Neunormale Blockade-Ethik im Zeichen des Klimapopanzes
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§315b
(1) Wer die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt, daß er
- Anlagen oder Fahrzeuge zerstört, beschädigt oder beseitigt,
- Hindernisse bereitet oder
- einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt, und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) Handelt der Täter unter den Voraussetzungen des § 315 Abs.3, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.
(4) Wer in den Fällen des Absatzes 1 die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(5) Wer in den Fällen des Absatzes 1 fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
§315b Abschnitt 28 StGB, „Gemeingefährliche Straftaten“
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Angesichts der Situation in Sachen gemeingefährlich-verbrecherischer Autobahnblockierer von der Essen- und Lebensretterabteilung der Ausrottungsrebellen sieht sich der Erzähler in seiner Demut gezwungen, auf der Grundlage seiner Notizen im Kommentarbereich ein Artikelchen dazu zusammenzuschrauben. Die Werkzeugratten des Oligopols haben, flankiert von Politchargen und Poropagandajournallie, nämlich noch ein paar Zähne zugelegt. So berichtet der Berliner Kurier:
Klima-Rebellen blockieren Berliner Straßen: Hochschwangere Frau mit Blaulicht am Stau vorbei ins Krankenhaus gefahren! Innensenatorin Spranger will jetzt durchgreifen
In der Umgebung einer Straßenblockade von Klimaschutz-Demonstranten in Berlin hat die Polizei eine hochschwangere Frau mit Blaulicht am Stau vorbei ins Krankenhaus gefahren. Die Frau habe mit ihrem Partner am Donnerstagmorgen im Bereich des Tempelhofer Damms im Auto im Rückstau von der Auf- und Ausfahrt zur Autobahn gesteckt.
Ein Polizeiwagen habe sie dort abgeholt und mit Blaulicht und Sirene in ein Krankenhaus gefahren, sagte eine Polizeisprecherin. Ob die Ursache des Problems die Blockade der Autobahnausfahrt durch die Demonstranten war, müsse noch endgültig geklärt werden, so die Sprecherin.
Die kleine Klimaschutz-Initiative „Letzte Generation“ hatte am Donnerstagmorgen ihre Serie von Sitzblockaden an Ausfahrten der Berliner Stadtautobahn A 100 fortgesetzt. Blockiert wurden die Ausfahrt Tempelhofer Damm und Spandauer Damm, laut Verkehrsinformationszentrale (VIZ) bildeten sich jeweils schnell Staus.
Am Mittwoch hatte die Initiative mit ein paar Dutzend Mitgliedern in Berlin zu ihrer Kampagne „Essen Retten – Leben Retten“ betont: „Wir werden weitermachen.“ Die gegenwärtige Notlage rechtfertige auch Gesetzesverstöße. [Hervorhebung durch den Erzähler] In den vergangenen Wochen hatten die Demonstranten in Berlin rund 30 Mal Straßen und Autobahnen blockiert. Sie fordern ein Gesetz gegen Lebensmittelverschwendung und eine sofortige Agrarwende. Die Polizei nahm mehr als 200 Anzeigen gegen Blockierer auf.
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Während also noch geklärt werden muß, ob denn die Blockaden tatsächlich zu dem Stau geführt haben, in dem sich die Hochschwangere auf dem Weg zum Krankenhaus wiederfand, kündigt die „kleine“ (!) „Klimaschutz Initiative“ der letzten Menschen „mit ein paar Dutzend Mitgliedern“ (also alles halb so wild, keine Rede davon, daß die Gruppe zu „Extinction Rebellion“ zählt), frech und dreist an, daß man weiterzumachen gedenke, denn schließlich rechtfertige die „Notlage“ in Gestalt der herbeidelirierten „Klimakrise“ auch „Gesetzesverstöße“ in Form von gemeingefährlichen Straftaten nach Abschnitt 28 StGB. Und das sicherlich in Kenntnis der im Stau steckenden Rettungswagen und Unfällen mit Schwerverletzten als Folge solcher Aktionen.
