht gespeichert werden, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 20.09.2022 in Luxemburg. Nur unter bestimmten strengen Voraussetzungen sei eine begrenzte Datenspeicherung zulässig.

Konkret ging es einmal mehr um ein anlassloses (befristetes) Vorhalten von Daten zum Zwecke der Strafverfolgung, um ein Bekenntnis zum Schutz der Privatsphäre – auch der von Tätern – und dem Schutz der Menschen in unserem Land vor Kriminalität.

Die Deutsche Kinderhilfe sei von dem EuGH-Urteil enttäuscht! Datenschutz dürfe nicht schwerer wiegen als Opferschutz.

Insbesondere vor dem Hintergrund der explodierenden Zahlen so genannter Kinderpornografie – einer der Gründe für den Anstieg der sexuellen Gewalt von Kindern, die besonders schutzbedürftig sind – würde sich zeigen, so die Meinung bei der Deutschen Kinderhilfe, wie verheerend sich das Urteil auf den Schutz von Kindern im Netz auswirke.

Sicherlich könne so etwas nicht pauschal entschieden werden. Denn es gelte zu berücksichtigen, wie intensiv der jeweilige Eingriff in die Rechte von Bürgern sei. Und um welche Art von Straftaten es ginge, vor denen die Betroffenen geschützt werden sollen – aber auch, wie wahrscheinlich die Begehung derartiger Taten sei.

Realitätsverlust von nicht wenigen Politikern

Fatal sei nur die Selbstverständlichkeit, mit der die Politik einmal mehr deutlich macht, dass sie politische Entscheidungen lieber den Gerichten zuweist, als sie zu treffen. Sei es, um auf Zeit zu spielen, sei es, um nicht die Verantwortung übernehmen zu müssen und auf das Gericht verweisen zu können.

Noch fataler sei, dass nicht wenige Politiker den Bezug zur Realität verloren zu haben scheinen. Da würde jahrelang gestritten, dass es doch nicht angehen kann, wenn anlasslos „auf Vorrat“ Daten von Millionen Unschuldigen gespeichert würden, um sie ggf. für die Strafverfolgung nutzen zu können.

Rainer Becker, Ehrenvorsitzender der Deutschen Kinderhilfe: „Hat sich denn niemand der vielen Streiter für Freiheit und Demokratie daran erinnert, dass er bei der Zulassung seines Autos oder Motorrades seine Daten hinterlegen muss und ein Kennzeichen zugewiesen bekommt, solange er der Halter dieses Fahrzeugs ist und darüber hinaus?

Und das alles, obwohl er doch unschuldig ist, und überwiegend zum Zwecke der Verfolgung von Verkehrsverstößen, wie falschem Parken oder Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit und ohne Gerichtsbeschluss.

Stattdessen streitet man immer noch vehement über die Speicherung von IP-Adressen, die selbst bei schweren Verbrechen gegen Kinder, nur befristet abrufbar sind und nur mit einem Gerichtsbeschluss? 

Das ist klar Verhinderung von Strafverfolgung. Was ist nur aus uns geworden? Das heute war leider kein Sieg für den Datenschutz, es war ein Sieg für mehr Täterschutz über den Kinderschutz“.

Und das am Weltkindertag.

„Die Ermittlungsbehörden werden sehen müssen, wie sie trotzdem diese schrecklichen Verbrechen effizient aufklären und unsere Kinder besser schützen können. Trotz allen Datenschutzes“, sagte Rainer Becker.

Güllequelle: https://anonym.es/?/https://schleswigholstein24.com/2022/09/20/eugh-entscheidung-zur-vorratsdatenspeicherung-in-deutschland-ein-sieg-des-taterschutzes-uber-den-kinderschutz/

Dabei wissen wir doch längst, wer hier den Realitätsverlust hat bzw. diesen befördert und dabei verschleiert, daß längst Kinder und Jugendliche gejagt werden, die sexuell selbstbestimmt das Internet nutzen, da 99% der „Kinderpornographie im Internet“ einvernehmlich unter Minderjährigen (oder eben auch mal im Austausch mit Erwachsenen) hergestelltes Material ist. Daß diese aus eigenem Antrieb handelnden Minderjährigen vor Gericht gezerrt und als Sexualstraftäter behandelt werden, mit Eintrag ins Register und Führungszeugnis und sämtlichen Konsequenzen für die Wahl von Praktika und Beruf. Daß der bloße Besitz von Abbildungen nackter Minderjähriger, aber von vollständig Bekleideten, die jedoch in den Augen der Inquisitoren „unnatürlich geschlechtsbetont“ posieren, als VERBRECHEN mit Haftstrafe von nicht unter einem Jahr geahndet wird. Darunter können ohne weiteres auch Bilder vom nackten Nachwuchs im Planschbecken fallen oder jemandem, der Nacktbilder von sich selbst als Minderjähriger besitzt, kann wegen des Besitzes von „Kinder- und Jugendpornographie“ der Prozeß gemacht werden. Denn repressive Sexualunterdrückung ist Menschen- und Kinderrecht!

Es ist kein Zufall, daß man bei der stufenweisen Verschärfung und Enthumanisierung des Sexualstrafrechts nach US-Vorbild und -Vorgaben jede öffentliche Debatte zu vermeiden suchte und hinterrücks und heimtückisch agierte.

Vergleiche dazu auf „Ketzerschriften“:

Hetze, Hysterie und Menschenjagd

Politisch verfolgt, angeklagt, Inhaftiert und mundtot gemacht

Sicherungsverwahrung für Bilder?

Kriminalstatistik: Lügen – Hysterie – Pornopandemie

Jagdfieber

Manche Richter/innen sind einfach nur “ekelhaft”…

Immer mehr “Verbrecher”….

Der “Kampf gegen sexuelle Selbstausbeutung”

Der “Kampf” gegen “Selbstmissbrauch”

Wenn Vernunft und Wahrheit auf der Strecke bleiben…

Missbrauchsmythos, Kinderschänderwahn und die Folgen…

Wenn die Wahrheit zum Verbrechen wird…

Hexenjagd am laufenden Band

Niederlande: Globale politische Verfolgung?

Globale Menschenjagd: Nelson Maatman in Mexiko willkürlich inhaftiert.

Niederlande: Protest aus der Hetero – Gesellschaft

Globale Menschenjagd: Nelson Maatman in Mexiko willkürlich inhaftiert.

