Schlag auf Schlag – „Grundrechtevernichtung im Eiltempo“

Die GÖTTLICHE Katja Bienert 1980 mit gerade mal 13 NACKIG in Derrick „Dem Mörder eine Kerze“ und so immer noch auf Youtube zu finden. War nun das ZDF, dem ja lange eine gewisse Unionsnähe nachgesagt wurde, tatsächlich schon immer eine „linksgrünpädoversiffte“ Einrichtung? Ist jetzt „Derrick“ nicht mehr nur „Nazi“ sondern „Nazi-Pädo“? Besagte Episode war jedenfalls nicht nur ausgesprochen dämlich, sondern atmete bereits den reaktionären Mief der in Folge eines forcierten gesellschaftlichen Wandels verjüngt emporsteigenden Sexualhölle. Natürlich nicht ohne sich so genüßlich wie schleimheilig zu den Mißtönen eines FRANK „Angel Of Mine“ DUVAL an Katjas adoleszenter Schönheit zu weiden. Dabei ist es wohl der Art und Weise der Durchsetzung der islamoid-repressiven Sexualrechtsreformen, hinterrücks und heimtückisch, zu verdanken, daß solche Dokumente immer noch auf diversen Kanälen zu finden sind. Es handelt sich hierbei um VERBRECHEN, Leute!

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Der Erzähler war ja als eifriger Mitlechzer bei den ausgezeichneten KETZERSCHRIFTEN des „LEONARD FORNEUS“ schon darüber im Bilde, daß lange bevor die jüngsten und bis dato schärfsten Sexualstrafrechtsreformen am 1. Julei des laufenden Seuchenjahres in Kraft traten, bereits auf Druck der Unionsparteien ein saftiger Nachschlag geplant war. Daß dieser dann aber bereits einen Tag darauf ohne Gegenstimme von CDU/CSU, SPD, Die Grünen, Die Linke und mit Enthaltung der FDP durch durch Bundestag UND Bundesrat gewunken wurde, hat eurem aller demütigsten Erzählknecht dann doch gelinde die Sprache verschlagen. Nachdem nun „sexueller Mißbrauch“ als weitest ausgedehnter Gummibegriff vom „Vergehen“ zum „Verbrechen“ hochgestuft wurde, gab es prompt den Nachschlag, mutmaßliche „Anleitungen zum Mißbrauch“ mit diesem rechtlich auf eine Stufe zu stellen. So ist nun nicht nur der Vierzehnjährige, der mit einer Dreizehnjährigen Zungenküsse austauscht, ein Verbrecher, sondern jeder, der eine „Anleitung“ zu solch verderblichem Tun liefert. Was wiederum derart schwammig formuliert ist, daß jegliche Kommunikation über die Sexualität von Kindern und Jugendlichen darunter fallen kann. Insbesondere auch jede Kritik an den sexualhöllischen Willkürgesetzen selbst, was FORNEUS wieder sehr treffend und umfassend ausformuliert hat, deshalb auch hier Volltext mit Anhang, Links, Kommentaren. Der Erzähler möchte nur darauf hinweisen, daß er nicht homosexuell und kein Jungensliebhaber ist und deshalb in Folge seiner „Heteronormativität“ einiges nicht so recht nachvollziehen kann. Jedoch ist in diesen Zeiten, im Sinne des Guten, Schönen und Wahren, Solidarität angesagt!

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Grundrechtevernichtung im Eiltempo

[ Autor von diesem Artikel: Leonard Forneus ] [ Verfasst am 02 Juli 2021 ]

Nachdem die wohl extremste Erweiterung und Verschärfung im sogenannten “Sexualstrafrecht” nun am 01.07.2021 in Kraft getretenn ist und jetzt unter anderem gewaltlose und emanzipierte ausgeübte generationsübgreifende Sexualität, soziale Handlungen ohne unmittelbaren sexuellen Kontext sowie Herstellung, Weitergabe und Besitz dieser Dokumentationen eines politisch unerwünschen Sexualverhaltens inklusive Akt- bzw. FKK-Bilder und Alltagsbilder ein Verbrechen sind, beeilt sich der BRD-Schurkenstaat mit der Einführung des § 176e StGB  weitere Grundrechte gezielt in die Tonne zu treten. Betroffen sind hier die Grundrechte auf Informations- und Meinungsfreiheit als auch die Freiheit der Kunst und Wissenschaft. Dieser weitere verfassungswidrige Strafparagraph wurde im Schnellverfahren an einem Tag ohne nenneswerte Gegenstimmen duch Bundestag und Bundesrat gewunken und wird in Kürze in Kraft treten. Mehr dazu (inklusive eines Beispiels?)in diesem Beitrag.

Wie an dieser Stelle genauer erläutert wurden am 01.07. die kläglichen Reste von Rechtsstaat und Bürgerrechten in dieser totalitären Bananenrepublik im Gully entsorgt. Ab sofort sind Sexualität einschließende selbstbestimmte und gewaltfreie Beziehungen zwischen Menschen über und unter 14 Jahren ein Verbrechen ebenso wie deren bildliche Dokumentation. (“Kinder-und Jugendpornographie“), wobei der ältere Partner dann mit mindestens einem Jahr Gefängnissstrafe rechenen muss. In der Praxis wird es deutlich mehr werden und auch weiter inflationär von der verfassungswidrigen Sicherungsverahrung Gebrauch gemacht werden, sprich echter lebenslanger Haft. Ebenso wird der Besitz oder die bloße Wahnehmung eines einzigen Nackbildes oder auch eines Alltagsbild eines tatsächlichen oder vermeintlichen “Minderjährigen” ebenfalls als Verbrechen mit gleicher Mindesstrafe verfolgt. Ebenso wird völlig irrational der Besitz von etwas Kunststoff oder Gummi (“Sexpuppen”) bestraft. Bei dieser Gelegenheit wird auch die “Nummerierung” dieser staatskriminellen und in ihrer Anwendung menschenrechtsverletzenden Strafvorschriften neu verteilt. Dies wird später an anderer Stelle hier aktualisiert. Damit man auch noch schnell den, bereits hier inhaltlich genauer behandelten, § 176e StGB hier einreihen kann (irendwann wird dank der hohen kriminellen Energie des Gesetzgebers das Alphabet nicht mehr ausreichen) hat man diesen im Rahmen eines anderesn Gesetzespaketes innerhalb eines Tages in einer Nacht und Nebelaktion im Schnellverfahren durch Bundestag und Bundesrat gewunken. Mit diesem menschenrechtswidrigen Paragraphen teibt man dann die Politisierung und Entsexualisierung des “Sexualstrafrechts” auf die Spitze und vergreift sich erstmals am Grundrecht der Meinungsfreiheit. Wie beschrieben ging es hier um “Anleitungen zu sexuellem Missbrauch von Kindern”, deren Herstellung, Besitz, Weitergabe und/oder reine Wahrnehmung (als Information) zur Straftat erhoben wird. Dabei wird der Begriff der “Anleitung” wieder einmal bewusst und gezielt schwammig und vieldeutig formuliert um im Rahmen eines politisch gewollten Täter– und Gesinnungsstrafrecht, der Justizwillkür den größtmöglichen Spielraum zu bieten. Nebenbei verstößt man hier dann auch gegen das Bestimmheitsgebot des Grundgesetzes, welches ja Willkür verhindern soll.

Solche Erfahrungsberichte sammelt und veröffentlicht zum Beispiel die sich hier auf der Linkliste befindliche Webseite JUMIMA, über die bereits in dem Artikel  “Opfergeschichten” berichet wurde. Hier nun ein weiteres Beispiel von dieser Seite, welches nachfolgend in wesentlichen Auszügen widergegeben wird ergänzt von einem kleinen Auschnitt aus dem geführten Interview. Die vollständigen Texte können auf der JUMIMA Webseite nachgelesen werden. Jeder mag sich dann slebst die Frage beantworten, ob es sich hier um eine mit dem § 176e pönalisierte “Missbrauchanleitung” (eigentlich dann eine Anleitung für Jungen, die “missbraucht” werden möchten) handelt unter Berücksichtigung der Tatsache, dass diese nach Gesetzeslage und Missbrauchsideolgie von einem “Opfer” stammt, das keines sein möchte und die Opferrrolle weit von sich weist:

㤠176e
Verbreitung und Besitz von Anleitungen zu sexuellem Missbrauch von Kindern

(1) Wer einen Inhalt (§ 11 Absatz 3) verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht, der geeignet ist, als Anleitung zu einer in den §§ 176 bis 176d genannten rechtswidrigen Tat zu dienen, und der dazu bestimmt ist, die Bereitschaft anderer zu fördern oder zu wecken, eine solche Tat zu begehen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer
1. einen Inhalt (§ 11 Absatz 3), der geeignet ist, als Anleitung zu einer in den §§ 176 bis 176d genannten rechtswidrigen Tat zu dienen, verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht oder
2. öffentlich oder in einer Versammlung zu einer in den §§ 176 bis 176d genannten rechtswidrigen Tat eine Anleitung gibt, um die Bereitschaft anderer zu fördern oder zu wecken, eine solche Tat zu begehen.