Die Plebs müssen nun eben lernen, daß zum „Leben retten“ auch über Leichen gegangen werden darf und gegen das Schicksal unserer Mutter Erde jeder Noteinzelfall nur als zu leicht befunden werden kann, soll doch die Kugel durch die Legalisierung des Müllfressens gerettet werden. Und genau für Letzteres wird sich der Mob noch erkenntlich zeigen müssen! Das alles dient ja nur der Einstimmung auf kommendes und bei der Klimakrise gibt es keine Unschuldigen.
DAS ist genau die „Ethik“, die den Blockaden zugrunde liegt, auch wenn es noch(!) nicht offen ausgesprochen wird:
Trolley-Problem
Das Trolley-Problem (von amerikanisches Englisch trolley ‚Straßenbahn‘) ist ein moralphilosophisches Gedankenexperiment, das in neuerer Zeit von Philippa Foot beschrieben wurde. Die Entwicklung dieses Gedankenexperiments wird fälschlicherweise oftmals Hans Welzel zugeschrieben, das seitdem im deutschen Sprachraum als Weichenstellerfall bekannt ist. Erste Überlegungen hierzu finden sich allerdings bereits in der Habilitation von Karl Engisch im Jahr 1930.
Das Gedankenexperiment
Fassung von Engisch (1930)
Es kann sein, dass ein Weichensteller, um einen drohenden Zusammenstoß zu verhindern, der aller Voraussicht nach sehr viele Menschenleben kosten wird, den Zug so leitet, dass zwar auch Menschenleben aufs Spiel gesetzt werden, aber sehr viel weniger, als wenn er den Dingen ihren Lauf ließe.
Fassung von Welzel (1951)
Ein Güterzug droht wegen falscher Weichenstellung auf einen vollbesetzten stehenden Personenzug aufzufahren. Ein Weichensteller erkennt die Gefahr und leitet den Güterzug auf ein Nebengleis um, so dass dieser in eine Gruppe von Gleisarbeitern rast, die alle zu Tode kommen. Wie ist die Strafbarkeit des Weichenstellers zu beurteilen?
Fassung von Foot (1967)
Eine Straßenbahn ist außer Kontrolle geraten und droht, fünf Personen zu überrollen. Durch Umstellen einer Weiche kann die Straßenbahn auf ein anderes Gleis umgeleitet werden. Unglücklicherweise befindet sich dort eine weitere Person. Darf (durch Umlegen der Weiche) der Tod einer Person in Kauf genommen werden, um das Leben von fünf Personen zu retten?
(Wiki)
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„Einzelschicksale“ zählen demnach also nicht, wenn dadurch ungleich mehr Leben gerettet werden können. Das ist die noch(!) unausgesprochene Handlungsmaxime der Blockierer.
Böse Zungen meinen, das „Gedankenexperiment“ wäre von Grund auf bösartig und wer sich drauf einlasse, der habe schon verloren. Die selbst erklärten Lebensretter folgen jedenfalls einer Interpretation des „Trolley-Problems“, wonach man, um Leben zu retten, durchaus Leben auslöschen dürfe, wenn die „Notsituation“ es erfordere. Und ebenjene „Notsituation“ wird ja von den Organen des Oligopols 24/7 in den düstersten Farben an die Wand und in die Resthirne der Plebs projiziert, ganz dazu angetan, zu suggerieren, daß zur Abwehr, zum Aufschrecken der politischen Entscheidungsträger, doch jedes Mittel recht sei.