Explodierende Zahlen…

Wenn “Opfer” aus Gründen des “Kinderschutzes” zu “Verbrechern” werden,

Sexualstrafrecht – Justizverbrechen – Menschenrechtsverletzungen Grundrechteabbau – totalitärer Staat

Buchtipp: Uncle Sam’s Sexualhölle erobert die Welt…

Jugendsch(m)utz.net: Zensur und Denunziantentum mit Folgen

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Die große Heuchelei…

-[LOOPLOOP_swim] Colorize your body with LOOP LOOP! / swimwear collection / k-fashion-
Jaja, „k-fashion“ -ein Code-Wort, mit dem diese Verbrecher meinen, ungeschoren davonzukommen! Hier müßte, getreu HUBERTs Anregung, mindestens gelten: Ein Badenanzug, ein Verbrechen, ein Jahr. Besser aber noch: Jedes Videobild zählt!

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[ Autor von diesem Artikel: Leonard Forneus ] [ Verfasst am 08 Juli 2022 ]

…wird systematisch und planvoll fortgesetzt wenn es um die staatliche und gesellschaftliche Bekämpfung sexueller und informeller Selbstbestimmung geht, welche propagandistisch als “sexueller Kindesmissbrauch” oder “sexualisierte Gewalt” diffamiert werden. So verbrennt auch die “neue” Bundesregierung Steuergelder und erhält die sogenannte “Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs” aufrecht um weiterhin im Sinne des Systems Fakten und Zeitgeschichte ideologisch “anpassen” zu können. Ebenso werden Schulkinder mit Lügenpropaganda desinformiert und hysterisiert während “Nichtregierungsorganisationen” (NGO’s) als Handlanger ihrer kapitalistischen Regierungen schwere Menschenrechtsverletzungen begehen, die bekanntlich in den Niederlanden auf die Spitze getrieben wurden.

Es ist wichtig, sich hier stets vor Augen zu führen worum es eigentlich geht. Es geht um die Verhinderung sozialer und sexueller Emanzipation junger Menschen und um den Kampf gegen jene Erwachsene, die aktiv zu dieser Selbstbestimmungsfähigkeit beitragen könnten. Diese werden als “Volksschädlinge” immer massiver verfolgt, gedemütigt, existenziell vernichtet und aus dem Verkehr gezogen. Um diese Erfahrung machen zu können genügt der Besitz bzw. das Betrachten von jenen kriminalisierten Dokumentationen der sexuellen Selbstbestimmungsfähigkeit “minderjähriger” Personen, die als “Kinder– und Jugendpornographie” bezeichnet werden und deren Wahrnehmung seit gut einem Jahr als “Verbrechen”, mit einer Mindeststrafe von einem Jahr Gefängnis, “behandelt wird. Dazu zählen dann auch reine FKK- und Aktaufnahmen sowie Alltagsbilder mit vermeintlichen oder tatsächlichen bekleideten “Minderjährigen”, die nicht näher definiert “posieren”. Ebenso können auch Fotomontagen, Karikaturen und ähnliche als Witz konzipierte Bilder als “verbrecherische” “Pornographie” inkriminiert werden. Letztlich geht es hier um die politischen Machtinteressen eines globalen totalitären, repressiven kapitalistischen Systems, der für seine Zwecke auch die menschlichen Ressourcen für eine maximale Ausbeutungsbereitschaft optimieren will. Dazu scheut man weder Aufwand noch finanzielle Mittel.

Dazu zählen dann auch die Gelder, die unsere Machthaber an die Aufrechterhaltung der “Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs” verfüttert, die dann sexuelle Selbstbestimmung zur sexualisierter Gewalt erklärt um die sexuelle Emanzipation insbesondere junger Menschen bekämpfen zu können. Das komplette (Dumm)volk hat dann gefälligst, im Sinne der oben genannten politischen Zielsetzungen, diese “Haltung” zu übernehmen. Dieser “Kinderschutz geht dann einher mit deren weitgehender Entrechtung, Kontrolle und Verhetzung mit staatlichen Propagandainitiativen wie “Trau Dich” , die dann eben diesen -“Schutz” aus Entrechtung und Kontrolle zu “starken Kinderrechten” erklären. Mit albernen, lächerlichen und desinformativen Schmierentheater vergiftet man die Köpfe 10 bis 12-jähriger Kinder und trichtert ihnen Hysterie und eine bizarre, lebensfremde und systemtragende Ideologie ein. Eltern, Lehrer und andere Pädagogen sollen mit Drohgebäreden zu Heuchlern und Lügnern “erzogen” werden um die Kinder und Jugendlichen sicher auf den gewünschten Kurs zu halten und diese so zu schwächen, dass jeder Ansatz eines unerwünschten selbstbestimmten Sexualverhaltens im Keim erstickt werden kann.

Zeitgleich läuft die Hexenjagd in der deutschen Bananenrepublik weiter auf Hochtouren bei denen die vermeintlichen Besitzer kriminalisierter Darstellungen sozialer und sexueller Selbstbestimmung “minderjähriger” Personen gnadenlos verfolgt und “zur Strecke”gebracht werden. Dabei erschafft man dann auch gezielt massenhaft neue “Verbrecher” für die Kriminalstatistik. Als Handlanger dienen hier dann sogenannte “Nichtregierungsorganisationen”, wie z. B das “National Center for Missing & Exploited Children ” (USA) oder “Free A Girl” in den Niederlanden. Letztere gingen mit ihrer verbrecherischen Tätigkeit sogar noch einige Schritte weiter. Hier zunächst einige Auszüge der aus der Desinformation und Propaganda des BRD-Regimes und dessen Systemmedien:

Die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs setzt ihre Arbeit mit zwei neuen Mitgliedern fort. Heute berief die Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Kerstin Claus, die Professorinnen für Soziale Arbeit Silke Birgitta Gahleitner und Julia Gebrande zu neuen (…) Mitgliedern. Brigitte Tilmann und Peer Briken haben ihr Amt im April nach langjähriger Tätigkeit beendet. (…) “Staat und Gesellschaft haben eine Verantwortung gegenüber Menschen, die in ihrer Kindheit oder Jugend sexualisierter Gewalt ausgesetzt waren. Sie wurden nicht gut genug geschützt. Ein ausreichendes Bewusstsein für diese Verantwortung und die notwendige klare Haltung im Umgang mit sexuellem Kindesmissbrauch sehen wir in vielen gesellschaftlichen Bereichen bis heute nicht“, erklärte Julia Gebrande.