(3) Wer einen in Absatz 1 bezeichneten Inhalt abruft, besitzt, einer anderen Person zugänglich macht oder einer anderen Person den Besitz daran verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(…)

 

In der Begründung  wird dazu unter anderem ausgeführt:

Solche „Missbrauchsanleitungen“ können die sexuelle Ausbeutung von Kindern fördern, indem sie eine allgemeine subjektive Geneigtheit fördern, rechtswidrige Taten nach den §§ 176 bis 176d des Strafgesetzbuches (StGB) zu begehen. Es besteht die Gefahr, dass der Umgang mit derartigen Anleitungen die Hemmschwelle absenkt und die Bereitschaft weckt beziehungsweise verstärkt, sexuellen Missbrauch von Kindern zu begehen. (…) § 176e StGB-E Absatz 2 Nummer 1 stellt die Verbreitung und das der Öffentlichkeit Zugänglichmachen von an sich „neutralen“ Inhalten (zum Beispiel eine medizinische Abhandlung über die Besonderheiten der Geschlechtsorgane eines Kindes), die geeignet sind, als Anleitung zu einer rechtswidrigen Tat nach den §§ 176 bis 176d StGB zu dienen,(…) dann unter Strafe, wenn dies in der Absicht erfolgt, die Bereitschaft anderer zu fördern oder zu wecken, eine solche rechtswidrige Tat zu begehen. Gleiches gilt für entsprechende Anleitungen, die in der Öffentlichkeit oder in einer Versammlung (§ 176e Absatz 2 Nummer 2 StGB-E) gegeben werden. (…) Die in dieser Hinsicht sehr weit vorverlagerte Strafbarkeit ist geboten, um Kinder effektiv zu schützen (…) Für die im Tatbestand geforderte Eignung des Inhalts ist es nicht erforderlich, dass konkrete Handlungsanweisungen zur Begehung einer der genannten Taten gegeben werden. Geeignet, als Anleitung zu dienen, ist ein Inhalt auch dann, wenn er sich auf die Vorbereitung oder die generelle Durchführung solcher Taten oder auf das Nachtatverhalten bezieht.(…) Das Fördern oder Wecken von „Bereitschaft“ erfordert hier (wie auch in Absatz 2) nicht das Hervorrufen eines konkreten Tatentschlusses. Unter Bereitschaft ist, wie bei § 130a StGB, vielmehr eine „allgemeine subjektive Geneigtheit“ zu verstehen, die Ausführung einer der in Absatz 1 genannten Taten als Täter oder Teilnehmer als naheliegende Möglichkeit in Betracht zu ziehen. (…) § 176e Absatz 3 StGB-E sieht vor, dass diejenige Person, die einen in Absatz 1 bezeichneten Inhalt abruft, besitzt, einer anderen Person zugänglich macht oder dieser den Besitz daran verschafft, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft wird. (…) Sowohl Abruf als auch Besitz einer „Missbrauchsanleitung“ begründen die Gefahr, dass sich hierdurch beim Abrufenden oder beim Besitzenden eine „allgemeine subjektive Geneigtheit“ die Ausführung einer der in Absatz 1 genannten Taten als Täter oder Teilnehmer als naheliegende Möglichkeit in Betracht zu ziehen, einstellt oder verfestigt. Gleiches gilt in den Fällen, in denen der Täter einer anderen Person einen solchen Inhalt zugänglich macht oder ihr den Besitz daran verschafft, da hierdurch die Gefahr begründet wird, dass sich bei der anderen Person eine „allgemeine subjektive Tatgeneigtheit“ einstellt oder sich eine bereits bestehende verfestigt. (…)

vollständige Text unbd inhaltliche Analyse: Leichenfledderei…

Deutlicher als hier kann das Prinzip eines Gesinnungsstrafrecht nicht zutage treten, welches mit einem auf den Menschenrechten basierenden REchtsstaat unvereinbar ist. Der staatskrimnelle Gesetzgeber nimmt also an, dass mit einer “Missbrauchanleitung” die Gesinnung des Lesers dahingehnd beeinflusst werden kann, dass er sich neigt fühlt eventuell in Erwägung zu ziehen einen “sexuellen Missbrauch von Kindern” zu “begehen”, wobei diese “Tat” auch aus einem Gespräch  üver sexuelle Themen bestehen kann, ohne dass es zu irgeneinem körperlichen Kontakt kommt.  Ebenso kann die Weiterabe dieser Information bei anderen diese esinnung hervorrufen so meint das CDU/CSU/SPD-Regime einschließlich nahezu aller Oppositionsparteien. Esist schon erschreckend, dass offensichtlich niemand den kompletten Irrsinn hier erkennt obwohl dieser offensichtlich ist. Im übrigen muss diese “Anleitung” auch gar keine Anleitung im herkömmlichen Sprachverständnis sein,sondern kann wie oben beschrieben alles mögliche sein, neben Romanen, wissenschaftlichen Arbeiten, Erfahrungsberichten, journalistischen Texten eben auch eine mehr oder minder öffentlich geführte Debatte zum Beispiel über das Sexualstrafrecht oder die damit verbundene sexuelle Selbstbestimmunsfähigkeit von Kindern und Jugendlichen.  Welche eigentlichen politischen Ziele hier verfolgt werden sollte für jeden denkfähigen Menschen erkennbar sein. Es geht letztlich um Meinungsverbote einschließlich einer wissenschaftlichen Arbeit,die politisch als bedrohlich einestuft wird, sobald diese den Missbrauchsmythos amgreift und auch jeglicher offene Diskurs soll hier im Keim erstickt und kriminaliert werden. Viele fürchterliche politische Schauprozesse werden wahrscheinlich die Folge sein.

Erschreckend ist auch, dass dieses Gesetz im Schnellverfahren ohne Widerstand einer einzigen Oppositionspartei im Bundestag am 25.06. 2021 verabschiedet werden konnte und  auch der Bunbdesrat noch am gleichen Tag zustimmte. Bei der Plenarsitzung im Bundestag gab es keine parlamentarische Aussprache & Debatte, sondern die Reden wurden mit einer Ausnahme zu Protokoll gegeben. Zur 2. Lesung beantragte die Fraktion der GRÜNEN getrennte Abstimmungen zum Gesetzespaket. Bei Artikel 1 Nr. 8 der Beschlussempfehlung ging es um den § 176e StGB. Die folgenden Fraktionen stimmten dem Gesetz zu: CDU/CSU + SPD + LINKE + GRÜNE. Die FDP enthielt sich. Besonders schockierend ist,dass auch eine Parti wie “Die Linke”, einem solchen menschenrechtswidrigen Gesetz kritiklos zustimmt und sich somit an zukünftigen schweren Menschenrechtsverletzungen mitschuldig macht. Wie bereits oben beschrieben können alle möglichen Texte aus ihrem ursprünglichen Kontext (belletristisch, wissenschaftlich/medizinisch, politisch,journalistisch usw…) gerissen werden und zu strafbaren “Missbrauchsanleitungen” erklärt werden.  Dazu zählen auch Erfahrungsberichte z. B. von heute erwachsenen Männern, die in ihrer Kidnheit und/oder Jugend homosexuelle Beziehungen mit erwachsenen Männern geführt hatten und diese als  positive Erfahrung für ihr Leben bewerten oder sagar als hilfreich für ihre Entwicklung und ihren weiteren Lebensweg. Es nahe, dass das BRD-Schurkenregime solche Tatsachen nicht hören möchte bzw. nicht will dass diese Verbreitung finden und Menschen zum eigenständigen Nachdenken anregen könnten.

Solche Erfahrungsberichte sammelt und veröffentlicht zum Beispiel die sich hier auf der Linkliste befindliche Webseite JUMIMA, über die bereits in dem Artikel  “Opfergeschichten” berichet wurde. Hier nun ein weiteres Beispiel von dieser Seite, welches nachfolgend in wesentlichen Auszügen widergegeben wird ergänzt von einem kleinen Auschnitt aus dem geführten Interview. Die vollständigen Texte können auf der JUMIMA Webseite nachgelesen werden. Jeder mag sich dann slebst die Frage beantworten, ob es sich hier um eine mit dem § 176e pönalisierte “Missbrauchanleitung” handelt unter Berücksichtigung der Tatsache, dass diese nach Gesetzeslage und Missbrauchsideolgie von einem “Opfer” stammt, das keines sein möchte und die Opferrrolle weit von sich weist:

Ich war regelrecht kuschelsüchtig

Dieser Bericht wurde von einem Besucher der Jumima-Webseite direkt eingesendet. Im weiteren Schriftverkehr erklärte Lukas sich bereit, noch ein paar ergänzende Fragen zu beantworten. Dieses Interview ist am Ende des Textes zu finden.

Lukas beschreibt seine Beziehung zu Martin folgendermaßen

Deutschland im Jahre 1990. Ich war 9 Jahre alt und mein bisheriges Leben war gelinde gesagt einfach beschissen. Mein Vater hatte sich im besoffenen Kopp vor ne Mauer gesetzt. Meine Mutter hatte ebenfalls ein starkes Alkoholproblem. Ich hatte auch schon diverse Male Selbstmordgedanken.

Doch dann lernte ich an einem See Martin kennen. Dieser war zu der Zeit 43. Ich hatte ihn schon öfters am See sitzen sehen und immer wenn sich unsere Blicke kreuzten, lächelte er mir freundlich zu. Eines Tages war ich alleine am See und die Sonne brannte. Ich cremte mich also ein, um keinen Sonnenbrand zu bekommen. Doch wie das nun mal so ist, kommt man an den Rücken nur schwer selber ran. Da ich aber wie gesagt alleine war, schaute ich mich um und sah dort wieder diesen Mann sitzen und wie immer lächelte er mir freundlich zu.

Ich ging also zu ihm und fragte ihn, ob er mir behilflich sein könne, meinen Rücken einzucremen. Er war total freundlich und half mir dann auch. Während er mir so den Rücken eincremte kamen wir dann ins Gespräch und ich erzählte ihm von meinem bisher so beschissenen Leben. Währenddessen genoss ich es, wie zärtlich er war, beim Rücken eincremen. Soviel Zärtlichkeit hatte ich vorher noch nie gespürt. Als er dann fertig war, fragte er mich, ob er sonst noch was für mich tun könnte, damit es mir besser geht. Doch ich wusste nichts, was ich darauf sagen sollte und schaute einfach nur Richtung See, wo ein Vater grade mit seinen Kindern tobte und diese vor Freude quiekten als er sie durch die Luft ins Wasser warf.