Bei den Corona-Spaziergängern ist es selbstverständlich etwas anderes. Da muß dann, so wie im Juno 2021 in Berlin, mit aller Gewalt gegen Frauen und Kinder geprügelt oder, wie in Ostfildern im Februar 2022, unter anderem deshalb mit Waffengebrauch gedroht werden, weil 20 Querburger bei Rot und ohne Abstand und Maske über die Ampel latschten und deshalb der Straßenverkehr gefährdet wurde, während passierende Radfahrer dem Omikron-Tod ausgesetzt waren! Aber das waren schließlich auch die Bösen, die bedrohliche Seuchen „leugnen“ und verbreiten – zusammen mit rechtsradikalen Verstörungserzählungen! Die Essenslebensretter als Werkzeugratten zum Durchdrücken der herrschenden Agenda sind dagegen die Guten und die Netten mit ihren vom Zweck geheiligten Mitteln, die sich immerhin dafür entschuldigen, daß sie zu gemeingefährlichen Straftaten greifen müssen, und das trotz ihrer Pein und Verzweiflung ob ihrer Zukunft und der von Mutter Kugel. Und wer will es ihnen denn verdenken, wenn nicht nur die „grüne Tonne“ Ricarda als Vorsitzende einer Regierungspartei ihrem Treiben einen Persilschein ausstellt, solange es schön friedlich bleibt und nur ein paar Ambulanzen stecken bleiben oder der eine oder andere nutzlose Esser bei Auffahr-Crashs etwas zusammengeknautscht wird?
Wir übersehen dabei auch zu gerne, daß im Zuge der Rechtfertigungen durch das Establishment die eben noch ganz ganz butze-butze-kleine Aktivistentruppe auf einmal wieder mit „der Jugend“ gleichgesetzt wird, die ein Recht auf „zivilen Ungehorsam“ habe, ganz egal, was für ein grauborstiges Gammelfleisch da seinen Faltenarsch auf den Asphalt klebt:

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Und so versteht es sich doch letztlich von selbst, daß man diese Herzchen auch ja nicht zu grob, am besten überhaupt nicht, anfaßt und statt dessen den Freund und Henker, äh, Helfer ruft, der die Kleinen erstmal ruhig weiter blockieren läßt, um sie dann mit Glacéhandschuhen gaaanz vorsichtig von der Fahrbahn zu streicheln, mag der Volksköterpöbel noch so blöd glotzen. Denn wer sich eigenhändig daran macht, dem gemeingefährlich-kriminellen Treiben ein Ende zu setzen, wie etwa Mitarbeiter der Berliner Stadtreinigung, setzt sich schnell dem Verdacht der Körperverletzung aus und muß sich deshalb nicht wundern, wenn gegen ihn ermittelt wird und auch der Dienstherr nicht amüsiert ist:
Seit Tagen blockieren Klimaschützer die Straßen. Videos, auf denen wütende Autofahrer versuchen, die Blockierer vom Asphalt zu ziehen, kursieren im Internet. Mitarbeiter der Berliner Stadtreinigung (BSR), die dabei am Montag ebenfalls mit anpackten, bekamen jetzt Ärger. Ein BSR-Sprecher hält es für nicht gerechtfertigt, die Blockierer selbst von der Straße zu bewegen. „Der richtige Weg wäre gewesen, die Polizei zu rufen, damit diese die Straßenblockade beendet. Wir werden der Sache nachgehen und den Vorfall mit den beteiligten Mitarbeitern auswerten.“
Auch die Polizei prüft Anzeigen gegen die BSR-Leute. „Blockierer von der Straße zu ziehen, ist Aufgabe der Polizei“, begründet ein Sprecher.
Berliner Richter: „Milde Notwehr gegen Straßenblockierer ist erlaubt“
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Wohlgemerkt: Es steht da „Klimaschützer“ und mitnichten „Radikale“ oder „Gemeingefährliche Straftäter“ nach Abschnitt 28, §315b StGB. Zwar weist die Berliner Zeitung gemäß ihres Titels darauf hin, daß einige Sachverständige „milde Notwehr“ gegenüber den gemeingefährlichen Werkzeugratten für angemessen halten:
Das sieht nicht jeder so. Etwa der frühere Berliner Abgeordnete Marcel Luthe, der kürzlich die „Good Governance Gewerkschaft“ gründete, die unter anderem die BSR-Beschäftigten umwirbt. „Wer wie die Kollegen Zivilcourage zeigt und diesen Straftätern entgegen tritt, darf nicht durch einen ideologisch-parteiischen Arbeitgeber gegängelt werden, sondern verdient Dank und Solidarität. Unsere Mitglieder haben in solchen Fällen natürlich gewerkschaftlichen Rechtschutz.“
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Um dem aber gleich hinzuzusetzen, daß hier bedenkliche Verbindungen bestehen:
Schützenhilfe holt sich Luthe vom Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte. Sie fällt unter anderem durch lautstarke Kritik an den Corona-Maßnahmen auf. Auf ihrer Webseite erklärt sich der Verein für „politisch neutral“.
