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Der Erzähler war ja als eifriger Mitlechzer bei den ausgezeichneten KETZERSCHRIFTEN des „LEONARD FORNEUS“ schon darüber im Bilde, daß lange bevor die jüngsten und bis dato schärfsten Sexualstrafrechtsreformen am 1. Julei des laufenden Seuchenjahres in Kraft traten, bereits auf Druck der Unionsparteien ein saftiger Nachschlag geplant war. Daß dieser dann aber bereits einen Tag darauf ohne Gegenstimme von CDU/CSU, SPD, Die Grünen, Die Linke und mit Enthaltung der FDP durch durch Bundestag UND Bundesrat gewunken wurde, hat eurem aller demütigsten Erzählknecht dann doch gelinde die Sprache verschlagen. Nachdem nun „sexueller Mißbrauch“ als weitest ausgedehnter Gummibegriff vom „Vergehen“ zum „Verbrechen“ hochgestuft wurde, gab es prompt den Nachschlag, mutmaßliche „Anleitungen zum Mißbrauch“ mit diesem rechtlich auf eine Stufe zu stellen. So ist nun nicht nur der Vierzehnjährige, der mit einer Dreizehnjährigen Zungenküsse austauscht, ein Verbrecher, sondern jeder, der eine „Anleitung“ zu solch verderblichem Tun liefert. Was wiederum derart schwammig formuliert ist, daß jegliche Kommunikation über die Sexualität von Kindern und Jugendlichen darunter fallen kann. Insbesondere auch jede Kritik an den sexualhöllischen Willkürgesetzen selbst, was FORNEUS wieder sehr treffend und umfassend ausformuliert hat, deshalb auch hier Volltext mit Anhang, Links, Kommentaren. Der Erzähler möchte nur darauf hinweisen, daß er nicht homosexuell und kein Jungensliebhaber ist und deshalb in Folge seiner „Heteronormativität“ einiges nicht so recht nachvollziehen kann. Jedoch ist in diesen Zeiten, im Sinne des Guten, Schönen und Wahren, Solidarität angesagt!
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