Der Mann fragte mich dann, ob ich auch so durch die Luft geworfen werden möchte. Und genau das war tatsächlich schon länger mein Traum. Wir tobten also stundenlang im Wasser und ich hatte noch nie so viel Spaß wie an diesem Tag. Der krönende Abschluss war dann noch als der Eiswagen bimmelnd um den See gefahren kam und er mir noch ein Eis spendiert hat. Wir trafen uns von da an jeden Tag am See und tobten im Wasser und manchmal redeten wir auch einfach mal nur stundenlang. Ich fing an, ihn richtig gerne zu haben und er wurde mein bester Freund. Er merkte auch, wenn es mir mal nicht so gut ging und nahm mich dann in den Arm und schon ging es mir wieder besser. Ich fühlte einfach diese Geborgenheit und auch Zärtlichkeit, die ich Zuhause nicht bekam.

Als es dann langsam anfing, Herbst zu werden, und die Temperaturen nicht mehr unbedingt dazu einluden, im See zu baden, war er schon so wichtig für mich geworden, dass ich unbedingt weiter mit ihm Kontakt halten wollte. Er schlug dann vor, dass man ja auch ins örtliche Schwimmbad gehen könnte oder auch mal ins Kino oder den Zoo und so weiter und bot mir auch an, dass ich ihn jederzeit bei ihm zuhause besuchen könne. Doch dann unterbrach Martin diesen Moment. Auf Nachfrage, ob ich was falsch gemacht hätte, sagte er, dass es das nicht sei, er sei nur nicht wirklich darauf vorbereitet gewesen, dass dieser Kuss so intensiv wird und wisse gerade nicht, ob das alles so richtig ist, was wir da machen. Ich wusste damit zunächst nichts anzufangen und sagte nur “aber wir lieben uns doch und Leute, die sich lieben, küssen sich auch”. Er erklärte mir dann, dass es da Gesetze gäbe, welche eine solche Liebe verbieten würden. Ich machte ihm aber klar, dass mir das egal ist.

Und ja, ich war dann letztendlich täglich bei ihm. Denn was sollte ich zu Hause, wo mir meine betrunkene Mutter eh wieder nur Vorwürfe machte? Ich fing dann auch immer mehr an, von mir aus die körperliche Nähe zu ihm zu suchen. Wir verbrachten teilweise stundenlang nur Arm in Arm oder ich meinen Kopf auf seiner Schulter und er streichelte mir zärtlich durchs Haar. Wir gingen aber auch mal ins Schwimmbad und tobten und rutschten zusammen. Und auch im Kino und im Zoo waren wir einige Male. Aber am liebsten war ich schon mit ihm alleine. Ich war regelrecht kuschelsüchtig.

Mir fiel dabei dann auch auf, dass sein Herz immer anfing, schneller zu werden und richtig zu pochen, wenn wir so richtig innig kuschelten. Als ich dann anfing, ihm beim Kuscheln dann Küsschen zu geben, merkte ich richtig wie sein Herz fast aus seiner Brust zu springen schien. Mir ging es aber nicht viel anders. Ich fand das auch alles aufregend und mein Herz fing an, schneller zu schlagen. Dann eines Tages guckten wir uns tief in die Augen und irgendwie spürte ich, dass da mehr zwischen uns beiden war als Freundschaft. Wir kamen uns mit den Mündern immer näher und dann passierte es: unser erster richtiger Kuss. Ich schloss dabei auch meine Augen und wollte einfach diesen Moment genießen.

Mittlerweile war ich auch schon 10 und ein neuer Sommer kündigte sich an. In den Sommerferien machten wir dann auch unsern ersten gemeinsamen Urlaub. Mittlerweile fing es bei mir auch immer, wenn wir so kuschelten und uns küssten, in der Hose immer so an zu kribbeln und ich rieb mich dann immer mit meiner Latte an ihm. Und hatte auch schon mal gemerkt, dass er auch öfter nen Harten hatte. Doch er versuchte mich immer davon abzulenken und wenn ich wieder mit meiner Hand in diese Richtung ging, nahm er sie wieder dort weg. Wir sind in dem Urlaub dann mit seinem Auto durch Dänemark Norwegen und Schweden gefahren und haben jeden Abend woanders unser Zelt aufgebaut. Ein wundervoller Urlaub und ich versuchte auch immer weiter, intim mit ihm zu werden. Er sagte anfangs dann immer so die ersten paar Tage, dass er nicht möchte, dass ich so was nur mache, um ihm zu gefallen und dass das auch rechtliche Konsequenzen für ihn haben kann. Doch ich sah da kein Problem, denn wir waren doch allein, also woher sollten rechtliche Konsequenzen kommen?

Dann gab er aber doch nach und es kam zu unseren ersten wirklich sexuellen Handlungen. Nachdem wir nochmal ausgiebig darüber gesprochen hatten, meinte er dann, da ich es halt immer wieder probiere, wäre er nun sicher genug, dass ich es wirklich von mir aus möchte und sagte mir, dass ich mich einfach mal entspannt zurücklehnen solle und begann mich langsam auszuziehen. Er küsste mich dann dort, schaute aber auch immer wieder in mein Gesicht und betonte immer wieder, wenn er was macht, was mir nicht gefällt, dass ich ihm das sofort sagen soll. Er verwöhnte meinen ganzen Körper mit Küssen und Streicheleinheiten und als ich schon dachte, schöner kann es nicht mehr werden, fing er dann an, mir einen zu blasen. Diese Gefühle waren so unbeschreiblich. Mein ganzer Körper zuckte und ich hatte gar keine Kontrolle mehr. Er erklärte mir dann, dass dies ein Orgasmus war. Nachdem ich mich dann wieder etwas beruhigt hatte von diesen wirklich intensiven Gefühlen wollte ich nun ihm genauso tolle Gefühle bereiten und ich fing genauso an wie er bei mir. Doch als ich grade anfangen wollte zu blasen und ihn grade in den Mund genommen hatte und meine Zunge seine Eichel berührte, drückte er mich sanft zurück und sagte, dass es ihm gleich kommt und er mir nicht in den Mund spritzen will. Da sah ich dann auch zum ersten mal Sperma und ich fand es faszinierend wie das da so herausspritzte. Ich spielte damit ein wenig herum und schmierte es so mit den Fingern hin und her. Bis ich es dann auch mal probierte und fand, dass es gar nicht so schlecht schmeckt. Von da an ließ ich mir auch in den Mund spritzen.

Als wir wieder zurück waren vom Urlaub, besuchte ich ihn weiterhin jeden Tag und wir warteten beide sehnsüchtig darauf, dass bei mir auch Sperma kommt. Es war aber auch ohne immer ein wundervolles Gefühl. Das erste Sperma hatte ich dann mit 11. Ich dachte zuerst, ich muss ganz plötzlich Pippi und wollte Martin noch warnen, dass ich ihm gleich in Mund pinkle – doch er machte unbeirrt weiter und dann war‘s auch schon “zu spät”. Er lächelte mich an, schluckte etwas runter und sagte dann: “Herzlichen Glückwunsch, das war ein Samenerguss.” Natürlich hatten wir nicht nur Sex. Wir unternahmen auch immer wieder tolle andere Dinge miteinander. Als ich dann so 12 war, fragte ich ihn, ob es da noch mehr gebe als Blasen. Dann probierten wir auch anal aus (…)

Jumima: Wussten noch andere außer dir und Martin, dass da mehr war als Freundschaft? Wie war das?

Lukas: Nein, dass da mehr war als Freundschaft, wusste niemand. Ich fand’s auch OK so, warum hätte das jemand wissen sollen. Ging doch keinen etwas an. Wir liebten uns und hatten unseren Spaß.

(….)

Jumima: Wenn ihr miteinander Sex hattet, wer fing das normalerweise an? Wie oft fand es statt?

Lukas: Also die ersten Male übernahm ich immer die Initiative. Von sich aus hätte er niemals angefangen. Denn ihm ging es nur rein darum, dass es mir gut geht und hat mein Wohlergehen über alles andere gestellt. Und normalerweise machten wir es täglich. Halt immer, wenn wir ungestört waren. Als sich das so eingespielt hatte, wechselte es auch mal. Mal verwöhnte ich ihn zuerst, mal er mich. Ganz selten kam es auch mal vor, dass einer von uns keine Lust hatte und wir dann an dem Tag keinen Sex hatten. Dann haben wir einfach nur gekuschelt oder haben mal was anderes unternommen.

(…)

Jumima: Wie geht es dir damit, dass du vor dem Gesetz ein Opfer einer Straftat bist?

Lukas: Ich fühle mich absolut nicht als Opfer. Genauso wenig wie Martin Täter war. Ohne ihn hätte es sicher nicht mehr lange gedauert, bis ich meine Suizidgedanken in die Tat umgesetzt hätte. Er hat mir also das Leben gerettet. Wie kann ich da Opfer und er Täter sein?!? Dieses Gesetz ist einfach nur krank. Wenn ich mir vorstelle, er wäre meinetwegen ins Gefängnis gekommen! Da hätte ich mich sicher ohne zu überlegen von einer Brücke geschmissen oder ähnliches.

Wer diesen Bericht und das Interview vollständig bzw. zuende lesen möchte kann dies hier tun:

Jumima: Ich war regelrecht kuschelsüchtig

Inhaltlich wird dieser ziemlich realistische Erfahrunsbericht den BRD-Machthabern sicher nicht sonderlich gefallen, da er die Gesetzeslage und die dahinter stehende groteske systemtragende Missbrauchsideologie ad absudum führt und der politischen Lüge überführt. Zielen Gesetzte wie der kommende § 176e StGB auf Texte wie diesen, der ja eine unerwünschte politische Aufklärung bietet? Sollen so dann auch “uneinsichtige Opfer” bestraft werden? Offensichtlich führt der Schurkenstaat mit seinen Handlanern einen Kampf gegen die Wahrheit mit allen Mitteln.