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„Lautstarke Kritik an Corona-Maßnahmen“ – das geht im Gegensatz zu im Zeichen des Guten Rettungswagen blockierenden und schwere Unfälle provozierenden „Klimaschützern“ natürlich gar nicht, da schrillen alle Sirenen! Wobei die „milde Notwehr“ gegen unermüdlich auf ihren Blockade-Posten zurück kriechende Werkzeugratten als denkbar unzureichend erscheint. Aber warum nicht ein bißchen Sysipussy-Training, bevor die ausführenden Organellen des Gewaltmonopolisten auflaufen, um erstmal ein büschen zu chillen:
Deren Vorstand Pieter Schleiter, der Richter am Berliner Landgericht ist, bezieht sich auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, die 2011 durch das Bundesverfassungsgericht bestätigt wurde. Demnach machen sich die Demonstranten einer Nötigung der nachfolgenden Verkehrsteilnehmer strafbar, sobald ein zweites Fahrzeug durch das erste haltende Fahrzeug blockiert wird. „Daher dürfen diese blockierten Verkehrsteilnehmer auch als Zivilisten straffrei Notwehr beziehungsweise Nothilfe üben, indem sie die Demonstranten ohne weitere Gewalteinwirkung schlicht von der Straße tragen, um den Verkehr wieder zu ermöglichen.“ Das Gewaltmonopol des Staates durch die erst in einigen Minuten zu erwartende Tätigkeit der eintreffenden Polizei, werde dadurch nicht infrage gestellt, sagt er. Bei Notwehr müsse das mildeste Mittel angewandt werden, also Wegtragen.
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Interessant: Nur ein Fahrzeug blockieren ist nicht strafbar? Auch wenn dieses ein Rettungswagen mit angeschaltetem Martinshorn ist? So oder so, der Rechtsweg ist im Fall der Blockierer ohnehin ein ausgebremster, alles voll kompliziert und so:
Staatsanwaltschaft: Beschleunigte Verfahren ungeeignet bei Aktivisten
Die Polizei wollte klären, ob erneut einige der Demonstranten in sogenannten Gewahrsam genommen werden sollten, um weitere Straftaten zu verhindern. Über dieses kurzzeitige Einsperren maximal bis zum nächsten Tag entscheidet ein Richter. Dies ist bislang nach Angaben einer Gerichtssprecherin seit 4. Februar in rund 25 Fällen geschehen, in denen sich Demonstranten bei den Blockaden auf Straßen festgeklebt hatten. Das wird von der Polizei als Tatbestand des Widerstandes gewertet, weil es die Polizeiarbeit gezielt erschwert.
Bis die Vorwürfe von Nötigung und Widerstand vor Gericht kommen, kann es dauern. Nach Justizangaben vergehen normalerweise durchschnittlich drei Monate bis auf die Anklageerhebung ein Prozess folgt. Durch die Corona-Pandemie komme es jedoch zu Verzögerungen. Zudem hätten Verfahren Vorrang, bei denen es um schwerwiegende Vorwürfe gehe und der Beschuldigte etwa in Untersuchungshaft sitze.
Die Straßenblockaden eignen sich aus Sicht der Staatsanwaltschaft auch nicht für sogenannte beschleunigte Verfahren. „Diese sind für einfache Strafverfahren mit geständigen Tätern gedacht. Hier haben wir es mit durchaus komplexen Verfahren zu tun“, sagte Behördensprecher Martin Steltner.