(…)

“Trau dich!” ist eine Initiative gegen sexuellen Kindesmissbrauch. Berlin erhielt nun als sechstes Bundesland vom Bundesjugendministerium und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung die Lizenz, die Initiative eigenständig weiterzuführen. (…) Ekin Deligöz, Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesjugendministerin, betont: “Starke Kinderrechte sind das Fundament für einen wirksamen Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt und Ausbeutung. Die Initiative ‘Trau dich!’ zeigt, wie gute Prävention gelingen kann: Kinder stärken, Fachkräfte weiterbilden, Eltern informieren (…)Ziel von “Trau dich!” ist es, Mädchen und Jungen zwischen acht und zwölf Jahren ihre Rechte zu erklären, ihr Selbstbewusstsein zu stärken und sie zu informieren, wo sie im Falle eines Übergriffs Hilfe finden. Zusätzlich werden Lehrkräfte und Eltern zu Unterstützungsangeboten in der Region informiert und dazu ermutigt, sich mit dem Thema sexualisierter Gewalt auseinanderzusetzen und es zum Inhalt in ihrem Unterricht zu machen.(…)

(…)

Die Polizei hat Wohnungen in den Landkreisen (…) durchsucht. Der Einsatz richtete sich gegen mutmaßliche Besitzer von Kinderpornografie. Dem groß angelegten Einsatz gegen mutmaßliche Besitzer von Kinderpornographie waren Hinweise von US-amerikanischen Sicherheitsbehörden vorausgegangen. Sie führten zu umfangreichen Ermittlungen, unter anderem im Internet. Wie die Polizei und die Staatsanwaltschaften (…) mitteilten, wurden so drei Dutzende Tatverdächtige ermittelt, darunter drei Frauen. Sie sind zwischen 16 und 62 Jahren alt. Ihnen werden der Besitz und die Verbreitung kinderpornografischer Inhalte vorgeworfen. (…) Den bisherigen Ermittlungen zufolge besteht zwischen den Tatverdächtigen und damit auch zwischen den einzelnen Ermittlungsverfahren kein Zusammenhang. (…)Insgesamt waren 70 Polizisten im Einsatz, bei dem Beweismittel in großem Umfang beschlagnahmt wurden. Darunter befinden sich Smartphones, Tablets, Notebooks und weitere Datenträger (…)

Quellen/vollständige Texte:

Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs: Zwei neue Mitglieder in der Aufarbeitungskommission

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen, und Jugend: Kinderrechte stärken-Berlin verstetigt Initiative “Trau dich!” gegen sexuellen Kindesmissbrauch

SWR Aktuell: Wegen Verdacht auf Kinderpornografie: Großrazzia des Polizeipräsidiums Reutlingen

Es fällt wieder einmal auf wie sehr die Sprache semantisch vergewaltigt wird für Zwecke der Propaganda und der “Volkserziehung”.  Emanzipierte und selbstbestimmte Sexualität wird zur  “sexualisierter Gewalt” und der “Schutz” vor einer solchen Emanzipation und Selbstbestimmung  wird als “Stärkung” von Kinderrechten verkauft. Tatsächlich geht es hier um die Zwangsanpassung vor allem der jungen Menschen, die hier politisch missbraucht werden, an eine totalitäre kapitalistische Gesellschaft.  Dazu setzt man dann Kinder einer hochgradig schwachsinnigen und verheuchelten Propaganda in Form eines peinlichen Theaterstücks aus. Solche mieserabel gespielten Propagandaveranstaltungen gibt es es von vielen auf Profit ausgerichteten “Kinderschutzvereinen” für Kinder unterschiedlicher Altersstufen. Hier findet dann tatsächlich eine Art des kognitiven Kindesmissbrauchs statt.

Derweil laufen in mehr oder minder in allen Bundesländern die Hexenjagdveranstaltungen im Hochbetrieb. Der dabei betriebene finanzielle und personelle Aufwand belegt die hohe machtpolitische Bedeutung dieser menschenrechtswidrigen politischen Verfolgung. Eine wichtige Rolle spielen dabei stets sogenannte Nichtregierungsorganisationen, die als Handlanger der raubtierkapitalistischen Regime auf virtuelle Menschenjagd gehen und ihre Ergebnisse an die Polizeibehörden weiterreichen, die dann aktiv werden und ihre räuberischen Heuschreckenschwärme auf ihre Opfer loslassen. Hinter dem im obigen Propagandabericht genannten “US-amerikanischen Sicherheitsbehörden” steht vermutlich auch wieder das unsägliche und verbrecherische “National Center for Missing & Exploited Children” als Lieferant der Daten. Wie berichtet gingen vergleichbare “Organisationen” wie “Operation Underground Railroad” (USA) und “Free A Girl” (NL) noch einen erheblichen Schritt weiter und veranlassten in Südamerika willkürliche Verhaftungen/Inhaftierungen niederländischer sexualpolitischer Menschenrechtsaktivisten.

Tatsächlich hat sich nun herausgestellt, dass auch bei den überraschenden und anlasslosen Verhaftungen und Einkerkerungen von Marthijn Uittenbogaardund seinem Ehemann Lesley “Free A Girl” der auslösende Faktor war. Abermals wurden hier die korrupten Polizeibehörden in Ecuador auf Zuruf aktiv. Die Haftbedingungen sind unmenschlich wie uns berichtet wurde. Es wird versucht über die Botschaft der Niederlande in Peru eine Verbesserung der Situation zu erreichen. In Ecuador selbst gibt es keine diplomatischeVertretung der Niederlande. Der Ehemann des verstorbenen Universitätsprofessors und Aktivisten Gert Hekma versucht einen ihm bekannten Rechtsanwalt in Ecuador als Verteidiger zu engagieren. Nelson Maatman hat sich inzwischen bei Ad van den Berg aus dem Gefängnis in Mexiko telefonisch gemeldet.  Ad van den Berg ist zur Zeit der einzige niederländischen Menschenrechtler aus dem Kontext Martijn/PNVD, der sich in Freiheit befindet, da Norbert de Jonge  eine menschenrechtsverletzende Freiheitsstrafe von vier Monaten als politischer Gefangener in den Niederlanden absitzt. Auch die Anschuldigungen gegen Nelson Maatman sind frei erfunden. Ihm würde eine Haftstrafe von zwei Jahren in Mexiko drohen. Es laufen auch Bemühungen eine Auslieferung von Nelson Maatman in die Niederlande zu bewirken. Die Chancen dafür stehen derzeit recht gut. Über die weiteren Entwicklungen wird hier berichtet werden. Die Partei PNVD wurde vor kurzem aufgelöst bzw. auf Eis gelegt und die Webseite deaktiviert. Es laufen auch Vorbereitungen gegen die Machenschaften von “Free A Girl” zivil- und strafrechtlich vorzugehen. (Hier hetzt und lügt Evelien Hölsken/Free A Girl )Für mehr Informationen siehe unter anderem auch hier:

https://ketzerschriften.org/2022/06/politisch-verfolgt-angeklagt-inhaftiert-und-mundtot-gemacht/embed/#?secret=NVkwh6kIqu#?secret=U1VxggxdBy

Immer mehr “Verbrecher”….