Für weitere Informationen siehe unter anderem auch hier:

https://ketzerschriften.net/2021/05/leichenfledderei/embed/#?secret=Ndu6S7Gnzx

Rechtsstaat endgültig zu Grabe getragen – Nachschlag

1. Juli 2021 Todestag des Rechtsstaates…

Rechtsstaat endgültig zu Grabe getragen

Wenn “Opfer” aus Gründen des “Kinderschutzes” zu “Verbrechern” werden,

Aufgeschoben ist nicht Aufgehoben oder doch nicht…

Bundesregierung beschließt Gesetzentwurf zur Vernichtung elementarer Grundrechte

Jetzt drehen sie vollständig durch

Bundesrat – Gesetzentwurf: Politisch unerwünschte sexuelle Selbstbestimmung – Lebenslänglich im Führungszeugnis?

Winterpause beendet – Bundestag beschließt Ausweitung des Gesinnungsstrafrechts

Die bösen Pläne einer Justizministerin…

Petition gegen die erneuten Verschärfungen im Sexualstrafrecht…

Nackenschlag aus dem Sommerloch: Die regierenden Blockparteien beschließen Grundrechteabbau durch Online-Überwachung und Bundestrojaner

Welche Anforderungen muß ein Strafgesetz erfüllen?

BRD-Sexualstrafrecht – ein vergifteter USA-Import

Sexualstrafrecht – Justizverbrechen – Menschenrechtsverletzungen Grundrechteabbau – totalitärer Staat

Kein Kinderkram in Neuwied

Nachtrag: CSU möchte Kinder in den Knast schicken

Scharfe Innenminister 2.0

Wer bietet mehr…

Sexualdemokratie und die Ausgrenzung der Jungenliebhaber…

Grundrechteabbau, Meinungsdiktatur und Überwachungsstaat als Kern der Herrschaftsstruktur im totalitären Globalkapitalismus

“Opfergeschichten”

und andere mehr…

https://www.youtube.com/embed/lXr7NEXu914Tags: BundesratBundesregierungBundestagCDUCSUGrundgesetzGrundrechteGrundrechteabbauJUMIMAMeinungsfreiheitMenschenrechteMenschenrechtsverletzungRechtspolitikSexualpolitikSexualstrafgesetzeSexualstrafrechtsexuelle Selbstbestimmungsexueller Missbrauchsexueller Missbrauch von KindernSPDStaatsverbrechen

3 Antworten zu “Grundrechtevernichtung im Eiltempo”

  1. Hubert Sagt:2. Juli 2021 Um 03:00 UhrEntsetzt muss man anerkennen, dass ausgerechnet die sogenannte “populistische” AfD sich gegen das neue, weitere “Denk- und Sprachverbotsgesetz” (diesmal nicht der gewohnte Maulkorb für “Rechte”, sondern für uns Pädos) des Regimes gestellt hat.Antworten
    • Leonard Forneus Sagt:2. Juli 2021 Um 03:21 UhrDen “Braunen” ging es doch mehr um die sogenannten “Feindeslisten”. Beides war bei der Abstimmung miteinander verknüpft.
  2. Hubert Sagt:2. Juli 2021 Um 04:10 UhrAch so, Leonard. Das Abstimmverhalten der AfD muss ich dann doch teilweise kritisieren:
    Meine Privatadresse, Arbeitgeberinfos und PKW-Beschreibung etc. stehen auf mindestens drei, öffentlich im Internet zugänglichen, Feindeslisten der sogenannten Antifa. Die Aktivisten adeln mich in den Listen sogar mit der Bezeichnung “stadtbekannter Nazi”. Eine Begründung fehlt leider.Da fühlt man sich in diesem “freiheitlichen” Rechtsstaat doch ganz besonders wohl als mehrfach Verfolgter. 😉Antworten

67 Gedanken zu “Schlag auf Schlag – „Grundrechtevernichtung im Eiltempo“

  1. anonym

    Kann es sein, dass die Zensoren bereits zugeschlagen haben? Oder komme ich nur mit diesem YouTube nicht klar? Ich kann eine textilreduzierte Szene mit dem Traummädel K. B. nirgendwo sichten. Magst du vielleicht ergänzen, wo im Film man (in etwa) besonders aufmerksam gucken sollte? Oder bekommst Du dann, wie z. B. Dieter G., Ärger wegen „Verbreitung von …“?
    Ich weiß, ich bin ein perverses Schwein. 😛

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    1. Die Szene ist als Film im Film in dem Pornokino gegen Ende ab Minute 53, wo Derrick Harry bedeutet, draußen zu warten da „Nur für Erwachsene!“ ^^

      Die Szene ist nur kurz und furchtbar hölzern aber in Anbetracht der heutigen Situation schon ein Zeitdokument von einiger Aussagekraft. Eine Dreizehnjährige wird nackt zur besten Sendezeit im TV von SASCHA HEHN von hinten genommen und an den Haaren gezogen! Dazu entschädigt ein kurzer, aber freier Ausblick auf Katjas majestätische Kegel mit ihren erhabenen Aureolen für das grauenvolle Frank-Duval-Getröte.

      Mehr nackiges findet sich im Debut der erst 12-Jähirgen in „Die Schulmädchen vom Treffpunkt Zoo“, welcher noch irgendwo auf X-Hamster rumgeistern dürfte, lostigerweise unter teens(18+).

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      1. Irgendwo in der Galerie von Katjas FB-Account findet sich ein Bild von ihr, wo sie als üppige Zwölfjährige im hochgeschlitzten Kleidchen irgendwie römerinnenmäßig neben einer überbordenden Obstschale rumfläzt. Alles so auf altbacken/antiquarisch getrimmt und schwarzweiß. Aber latürnich sehr hübsch und für wahre KNR. Und auch die „Freunde“ in den Kommentaren waren begeistert: „Du warst wirklich eine SEXY ZWÖLFJÄHRIGE“ meint da einer. THAT’S HOW IT SHOULD BE!

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  2. anonym

    Vielen Dank für Deine Tipps, B-Mashina.

    Es kann auch im Alter sehr inspirierend sein, sich mit den Segnungen des Internets vertraut zu machen und sich fortzubilden. Wenn nur nicht diese zeitweisen Durchblutungsstörungen im Erektionsorgan wären… 😉

    Das Mädel ist echt schnuckelig, hatte ich nach 40 Jahren nicht mehr auf dem Schirm. Bei Treffpunkt Zoo im (heute, dank „kultureller Bereicherung“, noch weiter) runtergekommenen Berlin dachte ich bisher automatisch an den Bahnhof im zeitgleich entstandenen Film mit Nadja Brunckhorst. Die Nadja war nur in der ersten Filmhälfte, bevor man sie zur Drogenkonsumentin geschminkt hat, angenehm anzuschauen. Heute ist sie leider gestylt wie (Vorsicht: Schublade) eine typische Kampflesbe.

    P.S. Dein „Ton“, Deine Sprache, gefallen mir. Und politisch scheinst Du einer zu sein, der selbständig denkt. Gibt es immer weniger – betreutes Denken durch ARD und ZDF, TAZ und Spiegel ist halt bequemer.

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    1. “ Wenn nur nicht diese zeitweisen Durchblutungsstörungen im Erektionsorgan wären… “

      Wieso? Läufts nicht mehr ab oder nicht mehr rein? Vielleicht einfach nur zuviel Rad gefahren, du Schelm? Und wer zum Fick ist einklich Dieter G.?^^

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      1. anonym

        Wer zum Fick Dieter G. ist?
        Dieter Gieseking (K13), laut BILD „Sprachrohr von Deutschlands Kinderschändern“.
        Der Mann hat in seinem Internetauftritt einen Link veröffentlicht, der zu einem Link führte, mit dem eine sog. „Sperrliste“ zu finden war, auf der sich ganz vereinzelte Links befanden, die auf angeblich kinderpornografische Seiten führten. Er wollte in seinem Artikel beweisen, dass von der Leyens „Milliardenmarkt“ mit zerfetzten Babys nicht existiert und die Sperrlisten reine Willkür der Zensoren darstellen.
        Der Staat sperrte ihn dafür 6 Monate mit gewalttätigen Personen in die Zelle einer JVA.

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      2. Ah, ja, stimmt. Da war was. Stand voll auf dem Schlauch. Auch Thema bei Forneus gewesen. Asche auf mein Haupt. Bitte um vergeben und vergessen!

        Tja, der Rechtsstaat in Aktion ebent. Das wird nicht der letzte dementsprechende Fall gewesen sein. Und das Dummvieh reibt sich angesichts der Art und Weise, wie die tatsächlichen Gewalttäter im Knast mit den „Kifis“ umspringen, lüstern die Hände. Doppelte Justiz eben: erst Urteil der Haftstrafe und dann nochmal körperliche Züchtigung, Durchficken und eventuell Mord durch die anderen Knackis, was geradezu lüstern goutiert wird. Paßt zu den Doppelstandards. In Folge der letzten Reformen und der gültigen Kriterien für „Mißbrauch“, „KiPo“ und „Anleitungen“ werden sich jedenfalls die „Kinderschänder“fälle vor den Gerichten türmen. Wir sind hier ja gottseidank auf einem amerikanischen Server, puuuuuuuhhhhh….^^

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      3. Ja Möhnntsch, „Krumme 13“, na klar. Aber sieht man halt, daß ich doch nicht so ganz in der „Szene“ „drin“ „stecke“. Ob das ggf. vor Strafe weg „Anleitung“ etc. schützt, wäre allerdings zu bezweifeln. Hier ein vergleichbarer aber noch härterer Fall aus der Schweiz. Und ein weiterer Grund, sich zu fragen, ob diese Gebirgsgnome tatächlich „Weiße Brüder“, „Deutsche“ oder überhaupt Menschen sind. Die stecken ja auch Zehnjährige in den Knast, und das wäre noch lange nicht alles.

        Schweiz: Beat Meier – Justizmord auf Raten?