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Und mag auch die Antifa-Wuchtbrumme und immer noch vom Naziregime verfolgte Innenministerin Nancy das immerhin nach StGB als gemeingefährlich verortete Treiben der Klimaflittchen und vor lauter Klimaangst früh vergreisten Faltenärsche für „inakzeptabel“ erklären – die vom System protegierten und gehätschelten Quälgeister drehten ihr darob frech ein Näschen:
Die Initiative twitterte: „Wir haben nach wie vor mehr Angst vor dem Verlust unseres Landes & drohendem Hunger in DE als vor der Innenministerin.“ Direkte und indirekte Unterstützung erhielten sie von Politikern der Grünen und Linken. Der Berliner Linke-Abgeordnete Ferat Kocak twitterte: „Protest muss manchmal provokant sein, manchmal muss er den sogenannten Normalbetrieb stören, denn sonst bleibt er letztlich unbeachtet und wirkungslos.“
Der Innenpolitik-Sprecher der Grünen, Vasili Franco, schrieb: „Übrigens: Das wirksamste Mittel im Umgang mit Klimaprotesten ist echter Klimaschutz. Am Montag befasst sich auch der Berliner Ausschuss für Verfassungsschutz auf Antrag der FDP mit den Blockierern. (dpa)
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–Chemsex jenseits der Scham–
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Genau! Das ist schließlich die Situation hier: Solange das pseudoreligiös aufgeladene klimareligiöse NARRativ der menschengemachten Klimakrise und ihres drohenden Strafgerichts aufrecht erhalten wird, liefert man den gemeingefährlichen Werkzeugratten sämtliches moralerpresserisch-rhetorische Rüstzeug frei Haus, mit dem sie sich stets im Licht des moralisch Überlegenen plazieren können. Der so exzessive wie „positive“ Tadzio Müller zeigt wie es geht – und tritt dabei gleich in Marxens Fußstapfen:
Ein Gespenst geht um in Europa – das Gespenst einer radikalisierten Klimabewegung. Derzeit geistert es über deutschen Autobahnen und Hauptverkehrsadern, in Gestalt der Klimaaktivistinnen und -aktivisten der „Letzten Generation“, die im Kampf für einen rationaleren, klimaschützenderen, mithin global gerechteren Umgang mit Nahrungsmitteln immer wieder Autobahnen und Hauptverkehrsadern in Berlin und andernorts blockieren, indem sie ihre Hände auf den Straßenbelag kleben. Ihnen schlagen tsunamiartige Wellen gutbürgerlicher und autofahrerischer Wut entgegen, sogar viele klimabewegungsaffine Menschen distanzieren sich von diesen Aktionen, träfen sie doch vor allem die Falschen, nicht die Verursacher der Klimakrise.
Klimakrise: „Friedliche Sabotageaktionen sind Akte der legitimen Notwehr“/Berliner Zeitung
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Also erstmal den Feind markieren: Gutbürgerlich und/oder Autofahrer, dazu das Offensichtliche in den Konjunktiv setzen. Und natürlich ist der Tadzio als abgelebter HIV-„Chemschwuler“ mit Mitte Vierzig noch Teil der Jugend, die sich von abgefuckten alten Säcken nicht die Zukunft klauen läßt, klar. Da muß man gar kein Linksradikaler im Klimakterium sein um das einzusehen:
Dabei muss man gar kein Klima- oder Linksradikaler sein, um einzusehen: Die Störungen im „normalen“ gesellschaftlichen Betriebsablauf, die von solchen Aktionen verursacht werden, sind nicht nur gerechtfertigt, sie sind notwendig, da es sich um Aktionen legitimer Notwehr handelt.
Ebd.
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Noch weniger muß Mann ein vollgefressener Bourgie oder Autoproll sein, um sich erstmal zu fragen, was das gemeingefährliche Werkzeugrattentum, das sich ja ganz im Sinne der herrschenden „Eliten“ vor allem gegen die „proletarischen“ Massen richtet, diese streßt, schikaniert und gefährdet, während der vermeintliche „Klimaschutz“ schon jetzt durch Teuerung und Lebensmittelverknappung ihre Lebensbedingungen rasant verschlechtert, mit „Links“ zu tun haben soll. Da sind nämlich schon ein paar verstörungstheoretische gedankliche Winkelzüge erforderlich, um das unter einen Aluhut zu bringen, und darauf wollte der Positive sicher nicht hinaus. Argument geht so:
Das Argument geht folgendermaßen: Es ist Anfang 2022. Vor sieben Jahren hat die Weltgemeinschaft das Pariser Abkommen unterzeichnet, dadurch ein letztes Mal den Eindruck vermittelt: Ja, wir Regierungen kümmern uns um die Klimakrise. Dann aber kam der Katastrophensommer 2021, der qua Rheinlandflut, abbrennender Urlaubsinseln und des neuen Berichts des Weltklimarats IPCC zweierlei eindrücklich zeigte.