Hysterie, Lügenpropaganda und digitale Massenüberwachung (Nachtrag)

Niederlande: Globale politische Verfolgung?

Globale Menschenjagd: Nelson Maatman in Mexiko willkürlich inhaftiert.

Helmut Kentler: Geldregen für Pseudo-Opfer

Niederlande: Protest aus der Hetero – Gesellschaft

Wenn die Wahrheit zum Verbrechen wird…,

Niederlande: Willkür und ein Todesfall

Politischer Schauprozess in den Niederlanden: Freiheitsstrafen ohne Bewährung und Phantomfreispruch (aktualisiert)

Gerichtsverfahren-Martijn: Reaktion von De Jonge auf das kommende Urteil am 8. März 2022

Politischer Schauprozess in den Niederlanden

Kriminalstatistik: Lügen – Hysterie – Pornopandemie

Werbung und Propagandakunst für staatlich geförderte Gehirnwäsche

Sicherungsverwahrung für Bilder?

1. Juli 2021 Todestag des Rechtsstaates…

Jagdfieber

Buchtipp: Uncle Sam’s Sexualhölle erobert die Welt…

Sexualstrafrecht – Justizverbrechen – Menschenrechtsverletzungen Grundrechteabbau – totalitärer Staat

und viele andere mehr…

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Pornographie für Bücherverbrenner, Knast für Ficktiefes

-TIMELINE: 10 CREEPY Things that were „Normal“ in the 80s-

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Oh wie es den Erzähler angesichts des obigen Vortrags an der „History“-Abteilung der Youtube-University gruselt! Unfaßbar, dieses Grauen selbst er- und überlebt zu haben, als man nichts dabei fand, schwanger Kette zu quarzen und einen Sicherheitsgurt im Automobil (ob jetzt mit Aufkleber „Atomkraft? Nein danke!“ oder „Mein Auto fährt auch ohne Wald!“) als Einschnürung der persönlichen Freiheit empfand, schließlich hatte Mann doch den „Siebten Sinn“ im Straßenverkehr!

Was soll aber an der tragischen Adoleszenz-Romanze von CUTE Brooke Shields und Cristopher Atkins in „Die blaue Lagune“ „creepy“gewesen sein, mit welcher der Dozent hier clickbaitet? Auch moviepilot.de vermag da keinen Horror zu entdecken:

Handlung von Die blauen Lagune
Im Jahre 1900 sind die beiden Kinder Emmeline (Brooke Shields) und Richard (Christopher Atkins) an Bord eines Schiffes unterwegs. Nach einem Tropensturm verschlägt es sie und den erfahrenen Seemann Paddy (Leo McKern) als fast einzige Überlebende auf eine einsame Insel. Paddy tut sein Bestes, um den Kindern zu helfen, sich an die neue Situation zu gewöhnen, vermittelt ihnen sein Wissen und wird ein Ersatzvater. Als er stirbt, sind Cousin und Cousine auf sich alleine gestellt, kommen bald in die Pubertät und sind mit neuen Gefühlen und Herausforderungen konfrontiert. Schon bald erwächst eine unschuldige Liebe zwischen den beiden. Doch das ungestörte Glück währt auch im Paradies nicht ewig.

Hintergrund & Infos zu Die blaue Lagune
Eine Besonderheit von Die blaue Lagune ist, dass der gesamte Film nicht auf Studioaufnahmen zurückgreift. Er wurde in Gänze außerhalb gedreht, was in den 1970er Jahren noch kaum auf die Beine gestellt worden war. Mit den Produktionskosten von 4,5 Millionen Dollar und Einnahmen von ca. 59 Millionen Dollar war der Film ein großer Erfolg.

Für die beiden Protagonisten Richard und Emmeline waren zunächst Matt Dillon und Helen Hunt vorgesehen, die das Angebot aber ablehnten, aufgrund der Vielzahl freizügiger Szenen. 1991 wurde mit Rückkehr zur blauen Lagune eine Neuverfilmung mit Milla Jovovich und Brian Krause gedreht.

https://www.moviepilot.de/movies/die-blaue-lagune

Gut, das tragische Ende ließ damals auch den präbubertierenden Erzähler im LICHTSPIELTHEATER nicht gänzlich unberührt. Nachdem sich CUTE and BEAUTIFUL Brooke Shields mit Christopher Atkins verpaart hatte und beide eine kleine Kernfamilie a la Papa, Mama, Kind gründeten, zeigte sich nämlich, daß jedes Paradies seine vergifteten Früchte trägt. Das Verhängnis nahm in einer Verkettung verhängnisvoller Umstände seinen Lauf, angesichts derer, zugegebenermaßen, der mittlerweile tattrig-vergreiste Erzähler seinen chaotisch-fragmentarischen Zerinnerungen mit dem vorzüglichen Wikipedia auf die Sprünge helfen mußte:

Eines Tages wollen Richard und Emmeline mit ihrem Sohn Paddy an die Stelle zurückkehren, an der sie mit Button die ersten Monate gelebt haben. Mit ihrem Rettungsboot fahren sie um die Insel an den alten Strand. Während Richard Bananenstauden besorgt, lassen sich Emmeline und Paddy unbewusst aufs Meer treiben. Sie verlieren ein Ruder. Richard schwimmt ihnen hinterher, verfolgt von einem Hai. Emmeline wirft mit dem zweiten Ruder nach dem Hai, um Richard vor dem Angriff des Hais zu schützen. Doch nun fehlen ihnen beide Ruder. Die Strömung treibt das Boot immer weiter hinaus aufs offene Meer. Sie versuchen mit ihren Händen zurückzurudern und geben schließlich auf, sie können nicht mehr zurück. Emmeline findet Zweige im Boot, die Paddy zuvor gesammelt hat. Richard und Emmeline bemerken, dass Paddy einige „Beeren des ewigen Schlafes“ bereits verschluckt hat. Richard pflückt die restlichen Beeren, die sie niemals essen sollten. Aufgrund der scheinbaren Ausweglosigkeit ihrer Lage und des vermeintlichen Verlusts ihres Sohnes essen auch Richard und Emmeline davon. Die kleine Familie legt sich zum Sterben ins Boot.