        [ Autor von diesem Artikel: Leonard Forneus ] [ Verfasst am 06 Juni 2021 ]

        Er sitzt als politischer Gefangener seit über 27 Jahren in einem schweizer Gefängnis und wird es wahrscheinlich auch nicht mehr lebend verlassen. Beat Meier war einst ein aktiver Menschenrechtsaktivist in Sachen Sexualpolitik und der Entkriminalisierung gewaltfreier emanzipierter Sexualität zwischen Männern und Jungen. Um ihn “aus dem Weg zu räumen” erpresste die Polizei unter Anwendung physischer und psychischer Gewalt falsche Aussagen bei seinen Stiefsöhnen um ihn wegen sogenannten “schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern” verurteilen und inhaftieren zu können. Es folgte die schweizer Version der Sicherungsverwahrung und später eine Reihe von gescheiterten Versuchen diese zu beenden. Nun hat auch das Bundesgericht des kleinen Alpenlandes eine Entlassung in Freiheit abermals abgelehnt und somit eine Todesstrafe auf Raten ausgesprochen. Mehr darüber in diesem Beitrag.

        In den 80er Jahren setzte sich Beat Meier als Präsident der schweizerischen Arbeitsgemeinschaft Pädophilie für eine humane und menschenrechtskonforme Sexualpolitik ein, die auch eine Entkriminalisierung emanzipierter gewaltfreier Sexualkontakte zwischen Kindern/Jugendlichen und Erwachsenen beinhaltete. Um ihn aus den Verkehr zu ziehen konstrierte der schweizer Schurkenstaat ein politisches Schauververfahren wegen eines angeblichen “sexuellen Missbrauchs”seiner Stiefsöhne. Den beiden Jungen, Kai und Mark wurden unter Anwendung psyichischer und physischer Gewalt durch die Polizei falsche Aussagen abgepresst. Unter anderem wurden die Jungen wie Verbrecher in Zellen gesteckt ohne Schnürsenkel und Hosenträger. Die extremste Demütung war dann eine Folter auf polizeiliche Anweisung im Analbereich.

        (…)

        https://ketzerschriften.net/2021/06/schweiz-beat-meier-justizmord-auf-raten/

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  3. „Das Mädel ist echt schnuckelig, hatte ich nach 40 Jahren nicht mehr auf dem Schirm.“

    Sie ist in ihrer Rolle als „Teenie-Lolita“ für mich eben eine ikonische Figur, an der sich der Wandel von einer leidlich liberalisierten und humanisierten Gesellschaft und Rechtsprechung hin zur verheuchelten Sexualhölle unterm Regenbogen schön verdeutlichen läßt.

    „Bei Treffpunkt Zoo im (heute, dank „kultureller Bereicherung“, noch weiter) runtergekommenen Berlin dachte ich bisher automatisch an den Bahnhof im zeitgleich entstandenen Film mit Nadja Brunckhorst.“

    Bei Katja und ihren Schulmädchen ging es natürlich auch um diesen Bahnhof. Nur war „Treffpunkt Zoo“ mitnichten zeitgleich mit NATJA Brunckhorst, sondern zwei Jahre früher dran. Walter Boos war damit der erste, der auf der Welle des Erfolgs des Buches „Wir Kinder vom Bahnhof Zoo“ surfte. Der Film ist unterirdischer Müll, abgesehen von der zu Drehbeginn nach eigener Aussage erst elfjährigen, aber schon prächtig entwickelten Katja, natürlich in der Rolle einer 16-Jährigen. Aber immerhin gibt es darin etwas Zeitkolorit, im Gegensatz zu der aktuellen zeitungeistigen Netflix-Serie, in der die damals tatsächlich graue Mauerstadt in den buntesten Graffitis prangt, und das wäre noch längst nicht alles, wofür man die Macher an den Eiern aufhängen könnte.

    Den Verantwortlichen für das Buch „Wir Kinder vom Bahnhof Zoo“ wie den Film mit Natja Brunckhorst und, natürlich, David „Thin White Duke“ Bowie hätte man übrigens den Prozeß dafür machen sollen, daß sie in nicht unerheblichem Ausmaß kleine Teeniemädchen an die Nadel lockten, und das sogar in der schwäbischen Provinz, lol!

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    1. Man muß tatsächlich mindestens vierzig Jahre zurückgehen um zu den Anfängen der Entwicklung zu gelangen, die zu der aktuellen Situation mit der tief verankerten Pädohysterie geführt hat, welche dafür nutzbar gemacht werden kann, fast alles durchzusetzen. Der MacMartin Prescool Prozeß 1984 als Initialzündung für den „Backlash“ in den USA. Atemberaubend nur das gegenwärtige zeitgleiche Theater um Gender und sexuelle Freiheit mit der künstlichen Illusion einer sexuell freien Gesellschaft..

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  4. WoW, es wurden nicht nur Autobahnen gebaut, NS war tatsächlich auch mehr als die düstere Johanna Haarer! Man kann sich hier durchaus für nach der Gemaechtergreifung inspirieren lassen:

    Die bis zum Ende des Dritten Reiches anhaltenden Angriffe auf Freud hinderten regimefreundliche Psychotherapeuten und Ärzte sowie Juristen und Journalisten aber nicht, sich eine selektive Version seiner Ideen anzueignen. Während manche Nazis behaupteten, dass „Rassereinheit“ und das Wiedererstarken der Nation von vorehelicher Keuschheit und der treuen, kinderreichen Ehe abhingen, waren andere Vordenker und Wortführer des Nationalsozialismus vom Gegenteil überzeugt. Sie steckten viel Energie und Kreativität in das Projekt, vor- und außereheliche Sexualität als ein „germanisches“, „arisches“ Privileg umzudeuten, das völlig legitim neben dem ehelichen Liebesglück existiere. Das einzige Problem bestand darin, diese sexuell emanzipatorischen Tendenzen von ihrer Assoziation mit der „Wiener Schule“ und der freudianischen Psychoanalyse zu trennen. Das Spezifische der nationalsozialistischen Sexualpolitik lag in dem Versuch, die wachsende gesellschaftliche Beschäftigung mit Sexualität aufzugreifen und für ihr rassistisches, elitäres und homophobes Programm zu nutzen. Das bedeutete auch, dass nationalsozialistische Ärzte nun als Sexualratgeber auftraten, mitsamt diversen Tipps, wie man am besten zum Orgasmus komme und wie man Kondome benutze – die übrigens während des ganzen Dritten Reichs weiterhin legal blieben. Viele nationalsozialistische Autoren verteidigten das Recht auf glückliche Sexualität in und außerhalb der Ehe, mokierten sich über die „armseligen Komplexe“ der konservativen Kritiker in den eigenen Reihen und priesen Sex als gesund, natürlich und erfreulich. Der Rassentheoretiker Hans Endres etwa verlangte 1941, „dass unsere jüngeren Generationen… stolz auf ihren Körper werden und die natürlichen Freuden des Geschlechtslebens ohne Scham genießen.“ Mit Attacken gegen die „freudianische“ Moral, flankiert von Empfehlungen zum freieren Handeln, wurde die Herrenrasse ermuntert, ihre Rechte wahrzunehmen. Nach einigen wenigen Jahren bereits wurde es unübersehbar, dass das Regime frischfröhlich den vorehelichen Coitus unter Teenagern beförderte, und spätestens Anfang der vierziger Jahre wurde auch die eheliche Untreue offen befürwortet. Es ging dabei durchaus auch um erhöhte Reproduktionsraten, aber mehr noch um die gesteigerte Lust – und nicht zuletzt um die Vermittlung der Idee, dass dieses Glück ein Geschenk der braunen Machthaber sei. „Man gewinnt im Blick auf die frühe Bundesrepublik geradezu den Eindruck“, schrieb 2001 der Soziologe und Sexualwissenschaftler Martin Dannecker, „als ob sie keine andere Sorge gehabt hätte, als die Sexualität in Ordnung zu bringen.“ Und in der Tat: Nach den Wirren der unmittelbaren Nachkriegszeit schafften es die Kirchen, die CDU, die Gerichte und die Publizistik in den frühen fünfziger Jahren, wieder eine konservative Sexualkultur zu zementieren. Gerade weil der Nationalsozialismus aus Sicht der Kirchen als sexuell enthemmt galt, war es möglich, für eine konservative Sexualkultur als legitime Antwort auf die Nazi-Barbarei zu werben.

    https://www.cicero.de/kultur/sex-war-gestern/37236

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    1. „vor- und außereheliche Sexualität als ein „germanisches“, „arisches“ Privileg umzudeuten, das völlig legitim neben dem ehelichen Liebesglück existiere“

      „Viele nationalsozialistische Autoren verteidigten das Recht auf glückliche Sexualität in und außerhalb der Ehe, mokierten sich über die „armseligen Komplexe“ der konservativen Kritiker in den eigenen Reihen und priesen Sex als gesund, natürlich und erfreulich.“

      „Der Rassentheoretiker Hans Endres etwa verlangte 1941, „dass unsere jüngeren Generationen… stolz auf ihren Körper werden und die natürlichen Freuden des Geschlechtslebens ohne Scham genießen.““

      „Attacken gegen die „freudianische“ Moral“

      „Nach einigen wenigen Jahren bereits wurde es unübersehbar, dass das Regime frischfröhlich den vorehelichen Coitus unter Teenagern beförderte, und spätestens Anfang der vierziger Jahre wurde auch die eheliche Untreue offen befürwortet.“

      Das alles und NOCH VIEL MEHR, würd‘ ich machen, wenn ich Föhrer von Deutschland wär!