Erstens, dass die Klimakrise eine unmittelbare Gefahr für Eigentum, Gesundheit und Menschenleben darstellt – auch in Deutschland, besonders im Ahrtal – und nicht, wie viele bisher dachten, ein Problem, das vor allem irgendwann anders („Future“) und irgendwo anders („globaler Süden“) virulent sein würde.
Zweitens, dass die Regierungen der Welt, unsere voran, nichts, zumindest nichts Effektives gegen die Krise tun.
Schlimmer noch: In den meisten Fällen stecken sie mit den verschmutzenden Firmen unter einer (Lobby-)Decke, treiben die Krise also aktiv voran, anstatt sie zu stoppen. Freundlicherweise haben die EU-Kommission und die deutsche Bundesregierung diese Tatsache durch ihre Taxonomie-Entscheidung noch einmal besonders deutlich unterstrichen, in der die Kommission absurderweise Investitionen in Atomkraft und fossiles Gas als nachhaltig und klimafreundlich deklarierte und die Bundesregierung hart daran arbeitete, die zunächst eher strengen Umweltgrenzwerte beim Erdgas aufzuweichen.
Ebd.
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Daß das so geht, wissen wir ja auch ohne diesen „Chemschwulen“ mit viehischem Nasenring. Trotzdem ist ihm dafür zu danken, daß er anhand des aktuellen Anlasses die moralerpresserische Taktik noch mal schön zusammengefaßt hat: Man stellt also lokale („Extrem“-)Ereignisse als Teil einer globalen Klima-Apokalypse dar, die sich unweigerlich zum Weltbrand steigere, wenn nicht der globale Temperaturanstieg auf weniger als 1.5 Grad beschränkt würde, ohne daß je jemand den Grundwert, von dem diese Erhöhung ausgeht, genannt hätte. Dafür nimmt man dann all die Opfer der Ereignisse in moralerpresserische Geiselhaft, auch wenn, wie im Ahrtal, ein Versagen der staatlichen Institutionen von MORGENTHAU-Täuschland und des WDR-Propagandafunks als verantwortlich zu zeichnen ist, da tagelang Warnungen ignoriert worden sind und die Betroffenen in den Katastrophenregionen während der über sie hereinbrechenden Naturgewalten mit der „Langen Schlagernacht“ beschallt wurden. Und daß Entscheidungsträger in der EU immerhin eingesehen haben, daß „erneuerbare Energien“ nicht grundlastfähig sind und es deshalb keine ganz so tolle Idee ist, ohne Alternativen aus der Kohle wie auch der Gas- und Atomenergie auszusteigen, geht natürlich gar nicht.
Da die „Klimakrise ein Angriff ist, den es abzuwehren gilt“, soll nun also der Notwehrparagraph greifen:
Aus dieser mittlerweile überzeugend dokumentierten Untätigkeit oder auch Gegentätigkeit von Regierungen (und Wirtschaft) im Angesicht der Klimakrise leitet sich Folgendes notwendig ab: In der von unserer Regierung unbehandelten und ungelösten Klimakrise wird die friedliche Sabotage von Unternehmen, die von Aktivitäten profitieren, die die Klimakrise vorantreiben (insbesondere natürlich Firmen, deren Geschäftsmodell zentral auf fossilen Brennstoffen basiert), ein Akt der Notwehr, ja der legitimen Selbstverteidigung. Die Klimakrise ist ein Angriff, den es abzuwehren gilt.