Später werden sie von einem Schiff gesichtet, wieder ist es das Schiff von Richards Vater. Mit einem Beiboot fährt er mit einigen Matrosen zu dem aufgefundenen Boot hinüber. Ein Matrose stellt fest, dass die drei nicht tot sind, sondern nur schlafen.

https://de.wikipedia.org/wiki/Die_blaue_Lagune_(1980)

Oh, ja. Es verhielt sich so, daß einer der Seeleute fragte, ob sie tot seien und ein anderer antwortete „Nein, sie schlafen nur!“

Natürlich klar, daß die kleine Familie mitsamt der schönen Brooke tot und der Satz metaphorisch gemeint war! Dem Erzähler fehlen auch heute noch adäquate Worte, um seinen Gefühlen dazu Ausdruck zu verleihen, gottseidank kann Mann auch hier auf die hilfreiche moderne Technik zurückgreifen, also: 😟😢😭😱

Aber Tragik an sich ist nicht „Creepy“!

Wikipedia hat dem Eintrag zu dem Streifen ein kurzes Potpourri zeitgenössischer Kritiken beigefügt:

Roger Ebert bezeichnete den Film in der Chicago Sun-Times vom 3. Juli 1980 als „dümmste[n] Film des Jahres“ („the dumbest movie of the year“).[3] Rob Vaux bezeichnete ihn in Flipside Movie Emporium als „Pornographie für Menschen, die zu Bücherverbrennungen gehen; eine Sexfantasie so züchtig wie Ihr Klavierlehrer aus der dritten Klasse.“[4] Das Lexikon des internationalen Films urteilte: „Der harmlose und sentimentale Film kommt über einen gefälligen Naturbilderbogen kaum hinaus. Sein Thema der sexuellen Initiation gerät oft in die Nähe vorsichtig-betulicher Aufklärungsattitüden. Viel Weichzeichnererotik mit puritanischen Untertönen.“[5]

Ebd.

Also „Pornographie mit puritanischen Untertönen für Bücherverbrenner“ mag sich ja für mache/n durchaus creepy anhören, für den Youtube-Dozenten wären derartige Rezensionen eher ein weiterer Beleg dafür, „how CREEPY the Eighties REALLY were“, da hier die für ihn völlig offenkundige Grusel-Sauerei nicht mal erwähnt wird: MINDERJÄHRIGE, also KINDER, noch dazu BLUTSVERWANDT, haben SEX, treiben also INZEST, pflanzen sich dabei auch noch fort, haben also KINDER und das als KINDER! Und als ob das noch nicht abscheulich genug wäre, Brooke Shields und Christopher Atkins waren selbst noch TEENAGER, also KINDER, als man sie für den Film gecastet hat! Und als solche, also KINDER, hatten sie da eine SEX-SZENE, und zwar „IN REAL LIFE, AND NO ONE IN HOLLYWOOD FOUND IT AT LEAST A LITTLE BIT CREEPY!“

😨😱

Ja, was sagt das aus über die 80er, wenn derartige Abartigkeiten, offen vor aller Augen ausgebreitet, von der Kritik allenfalls als „dumm“, ja gar als „ZÜCHTIG“, „HARMLOS“, „SENTIMENTAL“, „GEFÄLLIGER NATURBILDERBOGEN“, „VORSICHTIG-BETULICH“, „WEICHZEICHNER-EROTIK“, noch dazu durchdrungen von „PURITANISCHEN UNTERTÖNEN“, empfunden werden? Da kann man schon mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, daß die „sauberen“ Herren Rezensenten während der Vorführungen Gemaecht und Finger in ihren Lustknaben und Lolitas stecken hatten, um bei all der prüden Ödnis überhaupt noch bei der Stange bleiben zu können! Pfui!

Immerhin haben sich die Zeiten zum Besseren gewendet. So kann Mann nicht nur in Uncle Sams Sexualhölle heutzutage schon aufgrund entsprechender Reformen der putzigen Gesetze wegen der Lektüre von Incest-COMICs für drei Jahre in den Bau einfahren:

This week U.S. District Judge Dean Whipple sentenced Christjan Bee of Monett, Missouri, to three years in prison for „possessing an obscene image of the sexual abuse of children.“ The U.S. Attorney’s Office for the Western District of Missouri describes the material at issue as „a collection of electronic comics, entitled ‚incest comics,'“ that „contained multiple images of minors engaging in graphic sexual intercourse with adults and other minors.“ According to federal prosecutors, „The depictions clearly lack any literary, artistic, political or scientific value.“ Local police found the drawings on Bee’s computer in August 2011 while executing a search warrant they obtained based on a tip from his wife. 

https://reason.com/2013/01/31/missouri-man-gets-three-years-for-posses/

Tja nichts geht eben über ein Eheweib, das nur das Beste für einen im Sinn hat. Wir halten fest: Drei Jahre Knast wegen des Besitzes von graphischen Darstellungen Minderjähriger, die diese bei sexuellen Aktivitäten untereinander und mit Erwachsenen zeigen. Nichts reales, nur Zeichnungen und Graphiken. Deren Besitz ist strafbar, wenn sie nach dem Gesetz als „obszön“ eingestuft werden, also in den Augen des Inquisitors keinen „literarischen, künstlerischen, politischen oder wissenschaftlichen Wert“ aufweisen, was immer man darunter verstehen mag. Lustigerweise wird bei Uncle Sam zwischen solchen Darstellungen und „Kinderpornographie“ unterschieden. Erstere laufen unter „Obscenity“ nicht unter „Child Pornography“:

Congress enacted the law criminalizing obscene depictions of sex acts involving minors after the Supreme Court ruled in 2002 that a federal ban on „virtual“ child pornography, production of which does not involve any real children, violated the First Amendment. In contrast with child pornography, which is illegal even if it is not judged obscene, the material covered by the new law has to meet the obscenity test that the Supreme Court established in the 1973 case Miller v. California, which among other things involves a lack of „serious literary, artistic, political, or scientific value.“ That is why prosecutors made a point of saying there was none of that in the drawings on Bee’s computer. But while the Court has upheld bans on possession (as opposed to production or distribution) of child pornography, it has rejected bans on possession of obscenity. In the latter case, decided in 1969, the Court unanimously ruled that the power to regulate obscenity „does not extend to mere possession by the individual in the privacy of his own home.“ Hence it is hard to see how Bee can be sent to prison for mere possession of those „incest comics.“

Ebd.

Verwirrend! Die US-Willkürrechtslage ist also im gegebenen Fall betreffend der „Inzest-Comics“ nicht so eindeutig und die Haftstrafe für den Mann juristisch fragwürdig, man hat es aber dennoch getan, schließlich ist man im Willkürrechtsland.

Klar ist dagegen die Unterscheidung zwischen „Obscenity“ wie den Inzest-Comics und „Child Pornography“.