      Und dazu

      “ Gerade weil der Nationalsozialismus aus Sicht der Kirchen als sexuell enthemmt galt, war es möglich, für eine konservative Sexualkultur als legitime Antwort auf die Nazi-Barbarei zu werben.“

      Nur

      When the churches burn with violent fire
      In the final war of our hate

      We laugh at the cries of the slaughtered herd
      The disciples pierced by the stakes

      When the angels of heaven weep in their blood
      Destroyed by blasphemous rape

      We spit on the corpse of Jesus Christ
      Cursed be his name

      When the temples lie in ashes and the scrolls are stained
      With entrails and discharge

      We crush their noses and tear off their beards
      And feed them to the pigs

      When we break the chains of the arphaxad plague
      To survive wild and free

      With White Death’s Power and Lucifer’s fire
      We shall forever reign

      When the battle is over and the moon is full
      The ravens circle above

      Raise your chalice filled with enemy’s blood
      And hail the sacrifice

      When Satan rules on his throne
      This world we claim our own

      When snow falls white just once more
      Their death we shall adore

      .

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  5. RTL drückt es so aus:

    Dort soll die 13-Jährige eine Überdosis Ecstasy in ein Glas gemischt bekommen haben. Dann haben vier Männer sie mehrfach brutal vergewaltigt. Aus dem Obduktionsbericht, der “Heute.at” vorliegt, geht hervor, dass der Körper von Leonie weder der Menge an Ecstasy, noch dem Gewicht der Männer standgehalten hat. Das Kind muss weggetreten sein und hörte einfach auf zu atmen.

    Nach jetzigem Ermittlungsstand heißt es, dass die Verdächtigen dann in Panik geraten sein sollen. Sie sollen wohl noch versucht haben, der Schülerin Milch und Joghurt zu geben. Stellten sie auch unter die Dusche. Als alles nichts brachte, riefen sie wohl den Dealer an, nannten ihm die Menge an Ecstasy Tabletten, die sie dem Kind ins Glas mischten (rund zehn XTC-Tabletten), der riet ihnen: “Ruft die Rettung”. Vermutlich hätte aber schon an dieser Stelle ein Notarzt nichts mehr für Leonie tun können.

    Stattdessen wickelten die Verdächtigen die 13-Jährige in einen Perserteppich und platzierten sie an einem Baum, mitten in Wien. Einer der Verdächtigen teilte Auszüge aus der Mord-Nacht mit einem Bekannten. Erzählte von einer entgleisten “Sex-Nacht”. Der Asylbewerber fand die Details sehr beunruhigend und rief daraufhin die Polizei an.

    https://www.danisch.de/blog/2021/07/07/die-daemlichen-feministinnen-von-oesterreich-und-die-pressefreiheit/#more-44066

    Man merkt schon, daß das Wohlergehen und die Sicherheit von Kindern und Jugendlichen bei unseren politischen Entscheidungsträgern und deren Maulhuren höchste Priorität einnehmen!

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  6. DANISCH gefällt mir gerade sehr gut!

    Ein dummer Haufen von Feministinnen mit dem Namen „Alerta Feminista“ stürmt die Redaktion der Nachrichtenseite oe24 (oder versucht es zumindest, sie haben die falsche Etage erwischt) und beschimpft sie, weil die es gewagt hatten zu sagen, dass die Täter Afghanen waren.

    Sie verteilten Flugzettel mit folgendem Aufruf: “Ihr sagt, sexualisierte Gewalt an FLINTAs – Frauen, Lesben, inter, nicht-binäre und Trans-Personen – sei importiert. Wir sagen, Gewalt an FLINTAS ist die grausame Konsequenz einer sexistischen Gesellschaft, von Kapitalismus und Patriarchat.”

    FLINTAs? Warum nicht verständlicher LOCHIs?

    Nochmal zum Mitstöhnen: „Wir sagen, Gewalt an FLINTAS ist die grausame Konsequenz einer sexistischen Gesellschaft, von Kapitalismus und Patriarchat.“

    Sie drangsalieren also oe24, weil die nach der Vergewaltigung und dem Mord (oder der Todesfolge) schreiben, dass die Täter Afghanen waren und nicht, dass es der Kapitalismus und die sexistische Gesellschaft war.

    Nun ist mir nicht ganz klar, was Import-Afghanen mit Kapitalismus zu tun haben sollen, die sind da nicht so kapitalistisch drauf.

    Mir ist auch nicht klar, wie das Verhalten von Afghanen auf unsere „sexistische Gesellschaft“ zurückzuführen sein soll, denn mit der Integration klappt’s ja bekanntlich nicht so. Aber man wollte es ja „divers“ haben.

    Aber was das Patriarchat angeht, da sind die in Afghanistan wirklich ganz vorne mit dabei. Pakistan und Afghanistan gehören zu den patriarchalichsten Gesellschaften überhaupt. Und plötzlich soll man das nicht mehr sagen dürfen, aber sagen müssen, dass es am Patriarchat liege?

    Wie dämlich sind diese Weiber eigentlich? Denken die eigentlich keine 20 Sekunden darüber nach, was sie eigentlich sagen wollen?

    Würden sie logisch denken, hätten sie das Gegenteil sagen müssen: Seht Ihr, die kommen aus einer patriarchalischen Gesellschaft, und so gehen sie mit Frauen um!

    Was natürlich die Frage aufgeworfen hätte, was es dann mit unserer sexistischen Gesellschaft und Kapitalismus zu tun haben sollte, denn beides haben sie ja in Afghanistan nicht.

    Anmerken könnte man freilich noch, dass im patriarchalischen Afghanistan eine 13-Jährige erst gar nicht nachts um 3 alleine rumlaufen und in die Wohnung fremder Männer gehen würde. Im Patriarchat wäre das gar nicht passiert.

    Und würde man hier nicht so massiv den Leuten einhämmern, dass Migranten alle so wunderbar gute Leute sind, sondern wahrheitsgemäß über die Zustände in diesem Land aufklären, wäre sie vielleicht auch nicht mit Afghanen mitgegangen.

    Und nun kommen ausgerechnet Feministinnen daher, und wollen verhindern, dass das genannt wird, damit die nächste 13-Jährige wieder mitgeht, und meint, nur Kapitalisten und die hiesigen Sexisten seien gefährlich.

    Das muss man sich mal klarmachen, wie sich das in kürzester Zeit gedreht hat: Nun kommen Feministinnen und tyrannisieren eine Redaktion, damit die nur noch so schreibt, dass künftig auch weitere Mädchen nachts um 3 zu afghanischen Asylbewerbern gehen.

    Das kann man doch nicht anders werten, als dass die Mädchen jetzt systematisch verfüttert werden.

    Eben noch #Aufschrei und #MeToo, Brüderle und Weinstein, und im nächsten Moment sind Frauen aus linksideologischen Gründen nur noch Fischfutter. Weil jeder Hinweis „rassistisch“ wäre. Stattdessen soll es an unserer sexistischen Gesellschaft, am Kapitalismus und am Patriarchat liegen. Inzwischen werden die Mädchen durch Desinformation regelrecht zugeführt.

    Wie dumm und verlogen können Feministinnen eigentlich sein?

    Nachtrag: Der ist auch hübsch:

    In den Einvernahmen verspotten die Beschuldigten auch noch das Opfer: “Sie ist selbst schuld, dass sie gestorben ist. Sie nahm Drogen und ist von zu Hause weggelaufen”, gab der 18-jährige Wohnungsmieter sinngemäß zu Protokoll.

    Tja, im Patriarchat wäre sie ja nicht weggelaufen.

    Und warum kann sich ein 18-jähriger Afghane eigentlich eine Wohnung mieten? Ich hätte mir das in dem Alter nicht leisten können.

    https://www.danisch.de/blog/2021/07/07/die-daemlichen-feministinnen-von-oesterreich-und-die-pressefreiheit/#more-44066

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    1. c+

      DANISCH ist CRINGE, wenn er sich mit HERRENHANDTASCHE und MÄCHTIGEM ÄQUATOR auf seinen ganz besonderen CLUB-Besuch aufmacht. Drei Wochen GLAUBERSALZ und WASSER und leichte Schläge in die Magengegend, KUBRIK-LIKE WEISZES, gekacheltes REFUGIUM (2001), in MEINEM BEAUTY-RETREAT, er sieht aus wie Vince Diesel, believe me

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      1. Es schafft es auch so, sich wie ein Bären- und Bullenbeißer bullig in den BAER-BOCK zu verbeißen daß das Gekröse nur so herausplatscht. Und auch was er drumherum und auch sonst so aufspießt und anpinnt und die Art wie er dies tut kann sich grade durchaus sehen lassen, wie ich finde. Also bei allem was man sonst noch über ihn sagen könnte und bei all dem Stuß, den er sich mitunter im „Nordpol“ zusammenreimt.

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  7. c+

    55 Ruhepuls, max. Puls 195, 72 Kilogramm, 35% Muskelmasse, 14% Fett, geile, langbeinige Weiber hier in Vilnius, und was macht ihr so?

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    1. Sicher sind die „geilen Weiber“ nicht nur „langbeinig“ sondern auch noch, obwohl blond, versehen mit ultralangen Wimpern, mit denen sie vor dem Pimpern ganz doll klimpern und was es sonst noch an öden Klischees abzugreifen gibt. Taucht aber vielleicht doch für ein Softpornoscript der anderen Art:

      „Hey Baby! Willste mal meinen ultratiefen 55-Ruhepuls fühlen?“

      „Ja, genau, „da unten“, schnapp ihn dir!“

      „Ah, ja, du treibst ihn bächtig in die Höhe, ob wir heute noch meinen Max-Puls von 195 knacken?“

      „Nein, nein, bei 72 Kilogramm auf einmeterfuffzsch, 3.5% Muskelmasse, 50% Fett geht mir Fickness-Titan die Puste bestimmt nicht so schnell aus, mach dir da mal keine Sorgen, Püppchen!“

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      1. Habe immer gedacht, die Hentai-Milchspritzerei wäre halt so das übliche Lactation-Dingens. Bis ich wo gelesen habe, daß die Drüsenweiber tatsächlich die Milch ejakulieren als Gegenpart zur männlichen Ejakulation und es nicht an Trächtigkeit und Stillzeit gekoppelt ist. Und das Beste: Die degenerierte Jugend von heute soll das auch schon für die Realität halten. Also so, daß manche Jungs das von ihrer Partnerin verlangen und Drama machen, wenn die ihnen erklärt, daß das nicht geht. Wobei die üblichen Schmieranten hier sicher Einzelfälle gehörig aufblasen.