Der Notwehrparagraph, § 32 des StGB, stellt klar, dass: „Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, … nicht rechtswidrig (handelt), (und dass) Notwehr … die Verteidigung (ist), die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.“ Einen Schritt weiter: Ich könnte sogar argumentieren, dass in der eskalierenden Klimakrise, die sowohl im rheinischen Sinzig als auch im Südpazifik Menschen das Leben kostet, nicht zu sabotieren, also nicht Nothilfe zu leisten, im Grunde eine Art unterlassener Hilfeleistung nach § 323c StGB darstellt.
Ebd.
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Hier Straßen zu blockieren ist also „Notwehr“ im globalen Maßstab! Schließlich hat man auch das Schandgericht schlechthin zum Komplizen:
Natürlich ließe sich jetzt antworten, dass dieses Argument, dieser Versuch, die bürgerliche Mitte von der Legitimität friedlicher Sabotage für Klimagerechtigkeit zu überzeugen, daran scheitert, dass „Notwehr“ in einem zeitlich (und räumlich) unmittelbaren Zusammenhang zur Bedrohung, zu einem Angriff stehen muss. Jedoch: Das im Frühjahr 2021 ergangene Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutzgesetz hebelt das einzige Strukturproblem dieses Arguments – Notwehr brauche eine unmittelbare Bedrohung – aus, denn es ermöglicht uns das Denken von Rechtsgütern und ihres Verhältnisses zueinander auf einer Zeitachse. Ein Angriff auf die Zukunft, der jetzt verursacht wird, darf, muss sogar im Jetzt bekämpft werden.
Ebd.
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Tja, mächtig ist des Schlossers Kraft, wenn er mit dem Hebel schafft! Es kann also nicht nur, es muß sogar! Und wir sehen nun sehr klar, daß die Fridays nur die erste Welle dieses moralerpresserischen Nötigungs-Tsunamis waren, eine Basis für kommendes. Und da ein Tsunami keine Welle, sondern ein Wellenpaket ist, scheint dies für die gegenwärtigen Extinctions-Blockaden ebenso zu gelten. Denn wenn denn die Klimakrise eine solche Gefahr darstellt, dann wäre es doch auch zu rechtfertigen, nicht nur Tote und Schwerverletzte infolge von Straßenblockaden billigend in Kauf zu nehmen, sondern „Klimaschädlinge“ gezielt zu „neutralisieren“, oder? Ja, wäre das nicht angesichts der Bedrohungslage, wäre sie real und entspräche der Erzählung, nicht sogar dringend geboten?
Das HIV-Schätzchen läßt es dabei bewenden, daß „Blockaden von Hauptverkehrsadern“ gerechtfertigt seien, solange die friedlich abliefen und für absolute Sicherheit der Betroffenen gesorgt würde. Dabei weiß es sicherlich, was wir wissen: Daß sich das Blockieren von Rettungswagen, wo jede Sekunde zählen kann, nicht verhindern läßt, daß es schon Unfälle mit Schwerverletzten gab und diese, wie auch Todesopfer, niemals auszuschließen sind, daß gemeinhin nicht Konzerne oder Politiker schikaniert werden, sondern „Unbeteiligte“ die muh „bürgerliche Mitte“ ebenso eingeschlossen wie „Proletariat“, „Prekariat“ und die Jugend, bzw. jungen Erwachsenen, die der bekennende HIV-„Chemschwule“ Mitte Vierzig und seine nicht minder gammligen und sittlich verwahrlosten Gesinnungsgenossen spermanent begrabschen, befummeln und für ihre schlechte Sache vereinnahmen.