Für ersteres bedarf es keiner echten Kinder, es reichen Zeichnungen/Grafiken, wohl auch Texte, also fiktives. Dieses muss allerdings einem „Obscenity Test “ unterworfen werden, um festzustellen, ob kein „ernsthafter literarischer, künstlerischer, politischer oder wissenschaftlicher Wert“ vorhanden ist. Fällt der Test positiv aus, droht die Strafe, etwa drei Jahre Knast für ein paar Comics, auch wenn die Rechtslage umstritten ist.

„Child Pornography“ verlangt nach US-Definition dagegen das Vorliegen von Bild- oder Filmmaterial mit echten „Kindern von 0-17 Jahren“, dieses muss aber putzigerweise nicht mal „obszön“ sein („child pornography, which is illegal even if it is not judged obscene“)! Das entspricht vollkommen der US-sexualhöllischen Logik, wonach jederzeit Bilder von bekleideten „Kindern“ je nach Kontext als Kinderpornographie bewertet werden können: Zunge raus, bauchfrei oder alles, was irgendwie als erotisches „Posing“ gedeutet werden könnte, reichen schon aus.

Das Beispiel zeigt zudem, wie irre und erpresserisch die US-Rechtslage ist. Gegen den Mann lief zeitgleich ein weiteres Verfahren wegen des Besitzes von „Kinderpornographie“ aufgrund von anderem Material. Dieses Verfahren wurde fallen gelassen, nachdem sich der Beschuldigte auf einen „Plea Deal“ mit dem Gericht einließ, eine in den USA übliche Praxis. Er bekannte sich wegen des Besitzes von „Obscenity“ (also den Comics) für schuldig, dafür wurde das Verfahren wegen „Kinderpornographie“ eingestellt.

Für „Obscenity“ gilt ein unbestimmtes Strafmaß („indeterminate Sentence“), das bis zu zehn Jahre Haft reichen kann(!), für „Kinderpornographie“ liegt aber das Minimum(!) bei fünf Jahren Haft („mandatory minimum sentence“ ).

Der „Plea Deal“ ersparte also dem Angeklagten mindestens zwei Jahre Haft. Dafür aber verzichtete dieser auf jede Möglichkeit, gegen das durchaus anfechtbare Urteil wegen „Obscenity“ vorzugehen, so sind die Bedingungen. Die Quelle des DE hierzu verweist auf einen weiteren Fall, wo sich jemand wegen des Besitzes von SIMPSON-PORNO-CARTOONS für schuldig bekannte und dafür „nur“ fünfzehn Monate in den Knast ging, um sich dadurch die mindestens fünf Jahre Gefängnis wegen tatsächlicher „Kinderpornographie“, deren Besitz ihm ebenso vorgeworfen wurde, zu ersparen.

Solche Sperenzchen gibt es in Kanada, das ja im Vergleich mit den USA gerne als modern, aufgeklärt, liberal dargestellt wird, nicht. Hier ist alles GINDERPORNO, vom Manga über „Posing“ und „Sexting“ realer „Kinder“ bis hin zum Gangang mit narkotisierten Dreijährigen, weshalb sich auch hier regelmäßig die wahre Liberalität und Toleranz unterm Regenbogen der westlichen Wertegemeinschaft in ihrer ganzen Pracht offenbart:

Last week the Canadian government dropped all criminal charges against Ryan Matheson, a 27-year-old American computer programmer who was arrested two years ago on his way to see a friend in Ottawa and charged with various child pornography offenses because he had Japanese comic book images on his laptop. Matheson was jailed for five days, during which police treated him as if he were child molester, and released with bail conditions that severely restricted his Internet use and his employment. He says the case against him „ultimately came down to two images: one was drawings depicting hand-drawn, manga-style fictional characters and the other was an image of an actual page from a manga.“ Rather than risk a mandatory minimum sentence and registration as a sex offender, Matheson accepted a plea deal shortly before his trial was scheduled to begin last month, under which he admitted to „a non-criminal regulatory offense that is part of the Customs Act of Canada, which was also subsequently discharged by the judge.“

https://reason.com/2012/03/22/going-to-canada-leave-your-comic-books-a/

Puuh, ist ja nochmal glimpflich ausgegangen. Aber schon eigenartig, was hier im Regenbogen-Einhornland so verhandelt wird.

The Common Book Legal Defense Fund, which helped cover Matheson’s legal expenses (kicking in $20,000 toward the $70,000 total), warns travelers that Canada has „an extremely broad definition of ‚child pornography.'“ It includes, for example, any „visual representation“ that „shows a person who is or is depicted as being under the age of eighteen years and is engaged in or is depicted as engaged in explicit sexual activity“ or „the dominant characteristic of which is the depiction, for a sexual purpose, of a sexual organ or the anal region of a person under the age of eighteen years.“ As illustrated by Matheson’s case, there need be no real children involved.

https://reason.com/2012/03/22/going-to-canada-leave-your-comic-books-a/

Und dem multibunten Toleranz- und Vielfaltsland BRD steht es sehr gut zu Gesicht, daß es mittlerweile dieses anglo-amerikanische Repressionssystem fast zur Gänze übernommen hat um darin nach allen Regeln der Willkür zu schalten und zu walten. Alles heimlich still und leise durch die Hintertür, mit falschen Etiketten und unter falscher Flagge. Begrüßenswert, daß man sich dabei aber gleich für die übersichtliche Breitband-Klassifizierung nach kanadischem Vorbild entschieden hat. Keine Ahnung, was für Pornos sich die Bücherverbrenner heute ansehen, aber es muß härterer Stoff sein als „Die blaue Lagune“. Wer hätte das gedacht in den creepy 80ern?

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Schlag auf Schlag – „Grundrechtevernichtung im Eiltempo“

Die GÖTTLICHE Katja Bienert 1980 mit gerade mal 13 NACKIG in Derrick „Dem Mörder eine Kerze“ und so immer noch auf Youtube zu finden. War nun das ZDF, dem ja lange eine gewisse Unionsnähe nachgesagt wurde, tatsächlich schon immer eine „linksgrünpädoversiffte“ Einrichtung? Ist jetzt „Derrick“ nicht mehr nur „Nazi“ sondern „Nazi-Pädo“? Besagte Episode war jedenfalls nicht nur ausgesprochen dämlich, sondern atmete bereits den reaktionären Mief der in Folge eines forcierten gesellschaftlichen Wandels verjüngt emporsteigenden Sexualhölle. Natürlich nicht ohne sich so genüßlich wie schleimheilig zu den Mißtönen eines FRANK „Angel Of Mine“ DUVAL an Katjas adoleszenter Schönheit zu weiden. Dabei ist es wohl der Art und Weise der Durchsetzung der islamoid-repressiven Sexualrechtsreformen, hinterrücks und heimtückisch, zu verdanken, daß solche Dokumente immer noch auf diversen Kanälen zu finden sind. Es handelt sich hierbei um VERBRECHEN, Leute!