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  8. Hubert

    E I L M E L D U N G

    Wieder mal etliche geschundene Kinder gerettet!

    NEIN, selbstverständlich NICHT.

    Hierfür wurden und werden die abgepressten GEZ-Gebühren (in diesem Fall vom NDR und WDR) tatsächlich ver(sch)wendet:

    Die erfolglose – und darüber hinaus illegale – Jagd auf „Pädokriminelle“.

    Seit wann haben die gebührenversorgten „Journalistinnen“ von Panorama und STRG_F eigentlich die Befugnisse von Strafverfolgungsbehörden?
    Sich zum Beispiel legal (da dienstlich beauftragt) in Ginderpronoportalen rumzutreiben und Dateien zu überprüfen?

    https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/paedokriminelle-darknet-101.html

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  9. Hubert

    Die „Ampel“ – zuverlässig für Gedanken- und Gesinnungsstrafrecht

    Wie vorhergesagt bringt Buschmann eine „Nachbesserung“ auf den Weg, indem er die Strafregelung zur sog. Kinderpronografie zu einem Gesinnungstatbestand macht:

    In schweren Fällen würde Tätern bei Erwerb, Verbreitung oder Besitz von Kinderpornografie damit weiter eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren drohen. Die Mindeststrafe für Erwerb und Verbreitung soll aber von zwölf auf sechs Monate, die für Besitz auf drei Monate herabgestuft werden. Die Herabstufung zum Vergehen würde Ermittlungsbehörden die Möglichkeit geben, Verfahren einzustellen, in denen davon auszugehen ist, dass keine kriminelle Absicht vorliegt. Weil die Justiz vermehrt mit Fällen konfrontiert war, in denen sich etwa Eltern, Lehrer oder Mitschülerinnen strafbar machten, weil sie als Hinweis auf eine mögliche Straftat Missbrauchsdarstellungen teilten…

    Auch das Justizministerium hält die 2021 verschärfte Regelung für problematisch in Fällen, „bei denen die Täter und Täterinnen offensichtlich nicht aus pädokrimineller Energie handeln“, sondern nur auf Missbrauch aufmerksam machen wollten.

    https://www.welt.de/politik/deutschland/article248460582/Justizministerium-Mindeststrafen-fuer-Kinderpornografie-sollen-wieder-gesenkt-werden.html

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    1. Auch schon zur Kenntnis genommen. Weitere minderschwere Fälle sind dann noch die Jugendlichen, die aus „Imponiergehabe“ „kinderpornographische Inhalte teilen“ ohne daß ihnen die „kriminelle Dimension“ bewußt wäre – so schranzte es mir aus der Lokalschmierpresse entgegen, als gäbe es kein „Recht auf sexuelle Selbstbestimmung“ im Grunzgesetz. Na, immerhin können sie sich ein anderes Geschlecht einreden lassen wählen und Pubertätsblocker schlucken und sich verstümmeln und kastrieren lassen, ohne daß da was „kriminell“ bei wäre.

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    2. Naja, der Afffdääh gehen diese, äh, „Lockerungen“ latürnich bestimmt wieder viel zu weit und stellen einen weiteren Beleg dafür dar, daß wir in einer rotgrünversifften Pädokratie leben….

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      1. Hubert

        Ich vermute, daß die Gesetzesänderung vom Bundestag gaaanz unauffällig, ohne gesonderte Aussprache, in einem bunten „Gesetzesaktualisierungspaket“ durchgewunken wird. Populisten sollen schließlich keine Munition erhalten…

        Ob meine Partei die Änderung aufgreift und öffentlich thematisiert – da lass ich mich überraschen. 😉
        Angreifbar wäre die offensichtliche Legitimation von Willkür und Ungleichbehandlung in der Strafverfolgung und Bestrafung jedenfalls auch mit sachlichen Argumenten.

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    3. MH

      Cpt. Obvious: Es ist wichtig, ein wenig nachzulassen, denn das könnte viele Menschen verärgern und die dringend benötigte öffentliche Unterstützung verlieren.

      Haben sie diesmal ein zu großes Stück Salami abgeschnitten?

      Weiß jemand, wo ich das Strafgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland von 1986-1990 finden kann? Mich würde interessieren, wie dieses Gesetz aussah, als es geschaffen wurde (1985?).
      Ich weiß, dass ich normalerweise derjenige bin, der hier alte Dinge verlinkt, aber dieses hier kann ich nicht finden.
      So we could look, how this baby-law grew up since it was born……….

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      1. Hubert

        Weiß jemand, wo ich das Strafgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland von 1986-1990 finden kann? Mich würde interessieren, wie dieses Gesetz aussah, als es geschaffen wurde (1985?).

        Ne, werter MH, das Strafgesetzbuch ist so alt wie das Deutsche Reich – es ist von 1871. Da laufend am Strafrecht „nachgebessert“ wird, müsste es aber mittlerweile hunderte inaktuelle Fassungen geben…

        Meine Internetsuche nach PDFs mit alten Ausgaben des Strafgesetzbuchs war aber eigenartigerweise erfolglos; veröffentlicht und verlinkt werden nur die aktuelle Fassung und, kaum auffindbar, einzelne Änderungen.

        Hier findest du eine (vollständige?) Übersicht der Änderungen ab April 2006:
        https://www.buzer.de/gesetz/6165/l.htm

        Die Urfassung von 1871:
        https://de.wikisource.org/wiki/Strafgesetzbuch_f%C3%BCr_das_Deutsche_Reich_(1871)

        Alternativ, für Ästheten, eine gescannte Version in deutscher Schrift:
        https://archive.org/details/dasstrafgesetzb00deligoog/page/53/mode/2up

        Damit ist deine Frage aber nicht wirklich beantwortet.

        Du könntest als „Notlösung“ das Justizministerium anschreiben; vielleicht schicken die dir eine Übersicht der Änderungen (oder sogar die Texte der alten Fassungen) des 13. Abschnitts.

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        1. MH

          „Ne, werter MH, das Strafgesetzbuch ist so alt wie das Deutsche Reich – es ist von 1871. Da laufend am Strafrecht „nachgebessert“ wird, müsste es aber mittlerweile hunderte inaktuelle Fassungen geben… „

          Natürlich weiß ich das, ich meinte nicht, dass StGB im Jahr ’85 gegründet wurde, sondern bestimmte Gesetze(CP law). Deshalb interessierte mich der Stand der Dinge aus dieser Zeit.

          Wie auch immer, vielen Dank für die Mühe, sogar die Version von ’06 ist interessant.

          184b
          https://web.archive.org/web/20060512163901/http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/BJNR001270871.html#BJNR001270871BJNG003202307
          Ich bin kein Jurist, aber es scheint, dass sie das bisher recht gut strukturierte Gesetz zusammengeführt haben.

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        2. Hubert

          So, ich habe den kompletten 13. Abschnitt des deutschen Strafgesetzbuches von 1871 studiert.

          Im Recht des Kaiserreiches wurde nicht zwischen Kinder-, Jugend- und Erwachsenenpornografie unterschieden. Alles onsittlicher Schmotz, den niemand ungewollt sehen moss!

          Bestraft wurde ausschließlich die (öffentliche) Verbreitung des Schmutzes – nicht der Besitz, die „Besitzverschaffung“ oder der „Versuch der Besitzverschaffung“.

          Dreizehnter Abschnitt

          Verbrechen und Vergehen wider die Sittlichkeit

          § 184

          Wer unzüchtige Schriften, Abbildungen oder Darstellungen verkauft, vertheilt oder sonst verbreitet, oder an Orten, welche dem Publikum zugänglich sind, ausstellt oder anschlägt, wird mit Geldstrafe bis zu Einhundert Thalern oder mit Gefängniß bis zu sechs Monaten bestraft.

          Fazit:

          😉

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            1. MH

              elaborate please

              Vielleicht bin ich zu sehr vom Antiamerikanismus besessen, aber ich glaube, dass es ohne Amerikanisierung nicht in diese Dimensionen gelangen würde.

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              1. Das bestreite ich mitnichten. Aber es ging ja nicht direkt vom Wilhelm in den Amerikanismus.

                Wollte nur sagen, daß das da, übertragen auf das Internet („öffentlicher Ort“) ja bedeuten würde, daß sämtliche „Ohnzocht“ daraus verbannt wäre:

                § 184

                Wer unzüchtige Schriften, Abbildungen oder Darstellungen verkauft, vertheilt oder sonst verbreitet, oder an Orten, welche dem Publikum zugänglich sind, ausstellt oder anschlägt, wird mit Geldstrafe bis zu Einhundert Thalern oder mit Gefängniß bis zu sechs Monaten bestraft.

                Gut, gut, die Strafen waren vergleichsweise milde, aber „Unzüchtiges“ ist hier auch nicht nur „mit Gindern“ sondern alles.

                War auch mehr so ein Scherz.

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            2. Hubert

              Das war eine kleine Provokation. Smiley inklusive 🙂

              Aber „Geldstrafe bis zu Einhundert Thalern oder Gefängniß bis zu sechs Monaten“ (im Kaiserreich) statt „Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren“ (in Schland) ist schon eine Hausnummer…

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                1. c+

                  Ein schönes Beispiel, wie das RECHTE und die misogyne, asexuelle ÄNWO ineindandergreifen.

                  Brauchst es nicht freischalten, beloved, Hauptsache du bekommst mal was mit, k.A. warum du so angepisst bist, war ich TOO MUCH TO HANDLE?

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  10. MH

    Ich bin kein Jurist, aber es scheint, dass sie das bisher recht gut strukturierte Gesetz zusammengeführt haben.