Und so huscht es auch von den Blockaden rasch weiter zu moralisch gerechtfertigter Industriesabotage: Also Schräubchen aus Kohlebaggern drehen usw. Dabei ist doch Täuschlands MORGENTHAU-Energiepolitik und „Energiewende“ ohnehin Industriesabotage als Staatsräson. Schließlich schlitterte man deshalb hier schon mehrfach um Haaresbreite an totalen Blackouts vorbei, die in wenigen Tagen zigtausende Opfer kosten würden. Aber letztlich rechtfertigte ja der an die Wand gemalte Klima-Krisenteufel selbst dieses Opfer, denn der Klima-Weltbrand wäre doch noch ungleich verheerender, und Hobeln und Späne und überhaupt. Letztlich verleiht der rezente Klima-Katechismus die Rechtfertigung für alles, was in seinem Namen getan wird. So wie sich der gläubige und seiner religiösen Wurzeln („Radices“ –>radikal) bewußte Moslem stets mit aller Berechtigung auf den Koran berufen kann, egal was „Gemäßigte“ erzählen. Genau dafür ist die Klimareligion designet.
Dabei sind die „Radikalen“ durchaus dazu tauglich, die realpolitischen Zumutungen der Entscheidungsträger im Rahmen der klimareligiösen Leitplanken als „vernünftigen Kompromiß“ dastehen zu lassen. Und während sich also in den Reihen der „rebellischen Jugend“ deutlich altersranzige Exemplare fläzen, so ist die der Klimareligion imminente Hetze gegen die Älteren und „Boomer“ doch offensichtlich auch dem Umstand geschuldet, daß sich unter diesen doch nicht wenige befinden, die sich daran zu erinnern vermögen, wie die ganzen klimareligiösen Prophezeiungen im Lauf der Jahrzehnte platzten wie Seifenblasen. Sogar der Kölner Dom hat noch trockene Füßchen.
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Dabei reicht es schon, gewisse Pressemeldungen im Zusammenhang zu betrachten, um eine vage Ahnung davon zu bekommen, wie unheilig die Klimareligion und ihre Werzeugratten tatsächlich sind. Z.B.:
Gleichzeitig gibt es Betriebe, die die hohen Düngemittelpreise nicht bezahlen können. Auch das kann zu merklichen Produktionsausfällen führen. Stickstoff-Dünger kostet derzeit drei- bis viermal so viel wie üblich aufgrund der hohen Energiekosten. Denn für die Produktion von synthetischen Düngern wird viel Erdgas benötigt. Beim DBV macht man sich deshalb Gedanken um die Versorgungssicherheit. „Wir gehen in eine Phase der Ungewissheit“, warnte Hemmerling. Es sei nicht vorherzusagen, welche Folgen die Preisexplosion für die Landwirte noch haben werde. Zu spüren bekommen das am Ende die Verbraucher. „Die Teuerung in den Supermärkten fängt jetzt erst an“, sagte Christian Janze, Partner bei der Beratungsgesellschaft EY und dort zuständig für das Agribusiness, der „Welt am Sonntag“. „Die Erzeugerpreise ziehen stark an, das hat am Ende dann auch Auswirkungen auf die Verbraucherpreise, vor allem nach der nächsten Ernte“, sagte der Experte, der sogar von einem bevorstehenden „Preisschock“ sprach.
Ifo-Institut fürchtet Preisschock bei Lebensmitteln/MM-News
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Viele Experten halten den Sonderbericht für ein Signal zu einem Aufbruch beim bevorstehenden Klimagipfel in New York und danach bei der Klimakonferenz in Santiago de Chile. Für Diskussionen dürfte der Vorschlag des IPCC sorgen, die Flächen für Bioenergie zu erhöhen. Denn der großräumige Anbau von Energiepflanzenmonokulturen schadet der Artenvielfalt und steht in direkter Konkurrenz zum Anbau von Nahrungsmittelpflanzen. Helmut Haberl vom Institut für Soziale Ökologie in Wien sagt: „Die meisten Szenarien, in denen die Erderhitzung auf 1,5 bis zwei Grad Erwärmung begrenzt wird, benötigen erhebliche Landflächen – bis zu sieben Millionen Quadratkilometer – für Bioenergieproduktion, gekoppelt mit Kohlenstoffabscheidung und -Speicherung. Zum Vergleich: Das wäre fast die Hälfte der globalen Ackerfläche im Jahr 2000.
(FAZ, 09. August 2019)
Soviel noch zu Essen retten, Leben retten, Erde retten.
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