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Der Erzähler war ja als eifriger Mitlechzer bei den ausgezeichneten KETZERSCHRIFTEN des „LEONARD FORNEUS“ schon darüber im Bilde, daß lange bevor die jüngsten und bis dato schärfsten Sexualstrafrechtsreformen am 1. Julei des laufenden Seuchenjahres in Kraft traten, bereits auf Druck der Unionsparteien ein saftiger Nachschlag geplant war. Daß dieser dann aber bereits einen Tag darauf ohne Gegenstimme von CDU/CSU, SPD, Die Grünen, Die Linke und mit Enthaltung der FDP durch durch Bundestag UND Bundesrat gewunken wurde, hat eurem aller demütigsten Erzählknecht dann doch gelinde die Sprache verschlagen. Nachdem nun „sexueller Mißbrauch“ als weitest ausgedehnter Gummibegriff vom „Vergehen“ zum „Verbrechen“ hochgestuft wurde, gab es prompt den Nachschlag, mutmaßliche „Anleitungen zum Mißbrauch“ mit diesem rechtlich auf eine Stufe zu stellen. So ist nun nicht nur der Vierzehnjährige, der mit einer Dreizehnjährigen Zungenküsse austauscht, ein Verbrecher, sondern jeder, der eine „Anleitung“ zu solch verderblichem Tun liefert. Was wiederum derart schwammig formuliert ist, daß jegliche Kommunikation über die Sexualität von Kindern und Jugendlichen darunter fallen kann. Insbesondere auch jede Kritik an den sexualhöllischen Willkürgesetzen selbst, was FORNEUS wieder sehr treffend und umfassend ausformuliert hat, deshalb auch hier Volltext mit Anhang, Links, Kommentaren. Der Erzähler möchte nur darauf hinweisen, daß er nicht homosexuell und kein Jungensliebhaber ist und deshalb in Folge seiner „Heteronormativität“ einiges nicht so recht nachvollziehen kann. Jedoch ist in diesen Zeiten, im Sinne des Guten, Schönen und Wahren, Solidarität angesagt!

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Ein großer Tag für den Kinderschutz!

Angesichts der Dokumente von VERBRECHEN aus der jüngsten deutschen Vergangenheit packt einen heute noch das NACKTE Entsetzen! Und damals gab es noch nicht mal Internet! Die GÖTTLICHE Katja Bienert in Schulmädchenreport, Teil 13, 1980 – NOCH halbNACKT (nach heutigen Maßstäben!)
Bild: Screenshot Ebay

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Heißa, heute, am ersten Julei des laufenden Seuchenjahres tritt nun endlich die jüngste und schärfste Sexualstrafrechtsreform in Kraft, die das deutsche Sexualstrafrecht repressiver Willkürjustiz nach US-Vorbild einen entscheidenden Schritt näher gebracht hat. Hierzu noch einmal „LEONARD FORNEUS“ der in seinen „Ketzerschriften“ aufs neue pointiert zusammengefaßt hat, mit welch perfiden Methoden dies durchgesetzt und immer weiter befeuert wird. Wobei auch noch dem Letzten aufgehen sollte, warum gerade das deutsche Regenbogenspießertum gegenüber z.B. Ungarn besser das verheuchelte, unqualifizierte Maulwerk halten sollte. Diesmal einschließlich komplettem Anhang mit Links und Kommentaren.

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Lügenpropaganda: Kriminalstatistik – “Missbrauchs- und Pornoflut” – wie jedes Jahr

[ Autor von diesem Artikel: Leonard Forneus ] [ Verfasst am 24 Juni 2021 ]

Als passende “Begleitmusik” zu kommenden und geplanten massiven menschenrechtswidrigen Gesetzesverschärfungen und Ausweitungen im sogenannten “Sexualstrafrecht” (bisher §§174176176a182184b184c ,184d und 184e StGB präsntiert man wie jedes Jahr kreischend und lügend eine zweifelhafte “Kriminalstatistik”. Die “Gewalt” an Kindern steigt natürlich kontinuierlich weiter. Gemeint ist hier, wie üblich der “sexuelle Missbrauch von Kindern” und Herstellung, Besitz und Weitergabe von “Kinder– und Jugendpornographie” entsprechend der oben genannten Gesetze. Tatsächlich meinen diese Begriffe eben vor allem ein generationsübergreifendes emanzipiertes Sozial- und Sexualverhalten und deren Dokumentation. Unter Verwendung eines ideologischen,irrationalen und irreführenden Gewaltbegriff stachelt man gezielt über mediale Propagandaplattformen Hysterie und Moralpanik an um letztich den Polizei- und Überwachungsstaat immer weiter auszubauen. Mehr dazu in diesem Bericht.

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Verabscheuungswürdige Orcas, vereintes Regenbogenspießertum

Der Gesetzestext enthält verschiedene Bestimmungen, auch operativer Art, die genau darauf abzielen, das verabscheuungswürdige Phänomen der Orcas (Schwertwal) einzudämmen und zu bekämpfen, Bestimmungen, die nicht nur absolut akzeptabel erscheinen, sondern auch in unserer Rechtsordnung erlassen werden sollten. Es wäre wirklich surreal, wenn Kritiker des ungarischen Gesetzes, die darin vorgesehenen Maßnahmen gegen Pädophilie in Frage stellen würden.

-Leitartikel der italienischen Online-Zeitung „La Bussola“ von Gianfranco Amato trifft auf PIPI-News und Google-Übersetzer-

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Dem Erzähler in seiner Demut war es nichts neues, daß es moderne Drohnentechnik den Killerwalen zusehends verunmöglicht, ihr schändliches Treiben weiterhin vor den Augen der Welt zu verbergen:

-WILD KILLER WHALES SEXUAL BEHAVIOUR-
Amazing drone videos of the unusual sexual behaviour of an adult and a calf killer whale at Sea Lion Island, Falkland Islands. In November 2018 orca adult males OVO and PINNONE met a group of females and calves very close to the shore. OVO started following the group and after a while focused on the younger calves, while the females remained farther apart. After a little while OVO started to follow a specific (male) calf, apparently trying to mate. Shortly after, the calf also showed sexual behaviour towards OVO. The same kind of behaviours went on for more than an hour, while females where apparently not interested at all, and the other adult male, PINNONE, was just resting still on the sea floor (he can be seen midway in the video). This is the first time that we have been able to get drone footages of sexual behaviour by Sea Lion Island killer whales. To our best knowledge, the sexual behaviour of wild southern hemisphere killer whales has been rarely observed.