    Ich meine, früher wurde zwischen Besitz, Produktion und Vertrieb unterschieden, aber nach 2021 wurde alles zusammengefügt.

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    1. Ich habe gerade zu recherchieren versucht, wann denn genau der BESITZ von CP in der BRD verboten wurde, der ja länger legal war, aber die Suchmaschinen liefern nur Crap. Frage mich, ob das jetzt noch in den späten 80ern war oder doch in den frühen 90ern. Glaube aber letzteres.

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      1. MH

        Ich glaube, es war 1992. (zumindest laut einem Text von Lorenz Boellinger).
        Aber (wenn ich richtig informiert bin) ging es in diesem Gesetz damals um explizites Material (nicht nur um Nacktheit), das Personen unter 14 Jahren enthielt.

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        1. MH

          Strafrechtliche Normierung von Sexualität im Kontext
          der Debatte über ‚sexuelle Verwahrlosung‘
          Lorenz Böllinger


          Das 27. Strafrechtsänderungsgesetz vom 23.07.1993
          Man kann den Beginn der neuen Karriere oder, kritisch gesagt, ‚Infationierung‘ des Sexualstrafrechts mit der deutschen Einheit datieren, welche eine Neufassung der Jugendschutznormen erforderte, die mit dem 27. Strafrechtsänderungsgesetz (StRÄndG) erfolgte. Zu begrüßen war dabei die überfällige Abschaffung des Verbots der „Verführung eines unbescholtenen“ Mädchens unter 16 Jahren und der männlichen Homosexualität mit unter 16-Jährigen. Zugleich wurden aber der Strafrahmen für die Verbreitung kinderpornographischer Schriften auf eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren erhöht, sowie Besitz und Besitzverschaffungkinderpornographischer Darstellungen erstmals pönalisiert.

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          1. Ah, dann ist es doch nahe an der ersten Mißbrauchs-Moralpanik-Welle, ging dieser aber doch ein Stück weit voraus. Erinnerte mich nämlich an den Medienhype, der damals um „Kinderpornographie“ losgetreten wurde – wohlgemerkt noch nicht im Internet- aber im Videozeitalter. Und natürlich ging es da noch um explizites Material. In den Medien, insbesondere im Privatfernsehen, mit so zweifelhaften Magazinen wie „Stern TV“, wurden zu der Zeit tatsächlich Ausschnitte aus derart explizitem Video- und Fotomaterial gezeigt – großflächig verbalkt, und gleichzeitig skandalisiert, daß man sowas straffrei besitzen dürfe. Neben überwiegend „gewaltfreiem“ Material – soweit man mal ausklammert, daß nach aktuellem Kodex sicherlich jede sexuelle Handlung mit Kindern „Gewalt“ darstellt – gab es auch abartigen SM-Dreck, wie Kinder, denen die eigenen Eltern Nadeln durch die Brustwarzen gestochen hatten, zu sehen. Es wurde da eine direkte Verbindung mit der Verbreitung von erotischen Heim- und Amateurvideos und einem Anstieg von Kinderpornographie suggeriert, so als führe das eine zwangsläufig zum anderen. Ganz verkehrt ist die Annahme eines Zusammenhanges ja nicht, aber man muß es ja nicht unbedingt durch die sexualhöllische Dämonenbrille betrachten, was man aber tat, und dabei ganz mächtig auf die „Igitt!“-Drüsen drückte. Das Verbot kam dann auch recht zügig, wenn ich mich recht entsinne. Wie gesagt, diese Moralpanik ging der Mißbrauchshysteriewelle ein Stück voraus, zeigte aber das selbe Muster wie alle darauffolgenden Wellen. Erst mediales Getöse, dann Gesetzesänderungen. Das Verbot des Besitzes von Kinderpornographie und die im Vorfeld geschürte Moralpanik erscheinen so als eine Reaktion auf die Verbreitung von Pornographie durch Privatleute/Amateure im Zuge der Videotechnik und ihres Einzuges in die Privathaushalte. Bedenkt man das Internet und seine Möglichkeiten in Bezug auf sexuelle Selbstbestimmung/Selbstdarstellung, so wird deutlich, daß die Gesetze immer umfassender, dabei schwammiger, willkürlicher, unstrukturierter werden mußten, um größtmögliche Repression zu erreichen.

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            1. Hubert

              …daß die Gesetze immer umfassender, dabei schwammiger, willkürlicher, unstrukturierter werden…

              Ja, mit entsprechenden Folgen:
              Es wird immer schwieriger, sich gesetzeskonform zu verhalten. Zugleich schwindet bei der Flut derartiger Rechtskonstrukte auch der Wille, sich an diese Gesetze überhaupt noch zu halten.

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            2. MH

              Ich erinnere mich an einige Reportagen aus den frühen 2000er Jahren.
              Sie waren für die heutigen Regeln und Geschmäcker zu explizit.
              Ich erinnere mich, dass sie reine Nacktszenen mit ziemlich spektakulären, abnormen Darbietungen vermischten, zu denen auch Tiere gehörten. (in diesem Fall verzehrt die Hauskatze ihr Futter – es ist nicht nötig anzugeben, wovon)

              Just to create mental synapses, connect absolutely harmless images with most atrocious/deviant*.

              Aber ich habe den Eindruck, dass es den Leuten in der Fachwelt langsam auf die Nerven geht, aber niemand traut sich, es offen auszusprechen.

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              1. Hubert

                Aber ich habe den Eindruck, dass es den Leuten in der Fachwelt langsam auf die Nerven geht, aber niemand traut sich, es offen auszusprechen.

                Mein Mitleid mit geldgierigen Advokaten, „woken“ Richtern, charakterlosen Bullen, schranzenden „Experten“ und anderen A*schlöchern, die täglich das Recht pervertieren, hält sich in Grenzen.

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            3. c+

              https://t.me/Mad_In_Germany/31028

              Mindeststrafen für Kinderpornografie sollen wieder gesenkt werden

              Vor zwei Jahren wurden die Mindeststrafen für Verbreitung, Erwerb und Besitz von Missbrauchsdarstellungen an Kindern erhöht. Nun plant Justizminister Marco Buschmann (FDP) diese wieder vom Verbrechen zum Vergehen herabzustufen. Zuvor hatte es mehrere strittige Fälle gegeben.

              Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) will die vor zwei Jahren erhöhten Mindeststrafen für Verbreitung, Erwerb und Besitz von Missbrauchsdarstellungen an Kindern wieder senken. Der Straftatbestand soll von einem Verbrechen wieder zu einem Vergehen herabgestuft werden.

              Damit werde den Strafverfolgungsbehörden die Möglichkeit wiedereröffnet, in jedem Einzelfall angemessen auf Verfahren zu reagieren, heißt es in einem Gesetzentwurf aus dem Justizministerium, über den zuerst die Zeitungen der Funke Mediengruppe berichtet hatten und der auch dem Evangelischen Pressedienst (epd) vorliegt. An den Höchststrafen soll sich indes nichts ändern.

              https://www.welt.de/politik/deutschland/article248460582/Justizministerium-Mindeststrafen-fuer-Kinderpornografie-sollen-wieder-gesenkt-werden.html?source=puerto-reco-2_ABC-V33.0.C_without_teaser_seen

              Wer nachweislich damit zu tun hat, Schwanz ab und in einem 1,2 Kubikmeter kleinen fensterlosen Raum verhungern lassen, würden böse Zungen munkeln. Ich ja niemals

              Das finale höchste Ziel dieser regenbogenfaschistischen Hirnverdrehungsagenda sind die Kleinen…. die Kinder. Sie bauen alle ethischen und moralischen Schranken und Hemmungen in der Gesellschaft ab, bis keiner mehr eine persönliche Identität fühlt… dann werden sie (die die satanische Verdrehung betreiben) die letzte Schranke schleifen und Pädo-Legalität einführen.
              Dann haben sie ihr satanisches Ziel erreicht.
              Das dürfen wir nicht zulassen!

              Logo wenn pädos an der macht sind werden pädos ja brav geschützt!!
              Hmmmm……so bisschen am pimmel rumschnippeln und mit salz behandeln würd ich auch mit machen!!

              ——

              no comment

              😍😍😍

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              1. Hubert

                Ohne Telegram-Konto kann man leider keine Kommentare sehen.

                Ist die zweite Hälfte („Wer nachweislich damit zu tun hat, Schwanz ab…“) ein Kommentar dort – oder dein Kommentar?

                „No comment“ und drei Herzaugensmileys bedeuten soviel wie ‚vollste Zustimmung‘, nicht?^^

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                1. c+

                  Du summe Dau, meine „große Schwester“ würde dir den Jo im kalten Sportbecken mumifizieren lassen.

                  Morgen wieder 2000 Meter im Leistungszentrum. Mit Flossen. Schwimmen is a piece of cake, das Laufen nach dem Baenderriss…

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                    1. Hubert

                      2much 2handle 4U?

                      Nö, vermutlich ist keine Antwort auch eine Antwort.

                      Uns‘ KNR hätte demnach seine eigene Meinung geäußert – oder dem „qualifizierten“ Kommentar aus Telegram zugestimmt.

                      Egal, hier herrscht Meinungsfreiheit; das kann sogar du die HITLERPIMPFIN bestätigen. 🙂

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          2. An diesem Wiki-Artikel zur „Kinderpornographie“ gibt es sicher einiges zu bemängeln, es fällt aber auf, daß der Tenor der allgemeinen Moralpanik zu diesem Thema entgegensteht und insbesondere die Lügen um „Organisierte Netzwerke“, „Industrie“, „Milliardenmarkt“ recht proper zerpflückt werden:

            https://de.wikipedia.org/wiki/Kinderpornografie

            Darüber hinaus wurde er offensichtlich schon länger nicht mehr aktualisiert und wirkt deshalb wie aus einer Zeitkapsel. Quasi ein Dokument aus einer Zeit, als es zwar übel, aber eben noch nicht ganz so übel wie heute war.

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