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Weshalb er bei der Lektüre eines durch den Google-Übersetzungshäcksler gejagten Textes aus einer italienischen Online-Postille zur Verteidigung der ungarischen Anti-Pädo-Gesetze sofort im Bilde war, warum da die Orcas als „verabscheuungswürdiges Phänomen“ hineingeraten sind. Ein PIPI-Kommentator hat das Texgehackte in den dortigen Kommentarbereich eingestellt, und auch hier sei es Gaudiums wie des Bildungsauftrags wegen in seiner ganzen unfreiwilligen Komik wiedergegeben. Denn so ganz nebenbei vermittelt es trotz allem einen recht passablen Überblick darüber, um was es bei diesen „Anti-Pädophilie-Kinderschutzgesetzen“ geht, die momentan das Empörium des „Werte-Westens“ auf den Plan gerufen haben. Hervorhebungen der Schwertwal-Passage und der die Inhalte und Zielsetzung der Gesetze betreffenden Stellen stammen natürlich von eurem aller demütigsten Erzählknecht.

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Over The Rainbow: „Hetze, Lügen, Lesbenterror“

„Leonard Forneus“ zeigt in seinen „Ketzerschriften“ eindeutig, was er – als „hebephiler“ Homosexueller wohlgemerkt – von den Insignien des neuen Buntspießertums und dessen wohlfeiler Heuchelei so hält. Wir üben uns hier in Solidarität mit ihm, ganz im Namen des Guten, Schönen, Wahren. Bild

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„Leonard Forneus“ in seinen „Ketzerschriften“ über die aktuelle sexualhöllische Lage und die ideologische Übernahme und Gleichschaltung der Schwulenbewegung

Eigentlich sind dem DE ja „Boylover“ nicht ganz geheuer. Dies liegt wohl daran, daß er es als ausgesprochene „Hete“ einfach nicht komplett nachvollziehen kann, warum jetzt angeblich minderjährige Jungens so scharf drauf sein sollen, was mit erwachsenen Männern oder gar alten Säcken anzufangen. In Forneus‘ „Ketzerschriften“ und vergleichbaren Verlautbarungen dieser Szene wurde und wird ja davon ausgegangen, daß das beiderseitige Begehren so immens sei, daß der generationenübergreifende Verkehr innerhalb des männlichen Geschlechtes ein Menschenrecht darstelle. Der Erzähler hingegen erlebte Annäherungsversuche seitens erwachsener Männer als ausgesprochen unangenehm und suchte stets das Weite, und das trotz kurzer Phasen einer gewissen pubertären „Indifferenz“ unter „Gleichaltrigen“. Gegenüber Frauen sah das aber ganz anders aus, da war der DE schon in der Vorpubertät ganz „Straight Shota“.

Dementsprechend steht er, ganz entgegen dem Zeitgeist, zwar generationenüberschreitender Sexualität offen bejahend gegenüber, kann sich aber von einer Skepsis gegenüber den homosexuellen Jungsliebhabern nicht gänzlich befreien. Dies betrifft auch deren im allgemeinen etwas zu sehr idealisierte Sicht der „besseren Zeit“ eines leidlich reformierten Sexualstrafrechts in den 60ern, 70ern, 80ern, in der jedoch laut Einschätzung des Erzählers durchaus einiges an Auswüchsen zu verzeichnen ist. So kann dem DE niemand erzählen, daß etwa an der Odenwaldschule alles in Ordnung gewesen sein soll und es jeder adoleszente Boi zu schätzen weiß, wenn er nachts im Zimmer Besuch vom Direx erhält, der ihm fröhlich den Finger in den Po steckt. Allerdings war sicher auch dorten nicht alles schlecht, und manch ein Schöler soll ja auch munter die Lehrerin geknallt haben, ohne daß es großartig zu Beschwerden und Verdruß kam – da mag die sexualhöllische Journallie ruhig was von „Dunkelziffer“ und „Mißbrauch auch durch weibliche Lehrkräfte“ schwadronieren. Ebenso gibt es Belege für Einvernehmliches zwischen Schülerinnen und männlichen Lehrkörpern, und da kann man als Freund des Guten, Schönen und Wahren ja schlecht was gegen sagen. Selbst unser fideles rotgrünschnäbeliges Medien-Kultursternchen Amelie Fried hatte dort, nach eigener Aussage, eine recht sonnige Zeit verbracht. Ob jetzt „trotz“ oder gerade „auch wegen“ regelmäßiger Strip-Poker-Runden und gemeinsamem Duschen mit den Lehrkörpern, bleibt der Imagination des Mitlechzers überlassen.

Ungeachtet aller Skepsis und der generell etwas distanzierteren und kritischeren Sichtweise auf die Details ist der DE angesichts der atemberaubenden Umkehr der einstigen Liberalisierung, hin zur sexualrechtlichen Repression der Gegenwart, in der Sache insgesamt absolut solidarisch mit Herrn Forneus. Diesem ist vor allem auch für seine umfassende Aufklärungsarbeit zu danken. Die kurze Standortbestimmung des DE sollte nur unkundigen Mitlechzern angesichts des folgenden Textes von Forneus verdeutlichen, daß er dessen Position weitgehend, aber eben nicht zu 100% teilt. Zumal er kein Jungsliebhaber ist. „Pädophil“ übrigens auch nicht. Zwar sind seine Präferenzen in diesen hysterisierten Zeiten wohl in ihrer Gesamtheit nicht mehrheitsfähig, dabei aber eben nicht in der Art und Weise auf vorpubertäre Kinder beschränkt, wie es echten Pädophilen nachgesagt wird. Allerdings sind die ohnehin schon fragwürdigen Begrifflichkeiten durch die fortwährende Indoktrination derart aufgeweicht, daß alles unter Achtzehn mittlerweile eh als „Pädo“ gilt. Sicherheitshalber wurde dazu noch der Begriff der „Hebephilie“ etabliert, um die Jugendsexualität zu kriminalisieren und zu pathologisieren.

Darüber hinaus ist der folgende Artikel von Forneus interessant, weil er veranschaulicht, wie die Homosexuellenbewegung durch gewisse im Kern sexualfeindliche, repressive, spalterische Kräfte unter einer falschen Flagge von „Toleranz“ und „sexueller Freiheit“ unterwandert und ideologisiert wurde. Bestimmt könnte hier auch manch NAZISCHWEIN noch was lernen, das da meint, AUSGERECHNET mit den wendehälsigen Grünen und ANNALENA ginge es wieder zurück in die Zukunft. Allein, wir haben es aufgegeben.

Weiterlesen „Over The Rainbow: „Hetze, Lügen, Lesbenterror““